Wasserbetriebe: Veolia gibt nicht nach

rbb Nachrichten
31.05.2012

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Wasserbetriebe: Veolia gibt nicht nach

Im Streit mit RWE um den geplanten Verkauf von Anteilen an den Berliner Wasserbetrieben will der französische Veolia -Konzern weiter vor Gericht ziehen.

Das kündigte der Versorger am Donnerstag an. Der Konzern wolle Berufung gegen eine Entscheidung des Berliner Landgerichts zum geplanten Deal von RWE mit dem Land Berlin einlegen. Dieses hatte am Mittwoch den Antrag Veolias auf eine einstweilige Verfügung abgewiesen.

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Veolia wehrt sich gegen Gerichtsentscheid zu RWE-Ausstieg bei BWB

Märkische Allgemeine
31.05.2012

Veolia wehrt sich gegen Gerichtsentscheid zu RWE-Ausstieg bei BWB

PARIS (Dow Jones)–Veolia will die Entscheidung des Landgerichts Berlin zum Verkauf des RWE-Anteils an den Berliner Wasserwerken (BWB) nicht hinnehmen. Sie wolle Berufung einlegen, teilte die Pariser Gesellschaft mit.

Das Gericht hatte zuvor eine Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des RWE-Anteils an die Stadt Berlin abgelehnt. Veolia glaubt aber, dass sie dem Anteilsverkauf zustimmen müsse.

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Veolia geht beim Wasserbetriebe-Rückkauf in Berufung

FOCUS Online
31.05.2012

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Veolia geht beim Wasserbetriebe-Rückkauf in Berufung
(dpa)

Der Rechtsstreit um den Rückkauf der RWE -Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land Berlin geht weiter.

Der Miteigner Veolia kündigte am Donnerstag an, gegen die Entscheidung des Berliner Landgerichts Berufung einzulegen. Das Gericht hatte es am Vortag abgelehnt, den Verkauf per einstweiliger Verfügung zu untersagen. „Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass RWE den Verkauf seiner Anteile an den Berliner Wasserbetrieben in der geplanten Form ohne unsere Zustimmung nicht durchführen kann“, hieß es in einer Erklärung der Veolia Wasser GmbH. Gleichzeitig zeigte sich das Unternehmen verhandlungsbereit.
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Landgericht Berlin: Eilantrag der Veolia Wasser GmbH gegen die RWE Aqua GmbH erfolglos (PM 30/2012)

Pressestelle der Berliner Zivilgerichte

Pressemitteilung
Berlin, den 30.05.2012

Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin

Ohne Erfolg war heute vor dem Landgericht Berlin der Versuch der Veolia Wasser GmbH, in einem Eilverfahren gegen die RWE Aqua GmbH die Übertragung von Geschäftsanteilen einer gemeinsamen GmbH an das Land Berlin zu verhindern. Das Landgericht wies einen entsprechenden Antrag zurück.

Der Vorsitzende der Zivilkammer 99 hatte zuvor in der mündlichen Verhandlung Zweifel des Gerichts am Vorliegen eines materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruchs der Veolia (sog. Verfügungsanspruch) sowie an der Eilbedürftigkeit der Sache (sog. Verfügungsgrund) erkennen lassen.

Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Landgericht Berlin, Urteil vom 30. Mai 2012
– 99 O 50/12 –

Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, – 2290)


RWE kann Anteil an Berliner Wasserwerken verkaufen

The Wallstreet Journal
30.05.2012

UPDATE:
RWE kann Anteil an Berliner Wasserwerken verkaufen
Von Jan Hromadko, DOW JONES NEWSWIRES

BERLIN (Dow Jones)–Der Energieversorger RWE hat im Streit um den geplanten Verkauf seiner Beteiligung an den Berliner Wasserwerken (BWB) einen juristischen Sieg erzielt. Der französische Versorger und BWB-Miteigentümer Veolia scheiterte vor Gericht mit dem Antrag einer einstweiligen Verfügung gegen den Verkauf an die Stadt Berlin.

RWE sieht sich durch die Entscheidung des Gerichts in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass durch die gemeinsam mit dem Land Berlin gewählte Vertragsstruktur keine Rechte von Veolia verletzt werden und auch kein Zustimmungsvorbehalt zu Gunsten von Veolia besteht, wie der Konzern mitteilte.

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Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe – Veolia scheitert mit Eilantrag gegen RWE

Berliner Umschau
30.05.2012

Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe – Veolia scheitert mit Eilantrag gegen RWE

Das Landgericht Berlin hat einen Eilantrag der Veolia Wasser gegen den Verkauf der RWE Aqua-Anteile an den Berliner Wasserwerken an das Land zurückgewiesen.

Der Vorsitzende der Zivilkammer 99 hatte zuvor in der mündlichen Verhandlung Zweifel des Gerichts am Vorliegen eines materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruchs der Veolia (sog. Verfügungsanspruch) sowie an der Eilbedürftigkeit der Sache (sog. Verfügungsgrund) erkennen lassen.

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