Niederlage für Neoliberale. Zürich stimmt gegen Privatisierung der Wasserversorgung


Kantonale Abstimmung – Zürich schickt das Wassergesetz bachab
Das Nein zum Wassergesetz ist eine Niederlage für die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat. […]
Aktualisiert am Sonntag, 10.02.2019, 19:25 Uhr

„Überraschend deutlich, mit über 54 Prozent Nein-Stimmen, haben die Zürcher Stimmberechtigten das neue Wassergesetz abgelehnt. […] Kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob sich Private an der Wasserversorgung beteiligen dürfen. Die bürgerlichen Parteien unterstützten diese Pläne, die Linken waren dagegen. Ihrer Meinung nach gehört die Wasserversorgung in die öffentliche Hand.“

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Weitere Berichte:

Zürcher Wassergesetz bei Volksabstimmung durchgefallen. Euwid: 11.2.2019.
Volk versenkt Wassergesetz: «Ein guter Tag für den Gewässerschutz» In: Basler Zeitung, 10.2.2019.
„Ein Ja zum Wassergesetz empfahlen die SVP, FDP, CVP und EDU. Nein sagten SP, GLP, Grüne, EVP und AL.“

Der Berliner Wassertisch gratuliert! Die Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand. Denn:

„Wenn die Privaten hineingehen, dann wollen sie Gewinne machen, und die können sie zunächst einmal kurzfristig dadurch erreichen, dass Preise nach oben gesetzt werden. Und wenn diese Marge ausgereizt ist, was relativ schnell der Fall ist, dann können weitere Profite nur dadurch erfolgen, dass man die Infrastrukturen verkommen lässt, also keine Investitionen tätigt, so wie es eigentlich sein müsste. Am Ende hat man ein sanierungsbedürftiges Netz, und dann wird es so passieren wie jetzt in London, dass die Privaten wieder an den Staat herantreten und sagen, »wir können auch nicht mehr, wir wollen auch nicht mehr. Staat, bitte kauf zurück.«“ (Laskowski)

Erdgassuche in Nordbrandenburg: Bürgerinitiative gegründet

Bürgerinitiative Gegen Gasbohren Zehdenick / Templin

„Gasbohren in der Uckermark und Oberhavel verhindern!“ (gegründet am 31.1.2019 in Templin)

„Das niederländische Unternehmen Jasper Resources B.V. will mit seinem Tochterunternehmen Jasper Resources GmbH in Zehdenick und Gransee bis an die Stadtgrenze zu Templin und Landkreisgrenze zur Uckermark Erdgasbohrungen durchführen. Seismografische Messungen werden bereits durchgeführt.

[KARTE HIER]

In den Niederlanden wurde viele Jahre Erdgas gefördert – ein lukratives Geschäft. Doch nun entschied sich die Regierung, die Erdgasförderung einzustellen.

Warum? Die Erdgasförderung verursachte dort mehr als 1000 Erdbeben, weil in der Tiefe das Erdreich nachgab. Fast 100.000 Schadensmeldungen an Gebäuden wurden dort amtlich registriert.

Nun will dieses niederländische Unternehmen in unserer Region das Geschäft mit dem Erdgas machen.

Quelle: Stadt Templin

Die Bohrungen sollen inmitten von Wasser- und Naturschutzgebieten und nahe bewohnter Ortschaften erfolgen. Das Austreten von giftigen oder radioaktiven Stoffen aus der Tiefe kann nie hundertprozentig ausgeschlossen werden.

Die Stadt Templin hat gegen die geplante Erdgasförderung gestimmt – selbstverständlich. Denn Lebensraum, Natur und vor allem unser höchstes Gut, unser Wasser, stehen auf dem Spiel.

 

 

 

 

Gasbohren in Trinkwasserschutzgebieten ist nach Auffassung aller Parteien zu verbieten.

Dennoch hat die Firma Jasper Resources vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Brandenburg die Erlaubnis erhalten, zu messen.

Nun gilt es, Probebohrungen zu verhindern. Wir wollen nicht zusehen, wie dieses Unternehmen unsere Region ausbeutet und verseucht und uns dann mit den Altlasten und Spätfolgen, zu denen auch großflächige Erdabsenkungen und Erdbeben gehören, zurücklässt! Wir wollen unsere Häuser und Grundstücke vor Absenkung, Verwerfung, Rissbildungen und Erdbeben bewahren.

Unsere Gesundheit und die unserer Kinder vor vergiftendem Quecksilber, Radioaktivität und hoch krebsauslösendem Benzol schützen.“ Zum Beitrag

Politischer Widerstand. Bürgerinitiative warnt vor Gefahren des Gasbohrens

Templin, 01.02.2019
Ein Unternehmen erkundet bei Zehdnick Erdgasvorkommen. In der Region stoßen die Pläne auf Kritik.
Gegen die Pläne der Firma Jasper Resources, in der Zehdenicker Region Erdgaslagerstätten zu erkunden, formiert sich Widerstand. Am Donnerstagabend hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, die eigenen Angaben zufolge gegen diese Pläne vorgehen will.

Zum Artikel von Sigrid Werner im Nordkurier

Erdgasförderung. Erdgas-Investoren rechnen in Zehdenick-Nord mit Milliarden-Gewinnen

04.02.2019, MOZ
Zehdenick (MOZ) Die etwa 20 Investoren der niederländischen Jasper Rescoures BV erhoffen sich durch ihre Beteiligung an einer möglichen Erdgasförderung im Gasfeld Zehdenick eine enorme Rendite, was allerdings auch mit einem hohen Risiko verbunden ist.
Zum [„Jubel“]-Artikel von Martin Risken

Erdgassuche in Nordbrandenburg: Bürgerinitiative gegründet

05.02.2019
Zehdenick (dpa/bb) – Im Norden Brandenburgs laufen Untersuchungen nach Erdgas. Seit dem 14. Januar messen Fahrzeuge zwischen Zehdenick (Landkreis Oberhavel) und Templin (Uckermark) anhand von Vibrationen das Erdgasvorkommen in der Region, wie das Unternehmen Jasper Resources am Dienstag auf Nachfrage mitteilte. Anschließend soll beurteilt werden, ob nach Gas gebohrt wird.
Zum Artikel in der Süddeutschen Zeitung

Hitzige Diskussion. Abgeordnete gegen auf Erdgasgegner zu.

08.02.2019
Zehdenick (MOZ) Wird die Stadt Zehdenick auf die Bürgerinitiative „Gegen Gasbohren“ zugehen und mit den Templinern Front gegen die geplante Erdgasförderung machen? Seitens der Abgeordneten gibt es seit Donnerstagabend Signale, die für den offenen Austausch der Argumente sprechen.
Zum Artikel von Martin Risken

Bürgerinitiative Gegen Gasbohren Zehdenick / Templin

„Gasbohren in der Uckermark und Oberhavel verhindern!“ (gegründet am 31.1.2019 in Templin)


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Karten des Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR)

unter: http://www.geo.brandenburg.de/lbgr/bergbau

Sulfate in der Spree. 7. März 2019, Anhörung im Braunkohlenausschuss in Cottbus

Steigen Frankfurter Trinkwasserpreise wegen des Braunkohlenabbaus?

Braunkohlenausschuss muss im März Berliner Wasserbetriebe (BWB) und Frankfurter Wasserbetriebe anhören


Cottbus / Frankfurt(Oder), Januar 2019. Auf Antrag mehrerer Mitglieder wird der Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg am 7. März die Wasserbetriebe Frankfurt (Oder) und Berlin anhören. Geklärt werden soll dabei, ob Wasserkunden auf den Kosten sitzenbleiben, die durch die Sulfatbelastung der Spree aus den Braunkohletagebauen der LEAG verursacht werden.

„Der Bergbaubetreiber muss für die Folgekosten seiner Tagebaue aufkommen, nicht der Trinkwasserkunde. Wir wollen wissen, ob es stimmt, dass die LEAG ihre gegebene Finanzierungszusage für die Maßnahmen in Frankfurt wieder zurückgezogen hat. Dazu sollte sich der Ausschuss aus erster Hand informieren.“ fragt René Schuster von der GRÜNEN LIGA, Mitglied des Ausschusses und einer der Antragsteller.

Die Stadt Frankfurt (Oder) gewinnt ihr Trinkwasser im Wasserwerk Briesen aus Uferfiltrat der Spree. In den letzten Jahren ist der Sulfatgehalt der Spree so stark angestiegen, dass der Trinkwassergrenzwert nur noch mit millionenschwere Investitionen sicher eingehalten werden kann. Der überwiegende Anteil der Sulfatbelastung der Spree stammt aus den aktiven Braunkohletagebauen der LEAG. Kommt der Bergbaubetrieb nicht für die Kosten auf, droht eine deutliche Steigerung des Wasserpreises in Frankfurt (Oder).

Der Braunkohlenausschuss muss laut seiner Geschäftsordnung Tagesordnungspunkte behandeln, die von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder fristgerecht verlangt wurden. Ein solcher Antrag wurde am Freitag von den Ausschussmitgliedern Sahra Damus , Winfried Böhmer, Thomas Burchardt, Sascha Fussan, Lothar Treder-Schmidt und René Schuster eingereicht.

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Sitzung des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses

Datum: 07 März 2019, 09:00 Uhr
Ort: Stadthaus, Erich-Kästner-Platz 1, 03046 Cottbus (Openstreetmap)

Von Berlin nach Cottbus mit der Deutschen Bahn

Abfahrt Berlin Hbf
06:32 / Gleis 12 / RE 2 (63962) / Richtung: Cottbus Hbf / Fahrradmitnahme begrenzt möglich
Ankunft Cottbus Hbf
07:59

Fußweg ca. 20 Minuten

Link zur Website des Braunkohleausschusses

Zwei ÖGB-Veranstaltungen in Brüssel gegen Wasserprivatisierung

Zwei ÖGB-Veranstaltungen in Brüssel gegen Wasserprivatisierung

10. Januar 2019

Studie zeigt klare Vorteile der öffentlichen Wasserversorgung

Öffentliche Wasserversorgung funktioniert besser als private. Das ist das Fazit einer aktuellen Studie, die die europäische Wasserwirtschaft von sechs Ländern (AT, DE, HU, FR, PT, UK) über einen längeren Zeitraum untersucht und bewertet hat. Durch die bevorstehende Revision der Konzessionsrichtlinie (bis spätestens April 2019) steht auch die Ausnahme der Wasserver- und Abwasserentsorgung wieder zur Diskussion. ÖGB, AK, der Österreichische Städtebund und younion _ Die Daseinsgewerkschaft luden daher zwei der Studienautoren nach Brüssel ein, um den europäischen Entscheidungsträgern die Ergebnisse zu präsentieren.

Nach einer Diskussionsrunde mit ParlamentsvertreterInnen unter der Schirmherrschaft des EU-Abgeordneten Josef Weisenholzer (S&D), stellten Dr. Leonhard Plank und Univ.-Prof. Michael Getzner die Studie einem größeren Publikum in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU vor.

Mythos der billigeren Privatversorgung entkräftet

Die Studienautoren zeigten in ihrer Präsentation, dass private Wasserversorgung weder billiger noch wirtschaftlich nachhaltig ist. Liberalisierung und Privatisierung im Wassersektor führen durch die Finanzierung von Regulierungsbehörden und öffentliche Ausschreibungen zu hohen Transaktionskosten. Erwirtschaftete Gewinne werden ausgeschüttet und Kosten für Reinvestitionen durch Fremdkapital finanziert. Der Mythos vom freien Markt in der Wasserwirtschaft und einer damit einhergehenden billigeren und besseren Versorgung der Menschen wird damit widerlegt.

Öffentliche Wasserversorgung in Österreich vorbildhaft

Die öffentliche Wasserversorgung in Österreich punktet im europäischen Vergleich mit sehr guter Effizienz, Qualität und Leistbarkeit für die versorgte Bevölkerung. Die Studienautoren sehen keinerlei dringenden Handlungsbedarf in Hinblick auf eine Liberalisierung oder gar Privatisierung öffentlicher Systeme. ÖGB und AK sehen es daher als dringend notwendig, die Ausnahme der Wasserver- und Abwasserentsorgung in der Konzessionsrichtlinie beizubehalten. Langjährig bestehende Systeme einer gut funktionierenden öffentlichen Daseinsvorsorge wie in Österreich oder Deutschland dürfen auch zukünftig nicht gefährdet werden. Dringend zu empfehlen ist hingegen die Umsetzung von Ausnahmen öffentlicher Investitionen in Bezug auf die Verschuldungsgrenzen der öffentlichen Haushalte („goldene Investitionsregel“) zur Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Langfristige Investitionen notwendig

In der anschließenden Podiumsdiskussion mit weiteren Experten wurde die Ergebnisse der Untersuchung einhellig bestätigt. Walter Kling, Vizechef von „Wiener Wasser“, unterstrich die Bedeutung langfristiger Planung und Investitionen bei der Wasserversorgung. So wurden etwa 1970 in Wien erhöhte Wasserverluste gemessen, ein Investitionsprogramm über 25 Jahre war notwendig um die langfristige Effizienz sicherzustellen.

Aufgrund ihrer Profitorientierung sind privaten Betreibern derartige Aufwendungen nicht zuzutrauen. Die Studie zeigt Beispiele, in denen die Unternehmen 97% der Gewinne an die Gesellschafter ausgezahlt haben. Mittel für langfristig notwendige Aufwendung sind dann nicht mehr vorhanden. In Ungarn etwa wurde aus genau diesem Grund die private Versorgung wieder abgeschafft.

Iris Strutzmann. Referentin in der Abteilung Umwelt und Verkehr der AK-Wien lobte die öffentliche Wasserversorgung in Wien, die auch in der Bevölkerung starken Rückhalt findet. Tatsächlich liefert die österreichische Wasserwirtschaft im europäischen Vergleich bei den Wasserleitungsverlusten bei der Abwasserentsorgung sowie der operativen Effizienz hervorragende Ergebnisse. So liegt der Wasserleitungsverlust in Österreich bei 11 Prozent und liegt damit an zweiter Stelle nach Deutschland mit 7 Prozent.

Kattnig: „Wasser nicht wie eine Handelware behandeln“

Wolfgang Deinlein von den Stadtwerken Karlsruhe verwies auf mehrere Umfragen, in denen die Bevölkerung verschiedener deutscher Städte (teilweise weit über 90%) sich gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung aussprach.

Marzena Rogalska, zuständige Abteilungsleiterin in der EU-Kommission, zeigte sich beeindruckt von den Forschungsergebnissen und versprach eine „neutrale, ökonomische Bewertung“ der Konzessionsrichtlinie. Die Studie sei dabei sehr hilfreich.

In seinen Schlussbemerkungen forderte Thomas Kattnig, Bereichsleiter Internationales, EU und Daseinsvorsorge bei younion_Die Daseinsgewerkschaft, die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung: „Wasser ist die Grundlage des menschlichen Lebens und muss auch im Binnenmarkt besonders behandelt werden und nicht wie jedes andere Gut.“

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Schleswig-Holstein: Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

(13.12.2018, Kiel) Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

Schleswig-Holstein, das Tourismusland zwischen den Meeren, soll Deutschlands erste Fracking-Verbotszone werden. Um dieses Ziel zu erreichen, zieht die mit über 42.000 Bürgerunterschriften unterstützte „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ vor Gericht: Das Landesverfassungsgericht in Schleswig soll feststellen, dass die Volksinitiative auch bezüglich Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzentwurfs, Aufnahme eines Fracking-Verbots in das Landeswassergesetz, verfassungsgemäß ist.

Dies geht aus dem heute bei Gericht eingereichten Antrag der Volksinitiative hervor, die unter anderem von der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V., der Piratenpartei Schleswig-Holstein, dem BUND Schleswig-Holstein und der Schutzstation Wattenmeer e.V. unterstützt wird.

Der Landtag hatte das geforderte Fracking-Verbot im November mehrheitlich noch für verfassungswidrig erklärt, weil Fracking Angelegenheit des Bundes sei. Doch die von der Volksinitiative beauftragte Rechtsanwältin und Umweltrechtsexpertin Dr. Roda Verheyen schreibt dem Landesverfassungsgericht nun, die Zuständigkeitsfrage sei dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten und nicht vom Landtag zu prüfen. Wörtlich heißt es in dem Schriftsatz: „Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins ist Fracking ein unüberschaubares, erhebliches Umweltproblem und Risiko“.

„Wir klagen in Verantwortung für Mensch und Umwelt in ganz Deutschland“, erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). „Wenn unsere Volksinitiative im Norden die erste Fracking-Verbotszone Deutschlands durchsetzt, können andere Länder das auch. Mit unserer Klage wollen wir auch die direkte Demokratie und die Mitbestimmungsrechte der Bürger stärken: Es ist dringend erforderlich, dass Fragen des Umweltschutzes auf Antrag von Bürgern politisch zum Wohl von Mensch und Umwelt entschieden werden und nicht jedes Mal erst Gerichte eingeschaltet werden müssen.“

Zur Finanzierung der Klage bittet die Volksinitiative um steuerlich absetzbare Spenden auf das Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

IBAN: DE71 2176 3542 0017 7190 19
BIC: GENODEF1BDS (bei der VR-Bank)
Verwendungszweck: Klage

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Michel Reimon zur JEFTA-Entscheidung im EU-Parlament: ÖVP ignoriert EU-Vorsorgeprinzip für ungebremste Liberalisierung


PA Reimon/JEFTA: ÖVP ignoriert EU-Vorsorgeprinzip für ungebremste Liberalisierung
EU-Handelspolitik weiterhin auf falschen Kurs

Straßburg (OTS) – Eine Mehrheit aus Liberalen und Konservativen hat heute für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) gestimmt. Trotz massiver Bedenken und Proteste der Zivilgesellschaft setzt die EU-Kommission, die EU-Mitgliedsstaaten und Teile des Europaparlamentes weiterhin ihre Handelspolitik à la TTIP und CETA fort.

Michel Reimon, Co-Delegationsleiter der Grünen, sagt: “Wenn Dienstleistungen unter JEFTA liberalisiert werden, können sie nicht mehr rückgängig gemacht werden. JEFTA unterläuft somit das Vorsorgeprinzip der EU. Weiters fehlen Umweltschutzregeln wie ein Importstopp für illegal geschlagenes Holz, das Japan im großen Stil importiert. Statt faire und nachhaltige internationale Handelsabkommen abzuschließen, setzen Konservativen und Liberalen lieber weiterhin auf ungebremste Liberalisierung. Dafür opfert die ÖVP, ohne mit der Wimper zu zucken, öffentliche Dienstleistungen wie unsere öffentliche Wasserversorgung.