Wasser-Klage: Verfassungsgericht fordert Senat zu Stellungnahme auf! – PRESSEMITTEILUNG VOM 07.05.2013

(Berlin, 7. Mai 2013) Am 25. April hat die Piratenfraktion, vertreten von Prof. Dr. Kirchberg, eine Organklage gegen die die Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts im Zusammenhang mit der Teil-Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat dem Senat von Berlin nun die Klageschrift im Organstreitverfahren mit der Aufforderung zur Stellungnahme „binnen zweier Monate“ zugestellt.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wir fordern die Fraktionen der Grünen und Linken nochmals auf, der vom Berliner Wassertisch unterstützten Klage der Piraten beizutreten. Die Berliner Bürger erwarten, dass die Parteien der Opposition geschlossen gegen die skandalösen Wasserverträge und die Gewinngarantie vorgehen.“

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Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Wassertisch erzwingt Offenlegung des bisher unveröffentlichten Shareholders‘ Agreement – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.05.2013

(Berlin, 4. Mai 2013) Was die Berliner Abgeordneten vor dem Rückkauf-RWE-Anteile nur unter Einhaltung strengster Geheimhaltungsvorschriften im Datenraum des Abgeordnetenhauses einsehen konnten, kann nun öffentlich im Internet gelesen und herunter geladen werden. Der Wassertisch hat nach einem Briefwechsel mit dem Finanzsenator erreicht, dass das Shareholders Agreement frei im Internet verfügbar ist.

Das Shareholders‘ Agreement ist ein wichtiger Bestandteil des Rückkaufvertrags des RWE-Anteils an den Berliner Wasserbetrieben (BWB). Es ist maßgeblich für die Machtverteilung in den BWB. Obwohl der Senat aufgrund des Volksgesetzes zur Offenlegung verpflichtet ist, hat er den Vertragsbestandteil bislang widerrechtlich geheim gehalten. Eine wirksame öffentliche und parlamentarische demokratische Kontrolle des überteuerten Rückkaufs der RWE-Anteile wurde durch die Geheimhaltung verhindert.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der Berliner Wassertisch hat schon vor dem überteuerten RWE-Rückkauf darauf hingewiesen, dass das Shareholders‘ Agreement hätte veröffentlicht werden müssen. Die fortgesetzten Tricksereien des Senats bei den Wasserverträgen sind unerträglich. Sie zeigen, wie dringend erforderlich die Organklage ist, die jetzt die Piratenfraktion gegen die Wasserverträge eingereicht hat. Es hilft offensichtlich nur eins: Die Verträge müssen rückabgewickelt werden.“

Erneut musste erst der Wassertisch tätig werden, um Transparenz in die Wasserverträge zu bringen. Leider war dies erst nachträglich möglich. Dieser Vorgang zeigt umso deutlicher, wie dringend notwendig direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung in der öffentlichen Daseinsvorsorge sind. Der Berliner Wassertisch ruft daher dazu auf, das aktuelle Volksbegehren des Berliner Energietischs „NEUE ENERGIE FÜR BERLIN“ zu unterstützen. Es sieht nicht nur die Rekommunalisierung durch Gründung eines Stadtwerks vor, sondern auch dessen permanente Kontrolle durch Bürgerinnen und Bürger.

Eine Informationsveranstaltung, an der auch S-Bahntisch und Wassertisch teilnehmen werden, findet unter dem Motto: „Wasser Strom S-Bahn – Für Alle“ am 22. Mai 2013 um 19 Uhr im Haus der Demokratie, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin statt.

Weitere Informationen zum Shareholders‘ Agreement: http://localhost/wassertisch/?p=2583 und http://localhost/wassertisch/?p=2658

Link zum offengelegten Shareholders‘ Agreement:
http://www.berlin.de/sen/finanzen/dokumentendownload/vermoegen/wasser/shareholders_agreement_engl_original.pdf
und
http://www.berlin.de/sen/finanzen/dokumentendownload/vermoegen/wasser/shareholders_agreement___bersetzungshilfe.pdf

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Klage gegen Wasserverträge fristgerecht beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht! – PRESSEMITTEILUNG VOM 25.04.2013

(Berlin, 25. April 2013) Pünktlich vor Fristablauf hat heute der renommierte Jurist Prof. Dr. Christian Kirchberg für die Piratenfraktion eine Organklage gegen die Gewinngarantie beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Bereits am 9. April hatte die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus beschlossen, ein Organstreitverfahren gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe in die Wege zu leiten. Heute wurde die Klageschrift fristgerecht beim Verfassungsgericht eingereicht.

Die Klage richtet sich gegen die Aushebelung des Budgetrechts der Abgeordneten, die durch eine Gewinngarantie für private Anteilseigner zustande kommt. Diese ist seit 1999 in den Wasser-Privatisierungsverträgen festgeschrieben und wurde anlässlich des Rückkaufs der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben mit dem Rückkaufvertrag erneut bestätigt. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Mit der Organklage wird nicht nur das Budgetrecht als wichtigstes Recht des Parlaments verteidigt, sondern auch die von vielen Juristen als verfassungswidrig eingestufte Gewinngarantie endlich einer gerichtlichen Prüfung unterzogen. Nach einem positiven Urteil muss der Senat tätig werden und kann sich nicht mehr hinter seiner bisher hochgehaltenen Vertragstreue verstecken. Die Berlinerinnen und Berliner werden nicht zulassen, dass dieser Vertrag trotz gerichtlich festgestellter Verfassungswidrigkeit weiter fortgesetzt wird.“

2011 hatte ein Volksentscheid zur Offenlegung der damaligen Geheimverträge geführt. Per Volksgesetz sollte das Vertragswerk dann von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Dies wurde jedoch durch die Abgeordneten von SPD und CDU verhindert, indem sie dem Sonderausschuss „Wasserverträge“ die nötigen finanziellen Mittel verweigerten. Der Berliner Wassertisch be-auftragte daraufhin auf eigene Kosten einen hochkarätigen Juristen mit der Überprüfung. Als Ergeb-nis stellte der Wassertisch gemeinsam mit der Grünen Liga Berlin, dem VDGN und dem Bund der Steuerzahler am 4. April eine von Prof. Dr. Kirchberg entwickelte Klagemöglichkeit vor. Gegenstand der Klage ist die Verletzung des Budgetrechts des Berliner Abgeordnetenhauses nach Art. 87 Abs.1 der Verfassung von Berlin, da die skandalöse Gewinngarantie eine Sicherheitsübernahme ist, für die ein Gesetz nötig gewesen wäre.

Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Die Klage greift nicht nur die Budgetrechtsverletzung an, wie auch von Seiten der Grünen behauptet wird. Die gerichtliche Feststellung der Budgetrechtsverletzung setzt vielmehr die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie voraus. Ist jedoch die Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie festgestellt, sind die Wasserverträge in ihrem Kern getroffen, denn für den verbliebenen Konzern Veolia geht es nur um die per einkalkuliertem Preismissbrauch garantierten Profite.“

Als nächstes wird der Gerichtshof das Aktenzeichen bekanntgeben und sowohl den Senat als auch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses zu einer Stellungnahme auffordern.

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Finanziert 
Spendenfluss Wasserklage?

Neues Deutschland
18.04.2013

Finanziert 
Spendenfluss Wasserklage?
Von Martin Kröger

Der Auftrag der Piratenfraktion ist erteilt. Bis zum 25. April muss Professor Christian Kirchberg seine Organklage wegen der Verletzung des Budgetrechts des Abgeordnetenhauses beim Berliner Verfassungsgericht einreichen.

Mittelbar, so hoffen die Initiative Berliner Wassertisch (Muskauer Straße) und der Jurist Kirchberg, könne durch eine Klage die Gewinngarantie für die privaten Konzerne aus den Verträgen zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe (BWB) angegriffen werden.

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Piraten reichen Organklage gegen Teilprivatisierung der Wasserbetriebe ein

Berliner Umschau
16.04.2013

Piraten reichen Organklage gegen Teilprivatisierung der Wasserbetriebe ein

Die Organklage gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe kann eingereicht werden. Am Montagabend unterzeichnete der Vorstand der Piraten im Berliner Abgeordnetenhaus als alleiniger Auftraggeber nun die notwendigen Verträge mit dem Verfassungsrechtler Christian Kirchberg.

Die Frist zur Einreichung der Organklage läuft am 25.4.2013 ab. Auf ihrer Fraktionssitzung am 9. April hatten die Piraten beschlossen, mit oder auch ohne die anderen Oppositionsfraktionen die Organklage des Wassertisches einzureichen. Nachdem die Fraktion der Grünen sich von vornherein gegen den Klageweg ausgesprochen hatte, sprang auch die Fraktion der Linken ab.

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Piraten klagen allein gegen Wasservertrag – Wassertisch beteiligt sich an Kosten

Tagesspiegel
16.04.2013

Umstrittene Wasser-Privatisierung in Berlin
Piraten klagen allein gegen Wasservertrag – Wassertisch beteiligt sich an Kosten
von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Piraten-Fraktion klagt im Alleingang gegen die umstrittene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe – ohne Grüne und Linke. Nun ist Eile geboten: Die Organklage muss bereits bis zum 25. April beim Verfassungsgericht eingereicht werden.

Die Piraten im Abgeordnetenhaus klagen allein vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe. Grüne und Linke machen nicht mit.

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