Piraten setzen Forderung des Volksentscheids um!
PRESSEMITTEILUNG VOM 16.04.2013

(Berlin, 16. April 2013) Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus hat am 9. April beschlossen, die Wasserverträge mit einer Organklage juristisch anzugreifen. Gestern wurde der renommierte Jurist Prof. Dr. Christian Kirchberg mit der Klagevertretung beauftragt.

Bereits letzten Dienstag hat die Fraktion der Piraten beschlossen, ein Organstreitverfahren gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe in die Wege zu leiten. Jetzt wurde der Verwaltungs- und Verfassungsjurist Prof. Dr. Christian Kirchberg, Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, beauftragt, die Klageschrift zu erstellen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die Organklage ist ein Meilenstein in der Geschichte des Volksbegehrens. Es ist kein Zufall, dass dieser Schritt von den Piraten kommt. Sie haben das Volksbegehren UNSER WASSER als einzige Partei im Abgeordnetenhaus von Beginn an entschlossen unterstützt. Nach dem Volksentscheid hat der Piraten-Abgeordnete Gerwald Claus-Brunner im Sonderausschuss Wasserverträge hervorragende Arbeit geleistet, und mit der Organklage setzen die Piraten ihre Politik für die Interessen der Berliner Bürger konsequent fort.“

Ziel des Volksbegehrens war es, die Offenlegung der Geheimverträge zu erzwingen, um skandalöse Vertragsbestandteile wie die Gewinngarantie für die Wasserkonzerne an die Öffentlichkeit zu bringen. Per Volksgesetz sollte das Vertragswerk von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Dies wurde jedoch durch die Abgeordneten von SPD und CDU verhindert, indem sie dem Sonderausschuss „Wasserverträge“ die nötigen finanziellen Mittel versagten. Der Berliner Wassertisch beauftragte daraufhin auf eigene Kosten einen hochkarätigen Juristen mit der Überprüfung. Als Ergebnis stellte der Wassertisch gemeinsam mit der Grünen Liga Berlin, dem VDGN und dem Bund der Steuerzahler am 4. April eine von Prof. Dr. Kirchberg entwickelte Klagemöglichkeit vor. Gegenstand der Klage ist die Verletzung des Budgetrechts des Berliner Abgeordnetenhauses nach Art. 87 Abs.1 der Verfassung von Berlin (VvB), da die skandalöse Gewinngarantie eine Sicherheitsübernahme ist, für die ein Gesetz nötig gewesen wäre. Mit dem Rückkauf der RWE-Anteile hat sich nach Ansicht des Juristen eine neue Klagefrist eröffnet, um die Teilprivatisierungsverträge mit der Gewinngarantie (§ 23.7 KV) für die Wasserkonzerne anzufechten.

Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Der Wassertisch erhofft sich im Sinne aller Berliner, dass über die Feststellung der Budgetverletzung mittelbar die Gewinngarantie in den Wasserverträgen (§23.7 KV) angefochten werden kann. Wenn die Verfassungswidrigkeit festgestellt ist, müssen auch die Verträge beseitigt werden. Bisher setzte die Regierung die konzernfreundliche Politik von 1999 fort. Von ihr ist keine bürgernahe Rekommunalisierung zu erwarten. Umso wichtiger ist eine juristische Anfechtung der Verträge.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Vorerst keine Klage gegen Wasservertrag

Tagesspiegel
13.04.2013

Berlin
Vorerst keine Klage gegen Wasservertrag

Der von der Initiative „Wassertisch“ initiierte juristische Angriff auf die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe ist vorerst gescheitert: Die Grünen wollen sich nicht an der sogenannten Organklage gegen das 1999 geschlossene Vertragswerk beteiligen – und die anderen beiden Oppositionsfraktionen können sie allein nicht finanzieren.

zum Artikel…


Wasserklage: Finanzierung steht – PRESSEMITTEILUNG VOM 13.04.2013

(Berlin, 13. April 2013) Bislang scheiterte die von Prof. Dr. Kirchberg vorgeschlagene Organstreitklage gegen die Wasserverträge an den Honorarkosten. Die Piratenfraktion hat am Dienstag zwar beschlossen, eine Klage auch allein durchzuführen. Allerdings waren ihnen die Kosten zu hoch. Bei den Linken stand bislang ebenfalls das Finanzierungsargument im Vordergrund. Deshalb wollten sie nur mit allen Oppositionsparteien gemeinsam klagen.

Eine Anfrage des Berliner Wassertischs beim Berliner Parlamentspräsidenten ergab jetzt: Die Bürger dürfen den Fraktionen spenden. Damit steht einer Klage nichts mehr im Wege. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Das ist eine gute Nachricht für unser Wasser. Der Wassertisch kann zusagen, mindestens die Höhe des Anteils der Grünen zu übernehmen. Wir werden uns gleich am Montag mit den Fraktionen der Piraten und Linken in Verbindung setzen.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Organklage gegen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wieder unwahrscheinlich

Berliner Umschau
12.04.2013

Organklage gegen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wieder unwahrscheinlich

Mit einer Organklage könnte die umstrittene Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe rückabgewickelt werden. Davon ist zumindest der Berliner Wassertisch überzeugt und beruft sich dabei u.a. auf eine Analyse des Verfassungsrechtlers Christian Kirchberg.

Allerdings müßte eine entsprechende Klage von einer Fraktion im Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Die Zeit drängt, am 25. April läuft die Klagefrist ab. Zumindest derzeit deutet vieles darauf hin, daß sich die Oppositionsparteien vor dem Klageweg zieren.

zum Artikel…


Grüne lehnen Wasserklage gegen Gewinngarantie aus nichtigen Gründen ab – PRESSEMITTEILUNG VOM 12.04.2013

(Berlin, 12. April 2013) Die berühmt-berüchtigte Gewinngarantie der Wasserverträge, die für die missbräuchlich überhöhten Preise verantwortlich ist, gilt schon lange als verfassungswidrig. Erstmals hat mit Prof. Dr. Christian Kirchberg ein renommierter Verfassungsjurist einen reellen Klageweg gegen den Paragrafen vorgestellt. Die Grünen lassen die Klagemöglichkeit jedoch mit der Begründung verstreichen, dass sie nicht zielführend sei. Diese Behauptung ist jedoch unzutreffend. Wenn das Verfassungsgericht feststellt, dass die Gewinngarantie verfassungswidrig ist, weil sie das verfassungsrechtlich geschützte Budgetrecht des Parlaments verletzt, sind die Verträge in ihrem Kern getroffen. Diese Feststellung ist daher ein Herzensanliegen der Berliner Bevölkerung. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Gerade bei den Wasserverträgen, deren Offenlegung die Berliner per Volksentscheid erreicht haben, erwarten die Bürger von ihren Abgeordneten, dass sie jede seriöse Möglichkeit wahrnehmen, die Verfassungswidrigkeit der Verträge gerichtlich feststellen zu lassen. Die Verweigerung ist eine Missachtung des Bürgerwillens, die nicht mehr nachvollziehbar ist.“

Die Linke haben dem Organstreitverfahren zugestimmt, rätselhafterweise aber nur mit der gesamten Opposition. Ob sie mit den Piraten allein klagen, ist nicht zu erfahren; der Wassertisch erreicht keinen der Verantwortlichen. Die Piraten haben als einzige eine Klage befürwortet, bemängeln allerdings die Höhe des Anwaltshonorars. Dazu ist zu sagen: Der Klageweg, den Prof. Dr. Christian Kirchberg vorgestellt hat, wird zwar von zwei der erfahrensten Verfassungsjuristen als absolut vertretbar eingestuft, ist jedoch nicht risikofrei, da er juristisches Neuland betritt. Aufgrund der Schwierigkeit des Verfahrens ist es notwendig, dass der bestmögliche Jurist dazu ausgewählt wird. Der Berliner Wassertisch ist bereit, sich selbst am Honorar zu beteiligen. Eine Beauftragung darf nicht an den Kosten scheitern. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids: „Die Parteien wurden schon im Februar von uns informiert, dass wir einen Klageweg gegen die Verträge gefunden haben. Gerade erhielten wir auf Nachfrage beim Parlamentspräsidenten die Mitteilung, die in Kopie ebenfalls an die Oppositionsparteien gesandt wurde, dass Fraktionen grundsätzlich Zuwendungen von Dritten entgegennehmen können, dies jedoch nach den Vorgaben des Fraktionsgesetzes vollumfänglich zu veröffentlichen ist. Der Mangel an finanziellen Mitteln steht somit einer Klage nicht mehr entgegen. Bürgerinnen und Bürger haben ebenfalls finanzielle Unterstützung zugesagt.“

Der Berliner Wassertisch fordert alle Oppositionsparteien eindringlich auf, das Organstreitverfahren mit der bestmöglichen Vertretung anzustrengen – egal, ob allein oder gemeinsam. Die Berliner Bürger haben bislang ungebetenerweise rund 1,5 Mrd. € an die Konzerne überwiesen und haben ein Recht darauf, dass alles unternommen wird, um diesen Zustand gerichtlich zu klären und zu beenden.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)