Eine halbe Milliarde für nichts? – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.02.2013

(Berlin, 4. Februar 2013) Der Rückkauf der RWE-Anteile hat den Einfluss des Landes Berlin auf die Geschäfts-politik und betriebliche Führung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) nicht erhöht, wie eine Anfrage des Berliner Wassertischs ergeben hat.

Der Miteigentümer Veolia hat dem Land Berlin den Beitritt zum sogenannten Shareholders‘ Agreement verweigert. Das Shareholders‘ Agreement regelt, in welcher Weise die betriebliche Führung der Berliner Wasserbetriebe von RWE und Veolia ausgeübt wird. Laut Rückkaufvertrag sollte das Land Berlin den Platz von RWE am Lenkrad des Konzerns übernehmen. Dies wird von Veolia jedoch abgelehnt – Berlin bleibt weiterhin nur der Platz auf der Rückbank. Der Konzern sichert sich mithilfe der Aussperrung des Landes aus dem Shareholders‘ Agreement weiterhin die alleinige betriebliche Führung der BWB. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Mehr als eine halbe Milliarde Euro wurde RWE in den Rachen geworfen. Nun erweist sich der Rückkauf als völlig wertlos.“

Damit wurde umgesetzt, was Verbraucherschutzsenator Heilmann (CDU) schon mit Veolia-Lobbyisten in einem geheimen Moratorium vereinbart hatte: die alleinige Geschäftsführung für Veolia, den Konzern, der für die derzeitig missbräuchlich überhöhten Preise in Höhe von 20–30 Prozent verantwortlich ist. Vorsorglich wurde RWE als Verkäufer im Rückkaufvertrag genau für den nun eingetretenen Fall von jeder Haftung als Anteilsverkäufer befreit – ein weiteres großes Geschenk für den aus der Beteiligung ausgeschiedenen Konzern. Der Berliner Wassertisch hat diese Information nur zufällig erhalten. Der Senat begründet so die Ablehnung eines Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), in dem der Berliner Wassertisch die Offenlegung dieses geheimen Bestandteils des Rückkaufvertrags gefordert hatte. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids: „Der Rückkauf war keine Rekommunalisierung. Der Senat setzt nahtlos seine Politik von 1999 fort: Geheimverträge, Gewinngarantie, Geschäftsführung für Konzerne und Geheimverhandlungen zu Lasten der Bürger.“

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Treffer: SPD und CDU versenken erstes Berliner Bürgergesetz – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.01.2013

(Berlin, 17. Januar 2013) Heute berät das Abgeordnetenhaus den Abschlussbericht des Sonderausschusses „Wasserverträge“. Im Wasser-Sonderausschuss sollten die Teilprivatisierungsverträge der Wasserbetriebe überprüft werden, die den Konzernen Veolia und RWE enorme Gewinnspannen durch missbräuchlich überhöhte Wasserpreise ermöglicht haben.

Mit dem Wasser-Volksentscheidsgesetz haben 98,2 Prozent der abstimmenden Berliner dem Parlament den Auftrag zur Prüfung der vermutlich verfassungswidrigen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gegeben. Angesichts der Tatsache, dass die desaströse Privatisierung 1999 mit der Mehrheit von SPD und CDU beschlossen wurde, war schon im Vorhinein kaum zu erwarten gewesen, dass sich die Koalitionsparteien bemühen würden, ihre alten Kungeleien aufzuklären. Deshalb war im Gesetz extra die Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen vorgesehen. Diese Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger haben SPD und CDU, trotz Protesten der Oppositionsparteien, des Berliner Wassertischs und der Vertrauensleute des Volksentscheids – rechtswidrigerweise – verhindert. Folglich hat der Wasser-Sonderausschuss mehr Fragen offen gelassen als geklärt. Deutlich ist lediglich geworden, dass die damals verantwortlichen Politiker von CDU und SPD in Zusammenarbeit mit den Lobbyisten der Konzerne RWE und Veolia (damals Vivendi) einen Vertrag entworfen haben, in dem ein Preismissbrauch von vorneherein einkalkuliert war. Mit der komplizierten Vertragskonstruktion und der Geheimhaltung sollten Parlament und Bevölkerung von Berlin bewusst hintergangen werden. Wolfgang Rebel, der Sprecher des Berliner Wassertischs erklärt dazu: „SPD und CDU verhalten sich demokratiegefährdend. Wer ein Volksentscheidsgesetz missachtet und demokratische Institutionen nur als Fassade benutzt, um alte und neue Kungeleien zugunsten der Konzernlobby zu verschleiern, erzeugt Politikverdrossenheit.“

Der Ankauf der RWE-Anteile ist unter Beibehaltung der verfassungswidrigen Gewinngarantie erfolgt. Die Vertragskonstruktion bleibt bestehen und es gibt nach wie vor Geheimdokumente! Zeitgleich mit den offiziellen Kaufverhandlungen haben Geheimverhandlungen des CDU-Senators Thomas Heilmann mit Veolia-Lobbyisten stattgefunden, nach denen dem Konzern – trotz des fortgesetzten Preismissbrauchs– die alleinige Geschäftsführung zugebilligt werden soll. Man sieht: Seit 1999 hat sich nichts geändert. Die Berliner Bevölkerung und auch die Demokratiewächter von der Presse müssen aufwachen und sich solchen Praktiken entgegenstellen. Die Verfassung wird nicht ohne Grund ausgehebelt.

Der Berliner Wassertisch verzichtet auf eine eigene ausführliche Stellungnahme zum Wasser-Sonderausschuss. Stattdessen lädt er Presse und Bürgerschaft zum gemeinsamen zivilgesellschaftlich-parlamentarischen Nachdenken über die Folgen der Privatisierungen für unsere Demokratie am 30. Januar um 19:30 Uhr in die Urania ein. Im Anschluss an Vorträge von zwei unabhängigen Sachverständigen zu den Gefahren von Privatisierungen für die Demokratie und zu privatisierten Monopolen werden die drei Vertreter der Oppositionsparteien mit dem Publikum und einem ehemaligen Verfassungsrichter diskutieren. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensmann des Volksentscheids UNSER WASSER: „Unser Wasser-Sonderausschuss in der Urania ist zwar kleiner als der im Abgeordnetenhaus. Dennoch gehe ich davon aus, dass er wesentlich konstruktiver und informativer sein wird!“

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Zum Ende des Sonderausschusses Wasserverträge: Prüfauftrag des Volksgesetzes wurde verfehlt! – PRESSEMITTEILUNG VOM 14.12.2012

(Berlin, 14. Dezember 2012) Oppositionsparteien lehnen den Abschlussbericht der Großen Koalition geschlossen ab. Wassertisch hält den Sonderausschuss für gescheitert.

Heute fand im Abgeordnetenhaus die letzte Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge statt. Thema war der von der großen Koalition verfasste Entwurf des Abschlussberichts. Während der Vorsitzende Jupe (CDU) behauptete, die Arbeit des Sonderausschusses sei erfolgreich gewesen, gingen die Oppositionsparteien mit der Regierungskoalition hart ins Gericht. So sei das vom Volksgesetz vorgegebene Ziel des Ausschusses, in einer öffentlichen Aussprache die Wasserverträge eingehend durch unabhängige Sachverständige auf Rechtsverstöße untersuchen zu lassen, nicht umgesetzt worden.

Heidi Kosche (GRÜNE) kritisierte, dass der Ausschuss der Forderung des Volksgesetzes nach öffentlicher Aussprache nicht angemessen nachgekommen sei. Es gab keine öffentliche Übertragung der Sitzungen. Die Regierungskoalition verweigerte der aktiven Bürgergesellschaft das Rede- und Fragerecht. Das für die Gültigkeit der Verträge zentrale Thema „Budgetrecht der Abgeordneten“ wurde im Ausschuss überhaupt nicht behandelt. Im Abschlussbericht fehlt jeder Hinweis darauf. Ironisch bemerkte Klaus Lederer (LINKE), den Verfassern des Berichtes sei es vorzüglich gelungen, den Eindruck zu erwecken, es hätte über die behandelten Sachfragen vertiefte Diskussionen gegeben. Dabei sei für die Hinzuziehung externen Sach-verstands kein Cent ausgegeben worden. Wissenschaftliche Fachliteratur sei nicht hinzugezogen worden. Die Regierungskoalition im Ausschuss habe ohne Plan agiert und sich mit ihrer Verhinderungsstrategie hinter der Geschäftsordnung verschanzt. Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) kritisierte, dass der Berichts-entwurf der Öffentlichkeit vorenthalten wird. Auch wären ausgefallene Ausschusstermine nicht nachgeholt und damit bewusst die Zeit für inhaltliche Debatten verkürzt worden. Geschlossen lehnten die Oppositions-parteien den Abschlussbericht ab. Bis Ende des Jahres werden sie eigene Minderheitsberichte vorlegen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir schließen uns der Kritik der Oppositionsparteien voll und ganz an und begrüßen ihre gemeinsame Ablehnung des Abschlussberichtes. SPD und CDU haben ihr Mandat dazu missbraucht, den 666.000 Befürwortern des Volksentscheids vorzugaukeln, im Ausschuss fände tatsächlich eine Prüfung der Verträge statt. Es wurden zwar einige Experten angehört, aber die Regierungskoalition zog keinerlei Konsequenzen aus den Beiträgen. Eine tiefergehende Diskussion zu kontroversen juristischen und politischen Fragen machten SPD und CDU durch einseitige Festlegungen der Tagesordnung praktisch unmöglich. Der »Abschlussbericht« ignoriert aber diese Tatsache und erklärt die Mehrheitsmeinung der Regierungskoalition zur absoluten Wahrheit.“

Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Um die direkte Demokratie in der parlamentari-schen Arbeit zu verankern, fordern wir eine Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses. Es müssen zumindest die Vertrauenspersonen eines Volksbegehrens in Ausschüssen Rede- und Fragerecht bekommen. Der Sonderausschuss ist gescheitert. Nun müssen wir uns nach anderen Mitteln umsehen, die skandalösen Wasserverträge vor ein Gericht zu bringen. Erst wenn die Wasserbetriebe wieder 100%ig in öffentlicher Hand sind, werden wir Ruhe geben.“

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Wassertisch fordert: Kein Wassergeld unter Vorbehalt – Kartellamtsverfügung muss vollständig umgesetzt werden

(Berlin, den 7. Dezember 2012) Zum Nikolaus ein wenig Wassergeld zurück?
Kommentar des Berliner Wassertischs.

Nachrichtenagenturen und die Berliner Abendschau haben gestern berichtet, dass die Wasserbetriebe unter Vorbehalt(!) den Berliner Wasserkunden eine Rückzahlung von durchschnittlich 13,50 Euro gewähren wollen. Das ist mit knapp 15 % deutlich weniger, als die Kartellamtsverfügung für das Jahr 2012 verlangt, nämlich 18 %.

Der Vorsitzende der 8. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, Dr. Engelsing, teilte in einer öffentlichen Veranstaltung in der TU-Berlin am 28. November mit, dass die Preissenkungsverfügung des Kartellamts im Januar 2013 in Kraft tritt und zwar unabhängig von der noch laufenden Klage der Berliner Wasserbetriebe. Die Berliner Wasserbetriebe hätten versäumt, wie sonst in ähnlichen Fällen üblich, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen.

Der Berliner Senat muss also in jedem Fall die Trinkwasserpreise senken und zwar in der vom Kartellamt verfügten Höhe. Der Senat handelt also nicht freiwillig im Interesse der Berlinerinnen und Berliner, wie er sich den Anschein gibt.

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Sonderausschuss: SPD-CDU-Koalition missachtet Wasser-Volksgesetz – PRESSEMITTEILUNG VOM 16.11.2012

(Berlin, 16. November 2012) Opposition zieht verheerende Bilanz: SPD und CDU haben das Wasser-Volksgesetz systematisch missachtet und Rechte der Abgeordneten verletzt.

Am 14. Dezember soll die Sitzungsperiode des Sonderausschusses „Wasserverträge“ mit der Behandlung des Abschlussberichts voraussichtlich zu Ende gehen. Die Oppositionsparteien zogen schon heute Bilanz. Das Urteil fiel verheerend aus. Heidi Kosche (Grüne) und Klaus Lederer (Die Linke) beanstandeten, dass die Große Koalition die Prüfung der Teilprivatisierungsverträge aktiv behindert habe. Gerwald Claus-Brunner (Piratenpartei) kritisierte, dass die Koalitionsparteien die Rechte der Abgeordneten verletzt hätten. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der Auftrag der 98,2 Prozent der Berliner Bürgerschaft, die bei dem Volksentscheid für eine juristische Überprüfung der Verträge gestimmt haben, bleibt unerfüllt. Die juristische Durchleuchtung der Verträge muss wohl vor Gericht stattfinden.“

Die Beschwerden der Opposition sind nach Einschätzung des Berliner Wassertischs unbedingt berechtigt. SPD und CDU haben niemals versucht, die Verträge ernsthaft auf deren Verfassungsmäßigkeit zu untersuchen. Ohne die durch das Volksentscheidsgesetz vorgeschriebene Prüfung abzuwarten, bekräftigte der Senat stattdessen mit dem überteuerten (Rück-)Kauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) die Vertragskonstruktion von 1999. Genau wie damals sind wieder wichtige Regelungen in Geheimverträgen festgelegt. Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU) sicherte darüber hinaus dem zweiten Mitgesellschafter Veolia in Geheimverhandlungen die alleinige Geschäftsleitung der BWB zu. Dies ungeachtet der Tatsache, dass der Konzern bei Gewinnentnahmen in Milliardenhöhe und amtlich festgestelltem Preismissbrauch (Bundeskartellamt) verantwortlich ist für die Schließung von Wasserwerken und damit nassen Kellern in vielen Berliner Gebäuden und für einen Investitionsstau von mittlerweile rund einer Milliarde Euro. Dazu Rebel: „Wir haben beobachten müssen, dass der mit dem Volksgesetz erstrebte Demokratieschub wirkungslos im dicken Fell der Regierungskoalition verpufft ist. SPD und CDU agieren so intransparent und Lobby-fixiert wie zur Zeit der Teilprivatisierung. Was die Berlinerinnen und Berliner mit dem Volksentscheid erreichen wollten, war die Nichtigkeit der Verträge. Sie wollten damit gegen Filz und Korruption ein Zeichen setzen. Heute wurde deutlich: Diese Hoffnung hat die Große Koalition im Sonderausschuss nicht erfüllt, sondern frech verraten.“

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Nach RWE-Rückkauf: wirklich mehr Einfluss des Landes bei den Wasserbetrieben? – PRESSEMITTEILUNG VOM 03.11.2012

(Berlin, 3. November 2012) In der gestrigen 14. Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge bestätigte die Senatsseite, dass mit Veolia Verhandlungen um mehr Einfluss bei den Wasserbetrieben geführt werden. Gleichzeitig wurde aber auch klar, dass die Verhandlungsposition des Senates trotz Rückkaufs der RWE-Anteile äußerst schwach sein dürfte.

Das Sagen bei den Berliner Wasserbetrieben (BWB), so legen es die Wasserverträge fest, hatten bislang die Konzerne RWE und Veolia. Mit dem Rückkauf der RWE-Anteile soll sich nun laut SPD und CDU der Einfluss des Landes vergrößern. Der Senat ist jetzt anstelle von RWE „Partner“ von Veolia in der RVB-Beteiligungsgesellschaft und damit rechtlich ein „privater Investor“. Aber will er wirklich mehr Einfluss? Staatssekrekretärin Margaretha Sudhof machte gestern vielmehr deutlich, dass sich der Senat mit Veolia lieber ins beste Einvernehmen setzen möchte. Der Konzern wird aber weiterhin allein seine Rendite-Interessen im Auge behalten. Deshalb wird es zwangsläufig dazu kommen, dass der Senat Veolia ganz die betriebliche Führung überlässt, wie es im geleakten Heilmann-Moratorium bereits vorgeschlagen wird. (siehe auch Pressemitteilung vom 21. Sept.) Der Senat wird sich als machtloser Juniorpartner über die Brosamen freuen, die ihm der Konzern hinwirft. Die BWB müssen weiterhin den Profitinteressen der „Partner“ dienen. Von einer Umstellung von Gewinnorientierung auf Gemeinwohlorientierung, wie dies der Wassertisch fordert, kann keine Rede sein.

Außerdem will sich der Senat mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen mit Veolia ersparen: In der gestrigen Sitzung erfuhr die erstaunte Öffentlichkeit, dass die 50 %ige Beteiligung des Landes in der RVB nicht einmal dazu ausreicht, denkbare von Veolia angestrengte Schiedsgerichtsverfahren zu blockieren. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die Erfahrungen mit dem klagefreudigen Konzern (Klage gegen Volksgesetz, Klage gegen den Bundeskartellamtsbeschluss, Klage gegen angeblich entgangene Gewinne) lassen vermuten, dass Veolia das Land Berlin mit vielen millionenschweren Schiedsgerichtsverfahren überziehen wird, um seine Interessen durchzusetzen. Diese Kosten müssen dann wieder die Berlinerinnen und Berliner tragen.“

Auch die versprochenen 60 Mio. EUR Entlastung für die Wasserkunden sind nicht etwa schon beschlossene Sache. Der Senat soll sich lediglich bei den Wasserbetrieben für diese finanzielle Entlastung der Wasserkunden einsetzen. Der Aufsichtsrat kann das immer noch ablehnen. Rebel: „Selbst wenn die Frischwasserpreise vorübergehend um 15 % gesenkt werden sollten, hätten die BerlinerInnen nichts gespart. Wegen der an Veolia gegebenen Gewinngarantie wird der Senat die Preissenkung aus seinem Gewinnanteil allein finanzieren müssen. Das bedeutet, dass die am Frischwasserpreis gesparten 12 EUR pro BerlinerIn dem Senat im Landeshaushalt fehlen werden. Da Geld immer nur einmal ausgegeben werden kann, wird der Senat das Geld an anderer Stelle von den BerlinerInnen wieder einfordern – sei es durch Kürzungen im Sozial- bzw. Bildungsbereich oder per Anhebung von Gebühren.“

Es zeigt sich erneut: Eine juristische Anfechtung der Wasserverträge ist nötig, um die Berliner Wasserbetriebe zu rekommunalisieren.

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