Wasserklage: Finanzierung steht – PRESSEMITTEILUNG VOM 13.04.2013

(Berlin, 13. April 2013) Bislang scheiterte die von Prof. Dr. Kirchberg vorgeschlagene Organstreitklage gegen die Wasserverträge an den Honorarkosten. Die Piratenfraktion hat am Dienstag zwar beschlossen, eine Klage auch allein durchzuführen. Allerdings waren ihnen die Kosten zu hoch. Bei den Linken stand bislang ebenfalls das Finanzierungsargument im Vordergrund. Deshalb wollten sie nur mit allen Oppositionsparteien gemeinsam klagen.

Eine Anfrage des Berliner Wassertischs beim Berliner Parlamentspräsidenten ergab jetzt: Die Bürger dürfen den Fraktionen spenden. Damit steht einer Klage nichts mehr im Wege. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Das ist eine gute Nachricht für unser Wasser. Der Wassertisch kann zusagen, mindestens die Höhe des Anteils der Grünen zu übernehmen. Wir werden uns gleich am Montag mit den Fraktionen der Piraten und Linken in Verbindung setzen.“

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Grüne lehnen Wasserklage gegen Gewinngarantie aus nichtigen Gründen ab – PRESSEMITTEILUNG VOM 12.04.2013

(Berlin, 12. April 2013) Die berühmt-berüchtigte Gewinngarantie der Wasserverträge, die für die missbräuchlich überhöhten Preise verantwortlich ist, gilt schon lange als verfassungswidrig. Erstmals hat mit Prof. Dr. Christian Kirchberg ein renommierter Verfassungsjurist einen reellen Klageweg gegen den Paragrafen vorgestellt. Die Grünen lassen die Klagemöglichkeit jedoch mit der Begründung verstreichen, dass sie nicht zielführend sei. Diese Behauptung ist jedoch unzutreffend. Wenn das Verfassungsgericht feststellt, dass die Gewinngarantie verfassungswidrig ist, weil sie das verfassungsrechtlich geschützte Budgetrecht des Parlaments verletzt, sind die Verträge in ihrem Kern getroffen. Diese Feststellung ist daher ein Herzensanliegen der Berliner Bevölkerung. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Gerade bei den Wasserverträgen, deren Offenlegung die Berliner per Volksentscheid erreicht haben, erwarten die Bürger von ihren Abgeordneten, dass sie jede seriöse Möglichkeit wahrnehmen, die Verfassungswidrigkeit der Verträge gerichtlich feststellen zu lassen. Die Verweigerung ist eine Missachtung des Bürgerwillens, die nicht mehr nachvollziehbar ist.“

Die Linke haben dem Organstreitverfahren zugestimmt, rätselhafterweise aber nur mit der gesamten Opposition. Ob sie mit den Piraten allein klagen, ist nicht zu erfahren; der Wassertisch erreicht keinen der Verantwortlichen. Die Piraten haben als einzige eine Klage befürwortet, bemängeln allerdings die Höhe des Anwaltshonorars. Dazu ist zu sagen: Der Klageweg, den Prof. Dr. Christian Kirchberg vorgestellt hat, wird zwar von zwei der erfahrensten Verfassungsjuristen als absolut vertretbar eingestuft, ist jedoch nicht risikofrei, da er juristisches Neuland betritt. Aufgrund der Schwierigkeit des Verfahrens ist es notwendig, dass der bestmögliche Jurist dazu ausgewählt wird. Der Berliner Wassertisch ist bereit, sich selbst am Honorar zu beteiligen. Eine Beauftragung darf nicht an den Kosten scheitern. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids: „Die Parteien wurden schon im Februar von uns informiert, dass wir einen Klageweg gegen die Verträge gefunden haben. Gerade erhielten wir auf Nachfrage beim Parlamentspräsidenten die Mitteilung, die in Kopie ebenfalls an die Oppositionsparteien gesandt wurde, dass Fraktionen grundsätzlich Zuwendungen von Dritten entgegennehmen können, dies jedoch nach den Vorgaben des Fraktionsgesetzes vollumfänglich zu veröffentlichen ist. Der Mangel an finanziellen Mitteln steht somit einer Klage nicht mehr entgegen. Bürgerinnen und Bürger haben ebenfalls finanzielle Unterstützung zugesagt.“

Der Berliner Wassertisch fordert alle Oppositionsparteien eindringlich auf, das Organstreitverfahren mit der bestmöglichen Vertretung anzustrengen – egal, ob allein oder gemeinsam. Die Berliner Bürger haben bislang ungebetenerweise rund 1,5 Mrd. € an die Konzerne überwiesen und haben ein Recht darauf, dass alles unternommen wird, um diesen Zustand gerichtlich zu klären und zu beenden.

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Top-Juristen finden Klageweg gegen Berliner Wasserverträge – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.04.2013

(Berlin, 4. April 2013) Heute wurde auf einer Pressekonferenz ein neuer Klageweg gegen die Teilprivatisierungs­verträge der Berliner Wasserbetriebe vorgestellt.

Der Berliner Wassertisch hat auf Empfehlung des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. hc. Siegfried Broß den renommierten Verwaltungs- und Verfassungsjuristen Prof. Dr. Christian Kirchberg (er ist u. a. Vorsitzender des Verfassungsrechts­ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer) für eine Prüfung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe gewinnen können. Als Ergebnis hat der Berliner Wassertisch heute in einer Pressekonferenz eine Klageskizze von Prof. Kirchberg vorgestellt, die einen Weg aufzeigt, die Teilprivatisierungsverträge mit der verfassungswidrigen Gewinngarantie (§ 23.7 KV) für die Wasserkonzerne anzufechten.

Prof. Kirchberg schreibt, dass „das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 21.10.1999 die Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des Teilprivatisierungsgesetzes, deren Absicherung Ziff. 23.7 des Konsortialvertrages dienen solle, klar erwiesen [habe]“.

Gegenstand der Klage ist die Verletzung des Budgetrechts des Berliner Abgeordnetenhauses nach Art 87 Abs.1 der Verfassung von Berlin (VvB). Die Gewinngarantie stellt eine Sicherheits-Übernahmegarantie des Landes dar, die mit dem Rückkaufvertrag unverändert fortgeführt wurde. Art 87 Abs.1 VvB schreibt für einen solchen Akt jedoch ein Gesetz vor, das bis heute nicht vorliegt.

So schreibt Prof. Kirchberg, dass man „(spätestens) bei Gelegenheit des Rückkaufvertrags die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der ‚Sicherheitsübernahme‘ der Ziff. 23.7 des Konsortialvertrages [habe] erkennen und darauf mit einer Aufkündigung dieser Vertragsklausel (oder ggf. des Konsortialvertrages insgesamt) reagieren müssen.“ Es „habe die Teil-Rekommunalisierung der Berliner Wasserversorgung im Sinne einer Änderung der Geschäftsgrundlage nicht nur die Möglichkeit eröffnet, sondern sogar die Notwendigkeit begründet, erneut über das Ob und Wie einer gesetzlichen Regelung der ,Sicherheitsübernahme‘ des § 23.7 des Konsortialvertrages im Abgeordnetenhaus zu beraten und Beschluss zu fassen.“

Klageberechtig ist (mindestens) eine Fraktion des Abgeordnetenhauses. Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens fordert die Oppositionsfraktionen auf, diesen Klageweg zu beschreiten: „Die skandalöse Gewinngarantie beschert uns Berlinern jährlich 20–30% missbräuchlich überhöhte Wasserpreise. Nun bietet sich eine echte Chance, diesen Zustand zu beenden. Wir setzen unsere Hoffnung in die Oppositionsfraktionen, dass sie den Klageweg beschreiten und dafür sorgen, dass bei den BWB wieder ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird.“

Die Klagefrist, um die Verletzung des Budgetrechts anzuzeigen, läuft am 25. April 2013 ab.
(Nur) hilfsweise könnte auch das Ende des Wasser-Sonderausschusses (17. Januar 2013) als Beginn der halbjährigen Klagefrist angenommen werden.

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Shareholders‘ Agreement: Leistet der Senat aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung? – PRESSEMITTEILUNG VOM 26.02.2013

(Berlin, 26. Februar 2013) Aus dem geheimen Shareholders‘ Agreement der Berliner Wasserverträge geht hervor, dass die privaten Anteilseigner seit 2008 eine „atypische“ stille Beteiligung am Abwassergeschäft der Berliner Wasserbetriebe (BWB) besitzen. Anders als bei einer „typischen“ stillen Beteiligung hätten die Gewinne aus dieser Beteiligung seitdem aber versteuert werden müssen.

Bisher war in allen Veröffentlichungen zur 1999 erfolgten Teilpriva¬tisierung der BWB zu lesen, dass die privaten Anteilseigner aus Gründen der Steuerersparnis beim Betriebsteil Abwasser der BWB den Status einer sogenannten „typischen“ stillen Beteiligung besäßen. Bei einer „typischen“ stillen Beteiligung hat der stille Teilhaber keinen unternehmerischen Einfluss. Die Sichtung des geleakten Shareholders‘ Agreement durch den Berliner Wassertisch zeigt jedoch eindeutig, dass auch die stille Gesellschaft für den Betriebsteil Abwasser eine „atypische“ ist: „Under a silent participation agreement with Berliner Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts (hereinafter referred to as „BWB AöR“) Holding AG is granted two 49.9 % atypical silent participations in BWB AöR, i.e. one for the fresh water activity and one for the waste water activity (hereinafter referred to as „StG-Agreement II“)“

Diese Festlegung konnte nicht allein mit einer Vereinbarung zwischen den privaten Wasserkonzernen getroffen werden – um eine solche handelt es sich beim Shareholders‘ Agreement. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit existiert dazu eine geheime schriftliche Vereinbarung zwischen Senat und Investoren. Sollte sich dies bewahrheiten, hätte der Berliner Senat durch Geheimhaltung der Beteiligungsform mindestens seit 2008 aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Millionenhöhe geleistet.

Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Das Vorgehen des Senats ist ein Skandal. Zusätzlich zum fortgesetzten Preismissbrauch werden die Bürger durch den Ausfall von Steuereinnahmen in Millionenhöhe eine zweites Mal geschädigt.“

Hinzu kommt, dass von RWE kassierte illegale Steuerhinterziehungs-Gewinne möglicherweise nicht mehr zurückgefordert werden können. RWE wurde nämlich im Rückkaufvertrag von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten in Zusammenhang mit dem Shareholders‘ Agreement freigestellt. Der Berliner Wassertisch hat anlässlich des RWE-Anteilsrückkaufs darauf hingewiesen, dass es sich um ein Millionengeschenk an den Wasserkonzern handelt.

Wir fordern: dieser Skandal muss durch einen Untersuchungsausschusses vollständig aufgeklärt werden! Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden!

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Angebot oder Finte – Was will Veolia? – PRESSEMITTEILUNG VOM 22.02.2013

(Berlin, 22. Februar 2013) Wie im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses bekannt wurde, will sich Veolia von 15 % seiner Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) trennen oder Berlin sogar ganz den Rücken kehren.

Angeblich hat Veolia dem Land Berlin angeboten, seine Beteiligung an den Berliner Wasserbetrieben von 25 % auf 10 % zu reduzieren. Gleichzeitig möchte der Konzern über neu auszuhandelnde Dienstleistungsverträge weiterhin im Management der Anstalt bleiben. Sollte das Land dieses Angebot ablehnen, werde man ganz aus der Berliner Wasserversorgung aussteigen.

Der Berliner Wassertisch sieht in Veolias Angebot keinen Fortschritt für die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Ganz im Gegenteil: Unter dem Druck der Öffentlichkeit sieht sich der Konzern zwar gezwungen, nachzugeben. In der Sache aber bewegt er sich keinen Zentimeter: Offensichtlich plant der Konzern die betriebliche Führung der Wasserbetriebe per Dienstleistungsvertrag zu behalten! Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir erwarten, dass der Senat endlich den Wählerwillen respektiert und die Wasserbetriebe vollständig rekommunalisiert.“

Weiter warnt der Berliner Wassertisch davor, dem Konzern, der vor allem durch seine Preismissbrauchspolitik Schlagzeilen machte, wie RWE einen überteuerten Abschiedspreis zu zahlen. Stattdessen muss der Senat endlich die erpresserischen Privatisierungsverträge, in denen sich der Konzern rechtswidriger Weise eine Gewinngarantie hat zusichern lassen, einseitig aufkündigen.

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Geleaktes Dokument wirft Frage auf: Kuscht der Senat vor dem Wasserkonzern Veolia? – PRESSEMITTEILUNG VOM 20.02.2013

UPDATE – (Berlin, 20. Februar 2013) Das bisher geheime Shareholders‘ Agreement liegt dem Berliner Wassertisch/Muskauer Straße nun als anonyme Zusendung vor. Es belegt, dass Veolia dem Land Berlin nicht den Zutritt zur Geschäftsführung verweigern darf. Warum also wehrt sich der Senat nicht?

Das geleakte Shareholders‘ Agreement ist wichtiger Bestandteil des vom  Abgeordnetenhaus am 25.10.2012 bestätigten Vertrags zum Rückkauf der RWE-Anteile. Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde uns mitgeteilt, dass Miteigentümer Veolia dem Land Berlin den Beitritt zum Shareholders‘ Agreement verweigert. Im Widerspruch dazu steht im Schlussprotokoll des sogenannten „Rückkaufvertrages“, dass Veolia bereits unwiderruflich seine Zustimmung erteilt hat.

Eine erste Durchsicht des in englischer Juristensprache verfassten Shareholders‘ Agreement zeigt, dass nach dessen § 16 ein zusätzlicher Anteilseigner der RWE-Veolia-Beteiligungs­gesellschaft (RVB) – in diesem Fall also das Land Berlin – dem Shareholders‘ Agreement nicht nur beitreten muss, sondern ihm dieser Beitritt auch nicht verweigert werden darf.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Wir verstehen nicht, warum der Senat nichts gegen Veolias Veto unternimmt. Wird hier schon das geheime Heilmannsche Moratorium umgesetzt, das Veolia weiterhin die Geschäftsführung zusichert?

Der Berliner Wassertisch stellt erneut fest: Der Rückkaufvertrag ist durch die Verweigerung von Veolia nicht erfüllt! Es wurde über eine halbe Milliarde Euro an RWE verschenkt. Veolia hat weiterhin bei den Berliner Wasserbetrieben zu 100 % das Sagen, und nichts deutet darauf hin, dass der Senat dies zu ändern gedenkt.

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