Trinkwasserpreise: Bundeskartellamt blamiert Berliner Politik – PRESSEMITTEILUNG vom 23.11.2011

(Berlin, 23. November 2011)
Der Präsident des Bundeskartellamts hat am Dienstag angekündigt, dass die Berliner Wasser­betriebe eine Abmahnung wegen zu hoher Preise erhalten werden. Die Tarife seien um rund 25 Prozent zu hoch.

Vor diesem Hintergrund wirkt die rot-schwarze Koalitionsvereinbarung schon jetzt wie ein zahnloser Tiger. Die Parteien haben darin „Nachverhandlungen des Teilprivatisierungsvertrages Berliner Wasserbetriebe“ vereinbart. Ziel soll es sein, den „tatsächlichen Einfluss des Landes Berlin auf das Unternehmen“ zu stärken. Das Kartellamtsverfahren zeigt jedoch die Unentschlossenheit und Hilflosigkeit der neuen Koalition. Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs, stellt hierzu fest: „Das Verfahren des Bundeskartellamts ist ein Armutszeugnis für die Berliner Politik. Die zaghaften Versuche des Senats, bei den privaten Konzernen um Einfluss auf das Wassermonopol zu bitten, lassen eher eine Fortführung der neoliberalen Privatisierungspolitik der letzten Jahrzehnte erwarten.

Die Verträge und besonders die verfassungswidrige Gewinngarantie hätten – wie vom Berliner Wassertisch gefordert – schon längst viel energischer bekämpft werden müssen. Es wäre die  Aufgabe der Berliner Politik gewesen zu verhindern, dass der teilprivatisierte Monopolist den Berliner Bürgern über mehr als zehn Jahre hinweg überteuerte Preise berechnet. Dabei hat die Bundesbehörde nur die Trinkwasserpreise geprüft – bei den Abwasserpreisen sieht es noch viel schlimmer aus. Jetzt muss das Kartellamt die Berliner Bürger vor der Preispolitik von Senat und Wasserkonzernen schützen. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der Senat hat entweder nie wirklichen Einfluss auf die Wasserbetriebe besessen, oder er hat ihn nie genutzt – beides ist ein gleichermaßen schlechtes Zeugnis für die Berliner Politik und besonders für Klaus Wowereit, der schon 1999 Mitglied der Steuerungskommission für die Teilprivatisierung der BWB war.

Der Berliner Wassertisch hofft nun, dass der Impuls von außen die Berliner Abgeordneten dazu ermutigen wird, endlich alle Klagemöglichkeiten gegen das verfassungswidrige Vertragswerk zu nutzen. Der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen hat hierzu zusammen mit der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler einen Leitfaden vorgestellt, mit dem Abgeordnete ein Organstreitverfahren mit dem Ziel der Rückabwicklung der Verträge anstrengen können (http://localhost/wassertisch/juristischer-leitfaden-nichtigkeit-berliner-wasservertraege/).

Die Forderungen des Wassertischs an die neue Koalition sind:

  • Keine Nachverhandlungen, sondern Rückabwicklung der Verträge.
  • Ausnutzung aller Klagemöglichkeiten gegen das verfassungswidrige Vertragswerk.
  • Kein „Rückkauf“ der privaten Anteile, sondern eine Aufrechnung des ehemaligen Kaufpreises gegen den privaten Milliarden-Erlös aus der Gewinn-Garantie.
  • Vollständige Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe.

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Der Wassertisch ruft auf zur Unterstützung der Volksbegehren „Grundschulen besser machen“ und „Rettet die S-Bahn Berlin“! – PRESSEMITTEILUNG vom 04.11.2011

(Berlin, 4. November 2011)                                                  Diese Pressemitteilung als PDF

 

Der Berliner Wassertisch hat auf seinem November-Plenum beschlossen, die BerlinerInnen zur Unterstützung der beiden Initiativen „Grundschulen besser machen“ und „Rettet die S-Bahn Berlin“ aufzurufen.

Ermutigt durch den erfolgreichen Volksentscheid UNSER WASSER führt der S-Bahn-Tisch derzeit ein Volksbegehren für die Offenlegung der geheimen Verkehrsverträge und zur Beendigung des Chaos bei der Berliner S-Bahn durch. Mit dem geplanten Gesetzestext wollen die Initiatoren „die Verantwortlichen in der Landesregierung und bei der Deutschen Bahn AG zwingen, bestimmte Standards einzuhalten, die der Profitorientierung widersprechen.“ (Lucy Redler, Sprecherteam S-Bahn-Tisch, PM 17.09.11)

Dazu Wolfgang Rebel (Berliner Wassertisch): „Es ist ein Unding, dass sich nun schon wieder Bürger auf die Straße stellen müssen, um für die Offenlegung von Geheimverträgen Stimmen zu sammeln. Der Wasser-Volksentscheid mit seinen 98,2 Prozent Zustimmung hat dem Senat doch deutlich gezeigt, dass die Bürger geheime Verträge mit Gewinngarantie zugunsten von Privatisierungs-Profiteuren nicht mehr akzeptieren.

Der Wassertisch begrüßt es, dass nun auch andere Bürger dem Beispiel folgen und sich gegen die unsoziale Geheim- und Privatisierungspolitik des Senats wehren. Das Beispiel der Wasser-Privatisierungsverträge zeigt, dass Geheimverträge in der Praxis zu Rechts- und Wettbewerbsverstößen führen. So hat die Prüfung der Wasser-Privatisierung durch den von der Wassertisch-Juristin Sabine Finkenthei koordinierten „Arbeitskreis Unabhängiger Juristen“ bereits zu einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission geführt. Außerdem hat der Arbeitskreis in einem juristischen Leitfaden einen Weg aufgezeigt, wie die Berliner Abgeordneten den Vertrag aufgrund von Verstößen gegen die Berliner Verfassung anfechten können.

Von dem S-Bahn-Chaos und dem misslungenen Teilverkauf der Wasserbetriebe waren die meisten Berliner selbst betroffen. Sie mussten nicht erst über die negativen Folgen der Privatisierungspolitik informiert werden. Schwieriger ist es jedoch, Aufmerksamkeit auf Missstände zu lenken, die nur einen Teil der Bürger direkt betreffen – wie es die BI „Grundschulen besser machen“ derzeit versucht.

Deshalb ruft der Wassertisch die BerlinerInnen eindringlich dazu auf, sich am Endspurt des Volksbegehrens „Grundschulen besser machen“ zu beteiligen. Die Frist zur Unterzeichnung des Bürgerbegehrens läuft in knapp einer Woche, am Donnerstag, 10. November, aus. Informationen und  Unterschriftenlisten stehen im Internet unter www.volksbegehren-grundschule.de zur Verfügung, zudem kann in den meisten Bürgerämtern unterschrieben werden.

Kontakt für inhaltliche Nachfragen:
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Gefälligkeitsgutachten von Schwalbach auch für die IHK? – PRESSEMITTEILUNG vom 31.10.2011

(Berlin, 31. Oktober 2011)

Die TAZ hat in einem Artikel vom 29.10.11 aufgedeckt, dass der an der HU-Berlin lehrende Wirtschaftsprofessor Joachim Schwalbach für ein Gefälligkeitsgutachten Geldzahlungen von der Atomlobby in Höhe von 135.000 € erhalten sollte. Mit dem Gutachten sollte der Wissenschaftler (Spitzname „Professor Dankeschön“) die Nützlichkeit der Atomkraft hochjubeln. Der Deal kam nicht zustande: „Schwalbachs Zwischenergebnisse seien selbst so unbelastbar und gefällig gewesen, dass eine Fortführung des Projekts sinnlos und peinlich geworden wäre“ – zitiert die TAZ seine Auftraggeber vom Atomforum.

Auch für die privaten Wasserkonzerne in Berlin hat sich Schwalbach nützlich gemacht. Im Auftrag der IHK fertigte er ebenfalls ein Gefälligkeitsgutachten an, das eine Übernahme der Berliner Wasserbetriebe durch die Stadt als unrentabel erscheinen lässt. Mitautor war Daniel Smuda, Mitarbeiter einer Unternehmensberatung, deren Kunde RWE ist – der Wasserkonzern ist derzeitiger Noch-Miteigentümer der BWB. Die IHK war leider weniger vorsichtig als das Atomforum, obwohl Prof. Schwalbach auch hier maßlos übertrieb. Seine Berechnungsgrundlagen wurden schon kurze Zeit nach der Veröffentlichung von der Wirklichkeit eingeholt. Sogar der von ihm angenommene niedrigste Kaufpreis war unseriös. Er wurde von RWE in einem Angebot an den Senat erheblich unterschritten. Anstatt zwischen 1,125 Mrd. € und 960 Mio. € – wie von Schwalbach angegeben – lag schon das Eröffnungsgebot des Wasserkonzerns um rund 110 Mio. € niedriger bei 850 Mio. €.

Aber dies ist nicht der einzige „Schönheitsfehler“ in dem Gutachten. Der Wirtschaftswissenschaftler Rainer Heinrich hat die methodischen und sachlichen Fehler in einem Dokument für den Wassertisch aufgelistet. Dazu Heinrich: „Eine solche Auftragsarbeit als Gefälligkeitsgutachten zu bezeichnen, ist noch freundlich ausgedrückt. Die IHK als Auftraggeber hätte besser, wie es das Atomforum gemacht hat, die Reißleine gezogen und im Interesse der eigenen Glaubwürdigkeit auf eine Veröffentlichung verzichtet.“

Überhaupt nicht berücksichtigt hat Schwalbach in seinem Gutachten die Prüfung der ehemaligen Geheimverträge der misslungenen Teilprivatisierung. Wie die von Transparency International, der Verbraucherzentrale, dem Bund der Steuerzahler und der Grünen Liga unterstützte Prüfung des Vertragswerks durch den Arbeitskreis Unabhängiger Juristen nun ergeben hat, verstößt es mehrfach gegen geltendes Recht. Es enthält eine verfassungswidrige Gewinngarantie, die das Haushaltsrecht des Abgeordnetenhauses verletzt und EU-Beihilfebestimmungen unterläuft. Zudem entsprach das Privatisierungs-Verfahren nicht dem EU-Recht. Dazu Wolfgang Rebel vom Berliner Wassertisch: „Die Bedingungen der Teilprivatisierung waren von Anfang an rechtswidrig und lassen nur eine Rückabwicklung der Verträge zu. Ein realistisches ,Rückkauf-Gutachten‘ mit einem realistischen Rückkaufpreis muss daher mindestens die Milliarden-Einnahmen berücksichtigen, die die Konzerne bis jetzt auf Kosten der Berliner erzielt haben.“

Weitere Informationen unter
Dokumente: “ Einige kritische Anmerkungen zum IHK-Gutachten von Schwalbach/Schwerk/Smuda 2011″

Kontakt für inhaltliche Nachfragen:
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
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Zwei Wassertische? – PRESSEMITTEILUNG vom 11.10.2011

Nach lang anhaltenden Differenzen hat der Berliner Wassertisch am 4. Oktober bis auf Weiteres eine Trennung vollzogen. Die Auseinandersetzungen entbrannten an der Frage des weiteren Vorgehens. In der nächsten Legislaturperiode steht die Prüfung der nun durch den Volksentscheid offengelegten Verträge an. Der Wassertisch möchte diese Prüfungen kritisch begleiten. Während eine Gruppe dazu eine enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Unabhängiger Juristen anstrebt – einer AG, die von der langjährigen juristischen Beraterin des Volksentscheids UNSER WASSER, Sabine Finkenthei, unter dem Dach der GRÜNEN LIGA koordiniert wird – versucht die Gruppe um das siebenköpfige Presseteam des Wassertischs, Frau Finkenthei, den Verfasser des Offenlegungsgesetzes und Sprecher des Volksentscheids, Thomas Rudek, und weitere Aktivisten aus dem Wassertisch hinauszudrängen. Dazu Jean-Theo Jost, langjähriges Wassertisch-Mitglied: „Das Presseteam versucht, die juristische Kompetenz aus dem Wassertisch hinauszudrängen, ohne eine eigene zu haben – das schadet den Interessen des Wassertischs und der Berliner Bürger.“

In einer polit-krimireifen Aktion kündigte das Presseteam zu diesem Zweck zwei Tage vor dem regulären Tagungstermin an, das monatliche Plenum von den angestammten Räumen der Berliner Compagnie an den Mehringdamm zu verlegen – ohne Rücksprache und ohne Angabe von Gründen. Die Tagesordnungspunkte wurden nur eingeweihten Mitgliedern mitgeteilt. Diesem intransparenten und undemokratischen Vorgehen fehlt jedoch jegliche Legitimation. Nur das Wassertisch-Plenum kann den Tagungsort des Plenums bestimmen – nicht aber das Presseteam. Ziel der Aktion: Der Ausschluss von Mitgliedern, die schon lange den Kurs des Presseteams kritisieren, der den Wassertisch ins mediale Abseits manövriert hat. Deshalb traf sich am traditionellen Ort parallel zur Veranstaltung des Presseteams, eine Gruppe von Wassertisch-Aktivisten zum regulären Wassertisch-Plenum, die solche robuste Methoden nicht mittragen. Bei diesen Vorgängen ist deutlich geworden, dass das bisherige Presseteam nicht mehr den gesamten Wassertisch repräsentiert. Der reguläre Wassertisch wird sich daher eine Lösung für die Sach- und Öffentlichkeitsarbeit überlegen, die geeignet ist, den Wassertisch in der Öffentlichkeit wieder zu einem kompetenten Mitspieler für eine kostengünstige und bürgernahe Rekommunalisierung zu machen

Hintergrund: Das Medieninteresse konzentrierte sich in Fragen der Rekommunalisierung der BWB zuletzt auf den von Frau Finkenthei koordinierten Arbeitskreis Unabhängiger Juristen. So ist ihrer Initiative das vielbeachtete Schreiben an die EU-Kommission zu verdanken, in dem Transparency International und die Verbraucherzentrale Berlin die Rückabwicklung der Teilprivatisierung aufgrund von Verstößen gegen EU-Recht verlangen. Die Vorstellung eines juristischen Leitfadens für die Berliner Abgeordneten – auf einer Pressekonferenz gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler vorgestellt – mit denen die Parlamentarier eine Rückabwicklung der Verträge durch ein Organstreitverfahren erreichen könnten, geht ebenfalls auf die Unabhängigen Juristen zurück.

Dazu Frau Finkenthei: „Die juristische Prüfung der Verträge bietet eine gute Möglichkeit, die Teilprivatisierung rückgängig zu machen. Es ist zu beklagen, dass die Pressegruppe des Berliner Wassertischs diese Informationen der Berliner Bevölkerung vorenthält. Ansätze der Pressegruppe zur Anfechtung der Wasser-Verträge sind mir nicht bekannt.“

Kontakt:
Wolfgang Rebel Tel: 0152-57 23 34 84
oder: webmaster@berliner-wassertisch.info (neue Wassertisch-Seite im Aufbau)