Wirtschaftssenatorin von Obernitz – zweite Fehlbesetzung des Senats! – PRESSEMITTEILUNG vom 02.02.2012

(Berlin, 2. Februar 2012) Am Mittwoch hat der Jurist und Wirtschaftsprofessor Markus C. Kerber sein Mandat für das Land Berlin im Kartellamtsverfahren gegen die überhöhten Wasserpreise niedergelegt. Der Grund liegt nach Auskunft der Berliner Morgenpost in der mangelnden Unterstützung, die er von der zuständigen Wirtschaftssenatorin von Obernitz erhalten hat. Dazu der Sprecher des Berliner Wassertischs Wolfgang Rebel: „Der Rücktritt Kerbers überrascht uns nicht. Der rot-schwarze Senat interessiert sich offenbar nicht für den Verbraucherschutz. Es ist ihm vollkommen egal, dass derzeit eine vierköpfige Berliner Familie statistisch gesehen allein für die Gewinne der BWB im Jahr ca. 300 € bezahlt.“
Die ehemalige IHK- und Unternehmer-Lobbyistin von Obernitz setzt damit auch als Wirtschaftssenatorin die privatisierungsfreundliche Politik der IHK fort. Die schwarz-rote Regierung verhindert konsequent eine angemessene juristische Aufarbeitung der misslungenen Teilprivatisierung. Auch den Sonderausschuss UNSER WASSER boykottiert die schwarz-rote Regierung, indem sie ihm keine finanziellen Mittel zur Beauftragung juristischer Fachkräfte zubilligt.
Das mangelnde Engagement der Wirtschaftssenatorin für die Interessen der Berliner BürgerInnen ist indessen kein Zufall. Die IHK ist eine radikale Privatisierungsbefürworterin. Kurz nach dem erfolgreichen Volksentscheid hat sie ein Gefälligkeitsgutachten bei dem HU-Professor Schwalbach zu einer möglichen Rekommunalisierung bestellt. In diesem Gutachten versucht Schwalbach, Spitzname „Prof. Dankeschön“ (taz), mit Hilfe dubioser Tricks, die Kosten einer möglichen Rekommunalisierung als viel zu hoch anzusetzen, um diese in jedem Fall als unwirtschaftlich erscheinen zu lassen.
Dagegen fordert der Berliner Wassertisch die Rückabwicklung der verfassungswidrigen Privatisierungsverträge und damit die Beendigung der Profitorientierung bei den Wasserbetrieben. Dies ist die einzige Möglichkeit, eine bürgernahe, kostengünstige und qualitativ hochwertige Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung auf Dauer zu garantieren.

Terminhinweis: Die nächsten Sitzungen des Wasser–Sonderausschusses finden am 17. Februar und am 2. März statt.  Angesichts der mangelhaften Unterstützung des Senats ist es wichtig, dass die parlamentarische Prüfung der Verträge größtmögliche Öffentlichkeit erfährt.

Der Berliner Wassertisch bittet um Spenden auf ein Sonderkonto bei der GRU¨NEN LIGA Berlin, damit der Prüfung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ dennoch juristische Expertise von Seiten der Berliner Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden kann:

Kontoinhaber: GRÜNE LIGA Berlin
Kontonummer: 3060508
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
Kennwort: Sonderausschuss Wasserverträge

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Kontakt für inhaltliche Nachfragen:
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
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Berliner Wassertisch widerspricht Senator Nussbaum – PRESSEMITTEILUNG vom 31.01.2012

(Berlin, 31. Januar 2012 / korr. Fassung) In der letzten Abgeordnetenhaussitzung erklärte Senator Nussbaum, dass der Volksentscheid UNSER WASSER die Senkung der Wasserpreise gefordert habe. Diese Aussage ist falsch.
Der Berliner Wassertisch hat den BerlinerInnen über den Volksentscheid ein Gesetz zur Offenlegung der Geheimverträge vorgelegt. Das Gesetz verlangt die öffentliche Prüfung der Verträge durch das Abgeordnetenhaus, die zur Zeit im „Sonderausschuss Wasserverträge“ durchgeführt wird. Der Sprecher des Berliner Wassertischs Wolfgang Rebel sagt hierzu: „Das eigentliche Problem der Privatisierung ist die Umstellung der Wasserversorgung von Allgemeinwohl auf Profitmaximierung. Die Bereicherung der Konzerne über den hohen Wasserpreis ist ärgerlich, aber nur ein Symptom von vielen – ein weiteres ist die Vernachlässigung der Infrastruktur, wie erst kürzlich im TBS-Gutachten festgestellt wurde. Der Berliner Wassertisch strebt deswegen die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe über die Rückabwicklung der verfassungswidrigen Verträge an. Das war der Sinn des Volksentscheids. Wenn die SPD die Wasserverträge im Sonderausschuss sorgfältig prüfen würde, wären wir auf diesem Wege ein gutes Stück weiter.“

Besonderes Engagement der SPD bei der Sonderausschuss-Arbeit ist bisher nicht erkennbar: Wegen eines SPD-Ausfluges an die Ostsee musste die erste inhaltliche Sitzung des Wasser-Sonderaus-schusses ausfallen. Zudem verweigert die SPD-CDU-Parlamentsmehrheit bislang die Bewilligung von Geldern, um unabhängige juristische Experten zu beauftragen. Auch sonst zeigen weder SPD noch CDU besonderen juristischen Ehrgeiz, die dubiose Gelddruckmaschine, die sie selbst den Konzernen Veolia und RWE in die Hände gespielt haben, wieder unter demokratische Kontrolle zu bringen. Ein Leitfaden für ein Organstreitverfahren zur Rückabwicklung der Verträge, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen ausgearbeitet hat, wird ignoriert – obwohl er bereits mit der Verbraucherzentrale Berlin und dem Bund der Steuerzahler der Öffentlichkeit präsentiert wurde.

Stattdessen klagen Wasserbetriebe und Land Berlin gegen die Abmahnung durch das Bundeskartellamt, das die Senkung der überteuerten Trinkwasserpreise um fast 20 % verfügt hat. Hier ist offensichtlich genug Geld für Juristen vorhanden. Auf der anderen Seite muss eine vierköpfige Berliner Familie pro Jahr allein ca. 300 € nur für die Gewinne der BWB aufwenden.

Hinweis: Am 2. März wird der stellvertretende Pressesprecher des Berliner Wassertischs Rainer Heinrich im „Sonderausschuss Wasserverträge“ über die Einschränkung des Demokratiegebots durch die Teilprivatisierungsverträge sprechen. siehe auch: www.berliner-wassertisch.info/sonderausschuss

Der Berliner Wassertisch bittet um Spenden auf ein Sonderkonto bei der GRÜNEN LIGA Berlin, damit der Prüfung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ dennoch juristische Expertise von Seiten der Berliner Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden kann:

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Wassertisch verlangt Rederecht für BürgerInnen – PRESSEMITTEILUNG vom 07.01.2012

(Berlin, 7. Januar 2012) In seiner ersten Sitzung am 6. Januar verweigert der Wasser-Sonderausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses den anwesenden Bürgern das Rederecht und vertagt die Bewilligung von Finanzmitteln für eine unabhängige Prüfung der Teilprivatisierungs-verträge.
Die rot-schwarze Koalitionsmehrheit hat mit Verweis auf die Geschäfts-ordnung den Antrag der Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche abgelehnt, der anwesenden Öffentlichkeit ein Rederecht im Ausschuss zuzubilligen. Dieses Ergebnis ignoriert, dass der Ausschuss sein Zustandekommen nur der jahrelangen sachkundigen Arbeit von Berliner Bürgerinnen und Bürgern verdankt. Das ist in einer Zeit, in der sich direkte Bürgerbeteiligung zunehmend als notwendiges politisches Korrektiv erweist, nicht mehr zeitgemäß. Der Wassertisch fordert deshalb: Die Geschäftsordnung muss für Ausschüsse, die auf eine Volksgesetzgebung zurückgehen, angepasst und ein Rederecht für die anwesende Öffentlichkeit beschlossen werden. Sachverstand ist nicht auf Parlamentarier begrenzt.

Genauso wichtig wie die Beteiligung der Öffentlichkeit ist es, den Ausschuss finanziell auszu-statten. Dies ist nötig, um unabhängigen juristischen Sachverstand für die Prüfung der Privatisierungsverträge zu bezahlen. Während die Ausarbeitung der skandalösen Verträge damals Anwalts- und Beraterhonorare in zweistelliger Millionenhöhe verschlungen hat – droht jetzt die Prüfung dieser Verträge an der Bewilligung einer vergleichsweise kleinen Summe zu scheitern. Aber auch solche Anträge, wie der des Piraten-Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner „… die Verträge sowohl in einer maschinendurchsuchbaren Form im Internet als auch mindestens in gedruckter mit einem Index versehen Form in der Bibliothek des Abgeordneten-hauses und der Senatsbibliothek zu veröffentlichen“, können – obwohl gestern einstimmig vom Ausschuss angenommen – trotz geringer Kosten von nur ca. 1.500 € immer noch an der mangelnden Finanzierung scheitern.

Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertisches: „Diese Ablehnung des Rederechts ist kein Zufall, sondern steht in einer Linie mit der bisherigen Verweigerung von Finanzmitteln für die Hinzuziehung von Sachverständigen. Die Koalitionsmehrheit hat wieder eine gute Gelegenheit verpasst zu zeigen, dass sie den politischen Willen besitzt, Bürgerbeteiligung und Verbraucherschutz ernst zu nehmen.“

Kontakt für inhaltliche Nachfragen
zum „Sonderausschuss Wasserverträge“
Dipl.-Kfm. Rainer Heinrich
Telefon: 030-34333232

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Wolfgang Rebel
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Wassertisch fordert Öffentlichkeit zur Teilnahme an der Prüfung der Wasserverträge auf – PRESSEMITTEILUNG vom 05.01.2012

(Berlin, 5. Januar 2012) Am Freitag, 6. Januar 2012 beginnt der Sonderausschuss „Wasserverträge“ des Abgeordnetenhauses seine Arbeit. Grundlage ist § 3 des Volksentscheidgesetzes, das durch den Wasservolksentscheid mit 666.000 Stimmen beschlossen wurde. Es verlangt die Prüfung des Vertragswerkes in einer „öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“. Da jedoch bei der Einsetzung des Sonderausschusses durch die rot-schwarze Koalition keine Mittel für unabhängige Sachverständige bereitgestellt wurden, stellt der Wassertisch die Frage, wie ernst es die Politik mit der durch Volksentscheid ausgeübten gesetzgebenden Gewalt eigentlich nimmt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertisches:

„Bei einer Prüfung durch wirklich unabhängige Sachverständige würde sich bald herausstellen, dass die Verträge nicht mit der Verfassung von Berlin vereinbar sind und vom Senat mit dem Ziel der Nichtigerklärung angefochten werden müssten. Das will die Koalition aber um jeden Preis vermeiden.“

In der ersten konstituierenden Ausschuss-Sitzung wird es darum gehen, Verfahrensregeln sowie inhaltliche und personelle Strukturen festzulegen – hier ist die besondere Aufmerksamkeit der Medien nötig. Da erstmalig ein Volksentscheid der Anstoß für einen Sonderausschuss ist, fordert der Berliner Wassertisch, dass auch die anwesende Öffentlichkeit und die Presse das Recht bekommen, Fragen zu stellen und Antworten dazu einzufordern. Zudem müssen die für die Ausschussarbeit notwendigen Unterlagen klar strukturiert und – anders als bisher bei den schon veröffentlichten Vertragsteilen geschehen – in elektronisch durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann die kritische Begleitung der Öffentlichkeit am Ausschuss-Geschehen auch inhaltlich ermöglicht werden.

Terminhinweis:
Die erste Sitzung des Sonderausschusses (Personalausweis erforderlich) beginnt am
Freitag, 6. Januar 2012 um 12:00 Uhr.
Ort: Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum 311, Niederkirchnerstr. 5, 10111 Berlin
Platzreservierung über: www.berliner-wassertisch.info/sonderausschuss/

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Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
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Berliner Wassertisch fordert von Abgeordneten den Willen zur Politik – PRESSEMITTEILUNG vom 06.12.2011

(Berlin, 6. Dezember 2011)
Seitdem 1999 die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert wurden, sind die Preise um 35% gestiegen. Das Bundeskartellamt hat nun eine Abmahnung an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise versandt.

Die Entscheidung des Kartellamtes zeigt vor allem eines: Die Berliner Landesregierungen konnten oder wollten in den letzten Jahren die Interessen ihrer Bürger nicht ausreichend vertreten. Dazu der Sprecher des Berliner Wassertisches, Wolfgang Rebel:
„Die Berliner Politik kann nicht nur warten, bis das Kartellamt kommt, um die Bürger vor den Profiterwartungen der Wasserkonzerne zu schützen. Die Politiker müssen endlich selbst die Initiative ergreifen. Dazu sind sie gewählt worden!“

Seit mehreren Jahren weist der Berliner Wassertisch auf die Folgen der Wasserprivatisierung hin. Die überhöhten Trinkwasserpreise sind nur ein Symptom von vielen. Gestiegene Preise – übrigens auch beim Abwasser – stehen verminderten Investitionen mit den entsprechenden negativen volkswirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen gegenüber. Nur mit Hilfe eines Volksentscheids konnten die Geheimverträge weitgehend offengelegt werden. Diese Untätigkeit der Politik muss nun ein Ende finden. Der Berliner Wassertisch fordert daher den Senat und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, endlich alle politischen und juristischen Möglichkeiten zu nutzen, um die misslungene Teilprivatisierung zu beenden. Nicht nur der Senat, auch die Berliner Abgeordneten können hierzu beitragen:

Sie können“ – so Wolfgang Rebel – „sich ihre Haushaltshoheit zurückerobern und versuchen, mit einem Organstreitverfahren die Ru¨ckabwicklung der Vertra¨ge zu erwirken. Ein Leitfaden für dieses Verfahren kann auf unserer Website heruntergeladen werden ( http://localhost/wassertisch/juristischer-leitfaden-nichtigkeit-berliner-wasservertraege/ ). Darüber hinaus müssen die Abgeordneten dafür sorgen, dass der Sonderausschuss für die Prüfung der Privatisierungsverträge mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet wird, um unabhängige juristische Sachverständige hinzuziehen zu können. Ansonsten ist die Prüfung sinnlos, wie Heidi Kosche (MdA, Die Grünen, Berliner Wassertisch) bereits feststellte. Gegebenenfalls muss – wie von Klaus Lederer (MdA, Die Linke) gefordert – ein Untersuchungsausschuss eingerichtet werden.

Bislang macht der rot-schwarze Senat allerdings nicht den Eindruck, als ob er politisch etwas bewegen wolle. Angesichts der Abmahnung des Kartellamts weist Wirtschaftssenatorin von Obernitz nur lapidar darauf hin, dass die „abschließende gerichtliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mu¨nster noch aus[steht], ob das Kartellrecht anwendbar ist.“ Politischer Gestaltungswille im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sieht anders aus.

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Rot-Schwarz fährt Volksentscheids-Gesetz vor die Wand – PRESSEMITTEILUNG vom 01.12.2011

(Berlin, 1. Dezember 2011)
Große Koalition verhindert wirksame Prüfung der Wasserverträge. Ein Sonder­ausschuss „Wasserverträge“ ist zwar eingesetzt, bleibt aber ohne Finanzmittel für unabhängige Sachverständige. Der Wassertisch bittet deshalb um Spenden.

Auf Antrag der Großen Koalition hat das Abgeordnetenhaus heute einen Sonderausschuss „Wasserverträge“ zur Untersuchung der bislang offengelegten Geheimverträge zur Wasser­privatisierung eingesetzt. Sie folgt damit §3 des Volksentscheidsgesetzes, das die Prüfung des Vertragswerkes in einer „öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ verlangt. Nur: Der Sonderausschuss stellt keine Mittel bereit, von denen unabhängige Sachverständige bezahlt werden könnten. Dazu Heidi Kosche, Abgeordnete der Grünen und langjähriges Mitglied des Wassertischs: „Das Vorgehen der rot-schwarzen Koalition ist ein Skandal. Wenn kein Geld für juristischen Sachverstand vorhanden ist, macht die Prüfung der Verträge überhaupt keinen Sinn.

Zur Ausarbeitung der Verträge zur Teilprivatisierung der BWB war der schwarz-roten Koalition 1999 keine Kanzlei zu teuer. Der damalige haushaltspolitische Sprecher der SPD, Klaus Wowereit, hatte ohne Zögern einen zweistelligen Millionenbetrag zur Anfertigung des Vertragswerks durchgewunken. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid bezeichneten alle Parteien die Privatisierung als misslungen. Nur für die Prüfung des Vertragswerks mit der verfassungswidrigen Gewinngarantie ist nicht ein Euro da. Dabei zahlen die Berliner Bürger wegen der Privatisierung jedes Jahr eine Viertelmilliarde Euro zuviel an Wassergebühren.

Der Sprecher des Berliner Wassertischs Wolfgang Rebel sieht im Vorgehen der rot-schwarzen Koalition eine Fortsetzung der bisherigen Blockadepolitik des Senats gegen den Volksentscheid, die dringend korrigiert werden muss: „Der Wassertisch fordert, dass qualifizierte Juristen in die Prüfung des Sonderausschusses einbezogen werden. Bei der Auswahl dieser Juristen muss der Wassertisch ein Mitspracherecht besitzen, damit nicht die gleichen Kanzleien gefragt werden, die die Verträge angefertigt haben.“ Mit dem Arbeitskreis unabhängiger Juristen gibt es zudem bereits eine Gruppe von qualifizierten Experten, die sich schon intensiv mit den Verträgen auseinandergesetzt haben.

Der Berliner Wassertisch bittet um Spenden auf ein Sonderkonto bei der Grünen Liga Berlin, damit der Prüfung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ dennoch juristische Expertise von Seiten der Berliner Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden kann:

  • Kontoinhaber: Grüne Liga Berlin            Kontonummer: 3060508
  • Bank für Sozialwirtschaft,                       BLZ 100 205 00
  • Kennwort:                                              Sonderausschuss Wasserverträge

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