Frackingverbot in NRW – eine Nebelkerze?

DIE LINKE DIE LINKE

Entscheidung der NRW-Landesregierung zu Fracking ist schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD

 

(24.09.2015) „Die NRW-Landesregierung um SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat offensichtlich jede Hoffnung auf eine konsequente Haltung der SPD-Bundesminister und der Abgeordneten der Großen Koalition im Bund verloren. Statt auf eine Ablehnung des Pro-Fracking-Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu setzen, sieht sie sich nun gezwungen, Fracking im NRW-Landesentwicklungsplan auszuschließen. Doch auch bei diesem Vorstoß ist unklar, ob er mit der nötigen Konsequenz erfolgt“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags zur aktuellen Entscheidung der SPD-Grünen Landesregierung in NRW.

Zdebel weiter: „Ohne Not hätte Hannelore Kraft die Entscheidung der NRW-Landesregierung nicht herbeigeführt. Sie hat gesehen, dass ihre Felle davon schwimmen und erkannt, dass sie ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung in NRW, Fracking im Bundesland nicht zuzulassen, ohne einen landespolitischen Alleingang nicht erfüllen kann. Die Maßnahme der Ministerpräsidentin ist eine schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD. Vom Umfallen der Bundes-SPD und ihrer Zustimmung zum von der Bundesregierung eingebrachten Fracking-Erlaubnisgesetz in den nächsten Tagen kann daher ausgegangen werden. Der SPD ist die Gemeinsamkeit mit der CDU/ CSU offensichtlich wichtiger als der Schutz der Bevölkerung vor dem gefährlichen Gasbohren.

Das Vorgehen der Landesregierung wirft allerdings auch Fragen nach der Reichweite der Entscheidung auf. Sollten Probebohrungen erlaubt sein, wäre das der erste Einstieg in die Anwendung der Fracking-Technik in NRW. Ich fordere die Landesregierung auf, zu erklären, ob Fracking durch die Hintertür einer angeblich wissenschaftlichen Erforschung der Weg geebnet werden soll.

Zudem kann der Vorstoß der Landesregierung Fracking nicht sicher ausschließen. Wechselt die Landesregierung, kann der Landesentwicklungsplan schnell geändert werden und der Weg für Fracking damit frei gemacht werden. Der notwendige Schutz der Bevölkerung und der Umwelt kann nur durch ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, das im Bundesberggesetz zu verankern ist, durchgesetzt werden. Dafür wird sich DIE LINKE weiter einsetzen.“

Die PM als pdf

Hier nocHand Stop-frackingh einmal der Offene Brief an Merkel, Hendricks, Gabriel und die Bundestagsabgeordneten vom Netzwerk Gegen-Gasbohren
vom 6. September 2015

Wasserentsalzung: Herausforderungen und neue Entwicklungen

RESET.org
22.09.2015

Wasserentsalzung: Herausforderungen und neue Entwicklungen
geschrieben von Marius

Entsalzungsanlage

  Entsalzungsanlage

Zwar wird die Erde auch “der blaue Planet” genannt, doch der Anteil des trinkbaren Wassers der globalen Wassermenge ist sehr gering. Je nach Jahreszeit und Berechnung, sind nur etwa 2,5 bis 3,5 Prozent der gesamten, planetaren Wassermenge Süßwasser. Der Großteil von diesem Wasser ist jedoch in Form von Eis und Gletschern gebunden. Oberflächenwasser und Grundwasser machen nur einem sehr kleinen Anteil des globalen Wassers aus. Wo dieses zugängliche Wasser knapp ist, werden oftmals Entsalzungsanlagen eingesetzt. Dabei gibt es jedoch einige Probleme – ein neues Verfahren der Membranfilterung soll nun neue Lösungen bieten.

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Kommentar Wassertisch:
Sicherlich sind Entsalzungsanlagen ein Fortschritt, vor allem dann, wenn Sie nicht auf der Basis fossiler Energie betrieben werden. Trotzdem sind sie nur eine Notlösung für besondere Problemregionen. Im Artikel wird zurecht darauf hingewiesen, dass Wasserentsalzung nicht dazu dienen darf, an anderer Stelle verschwendetes Wasser zu ersetzen. Auch die Probleme mit der Salzsole weisen auf die Grenzen dieser Lösung hin. Die Wasserprobleme auf der Erde lassen sich nicht allein mit moderner Technik lösen. Das Menschenrecht auf Wasser kann nur verwirklicht werden, wenn eine gerechte Verteilung des verfügbaren Wassers und der Schutz der Wasserressourcen vor Übernutzung und Verschmutzung angepackt wird. Um dabei Fortschritte zu erreichen, muss der Gemeinnutz im Vordergrund stehen, müssen die betroffenen Menschen sich aktiv an der Lösung ihrer Wasserprobleme beteiligen können. Profitinteressen von großen Agrar- und Wasserkonzernen dürfen dabei keine Rolle spielen.

 

TTIP & CETA: Debatte um Reform von Investorenschutz gestartet

orf
20.09.2015

Debatte um Reform von Investorenschutz gestartet
Von Erich Möchel

Anlässlich der Reformpläne der EU-Kommission für den umstrittenen Investorenschutz in TTIP sorgt sich Europas Großindustrie öffentlich um Kleinbetriebe.

Zum Beitrag

Bis zum 6. Oktober kann noch die EBI StopTTIP/StopCETA unterzeichnet werden!!!

Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß: „TTIP und CETA verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht“

Am 17. September 2015, 19-21 Uhr fand in der Begegnungsstätte Neuschönningstedt, Querweg 13, in Reinbek die Veranstaltung: “Wie viel Freiheit braucht internationaler Handel? Wie vertragen sich Liberalisierung und Gemeinwohl?” statt.

Von der SPD Reinbek und der Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer (SPD) eingeladen war:
Prof. Dr. Dr. h.c. UII Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D., Richter am Bundesgerichtshof a.D.

Moderiert wurde die Diskussionsrunde von Dr. Jan Vollmeyer, ASJ Vorsitzender SPD Schleswig-Holstein.

Eine Nachlese findet sich in der Bergedorfer Zeitung
19.09.2015
Broß
Ex-Verfassungsrichter geißelt Schiedsgerichte
Freihandelsabkommen  Siegfried Broß: TTIP und CETA verstoßen gegen Verfassungs- und EU-Recht

[…]

Als Referent widmete sich der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes, Prof. Siegfried Broß, der Frage der Verfassungsmäßigkeit der geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA (TTIP) und Kanada ­(CETA). Professor Broß betonte, dass er etliche Verstöße gegen Verfassungsgrundsätze festgestellt habe.*

Zum Artikel

* Vgl. dazu: Siegfried Broß: TTIP und CETA – Überlegungen zur Problematik der geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada. Mit einem Vorwort von Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW). In: Schriftenreihe zur kommunalen Daseinsvorsorge. Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Heft 4. Berlin, Juni 2015. (pdf)

Siegfried Broß: Freihandelsabkommen, einige Anmerkungen zur Problematik der privaten Schiedsgerichtsbarkeit. In: Report. Januar 2015. Herausgegeben von der Hans Böckler-Stiftung (pdf)

 

Anlässlich dieses Beitrags von Prof. Broß möchten wir noch auf folgende Zeitungsartikel hinweisen:

19.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Verstoß gegen die Verfassung
Von Silvia Liebrich
Der Staatsrechtler Siegfried Broß hält in Verträgen wie TTIP und Ceta private Schiedsgerichte für unzulässig. Deren Veto hätte brisante Folgen.

18.01.2015 Süddeutsche Zeitung

Ex-Verfassungsrichter geißelt geplante TTIP-Schiedsgerichte
Von Silvia Liebrich
Verfassungsrechtler Siegfried Broß sieht in den privaten Schiedsgerichten der Freihandelsabkommen Ceta und TTIP einen Verstoß gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht sowie einen Systembruch des Völkerrechts.

19.01.2015 Spiegel

Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des Völkerrechts.