Humboldt-Uni will keine Lehren ziehen

taz.de
11.08.2014

UNIVERSITÄT
Humboldt-Uni will keine Lehren ziehen
von Sebastian Heiser

Nachdem einer seiner Professoren nebenbei für die Atomlobby gearbeitet hatte, kündigte HU-Präsident Jan-Hendrik Olbertz Sanktionen und Stichproben an. Die tatsächlichen Konsequenzen sind überschaubar

An der Humboldt-Universität können Professoren weiter nach Lust und Laune nebenbei Geld verdienen. Die Möglichkeit, bezahlte Gutachtertätigkeiten für die Wirtschaft zu untersagen, hat die Universität als Dienstherrin in den vergangenen Jahren in keinem einzigen Fall genutzt. Es wurde auch keine einzige Sanktion gegen einen Professor verhängt, weil der einen Nebenjob später als vorgeschrieben oder überhaupt nicht gemeldet hatte, teilte die Universität auf taz-Anfrage mit.

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Anmerkung Wassertisch: Der im Artikel genannte HU-Professor Schwalbach erstellte nicht nur mit der Studie „Gesellschaftsrendite der Kernenergienutzung in Deutschland“ ein Gefälligkeitsgutachten für die Atomindustrie. Unmittelbar nach dem erfolgreichen Wasser-Volksentscheid vom Februar 2011 kam die Industrie und Handelskammer Berlin (IHK) schon am 28. März 2011 mit einem Kurzgutachten heraus, unter dem ebenfalls der Name Schwalbach stand.

Dieses Gutachten hatte den Titel „Bewertung der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB)“. Es kam zum erwartbaren Ergebnis, dass sich eine Rekommunalisierung für den Bürger nicht lohnen würde.
Zur Kritik dieses Gutachtens richtete der Berliner Wassertisch ein Wiki ein („SCHWALBIswag„), das auf fast jeder Seite sachliche Fehler und den Charakter eines Gefälligkeitsgutachtens belegt.

An einer Diskussionsveranstaltung des Wassertischs mit dem Titel „Gekaufte Gutachten“ ca. ein Jahr später, auf der nicht nur dieses Gefälligkeitsgutachten, sondern auch der mangelhafte Zugang der Zivilgesellschaft zur Ressource Wissen thematisiert wurde, mochte HU-Präsident Olbertz übrigens nicht teilnehmen.

Hier noch: „Einige kritische Anmerkungen zum IHK/Schwalbach Gutachten“

 

TTIP – Freihandelsabkommen oder Demokratiezerstörer?

telepolis
DOSSIER-ÜBERSICHT

TTIP – Freihandelsabkommen oder Demokratiezerstörer?

Internationale Verträge sind problematisch, weil sie die Handlungsfreiheit von Bevölkerungen langfristig stark einschränken können. Das gilt vor allem dann, wenn Klauseln erst nach Ratifizierung veröffentlicht werden oder wenn sie mit privaten Anwälten besetzte Schiedsgerichte einführen, in denen Konzerne Staaten auf entgangenen Gewinn verklagen dürfen, weil ihnen demokratisch beschlossene Marktregeln nicht gefallen. All das könnte für das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zutreffen, das derzeit geheim verhandelt wird.

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Heribert Prantl zur Situation der Grundrechte, TTIP und direkte Demokratie

Telepolis
10.8.2014

„Das [TTIP] ist ein Anschlag auf die parlamentarische Demokratie“
Interview mit Heribert Prantl

Heribert Prantl zur Situation der Grundrechte, TTIP und direkte Demokratie.

Im Rechtsstaat postmodernen Zuschnitts scheint es mittlerweile so zu sein: Leute wie Bernie Ecclestone und Josef Ackermann, die über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen, können sich aus dem Geltungsbereich der Gesetze freikaufen; die Rechtssphäre für Menschen, die sich in festen Arbeitsverhältnissen befinden, ist zwar noch einigermaßen intakt; aber die rechtliche Situation für all jene, die aus dem ökonomischen Verwertungsprozess hinausfallen, also Arbeitslose, Rentner, dauerhaft Kranke und Migranten sowie andere Missliebige präsentiert sich durchwegs prekär.

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Christa Hecht (AöW): EEG-Reform: Verschiebebahnhof von Strompreisen zu Abwassergebühren

energiezukunft

EEG-Reform: Verschiebebahnhof von Strompreisen zu Abwassergebühren

Christa Hecht ist Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) in Berlin. (Foto: Privat)Christa Hecht ist Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) in Berlin. (Foto: Privat)

Nach heftiger Kritik ist die EEG-Novelle in Kraft getreten. Haupt­streit­punkt war die Belastung der Eigen­strom­nutzung mit der EEG-Umlage. Auch die Eigen­strom­nutzung in Kläranlagen ist davon betroffen, obwohl Eigen­strom in einem der Abwasser­reinigung immanenten Prozess produziert wird und eine höchst effiziente Arbeits­weise ist.

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Handelsabkommen mit Kanada:
Regierung will Bundestag abstimmen lassen

spiegel.de
06.08.2014

Handelsabkommen mit Kanada: Regierung will Bundestag abstimmen lassen
sun/dpa/AFP

Die Bundesregierung sieht das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada skeptisch. Sie fordert, dass das Parlament über Ceta abstimmen soll. Der Vertrag gilt als Vorbild für das TTIP-Abkommen mit den USA

Berlin – Die Bundesregierung pocht darauf, dass das Handelsabkommen Ceta zwischen Europa und Kanada die Zustimmung des Bundestags braucht. „Wir gehen davon aus, dass die Parlamente zustimmen müssen“, sagte ein Sprecher von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Zuvor hatten die EU-Kommission und die kanadische Regierung mitgeteilt, dass nach monatelangen Verhandlungen ein abschließender Entwurf für Ceta vorliege. Ceta gilt als Blaupause für das geplante Handelsabkommen TTIP mit den USA. Bis der Ratifizierungsprozess losgehen könne, müsse diese Fassung aber noch in 23 Sprachen übersetzt und von Juristen überprüft werden. Dies könne bis zu zwei Jahre dauern.

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Kanadisches Recht: Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA

KanadischesRecht.de
7.8.2014

Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und EU

Zusammenfassung der endverhandelten Ergebnisse für das Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der europäischen Union

Für diesen Überblick lag der Text des Abkommens, soweit ausgehandelt, nicht vor. Er basiert auf einem Text, den die kanadische Regierung dem dortigen Unterhaus vorgelegt hat. Er hat eine rein kanadische Sicht, ist aber das konkreteste Dokument, das soweit ersichtlich, über das Abkommen verfügbar ist.

Dies Dokument fasst die wichtigsten Ergebnisse des umfassendem Wirtschafts-und Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU vom 18. Oktober 2013 zusammen.

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