Juristische Untersuchung ergibt: CETA-Interpretationserklärung unwirksam


25. August 2022

Anfang dieser Woche reiste Bundeskanzler Olaf Scholz zusammen mit Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck nach Kanada. Neben LNG, Wasserstoff und kritischen Rohstoffen ging es wie erwartet auch um CETA. Wenn es nach der deutschen Bundesregierung geht, soll das völlig veraltete Abkommen noch dieses Jahr ratifiziert werden. Um den öffentlichen Druck zu besänftigen, hat sie dafür eine Interpretationserklärung zum Investitionsschutzkapitel (Kap. 8) angekündigt, die das Klagerecht auf Fälle der direkten Enteignung und den Diskriminierungsschutz beschränken sollen. Eine neue juristische Untersuchung im Auftrag des Umweltinstituts zeigt: Dieser Plan funktioniert nicht! …

Zur Meldung

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Presseecho:

Anja Krüger (taz): „Europäisch-kanadischer Handelspakt CETA: So geht’s nicht. Die von der Regierung geplante Interpretationserklärung zur Ceta-Entschärfung ist einem Gutachten zufolge unwirksam. Schiedsgerichte würden bleiben.“ Zum Artikel

 

Verbieten-Verflechten-Spalten-Verklagen? Die Berliner LINKE zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Kommentar des Berliner Wassertischs zum Fachgespräch der Berliner Linksfraktion „Direkte Demokratie in Berlin und der Volksentscheid Tegel“ am 5.12.2017.

(Berlin, 5.12.2017) Die direkte Demokratie hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Instrument des politischen Lebens in Berlin entwickelt. Insbesondere Projekte, die stark mit wirtschaftlichen Interessen verbunden sind, wie die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe oder die Freihaltung des Tempelhofer Feldes, wären ohne Gesetzesinitiativen aus der Bevölkerung kaum denkbar gewesen.

Die LINKE, die von sich sagt, „sich seit Jahren für eine Stärkung und Weiterentwicklung der direkten Demokratie“ einzusetzen, lädt nun am 5. Dezember zu einem Fachgespräch ein. Ziel sei es, die direkte Demokratie weiterzuentwickeln und „Fairness, Transparenz und Chancengleichheit“ zwischen direkter und repräsentativer Politik zu erhöhen.

Ein Vorhaben, das in der Tat längst überfällig ist, vor allem vor dem Hintergrund, dass das Verhältnis zwischen direkter und repräsentativer Demokratie nicht konfliktfrei ist. Beide stehen für gewöhnlich in einem Spannungsverhältnis. Die Gesetzesinitiativen von unten zeigten oftmals gravierende Fehlentwicklungen und Versäumnisse des Parlamentsbetriebs an. Mancher Politiker empfindet die direkte Demokratie vor allem als direkte Konkurrenz.

Auch das Verhältnis der Linkspartei zur direkten Demokratie war in der Vergangenheit weit weniger positiv, als die Veranstaltung suggeriert. Besonders in der Zeit, als sie Regierungspartei war. Am auffälligsten wurde die Distanz der LINKEN zur direkten Demokratie beim ersten erfolgreichen Volksentscheid „Wir wollen unser Wasser zurück“ (2011). Der LINKEN-Wirtschaftssenator Harald Wolf forderte die Berliner Bürger*innen dazu auf, nicht zur Abstimmung zu gehen. Der damalige Parteichef Klaus Lederer wollte gegen das Volksgesetz klagen. Erst im Nachhinein wertete er das Verhalten der angeblich privatisierungskritischen LINKEN gegenüber dem Wasser-Volksentscheid als größten Fehler in ihrer Regierungszeit.

Angesichts der Tatsache, dass die Linkspartei nun erneut ins Rote Rathaus eingezogen ist, stellt sich die Frage, wie sich die LINKE diesmal als Regierungspartei verhalten wird, ob ihren wohlklingenden Absichtserklärungen nun zu glauben ist.

Um das Ergebnis gleich vorwegzunehmen: Wir haben erhebliche Zweifel daran. Wir sind der Ansicht, dass die Vortragstitel schön klingen – doch zeigt das Veranstaltungsprogramm auf einer anderen Ebene, dass Anspruch und Wirklichkeit im Verhältnis der LINKEN zur direkten Demokratie immer noch weit auseinanderklaffen. Leider repräsentiert das Programm mindestens vier der Techniken oder Mechanismen, die die direkte Demokratie in der Vergangenheit ausgebremst haben – von „Verbieten“ bis „Verklagen“, auf deren mehr oder weniger engen Zusammengang mit der Berliner LINKEN im Folgenden eingegangen werden soll:

Verbieten
Als sehr effektive Möglichkeit, Volksentscheide zu verhindern oder sie zumindest zu entschärfen, hat es sich in der Vergangenheit erwiesen, die Gesetzestexte per Rechtsgutachten als nicht verfassungsgemäß zu bezeichnen und zu verbieten. Mit dieser Maßnahme lässt sich ein Volksbegehren auf die eleganteste Art entsorgen. Für die chronisch in Geldnöten befindlichen Initiativen ist es sehr schwierig, die nötigen Anwaltshonorare für eine Beratung und einen Prozess aufzubringen. Auch wenn sich das Volksbegehren letztendlich nicht verbieten lässt, wird Zeit gewonnen, um die Terminpläne ins Wanken zu bringen. Schließlich sind Volksentscheide grundsätzlich erfolgreicher, wenn die Abstimmung zusammen mit einem anderen Wahltermin stattfindet.

Darüber hinaus lassen sich in dieser Situation unliebsame Gesetzestexte abändern. In den zumeist basisdemokratisch organisierten Bürgerinitiativen befinden sich immer Aktivisten, die bereit sind, der Senatsargumentation zu folgen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die ersten Politik-Amateure in den bisweilen mutwillig verschärften Auseinandersetzungen die Lust am Bürgerengagement verlieren und von sich aus das Feld räumen.

Diese Praxis hat eine lange Tradition. Der rot-rote Senat hatte bereits 2008 versucht, das Wasser-Volksbegehren zu verbieten. Der Berliner Wassertisch klagte zwar mit Erfolg gegen das Verbot, doch verzögerte der Prozess das Volksbegehren um anderthalb Jahre, in denen die Konzerne RWE und Veolia weiter Millionen aus dem Wasser-Preismissbrauch erhielten. Ebenso waren die Gesetze anderer Volksbegehren wie des Mieten-Volksentscheids oder des Volksentscheid-Retten-Volksentscheids angeblich juristisch fehlerhaft.

Die vom Senat beigebrachten Rechtsgutachten schufen hier die Gelegenheit, durch Verhandlungen die zweite Stufe zu verhindern. Bei „Volksentscheid-Retten“ wurde die Bürgerinitiative durch die Auseinandersetzungen um das Rechtsgutachten und dem darauf folgenden Prozedere sogar gesprengt.1)

Das Gutachten, das zum juristischen „Spaltkeil“ für Volksentscheid-Retten wurde, verfasste im Auftrag des vorigen Senats der Jurist Professor Dr. Christian Pestalozza (FU Berlin). Für das Fachgespräch am 5.12. wurde er von der Linksfraktion eingeladen, zu dem Thema „Gegenstände und Verbindlichkeit von Volksentscheiden“ zu referieren.

Verflechten
Die Veranstaltung wird organisiert von Dr. Michael Efler. Bevor Michael Efler für die LINKE in das Abgeordnetenhaus wechselte, war er Sprecher beim Energietisch und er ist weiterhin Bundesvorsitzender im Bundesvorstand des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“.
„Mehr Demokratie“ wiederum hat bei der Formulierung des Volksentscheid-Retten-Gesetzes mitgewirkt und stellte auch eine der Vertrauenspersonen. Die allzu enge Verflechtung zwischen direkter und repräsentativer Demokratie ist jedoch bislang ein kaum beachtetes grundsätzliches Problem.

Während in der Theorie zumeist eine klare Trennung zwischen Politik und Zivilgesellschaft angenommen wird, zeichnet die Praxis ein anderes Bild. Es gibt kaum eine Volksentscheids-Initiative, in der nicht auch zahlreiche Mitglieder der Parteien mitwirken. Eine Parteimitgliedschaft bedeutet nicht automatisch parteiliche Einflussnahme – wer politisch interessiert ist, hat sich häufig auch einmal in einer Partei engagiert. Problematisch wird es jedoch, wenn Parteien Mitglieder in Volksentscheids-Initiativen schicken, um dort Einfluss zu nehmen.
Problematisch wird es ebenso, wenn sich die Mitarbeit bei einem Volksentscheid als Sprungbrett für die Partei-Karriere herausstellt. Der sogenannte „Drehtür-Effekt“, der aus Politik und Wirtschaft bekannt ist, ist bis zu einem gewissen Maße auch bei der repräsentativen und der direkten Demokratie in Berlin zu beobachten. Die Wechsel zwischen den beiden Lagern gehen fließend vonstatten.

So erhielt Michael Efler das LINKEN-Abgeordnetenmandat nach seiner Tätigkeit für den Energie-Volksentscheid, ebenso wie sein Kollege Stefan Taschner, der jetzt für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Berliner Parlament sitzt. Die ehemalige SPD-Abgeordnete und Vertrauensperson des Wasservolksentscheids Gerlinde Schermer erhielt während des Volksentscheids die Direktkandidatur für einen aussichtsreichen Wahlkreis.

Die Parteien haben jedoch nicht nur Abgeordnetenmandate zu vergeben. Ebenso können sie gut bezahlte Mitarbeiter- oder Referentenstellen in Partei und Fraktion vermitteln, bei einer Regierungsbeteiligung außerdem in der Senatsverwaltung. Der Fantasie bei der Versorgung sind erfahrungsgemäß keine Grenzen gesetzt. Beim Mieten-Volksentscheid beispielsweise wurde ein maßgeblicher Akteur auf eine sehr gut dotierte Stelle bei einer vom Senat neu gegründeten Gesellschaft berufen.

Mit der Personalunion wird jedoch die Korrekturfähigkeit der direkten Demokratie unterlaufen. Einerseits entstehen bei konfrontativen Entscheidungen Interessenkonflikte, andererseits ist nicht nachvollziehbar, zu welchem Zeitpunkt und für welche Verdienste einem Aktivisten der Karrieresprung geglückt ist.

Auch wenn keine Einflussnahme stattgefunden haben sollte, werden die Bürgerinitiativen durch solche Wechsel geschwächt. Sie verlieren Mitstreiter*innen mit wichtigem Fachwissen. Die Parteien dagegen verstärken sich mit Insiderwissen über Kenntnisstände und Entscheidungsabläufe. Dieses Insiderwissen kann in möglichen Verhandlungen mit den Bürgerinitiativen genutzt werden.

Spalten (1)
Den Impuls-Vortrag über die „Rolle von Parteien in der direkten Demokratie“ hält der als Politikwissenschaftler angekündigte Dr. Benedict Ugarte Chacón (LINKE). Auch seine Personalie ist ein Beispiel für die Verflechtung von direkter und repräsentativer Demokratie. Er bewegte sich einige Zeit in Bürgerinitiativen. Danach war er wissenschaftlicher Mitarbeiter der Berliner Piratenfraktion und später der LINKEN im Bundestag. Der Website der Senatsverwaltung ist zu entnehmen, dass er derzeit als Referent für „Angelegenheiten der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH“ tätig ist, finanziert aus dem Etat von Kultur- und Europasenator Dr. Klaus Lederer (LINKE).

Sein Name ist auf der Liste der Vortragenden besonders brisant, da er dem Berliner Wassertisch bekannt ist als eine Person, die versuchte, die juristische Aufarbeitung der Teilprivatisierung der BWB nach dem Wasser-Volksentscheid zu behindern (eine Aussage, deren Zulässigkeit aufgrund von „Anknüpfungstatsachen“ bereits vom Landgericht Berlin bestätigt wurde (Aktenzeichen: 27 O 580/15 v. 12.11.2015)).

Als der rot-rote Senat das Wasser-Volksbegehren 2008 wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit verbot, vertrat Ugarte Chacón nach Aussage damaliger Wassertisch-Mitglieder eine Gruppe, die vor einer Klage gegen das Verbot erst eine Rechtsbeurteilung einholen wollte, was von anderen aufgrund der ihrer Ansicht nach klaren Rechtslage und der engen Fristen als Bremsmanöver empfunden wurde.

Als die zweite Stufe des Volksbegehrens geschafft war, besuchte er nach langer Pause wieder das Wassertisch-Plenum und beteiligte sich an der Spaltung der Bürgerinitiative in zwei Gruppierungen. Nach der Spaltung schloss er sich dem Berliner Wassertisch/Mehringdamm „um die SPD-Frau Gerlinde Schermer“ (Berliner Zeitung) an.

Diese Wassertischgruppe verzichtete weitgehend auf die zentralen Forderungen des Berliner Wassertischs auf eine Rückabwicklungs-Klage sowie die Umwandlung der Berliner Wasserbetriebe in einen kommunalen Eigenbetrieb. Der „SPD-Wassertisch“ verlegte sich stattdessen darauf, unsere diesbezüglichen Aktivitäten zu behindern – für den rot-roten Senat eine komfortable Situation.

Spalten (2)
Doch war das Wirken Ugarte Chacóns damit nicht beendet. Die mit dem Wasser-Volksentscheid angestrebte Rückabwicklung der Privatisierung war nur über eine Organklage einer Abgeordnetenhaus-Fraktion zu erreichen.

SPD und LINKE hatten verständlicherweise kein Interesse, dass ihr Beitrag an dem neoliberalen Privatisierungsprojekt in einem Prozess öffentlichkeitswirksam aufgearbeitet wurde. Der angeblich nach dem Volksentscheid geläuterte LINKEN-Parteichef Klaus Lederer lud uns zwar in sein Büro ins Karl-Liebknecht-Haus ein. Doch versuchte er, uns die Organklage auszureden – zugunsten eines anderen Verfahrens (das er selbst ebenfalls nicht weiterverfolgte).

Anders die PIRATEN. Die 2011 gerade frisch ins Abgeordnetenhaus gewählte Mitmach-Partei hatte während des Wahlkampfs versprochen, eine Klage des Berliner Wassertischs zu unterstützen. Auch beim zunächst zuständigen Fachabgeordneten Gerwald Claus-Brunner und der Piraten-Basis stieß das Vorhaben auf Zustimmung.

Doch traten an anderer Stelle unerwartete Probleme auf. Benedict Ugarte Chacón trat überraschend als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Piraten-Fraktion auf. Dort setzte er fort, was er bereits im Plenum des Berliner Wassertischs begonnen hatte: er versuchte, die Organklage zu verhindern.

Letztlich wurde die Klage beim Verfassungsgericht von der Piraten-Fraktion beschlossen. Allein die Klage-Einreichung hatte den schönen Erfolg, dass der letzte verbliebene Wasserkonzern Veolia umgehend den Weg für die Rekommunalisierung freimachte.

Dennoch erreichten die Klage-Gegner, dass
1. die Klagefrist überdehnt wurde
2. die Klagebeteiligung der LINKEN verhindert wurde
3. die Zusammenarbeit der Piraten-Fraktion mit unserem Berliner Wassertisch ohne Angabe von Gründen eingestellt wurde
4. der ursprüngliche Wasser-Abgeordnete der Piraten von seiner Aufgabe abgelöst und die Klage still beerdigt wurde

Am Vorgehen Ugarte Chacóns waren insbesondere zwei Umstände für diese Betrachtung bemerkenswert:
Erstens versuchte er, seine Agenda mit Methoden durchzusetzen, die für einen „Wissenschaftler“ eher untypisch sind: Er versuchte die Auseinandersetzung auf eine persönliche Ebene zu ziehen, beleidigte seine politischen Gegner öffentlich als „Knackbirnen“, „Idioten“ etc.; zudem griff er zum Mittel der Denunziation und verbreitete falsche Anschuldigungen (einige dieser Methoden sind hier dokumentiert).

Zweitens war er mit seinen Methoden und Ansichten vor allem bei einem Netzwerk von Piraten-Abgeordneten, Mitarbeitern und Mitgliedern erfolgreich, die noch vor der Abgeordnetenhaus-Wahl 2016 zur Linkspartei „twesteten“ und damit die Piratenfraktion spalteten (vgl. Pressemitteilung des Berliner Wassertischs vom 23.1.2016).

Ab wann man sich über den Wechsel und seine eventuellen Konditionen verständigte, ist uns nicht bekannt. Es besteht jedoch kaum Zweifel, dass dem Berliner LINKEN-Chef Lederer sowohl mit der Beerdigung der Organklage als auch mit der Spaltung der Piratenfraktion zwei „Herzenswünsche“ erfüllt wurden.

Zu unserer Überraschung konnten wir im Nachhinein feststellen, dass die hartnäckigsten Gegner der Organklage, einschließlich Ugarte Chacón, fast sämtlich von der LINKEN mit neuen Stellen versorgt wurden.

Verklagen (1)
Ein weiteres Mittel, die direkte Demokratie zu schwächen, ist es, Initiativen zu verklagen. Man erreicht damit mindestens drei Ziele. Erstens haben die Initiativen selten ausreichend finanzielle Mittel, um sich gute Rechtsanwälte zu leisten. Auch wenn die Klage unbegründet ist, kann man ggf. die Unterlassung von bestimmten Aussagen erreichen. Zweitens sind sie mit ihrer Verteidigung beschäftigt und verlieren Zeit für ihr eigentliches Anliegen. Drittens sollen sie eingeschüchtert werden. Die Anlässe sind dabei fast unwichtig, es zählt vorrangig der Abschreckungseffekt. Diese Strategie nennt man „Slapping“.

Auch der Berliner Wassertisch und seine Mitglieder wurden bereits mehrfach mit Unterlassungsforderungen konfrontiert. Die Anlässe waren zum Teil sehr nichtig. Eine Unterlassungsaufforderung erhielten wir beispielsweise von Benedict Ugarte Chacón, weil wir einen Text von ihm, den wir kritisierten, als Beleg auf unsere Seite gestellt hatten – was von uns ein Akt der Fairness war, damit die Behauptungen am Original überprüft werden konnten.

Insgesamt versuchte Ugarte Chacón, in mehreren Verfahren rund 14 Aussagen zu verbieten. Allerdings weitgehend erfolglos. Für unsere Behauptungen hatten wir genügend Anknüpfungstatsachen. Lediglich bei einer Äußerung konnte Ugarte Chacón einen Teilerfolg dadurch erringen, dass die Formulierung „mehrdeutig“ sei und deshalb ein Unterlassungsanspruch bestehe.

Für die Aussagen beispielsweise, dass er versucht hätte, die juristische Aufarbeitung der Wasser-Privatisierung zu be- oder verhindern, dass er die Partei- und Fraktionsstrukturen der Piratenpartei instrumentalisiert hätte, oder mit dem Mittel der Denunziation und falschen Anschuldigungen arbeiten würde, wurde vom Gericht dagegen die Zulässigkeit festgestellt.

Verklagen (2)
Ugarte Chacón ist jedoch nicht das einzige Mitglied der Berliner Linkspartei, das gegen den Berliner Wassertisch klagt oder geklagt hat. Auch der Anlass für den zweiten Verfahrenskomplex liegt in den Vorgängen um die Organ-Klage der Piraten gegen die Wasser-Privatisierung.

Als in einer Fraktionssitzung der Berliner Piraten die Entscheidung über die Organklage anstand, wurden Bedenken erhoben, ob die Fraktion sich das Verfahren überhaupt leisten könne. Der Berliner Wassertisch entkräftete das Kostenargument, indem er anbot, das Geld über eine Spendenaktion aufzubringen, wenn die Mittel der Piratenfraktion nicht ausreichen sollten. Der Fraktionsgeschäftsführer und sein Justiziar forderten eine Bürgschaft, die sie von zwei Wassertisch-Mitgliedern erhielten.

Erwartungsgemäß hatte die Fraktion jedoch genügend eigene Gelder. Eine Forderung wurde weder in dem Jahr der Einreichung der Wasser-Klage noch in den folgenden Jahren an den Berliner Wassertisch herangetragen. 2014 bestätigte der damalige Fraktionsvorsitzende Alexander Spies auf Nachfrage des Wassertisches, dass mit einer Forderung nicht mehr zu rechnen sei, ein Beschluss hierzu würde nicht mehr zustande kommen.

Die Situation änderte sich jedoch, als sich die Berliner Piraten auf ihrem Landesparteitag 2015 öffentlich bei einem Wassertisch-Mitglied entschuldigten, gegen das Ugarte Chacón bei seinen Aktivitäten gegen die Organklage falsche Anschuldigungen erhoben hatte. Das Wassertisch-Mitglied stellte einen Blog ins Netz, auf dem einzelne Vorgänge um die Verhinderung der Organklage und ihre Beteiligten dokumentiert wurden. Genannt wurden in diesem Zusammenhang unter anderem der Fraktionsvorsitzende der Piraten Martin Delius (jetzt LINKE), der Fraktionsgeschäftsführer Heiko Herberg (jetzt SPD) sowie der Fraktionsmitarbeiter Ugarte Chacón (jetzt LINKE).

Zwei Tage später forderte der Fraktionsvorsitzende Martin Delius die Wassertisch-Bürgen zur Zahlung von 25.000 EUR auf und verklagte sie. Angeblich sei er zur Einforderung des Geldes rechtlich verpflichtet. Der zuständige Richter hielt das Argument für unplausibel (vgl. Pressemitteilung Berliner Wassertisch, 5.6.2016). Es gebe zwar die Möglichkeit, das Geld anzufordern, aber keine Pflicht. Selbst beim Bund der Steuerzahler stieß das Verhalten von Delius und Co. auf großes Unverständnis (vgl. Artikel März 2016).

Auch politisch hatte die Entscheidung keine Rückendeckung. Für die quasi über Nacht erstellte Forderung gab es keinen Beschluss der Piratenfraktion. Er wurde auch nie nachgeholt. Der Landesvorstand der Piratenpartei distanzierte sich von der Klage. Die Forderung war offensichtlich ein Racheakt gegen Bürgeraktivisten, die die Intrigen um die Organklage zumindest teilweise öffentlich gemacht hatten.

Bezeichnend für das Verhältnis der Berliner Linkspartei zur direkten Demokratie ist ein Blick auf die Personalien. Der Prozess um das Spendenangebot des Berliner Wassertischs an die Piratenfraktion wird mittlerweile ausschließlich von jetzigen Parteimitgliedern der LINKEN und der SPD geführt. Der Fraktions-Liquidator Martin Delius ist bei der LINKEN (und Mitarbeiter im Referat Regierungsplanung in der Berliner Senatskanzlei) und sein Co-Liquidator Heiko Herberg bei der SPD. Auch der ehemalige Piraten-Justiziar, der die angebliche Klagenotwendigkeit herbeikonstruiert hat, ist jetzt Justiziar der Berliner Linksfraktion. Formal führt der Berliner Wassertisch einen Prozess gegen die ehemalige Piratenfraktion, tatsächlich wird er aber von Mitgliedern der Parteien geführt, die von Beginn an den Wasser-Volksentscheid zu verhindern versuchten.2)

Wer mit welchen Methoden in der LINKEN Karriere macht, sagt unserer Ansicht mehr über das Verhältnis von Anspruch und Wirklichkeit der Linkspartei bezüglich der direkten Demokratie aus als bloße Absichtserklärungen.

Schluss
Der Impuls zu der Veranstaltung „Direkte Demokratie in Berlin. Wie weiter nach dem Volksentscheid Tegel?“ ist richtig und wichtig. Die direkte Demokratie ist ein wertvolles politisches Instrument und sie bedarf dringend der Stärkung. Allerdings wird die Berliner LINKE den Erwartungen, die sie mit dieser Veranstaltung weckt, in der Praxis wohl kaum gerecht werden.

Obwohl die LINKE derzeit am offensivsten die direkte Demokratie propagiert, sprechen unserer Ansicht nach die oben angeführten Punkte dafür, dass der Partei, beziehungsweise einigen ihrer Mitglieder auch das Instrumentarium von Verbieten, Verflechten, Spalten und Verklagen nicht fremd ist.

Wenn die demokratischen Parteien durch unfaire Praktiken die Hoffnungen enttäuschen, die in die direkte Demokratie gesetzt werden, riskieren sie ein weiteres Ansteigen der Politikverdrossenheit und ein weiteres Erstarken rechtspopulistischer Parteien.

Dagegen gilt es, einen PARTEIUNABHÄNGIGEN Zugang der Initiativen zu den Medien sowie zu juristischen und wissenschaftlichen Ressourcen zu erleichtern, wie der Berliner Wassertisch dies bereits gefordert hatte. Auch Initiativen aus der Bevölkerung sollten ernst genommen und inhaltlich umgesetzt werden, wie das Volksentscheids-Retten-Gesetz, für das sich bereits rund 58.000 Tausend Menschen ausgesprochen haben. Weiterlesen

CETA: Bundesverfassungsgericht lässt vorläufige Anwendung laufen, endgültige Entscheidung steht noch aus

Gemeinsame Pressemitteilung
von Mehr Demokratie e.V., foodwatch und Campact
13.01.2017

Bundesverfassungsgericht

Foto: H.D.Volz | pixelio.de

Wie gestern (12. Januar) bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss vom 7. Dezember 2016 mehrere Eilanträge mit dem Ziel, die vorläufige Anwendung von CETA zu stoppen, abgelehnt. Das Gericht spricht mit seinem Urteil der Bundesregierung und der EUKommission das Vertrauen aus, dass seine im Oktober 2016 festgelegten Auflagen tatsächlich eingehalten werden. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA verfassungs­konform ist, muss das Gericht noch treffen.

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Der große CETA-Betrug

Corporate Europe Observatory (CEO)
11/2016

ISSUE BRIEF
The great CETA swindle
Der große CETA Betrug

ceta-stopWegen der rasch kommenden Abstimmung über das EU-Kanada Handelsabkommen CETA im Europäischen Parlament und der dann möglichen Auseinandersetzungen über seine Ratifizierung in den EU Mitgliedstaaten steht CETA weiterhin heftig in der Kritik. Ein näherer Blick auf den Text des Abkommens – und auf die letzten Erklärungen, die entworfen wurden, um Kritiker zu besänftigen und um Unterstützung für seine Ratifizierung zu erreichen – zeigt, dass Befürchtungen zu CETA wohlbegründet sind. Unbeschadet der Versuche der kanadischen Regierung und der EU-Kommission, das Abkommen als fortschrittlich zu verkaufen, bleibt CETA das, was es immer war: ein Angriff auf Demokratie, Arbeitnehmer und Umwelt. Es wäre ein großer Fehler, es zu ratifizieren.

Diese Ausarbeitung widerlegt sechs Behauptungen der CETA Befürworter, die als Propaganda ständig wiederholt werden und den Diskurs bestimmen sollen, obwohl man sie als reine PR bezeichnen muss. Entgegen diesen PR-Behauptungen muss festgehalten werden:

  1. CETA schützt die Rechte von Arbeitnehmern leider nicht, wie behauptet.
  2. CETA ist kein gutes Abkommen für die Umwelt.
  3. Die mit CETA geschaffenen Rechte von Investoren lassen das Recht demokratischer Institutionen auf Regulierung (also Gesetze und Verordnungen zu erlassen) nicht unberührt und werden Umwelt, Gesundheit und andere öffentlicher Interessen nicht unangetastet lassen.
  4. CETA schützt öffentliche Dienste wie Gesundheitsversorgung und Wasser nicht wirklich.
  5. CETA errichtet zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten keinen unabhängigen Gerichtshof.
  6. CETA wird bestehende Standards, die Menschen und Umwelt schützen, nicht aufrechterhalten.

zur Ausarbeitung (in englischer Sprache)

 

Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt

AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016

Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?

UN-NachhaltigkeitszieleSilke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.

Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

UN-Nachhaltigkeitsziel 6Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?

Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.

Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden

Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf

 

Wasser und CETA – Erfahrungen und Befürchtungen

18.09.2016
von Wolfgang Rebel

Blickt man etwas genauer auf das drohende CETA-Abkommen, werden Erfahrungen mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe wieder wach. Wieder gilt: Rauf mit der Macht der Konzerne – runter mit den Gestaltungsmöglichkeiten durch die Demokratie.

Privatisierung und Partnerschaft
Die Machenschaften großer Konzerne scheuen das Licht der demokratischen Öffentlichkeit! Das haben wir in Berlin schon Ende der 90iger-Jahre erfahren müssen, als die großen öffentlichen Betriebe der Daseinsvorsorge privatisiert wurden. Besonders die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe stieß in Berlin auf einhellige Ablehnung. Als öffentlich-private „Partnerschaft“ getarnt, hatten die Konzerne RWE und Veolia in Eintracht mit dem Senat – die Privatisierungsverträge geheim gehalten. Die Öffentlichkeit sollte nicht wissen, dass das Land Berlin die Gewinne der Konzerne garantierte, und die Öffentlichkeit sollte auch nicht wissen, dass das Land die Steuerung der Wasserbetriebe an die privaten Konzerne abgegeben hatte. Das war keine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen „öffentlich“ und „privat“, sondern eine Kumpanei zwischen Senat und Konzernen zum Nachteil der Menschen. Kein Wunder, dass die Wasserpreise stark anstiegen und viel zu wenig in die Infrastruktur investiert wurde. Erst mit dem erfolgreichen Wasser-Volksentscheid 2011 wurden die Weichen anders gestellt. Letztendlich konnte die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe erreicht werden.

Wasser und CETA
Jetzt werden mit CETA und TTIP erneut die kommunale Daseinsvorsorge und die kommunale Wasserversorgung angegriffen. Was findet man, wenn man nach dem Stichwort „Wasser“ im CETA-Vertrag sucht? Auf den ersten Blick ist man positiv überrascht. Haben die Politiker doch dazugelernt? Im Artikel 1.9 steht, dass Wasser in seinem natürlichen Vorkommen weder Ware noch Erzeugnis ist. Der Vertrag verpflichtet auch nicht dazu, die kommerzielle Nutzung von Wasser zu erlauben. Liest man allerdings weiter, kehrt Ernüchterung ein. Wird nämlich einmal die kommerzielle Nutzung von Wasser erlaubt, müssen sofort alle Bestimmungen und Verpflichtungen des Abkommens eingehalten werden. Damit bleiben der Investorenschutz und der Einsatz der berüchtigten Schiedsgerichte auch für den Wasser-Sektor in Kraft. Daran ändern auch die Ausnahmebestimmungen im Anhang II (Seite 1953 des Abkommens) nichts, mit denen der Marktzugang ausländischer Wasser-Dienstleister weiterhin beschränkt werden darf.


So könnte z. B. ein Verbot der Wasserentnahme aus einem zu schützenden Grundwasserleiter von einem ausländischen Investor als unfaire Behandlung oder als indirekte Enteignung gewertet werden und eine entsprechende Klage vor einem Schiedsgericht auslösen. Auch Rekommunalisierungen kommunaler Wasserversorger per Gesetz wären dann gegen den Willen eines Investors nicht mehr möglich. Es spielt dann keine Rolle mehr, dass Eigentumsrechte nach deutschem Recht aus Gründen des Gemeinwohls häufig auch ohne Entschädigung eingeschränkt werden dürfen.

Zulassungsverfahren – auf spezielle Art liberalisiert
Hinzu kommt: Zulassungsverfahren – also auch wasserrechtliche – sollen unter CETA weniger gründlich durchgeführt und leichter angreifbar gemacht werden. Im Kapitel „interne Regulierung“ (Seite 192 des Abkommens) wird nämlich vorgeschrieben, dass Zulassungs-, Qualifikationserfordernisse und Verfahren so einfach wie möglich sein müssen und so schnell wie möglich zu erfolgen haben. Damit wird in den Behörden Druck aufgebaut, der notwendige umfangreiche Prüfungen leicht verhindern kann. CETA fordert außerdem, dass spezielle administrative Verfahren für Investoren geschaffen werden müssen, damit diese eine negative Entscheidung über einen Zulassungsantrag sofort unabhängig überprüfen lassen können. So werden den Behörden die Flügel gestutzt. Die Interessen der Investoren werden vorrangig bedient, Gemeinwohlorientierung geht verloren.

Wohlklingende Klauseln – in der rechtlichen Praxis nicht relevant
Nicht nur in den Passagen, die das Wasser betreffen, sondern überall im Vertrag finden sich wohlklingende Klauseln wie die bereits erwähnte Feststellung, dass Wasser keine Ware sei. Diese Klauseln haben aber letzten Endes keinerlei Relevanz. So gibt es zwar im Umweltkapitel die Bestimmung, dass die Handelsinteressen den Umweltschutzinteressen nachgeordnet sind, aber es existiert kein Sanktionsmechanismus, mit dem sich ein Verstoß dagegen ahnden ließe. Hinzu kommt: Der Vertrag strotzt nur so vor unklaren, interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen. Mit wohlklingenden Klauseln soll uns Sand in die Augen gestreut werden. Letztlich entscheidend ist aber nur der Vertragstext selbst bzw. seine Interpretation durch die Schiedsgerichte.

CETA- Diskussion wird nicht redlich geführt
Zum Schluss noch ein Beispiel dafür, dass die Diskussion über CETA und TTIP von Wirtschaftsvertretern und von einflussreichen Politikern nicht ehrlich geführt wird. Der Vorsitzende des EU-Handelsausschusses, Bernd Lange, behauptet, CETA überschreite nicht mehr die roten Linien der SPD, seitdem der Vertrag reformiert worden sei. Lange sagt, die Regulierungszusammenarbeit im Kapitel 21 verletze diese roten Linien nicht, weil diese Regulierungszusammenarbeit im Abkommen als freiwillig angegeben sei. Das ist natürlich Unsinn. Im Abkommen gibt es zwar einen Passus in Artikel 21.2 (Seite 374 des Abkommens), in dem es den Vertragsparteien gestattet wird, die Zusammenarbeit zu verweigern oder zu beenden, aber dieses Recht auf Verweigerung ist natürlich nicht gleichbedeutend mit der Streichung eines ganzen Kapitels von 16 Seiten.

Kontrolle durch Parlamente allein reicht nicht mehr
Was wir daraus lernen müssen, ist dies: Immer wieder wird bewusst versucht, uns Bürgerinnen und Bürger hinters Licht zu führen. Ob das nun durch die Geheimhaltung von Privatisierungsverträgen, durch unbestimmte Rechtsbegriffe in Freihandelsverträgen oder durch Falschmeldungen von bestimmten Politikern geschieht – es läuft immer auf dasselbe hinaus: Die Kontrolle von Regierungen durch Parlamente reicht nicht mehr aus. Ohne das Engagement der Zivilgesellschaft geht es nicht mehr. Die Selbstermächtigung der Bürgerinnen und Bürger, die sich in vielfältigen Initiativen um die Kontrolle der „Eliten“ kümmern und den Protest gegen die Aushebelung der Demokratie und die rücksichtslose Verschlechterung unserer Lebensgrundlagen organisieren müssen, wird zu einer immer wichtigeren Aufgabe.

Beitrag als PDF

siehe auch: Positionspapier der AöW (Allianz der öffentl. Wasserwirtschaft e.V.)
und: „Betroffenheit der Wasserversorgung in Deutschland durch die EU-Abkommen CETA, TTIP und TiSA“ (Veröffentlichung der Stadtwerke Karlsruhe)