Right2water – Abstimmung im Europaparlament

Access to water as a human right – the external dimension

https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2021/2187(INI)&l=en

04/10/2022 Debate in plenary scheduled
05/10/2022 Vote in plenary scheduled
Subject
3.70.04 Water control and management, pollution of waterways, water pollution
6.10.09 Human rights situation in the world

#ReclaimYourFace – BR: Ziel: Eine Million Unterschriften gegen Gesichtserkennung

BR
17. Februar 2021

Ziel: Eine Million Unterschriften gegen Gesichtserkennung

Der Chaos Computer Club und die europäische Bürgerbewegung Reclaim your Face wollen ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung erwirken. Heute ist eine EU-Bürgerinitiative gestartet. Ziel sind eine Million Unterschriften.

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#ReclaimYourFace – Start der Europäischen Bürgerinitiative gegen die biometrische Massenüberwachung


https://reclaimyourface.eu/

Europäische Bürgerinitiative für eine Zukunft ohne biometrische Massenüberwachung

Heute, am 17. Februar 2021, startet das Bündnis Reclaim Your Face eine offizielle Europäische Bürgerinitiative (EBI) zum Verbot biometrischer Massenüberwachung. Mehr als 40 europäische Organisationen rufen dazu auf, diese Initiative zu unterstützen.

In Deutschland unterstützen bisher der Chaos Computer Club, D64, Digitalcourage, Digitale Freiheit, die Gesellschaft für Informatik und kameras-stoppen.org die Bürgerinitiative und fordern Bürger:innen zum Unterschreiben auf.

Warnung vor biometrischer Überwachung
Während die Europäische Kommission neue Gesetze zur Regulierung Künstlicher Intelligenz vorbereitet, warnt das Bündnis von Digital- und Menschenrechtsorganisationen vor den Gefahren von biometrischer Massenüberwachung für die Freiheit und Würde der Bürger:innen. Mit der EBI fordern Europäische Bürger:innen neue gesetzliche Rahmenbedingungen einschließlich eines Verbots von biometrischer Massenüberwachung.

Biometrische Daten der Bürger:innen schützen
Biometrische Daten sind hochsensible Informationen über unsere Körper und unser Verhalten. Es sind Daten über unsere Gesichter, Augen, Venen, Stimmen, unseren Gang und unser Verhalten. Dazu gehört beispielsweise, wie Menschen auf einer Tastatur tippen oder mit ihrer Augenbewegung ein Bild erfassen. Wir können anhand biometrischer Daten identifiziert und analysiert werden und wir können diese Daten nicht einfach ändern. Daher sind biometrische Daten besonders zu schützen.

Grundsätzlich sind der Verarbeitung von biometrischen Daten in der EU bereits enge Grenzen gesetzt. Jedoch lässt das EU-Recht einige problematische Ausnahmen zu. Staatliche Akteure und private Unternehmen nutzen diese Lücken, um biometrische Überwachungstechnologien in öffentlichen Räumen zu etablieren.

Biometrische Überwachung in der EU
Das Bündnis Reclaim Your Face konnte bereits zeigen, dass biometrischen Daten von Menschen in ganz Europa systematisch gesammelt und missbraucht werden. In vielen Fällen geht das Bündnis erfolgreich gegen diesen Missbrauch vor.

Serbische Behörden überwachen die Bevölkerung in den Straßen von Belgrad mit intelligenten Kameras. Italienische Behörden nahmen in der Stadt Como Geflüchtete mit biometrischen Überwachungssystemen ins Visier. Dies wurde für illegal erklärt wurde und trotzdem wird versucht, solche Systeme auch in anderen Städten einzuführen. In Griechenland erwägen die Behörden den Einsatz von biometrischer Überwachung bei Polizeikontrollen. In Frankreich kämpfte die Zivilgesellschaft vor Gericht gegen den Einsatz biometrischer Überwachungstechnologie bei Demonstrationen und an Schulen. In den Niederlanden und Spanien kritisierten die nationalen Aufsichtsbehörden die biometrische Massenüberwachung in Supermärkten.

Biometrische Überwachung in Deutschland
In Deutschland wehrt sich das Bündnis unter anderem erfolgreich gegen polizeiliche Videoüberwachung in Köln und gegen die Überwachung durch die Gesichter-Suchmaschine Clearview AI. Anfang 2020 demonstrierten verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen in dem Bündnis gesichtserkennung-stoppen.de erfolgreich gegen die Pläne des Innenministeriums, an 149 Bahnhöfen und Flughäfen Gesichtserkennung einzusetzen. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde vorerst auf Eis gelegt.
Gegen das verschärfte Sächsische Polizeigesetz, das intelligente Videoüberwachung und Gesichtserkennung erlaubt, wurde im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Schon 2018 kritisierten Grundrechtsorganisationen aus Deutschland, Tschechien und Polen die biometrische Videoüberwachung in Grenzgebieten.

Weitere Schritte
Die Europäische Bürgerinitiative muss nun innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften in mindestens sieben EU-Ländern sammeln. Ist die Initiative erfolgreich, landet das Thema auf der politischen Tagesordnung, es gibt eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament. Außerdem muss die Europäische Kommission ihr weiteres Vorgehen oder ggf. den Verzicht auf Folgemaßnahmen erläutern und einen Zeitrahmen zur Umsetzung der Maßnahmen nennen.

Was können Bürger:innen tun?

Einzelne Personen können die Bürgerinitiative online unterzeichnen und darüber hinaus selbst Informationsfreiheitsanfragen stellen oder Unternehmen nach den bei ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten fragen, um zu dokumentieren, wo und wie heute schon biometrisch überwacht wird.
Organisationen können die Initiative ebenfalls unterstützen.

Aktion: Mail an Bundesumweltministerin Svenja Schulze anlässlich Neufassung der Trinkwasserrichtlinie


(Bürgerinitiative „Water is a human right“, 22.6.2018): Am kommenden Montag, den 25. Juni, wird der Rat der Europäischen Union zum ersten Mal die europäische Bürgerinitiative Right2water diskutieren (pdf):

„Trinkwasser. Die Umweltministerinnen und -minister werden eine Orientierungsaussprache über die Trinkwasserrichtlinie führen, die live im Internet übertragen wird. Das wichtigste Ziel der Richtlinie besteht darin, die Menschen vor den nachteiligen Einflüssen zu schützen, die sich aus dem Konsum von verunreinigtem Wasser ergeben. Der Vorschlag zur Aktualisierung dieser Richtlinie geht direkt auf die allererste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative >Right2Water< zurück, für die über 1,8 Mio. Unterschriften gesammelt wurden.“ (https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/env/2018/06/25/)

Unsere Kampagne hat bereits nach 2 Jahren fast 2 Millionen Unterschriften mobilisiert.
Die Europäische Kommission hat teilweise* unsere Forderungen in Rechtsvorschriften übernommen! Das waren großartige Neuigkeiten. [*Der Berliner Wassertisch kritisiert weiterhin, dass das Menschenrecht Wasser im Entwurf nicht gesetzlich verankert wurde (vgl. „Gesetzliche Verankerung Menschenrecht Wasser fehlt im Entwurf der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie der EU-Kommission„, 31.1.2018)]

Dies ist vor allem auf die Aufrufe der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ und die Antwort der Kommission auf die Initiative zurückzuführen. Die Satzung sieht zwei Hauptpflichten vor:

  • Erstens, eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, den Zugang zu und die Förderung der Trinkwassernutzung durch eine Reihe von Maßnahmen zu verbessern, von denen einige in dem Artikel enthalten sind (Bewertung des Anteils von Menschen ohne Zugang zu Trinkwasser, Information über Verbindungsmöglichkeiten, Förderung der Verwendung von Leitungswasser in öffentlichen Gebäuden und Restaurants, Sicherstellung, dass in den meisten Städten Zugang zu Leitungswasser möglich ist, usw.)
  • Zweitens, müssen die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu Trinkwasser für schutzbedürftige und marginalisierte Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Im Falle, dass diese Gruppen keinen Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch haben, sollten die Mitgliedstaaten sich umgehend über die Qualität des ihnen zur Verfügung stehenden Wassers informieren und die erforderliche Gesundheitsberatung geben.

[…] Wir bitten Sie, sich an Ihren Minister zu wenden, um sicherzustellen, dass die Stimme der Bürger am Montag gehört wird.

Wir bitten Sie, die folgende Nachricht an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze (SPD)  svenja.schulze@muenster.de weiterzuleiten:

„Die Europäische Kommission hat kürzlich ihren Vorschlag für eine Neufassung der Trinkwasserrichtlinie vorgelegt. Der vorgeschlagene Neufestsetzungsplan berücksichtigt die Forderungen der fast 1,9 Millionen europäischen Bürger, die die Europäische Bürgerinitiative unterstützt haben. Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie steht am 25. Juni auf der Tagesordnung des Umweltrates. Wir fordern Sie dringend auf, den Vorschlag der Europäischen Kommission zu unterstützen, insbesondere die Bestimmungen in Artikel 13. Wir bitten Sie, die anderen Mitglieder des Rates zu ermutigen, das Menschenrecht auf Wasser formell anzuerkennen. Die bevorstehende Debatte im Umweltrat ist wichtig. Es ist das erste Mal, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Nachfrage von fast 1,9 Millionen EU-Bürgern nach der ersten erfolgreichen Bürgerinitiative auf der Grundlage der UN-Resolution von 2010 zu erörtern, mit der das Menschenrecht auf Wasser in der EU anerkannt werden soll. Wasser ist ein Menschenrecht! Europa muss es endlich erkennen!“

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Vielen Dank!!!!

PM Berliner Wassertisch: STOP TTIP & CETA Initiative siegt beim Europäischen Gericht gegen EU-Kommission

(Berlin, 11. Mai 2017) Gestern hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, womit diese 2014 die europaweite Unterschriftensammlung gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA verhindern wollte.

Am 10. September 2014 erklärte die EU-Kommission die vom Netzwerk StopTTIP beantragte Europäische Bürgerinitiative StopTTIP (EBI StopTTIP) für unzulässig. Das Netzwerk, in dem sich Hunderte von Organisationen, darunter der Berliner Wassertisch, engagieren, ließ sich davon nicht entmutigen und startete am 7. Oktober 2014 eine selbstorganisierte EBI (sEBI). Tatsächlich folgten über 3 Millionen EU-BürgerInnen dem Aufruf und unterschrieben die Forderung an die EU-Kommission, die Investitionsschutzabkommen TTIP und CETA zu stoppen. Angesichts der beispiellosen Zustimmung zur Bürgerinitiative StopTTIP und der Kritik des EuG am Demokratieverständnis der Kommission muss diese nun aufgefordert werden, die selbstorganisierte EBI nachträglich offiziell anzuerkennen und eine Anhörung im EU-Parlament durchzuführen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die EU-Kommission muss die EBI >Stop TTIP und CETA< nun umsetzen. Eine Bürgerinitiative mit über 3 Millionen UnterzeichnerInnen darf nicht ignoriert werden. Jetzt ist die Gelegenheit zu zeigen, dass die EU den politischen Willen ihrer BürgerInnen respektiert.“

Das Demokratiedefizit der EU-Kommission

In der nun vorliegenden Urteilsbegründung sah sich der EuG genötigt, die EU-Kommission angesichts ihrer offensichtlichen Fehlinterpretation an den Demokratiegrundsatz der EU zu erinnern. Mit den Bürgerinitiativen werde vom Gesetzgeber das Ziel verfolgt, das „allgemeine Recht auf Beteiligung am demokratischen Leben“ zu sichern, so der EuG. Die eigenwillige Rechtsauffassung der Kommission hätte hingegen „die Inanspruchnahme des Instruments der EBI als Instrument der Beteiligung der Unionsbürger“ stark eingeschränkt. Mit anderen Worten: Die EU-Kommission setzt noch nicht einmal die demokratischen Mindeststandards der EU-Gesetzgebung um.

CETA per Verfahrenstrick?

Insbesondere bei CETA hat sich die falsche „Rechtsinterpretation“ der Kommission nachteilig ausgewirkt. Die Argumente der Bürgerinitiative konnten vor der Abstimmung von EU-Rat und -Parlament zu CETA nicht mehr in den politischen Prozess einfließen. Die UnionsbürgerInnen wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Wer jedoch Verträge, die „eine Änderung der Rechtsordnung der Union“ (EuG) bewirken, mit der Hilfe von fragwürdigen Methoden durchdrückt, wird die schon bestehende EU-Verdrossenheit nur noch weiter verstärken.

Weiter gegen TTIP und CETA

Noch können die Abkommen gestoppt werden. Der Berliner Wassertisch ruft darum auf, anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg gegen TTIP, CETA, TiSA und für einen gerechten Welthandel auf die Straße zu gehen. Am 2. Juli starten die Aktionen in Hamburg mit der Protestwelle: www.G20-Protestwelle.de

Weiterführender Link: Materialien zum Urteil hier
Pressemitteilung als pdf

 

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin

Wolfgang Rebel, Telefon: 0152 57 23 34 84
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41                     

E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info

Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Niederlage für die EU-Kommission – (später) Sieg für die Europäische Bürgerinitiative StopTTIP-StopCETA

(10. Mai 2017) Der Berliner Wassertisch begrüßt das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG): „Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative ,Stop TTIP‘ abgelehnt wurde. Die geplante Bürgerinitiative stellt keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus.“ Pressemitteilung des EuGH hier und als pdf in den Sprachen: bg es cs de el en fr hr it hu nl pl pt ro sk sl)