Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen CETA am Dienstag, 2. März 2021, 10.00 Uhr

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 5/2021 vom 19. Januar 2021

Urteilsverkündung in Sachen „Organklage betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)“ am Dienstag, 2. März 2021, 10.00 Uhr

„Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 2020 (siehe Pressemitteilungen Nr. 70/2020 vom 7. August 2020 und Nr. 84/2020 vom 10. September 2020) am

Dienstag, 2. März 2021, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden.“

Text unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-005.html

Global: Kampf um Wasser – mitten in Deutschland (Berlin)

Global
17. Januar 2021

Kampf um Wasser – mitten in Deutschland

„Die Gigafactory von Tesla […] wird den Verbrauch von Wasser sprunghaft weiter in die Höhe treiben. Laut Unterlagen plant der Elektroautobauer mit einem Bedarf von Brandenburg und Berlin droht daher künftig ein Kampf um Wasser.“
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Vgl. dazu auch:

rbb | 09.12.2020 | Franziska Hoppen
Grünheide (Oder-Spree) Tesla-Fabrik: Fernwasserleitung nach Eisenhüttenstadt kommt nicht

„Während sich die Verbände bisher aus eigenen Wasserreserven versorgen konnten, sei mit der Tesla-Ansiedlung, die plötzlich den Bedarf einer weiteren Kleinstadt einfordert, überregional Unterstützung nötig. Tesla wirke in der Region wie ein Katalysator, so WSE-Verbandsvorsteher André Bähler: ,Auch ohne Tesla fahren wir zu Spitzenzeiten derzeit schon über dem Limit.‘ Tesla beschleunige lediglich einen Prozess, den die Region in den kommenden Jahren – durch weiteren Zuzug und Dürre – ohnehin zu spüren bekommen hätte.“

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Verfassungsblog
20. Januar 2021

Wenig Raum für Debatte. Grünheide, Tesla und die Bürger
Von Birgit Peters
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Klimareporter über die Folgen des Lausitzer Tagebaus. Wer bezahlt die Braunkohlesanierung?

Klimareporter
17. Januar 2021

Wenn Freunde der Leag Gutachten schreiben
Gastbeitrag von René Schuster

Aus Lausitzer Tagebaulöchern sollen Seen werden – das Wasser dafür vielleicht sogar aus der Elbe zu holen wird enorm teuer. Wer soll das bezahlen, der Tagebaubetreiber Leag oder die öffentliche Hand? Um das zu klären, beauftragte die Staatsbehörde Umweltbundesamt ausgerechnet eine Leag-Tochterfirma mit dem Gutachten.

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SPON: US-Fracking vs. Nord Stream 2. Was ist klimaschädlicher: Pipeline- oder Flüssiggas?

SPIEGEL
17. Januar 2021

US-Fracking vs. Nord Stream 2. Was ist klimaschädlicher: Pipeline- oder Flüssiggas?
Von Susanne Götze

„Der größte Teil des US-Gases wird aus tiefen Gesteinsschichten mit einem Frackingverfahren gefördert. Dieses sogenannte Schiefergas befindet sich in tiefen Tonschichten und wird mit der Frackingtechnologie gefördert, bei der unter hohem Druck Wasser und Chemikalien in tiefe Gesteinsschichten gepresst werden. Das hat zu erheblichen Umweltschäden geführt, beispielsweise haben Chemikalien Wasser vergiftet.“

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Pressemitteilung Deutschen Umwelthilfe: Klimaschädliches LNG-Terminal bei Stade ist nicht genehmigungsfähig


14. Januar 2021

Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe belegt: Klimaschädliches LNG-Terminal bei Stade ist nicht genehmigungsfähig

• Gigantische Anlage zum Import von Fracking-Gas würde rund 21 Millionen Tonnen CO2 im Jahr verursachen

• Prüfung der Auswirkungen auf Klima und Umwelt fehlt trotz gesetzlicher Vorgabe

• Standort birgt hohes Störfallrisiko wegen benachbarter Chemieanlagen, einem Lager für radioaktive Abfälle und stark frequentierter Schifffahrtsstraße Elbe

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Wird die Ratifizierung von CETA zu Fall gebracht! Wir hoffen sehr!

Deutscher Bundestag. Wirtschaft und Energie/Ausschuss
13. Januar 2021

CETA-Vorstoß der FDP umstritten
Berlin: (hib/FLA) Zustimmung und Bedenken hielten sich die Waage, als es am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie um einen Gesetzentwurf (19/14783) ging, mit dem die FDP-Fraktion den Druck bei der Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (Ceta) erhöhen will. Dies zeigte sich bei einer Sachverständigen-Anhörung unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke). […]

Der Einzelsachverständige Thomas Fritz erklärte, das zentrale Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion, die Zustimmung für Ceta durch Bundestag und Bundesrat zu erzielen, sei zurückzuweisen. Mit dem Verweis auf den deutschen Exportüberschuss sah er die grundsätzliche Frage nach dem exportorientierten Wirtschaftsmodell aufgeworfen, das von Deutschland ausgehend schleichend auf den Rest der EU übertragen werde. Dazu trage Ceta bei. Der gigantische Niedriglohnsektor Deutschlands sei die Kehrseite der Exportüberschüsse. Er sehe in Bezug auf die CETA-Umsetzung einige Wackelkandidaten in der EU. Dies stimme ihn optimistisch, dass die Ratifizierung vollständig zu Fall gebracht werde.

Markus Krajewski (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) machte bei den vorgesehenen Investitionsschutz-Standards verfassungsrechtliche Bedenken aus, da sich nur ausländische, also kanadische Investoren auf sie berufen könnten. Einheimische oder EU-Unternehmen seien davon ausgeschlossen. Insofern führten sie zu einer Besserstellung kanadischer Investoren, die zu einer Inländerdiskriminierung führen könne. Denn Investoren aus den EU-Mitgliedsstaaten könnten sich weder auf die materiellen Schutzstandards des Ceta-Abkommens noch auf die zusätzliche Rechtsschutzmöglichkeit der Investor-Staat-Streitbeilegung berufen.

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