Statt Klage: Nußbaum will RWE-Anteile der BWB zurückkaufen und und macht damit Veolia stark.

Eine Klage gegen die verfassungswidrigen Wasserverträge könnte zu deren Nichtigkeit führen. Das wäre die kostengünstigste Variante einer Rekommunalisierung. Stattdessen beabsichtigt Berlins Finanzsenator, die RWE-Anteile für 618 Mio. zurückzukaufen und bereitet damit womöglich den Ankauf dieser Anteile durch Veolia vor.

(Berlin, 7. Mai 2012) Der Berliner Senat will nach Presseberichten 24,95% der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe für 618 Mio. Euro von RWE zurückkaufen. Veolia-Sprecher Matthias Kolbeck sagte, man wolle nun die Partnerschaft mit dem Land vertiefen. Dazu Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Wassertischs: „Es handelt sich hier um ein Manöver der übelsten Art. Der Bevölkerung soll der Rückkauf der RWE-Anteile als Teilrekommunalisierung verkauft werden, während der Global Player Veolia nur darauf wartet, die RWE-Anteile zu übernehmen und damit die Privatisierungssituation und die bestehenden verfassungswidrigen Verträge samt Gewinngarantie gegen den erklärten Willen der Berliner Bevölkerung zu zementieren.

Das Land Berlin hat jedoch die Möglichkeit, gegen die Wasserverträge zu klagen, da sie wegen der dort festgeschriebenen Gewinngarantie für die privaten Konzerne gegen die Verfassung von Berlin verstoßen. Folge wäre wahrscheinlich eine Rückzahlung der versteckten Beihilfe in dreistelliger Millionenhöhe an das Land Berlin. Dies wurde zuletzt wieder bei der Anhörung des Juristen und Vorsitzenden der Verbraucherzentrale Berlin, Prof. Keßler, am letzten Freitag vor dem Sonderausschuss Wasserverträge sehr deutlich. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Der Berliner Wassertisch fordert, dass das Abgeordnetenhaus dem Verkauf nicht zustimmt, bevor die Verträge von unabhängiger Seite überprüft worden sind.

Wirtschaftssenatorin antwortet auf Fragen, die im Sonderausschuss „Wasserverträge“ am 30.03.2012 gestellt wurden

In der 5. Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ am 30. März 2012 stand auf Punkt 1 der Tagesordnung:
Wirtschaftliche Auswirkungen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) auf den Haushalt des Landes Berlin, die Berliner Wasserbetriebe und die Bürgerinnen und Bürger.
Dazu wurden von den Fraktionen Fragenkataloge erstellt. Diese Fragen wurden im Wesentlichen am 4. Mai 2012 von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung beantwortet.
PDF-Dokument mit ausführlichen Zahlen und Tabellen

Die Antworten beinhalten folgende wichtige Daten:

  • die per Verordnung festgelegten Zinssätze für das sog. betriebsnotwenige Kapital der Wasserbetriebe für die Jahre 2004 bis 2011 (diese bestimmen im Wesentlichen die sog. kalkulatorischen Kosten)
  • Ausführungen zur Berechnung der oben erwähnten Verordnungszinsätze und die laut Berliner Betriebegesetz zu Berechnung der oben erwähnten Verordnungszinsätze verwendeten Renditen zehnjähriger Bundesanleihen von 1990 bis 2010
  • eine Tabelle, die den Zinsabstand zehnjähriger Renditen im Bund und im Land Berlin ausweist. Hier zeigt sich, dass der Zinsabstand zwischen 1992 und 2012 maximal knapp 0,56 % erreichte. Die ursprünglich angestrebte R+2% Zinsaufschlag-Regelung, die 1999 vom Berliner Verfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen wurde, hatte also offensichtlich mit den realen Verhältnissen nichts zu tun.
  • genaue Aufstellung der Höhe und Verwendung des Kaufpreises der Teilprivatisierung der BWB von 1999
  • Aufstellung der Gewinne der BWB für das Land Berlin und für die privaten Anteilseigner von 1999 bis 2011
  • Aufstellung der mittelfristigen Gewinnerwartungen, die bei Weiterbestehen der Teilprivatisierung mittelfristig bis 2017 geplant waren sowie eine weitergehende Prognose der Gewinnerwartungen bis 2028
  • Aufstellung des Anteils der kalkulatorischen (also eigentlich fiktiven) Kosten an den Gesamtkosten, die in die Preiskalkulation der Wasserbetriebe eingingen von 1995 bis 2011
  • Aufstellung des Personalaufwands bei den Wasserbetrieben von 1995 bis 2011. Hier auch Zahlen über die Entwicklung der Vollzeit-Äquivalente (Personenjahre) der BWB-Beschäftigten und der Azubi-Quote
  • Aufstellung der Kosten für den Materialaufwand und die Energiekosten der BWB von 1995 bis 2011
  • Angaben zur Investitionstätigkeit der BWB seit 1995
  • Angaben zu den Arbeitspreisen, verkauften bzw. gereinigten Mengen sowie Umsatzerlösen bei Trinkwasser und Abwasser von 1995 bis 2011. Außerdem eine Aufschlüsselung der Umsätze nach Haushalten und Gewerbe/Industrie
  • Angaben zur Nettorendite des Landes von 1995 bis 2011. Die Nettorendite der privaten Anteilseigner ist angeblich nicht bekannt. Zur Bruttorendite der Anteilseigner – da nicht konkret danach gefragt – werden keine Angaben gemacht.
  • Angaben zum Anteil des Grundpreises am Gesamtpreis für Wasser und Abwasser nach der Einführung des Grundpreises ab 1. April 2010
  • Aussagen zu den theoretischen Folgen einer angenommenen Absenkung der Verzinsung des sog. betriebsnotwendigen Kapitals durch eine angenommene Änderung des Berliner Betriebegesetzes. Hier kommt die „Nachteilausgleichsregelung“ des § 23 des Konsortialvertrages ins Spiel.
  • Angaben zur Höhe des Grundwasserentnahmeentgelts und des Sondernutzungsentgelts von 1995 bis 2011
  • Angaben zur Höhe der Kosten des Landes für die durch die BWB durchgeführte Straßen- und Regenentwässerung von 1995 bis 2011
  • Angaben zum Eigenkapital und zur Eigenkapitalquote der BWB von 1995 bis 2011 sowie Erläuterungen zu den Kapitalentnahmen in den Jahren 1997, 1999 und 2008
  • Angaben zur Entwicklung des sog. betriebsnotwendigen Kapitals (BNK) von 1999 bis 2011 und Prognose bis 2015
  • Angaben zu den tarifwirksamen Effekten, die durch die Umstellung der Abschreibungsmethode auf Wiederbeschaffungszeitwerte seit 2004 (5. Änderungsvereinbarung) zustande kamen. Angaben von 2004 bis 2011
  • Angaben zur Auflösung von Sonderposten und Baukostenzuschüssen seit 2004
  • Angaben zur Verzinsung von Gewinnrücklagen als Teil des betriebsnotwendigen Kapitals
  • Gegenstand und Streitsumme des damals laufenden Schiedsgerichtsverfahrens
  • Erläuterungen zum Begriff der „Sonderposten“ sowie zu den Auswirkungen der Sonderposten auf den Wassertarif
  • Angaben zur Entwicklung der Höhe der Sonderposten von 1994 bis 2011
  • Angaben zur Prognose und der tatsächlich verkauften Wassermenge von 1999 bis 2011
  • Hinweis auf den für 2014 geplanten Rückkauf des der Fondsgesellschaft TELO gehörenden Klärwerks Waßmannsdorf und die Auswirkung dieses Rückkaufs auf das betriebsnotwendige Kapital der BWB

Die Beschwerde bei der Europäischen Kommission vom 15. Juni 2011

Beschwerde über rechtswidrige staatliche Beihilfen und Unionswidrige Beschaffung von Dienstleistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines erfolgreichen Volksentscheids in Berlin am 13. Februar 2011, der die Veröffentlichung der bisher geheim gehaltenen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe per Gesetz erzwingt, sind Teile der Verträge bekannt geworden. Dies veranlasst uns in unserer Funktion als Vorsitzende von Transparency International Deutschland e.V. sowie als Vorsitzender des Vorstandes der Verbraucherzentrale Berlin und Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA), die Europäische Kommission auf einen möglichen Verstoß gegen Art. 107 AEUV (früher: Art. 87 EG) sowie die Bestimmungen des europäischen Vergaberechts im Rahmen der Teilprivatisierung aufmerksam zu machen.

zum vollständigen Schreiben…


Wasserverträge 1999

Die Konsortialverträge mit Anlagen, die Stille-Gesellschafter-Verträge und der Interessenwahrungsvertrag wurden per OCR und Hand-Nacharbeit in durchsuchbare PDF-Dateien umgewandelt. Obwohl dies mit großer Sorgfalt geschah, können kleinere Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Unter http://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/artikel.7166.php können die Verträge – auch als konsolidierte Fassung – von der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen heruntergeladen werden. Hier sind inzwischen auch Dokumente im Zusammenhang mit dem Rückkauf der RWE-Anteile und der Veolia-Anteile veröffentlicht.

Hinweis:

Die auf der Senats-Website verfügbaren Dokumente sind lediglich PDF-Scans und nicht durchsuchbar.

Hier nun die wichtigsten Vertragsdokumente von 1999 in durchsuchbarer Form. Die konsolidierte Fassung (s.o.) steht leider noch nicht in durchsuchbarer Form zur Verfügung.
Konsortialvertrag vom 14.06.1999
Anlage 6.1 zum Konsortialvertrag (Stille Gesellschafter I Vertrag)
Anlage 6.2 Kons.-Vertrag (Stille Gesellschafter II Vertrag u. Vertrag über einheitl. Leitung)
Anlage 6.3 zum Konsortialvertrag (Interessenwahrungsvertrag)
Anlage zum Stille Gesellschafter I Vertrag (Schiedsvereinbarung)
Anlage zum Stille Gesellschafter II Vertrag (Schiedsvereinbarung)
Anlage zum Interessenwahrungsvertrag (Schiedsvereinbarung)

Außerdem gibt es Änderungsvereinbarungen zum Konsortialvertrag und den zugehörigen Stille-Gesellschaften-Verträgen. Eine der wichtigsten Änderungsvereinbarungen ist die 5. Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003, die nun auch als durchsuchbare PDF-Datei zur Verfügung steht. Hier wird u.a. in der Präambel erläutert, wie die Teilnichtigerklärung des Teilprivatisierungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof (Urteil vom 21. Okt. 1999) umgangen werden soll:
Fünfte Änderungs-Vereinbarung zum Konsortialvertrag von 1999 abgeschlossen am 24.10.2003