Top-Juristen finden Klageweg gegen Berliner Wasserverträge – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.04.2013

(Berlin, 4. April 2013) Heute wurde auf einer Pressekonferenz ein neuer Klageweg gegen die Teilprivatisierungs­verträge der Berliner Wasserbetriebe vorgestellt.

Der Berliner Wassertisch hat auf Empfehlung des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. hc. Siegfried Broß den renommierten Verwaltungs- und Verfassungsjuristen Prof. Dr. Christian Kirchberg (er ist u. a. Vorsitzender des Verfassungsrechts­ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer) für eine Prüfung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe gewinnen können. Als Ergebnis hat der Berliner Wassertisch heute in einer Pressekonferenz eine Klageskizze von Prof. Kirchberg vorgestellt, die einen Weg aufzeigt, die Teilprivatisierungsverträge mit der verfassungswidrigen Gewinngarantie (§ 23.7 KV) für die Wasserkonzerne anzufechten.

Prof. Kirchberg schreibt, dass „das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 21.10.1999 die Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des Teilprivatisierungsgesetzes, deren Absicherung Ziff. 23.7 des Konsortialvertrages dienen solle, klar erwiesen [habe]“.

Gegenstand der Klage ist die Verletzung des Budgetrechts des Berliner Abgeordnetenhauses nach Art 87 Abs.1 der Verfassung von Berlin (VvB). Die Gewinngarantie stellt eine Sicherheits-Übernahmegarantie des Landes dar, die mit dem Rückkaufvertrag unverändert fortgeführt wurde. Art 87 Abs.1 VvB schreibt für einen solchen Akt jedoch ein Gesetz vor, das bis heute nicht vorliegt.

So schreibt Prof. Kirchberg, dass man „(spätestens) bei Gelegenheit des Rückkaufvertrags die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der ‚Sicherheitsübernahme‘ der Ziff. 23.7 des Konsortialvertrages [habe] erkennen und darauf mit einer Aufkündigung dieser Vertragsklausel (oder ggf. des Konsortialvertrages insgesamt) reagieren müssen.“ Es „habe die Teil-Rekommunalisierung der Berliner Wasserversorgung im Sinne einer Änderung der Geschäftsgrundlage nicht nur die Möglichkeit eröffnet, sondern sogar die Notwendigkeit begründet, erneut über das Ob und Wie einer gesetzlichen Regelung der ,Sicherheitsübernahme‘ des § 23.7 des Konsortialvertrages im Abgeordnetenhaus zu beraten und Beschluss zu fassen.“

Klageberechtig ist (mindestens) eine Fraktion des Abgeordnetenhauses. Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens fordert die Oppositionsfraktionen auf, diesen Klageweg zu beschreiten: „Die skandalöse Gewinngarantie beschert uns Berlinern jährlich 20–30% missbräuchlich überhöhte Wasserpreise. Nun bietet sich eine echte Chance, diesen Zustand zu beenden. Wir setzen unsere Hoffnung in die Oppositionsfraktionen, dass sie den Klageweg beschreiten und dafür sorgen, dass bei den BWB wieder ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird.“

Die Klagefrist, um die Verletzung des Budgetrechts anzuzeigen, läuft am 25. April 2013 ab.
(Nur) hilfsweise könnte auch das Ende des Wasser-Sonderausschusses (17. Januar 2013) als Beginn der halbjährigen Klagefrist angenommen werden.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
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Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Weltwassertag 2013: Wasserversorgung nicht privatisieren – Pressemitteilung des BUND vom 21.03.2013

Berlin: Anlässlich des für den 22. März von der UNESCO ausgerufenen Weltwassertages hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bundesregierung aufgefordert, sich gegen Bestrebungen zu Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung zu wehren. Noch sei es möglich, die geplante EU-Richtlinie zur europaweiten Ausschreibung kommunaler Wasserwerke zu stoppen, sagte der BUND-Wasserexperte Sebastian Schönauer. Geschehe dies nicht, öffne sich für internationale Wasserkonzerne ein Einfallstor mit unabsehbaren Konsequenzen. Privatisierungen in europäischen Staaten wie Frankreich, Großbritannien, Portugal und zum Teil auch in Deutschland zeigten, dass die Verbraucher mit extrem steigenden Preisen und einer schlechteren Wasserqualität zu rechnen hätten.

„Der Zugang zu sauberem und bezahlbarem Wasser ist ein Menschenrecht. Wasser ist keine Ware wie andere. Eine Privatisierung der Wasserversorgung nützt primär den Profitinteressen großer Konzerne und nicht den Verbrauchern. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Wasserversorgung aus der sogenannten Konzessionsrichtlinie der EU herausgenommen wird“, sagte Schönauer.

In Deutschland könnten vom Privatisierungszwang in der Wasserbranche etwa 250 Stadtwerke betroffen sein. Die Privatisierung des Wassers durch international agierende Großunternehmen führe zu teils horrenden Preissteigerungen und verschlechtere aufgrund fehlender Investitionen oft die Qualität des Wassers. Dies gelte vor allem für Ballungsräume, auf die sich das Interesse der großen Wasserkonzerne richte.

„Die Privatisierung der Wasserversorgung führt in die ökologische und versorgungspolitische Sackgasse. Steigt der Preis für Wasser, können es sich am Ende nur noch Besserverdienende leisten. Deshalb gehört die Wasserversorgung in öffentliche Hand“, sagte Schönauer.

Die Wasserressourcen in Deutschland seien auch durch Pläne von Energiekonzernen zum sogenannten „Fracking“ gefährdet, sagte der BUND-Experte. Wenn zur Gasförderung ein giftiger Wasser-Chemikalien-Mix in tiefliegende Schiefergesteine gepresst werde, könne es zur Verschmutzung des Grundwassers und von Flüssen und Seen kommen, warnte Schönauer.

Neben dem „Fracking“ sei in Deutschland die industrielle Landwirtschaft mit ihren hohen Pestizid- und Nitrateinträgen eine Hauptgefahr für die Wasserversorgung. „Zu den Folgeschäden der Massentierhaltung gehören die Überdüngung der Felder und die Verschmutzung der Gewässer“, sagte Schönauer. Jedes Kilo Stickstoffdünger zu viel verursache bei der Wasseraufbereitung Zusatzkosten von etwa fünf Euro. Insgesamt koste die so verursachte Gewässerbelastung die Wasserkunden jährlich 7,5 Milliarden Euro.

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Deutscher Bundestag lehnt am 28.02.2013 Entschließung „Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern“ ab

Schaubild namentliche Abstimmung Bundestag  vom 28.03.2013
Sehenswert ist in diesem Zusammenhang auch dieser Ausschnitt aus der MONITOR Sendung vom 14.03.2012 zum nachträglichen Ansehen. (Dieser bezieht sich auf einen Antrag von Bü90/GRÜNE vom 20.02.2013 zum gleichen Thema, der ebenfalls abgelehnt wurde.)

Die Bundestagsfraktion Die LINKE stellte am 28. Februar 2013 untenstehenden Entschließungsantrag zur Abstimmung. Dieser Antrag wurde von CDU/CSU und FDP mit einer Ausnahme abgelehnt, die SPD enthielt sich komplett, bis auf einen SPD’ler auch dagegen stimmte.
Das Abstimmungsverhalten der CDU zeigt, dass diese Abgeordneten sich einen Dreck um einen Parteitags-Beschluss vom Dezember 2012 scherten, der sich gegen Wasserprivatisierung richtete. Fast noch schlimmer das Abstimmungsverhalten der SPD: Nicht einer stimmte für das Wasser als Menschenrecht.
Mit einem Klick auf obenstehende Abstimmungsgrafik können Sie mit weiteren Klicks auf die farbigen Punkte in Erfahrung bringen, welcher Abgeordnete wie gestimmt hat.

Entschließungsantrag:
Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht. Wasser ist ein lebensnotwendiges, öffentliches Gut, von dessen Nutzung niemand ausgeschlossen werden darf. Zudem ist es Lebensmittel Nummer eins, an das höchste Qualitätsstandards zu stellen sind. Nicht umsonst ist die Wasserversorgung Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge; darum haben Kommunen die Letztverantwortung für eine einwandfrei funktionierende Trinkwasserversorgung. Aus diesen Gründen darf Wasser nicht zur privaten Handelsware, und damit der Profitlogik unterworfen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zu bezahlbaren Preisen Zugang zur qualitativ einwandfreien Wasserversorgung haben. Der EU-Konzessionsrichtlinienentwurf bezieht auch in seiner Fassung nach der Tagung des Rates im Dezember 2012 (Ratsdok. 16731/12) die Wasserversorgung in den Geltungsbereich der Richtlinie ein. Mit den Ausschreibungsregeln der Richtlinie wird zwar kein absoluter Privatisierungszwang festgeschrieben, allerdings wird der Druck auf die Stadtwerke, europaweit auszuschreiben, erheblich erhöht. Ferner führen private Beteiligungen an kommunalen Eigengesellschaften, wie sie die Politik bislang befördert hat, automatisch zur Ausschreibungspflicht im Falle einer Neuvergabe der Konzession. Darüber hinaus räumt der Richtlinienentwurf bei einer Ausschreibung den finanziellen Aspekten Vorrang ein. Ökologische und soziale Aspekte werden weniger stark gewichtet, eine „Tariftreue-Klausel“ fehlt. Eine EU-weite Ausschreibungspflicht von Dienstleistungskonzessionen auch im öffentlichen Auftragswesen würde den Gestaltungsspielraum der Kommunen erheblich einschränken, gegen das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung verstoßen und ist mit dem Grundsatz der Subsidiarität nach Art. 5 EUV nicht vereinbar.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und der Rates über die Konzessionsvergabe im Rat der Europäischen Union abzulehnen;
  2. sollte eine Verhinderung der Richtlinie keinen Erfolg haben, zumindest darauf hinzuwirken, dass die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen wird und stattdessen den Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ Geltung verschafft wird;
  3. jetzt, wie in der Zukunft, alle Versuche abzuwehren, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einer Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung führen können.
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EU Konzessionsrichtlinie
Heide Rühle (Mitglied des EU-Parlaments): Themendossier „Wasser“

Neuer Wasser-Liberalisierungsdruck aus Brüssel?
Selten hat die Abstimmung in einem Ausschuss des Europaparlamentes so hohe Wellen geschlagen, wie die zur Konzessions-Richtlinie am 24.1.2013. In der Folge haben sich vor allem in Österreich und Deutschland viele Parlamente aller Ebenen von der Gemeinde bis zum Bund mit der vorgeschlagenen neuen Richtlinie befasst.
Die Unterschriften für die Europäische Bürgerinitiative „right2water“ stiegen sprunghaft an und haben inzwischen die 1 Millionen Marke überschritten. Mit Belgien, Deutschland, Österreich, Slowenien und der Slowakei haben bereits fünf der notwendigen sieben Mitgliedstaaten die notwendigen Unterschriften erreicht: „Right2Water“ könnte die erste Europäische Bürgerinitiative werden, mit der sich die EU-Kommission befassen muss. Kommissar Barnier hat auf den öffentlichen Druck bereits reagiert und eine Überprüfung des Kommissionsvorschlages angeboten, allerdings liegt noch nichts Schriftliches vor und die bisherigen Aussagen geben auch nicht zu großer Hoffnung Anlass. [mehr …]

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Wasserprivatisierung Marsch! – Wie EU und Bundesregierung Politik für Großkonzerne betreiben

Ausschnitt aus der heute-show vom 1.2.2013
(14.3.2013) Die Nachricht hatte viele Menschen in Europa alarmiert. Ende letzten Jahres deckte MONITOR Pläne der EU auf, die Wasserversorgung zu privatisieren. Unter dem Eindruck massiver Bürger-Proteste fordern CDU und CSU nun eine Abkehr von der geplanten Richtlinie. Wasser dürfe nicht zum Spekulationsobjekt werden. Und auch EU-Kommissar Barnier gibt inzwischen vor, die Nöte der Menschen verstanden zu haben. Er verspricht Nachbesserungen. Doch aktuelle MONITOR-Recherchen zeigen: Der Vorschlag von Barnier ist kaum mehr als eine Nebelkerze. Und die CDU betreibt ein bemerkenswertes Doppelspiel: In Deutschland wettert sie populistisch gegen die Privatisierung. In Brüssel hingegen verfolgen Kanzlerin Merkel und die Konservativen weiter eine Politik, die Großkonzernen das große Geschäft mit der kommunalen Wasserversorgung ermöglichen will. [zum Beitrag] Nachtrag: inzwischen gelöscht

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Bericht über den Prozess gegen den Film „Water Makes Money“ im Pariser Justizpalast

Der Prozess gegen den Film „Water Makes Money“ begann am 14.Februar 2013 um 13:30 Uhr . Der Saal Nummer 17 im Pariser Justizpalast war bis auf den letzten Platz besetzt. Links hinter den Angeklagten saßen die Rechtsanwältin der Verteidigung, wir mit Freunden und Aktivisten – rechts hinter der Staatsanwältin und dem Anwalt von Veolia die Presseleute, im Publikum offensichtlich auch einige Damen und Herren des Konzerns … mehr …

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