Piraten setzen Forderung des Volksentscheids um!
PRESSEMITTEILUNG VOM 16.04.2013

(Berlin, 16. April 2013) Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus hat am 9. April beschlossen, die Wasserverträge mit einer Organklage juristisch anzugreifen. Gestern wurde der renommierte Jurist Prof. Dr. Christian Kirchberg mit der Klagevertretung beauftragt.

Bereits letzten Dienstag hat die Fraktion der Piraten beschlossen, ein Organstreitverfahren gegen die Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe in die Wege zu leiten. Jetzt wurde der Verwaltungs- und Verfassungsjurist Prof. Dr. Christian Kirchberg, Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, beauftragt, die Klageschrift zu erstellen.

Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: „Die Organklage ist ein Meilenstein in der Geschichte des Volksbegehrens. Es ist kein Zufall, dass dieser Schritt von den Piraten kommt. Sie haben das Volksbegehren UNSER WASSER als einzige Partei im Abgeordnetenhaus von Beginn an entschlossen unterstützt. Nach dem Volksentscheid hat der Piraten-Abgeordnete Gerwald Claus-Brunner im Sonderausschuss Wasserverträge hervorragende Arbeit geleistet, und mit der Organklage setzen die Piraten ihre Politik für die Interessen der Berliner Bürger konsequent fort.“

Ziel des Volksbegehrens war es, die Offenlegung der Geheimverträge zu erzwingen, um skandalöse Vertragsbestandteile wie die Gewinngarantie für die Wasserkonzerne an die Öffentlichkeit zu bringen. Per Volksgesetz sollte das Vertragswerk von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Dies wurde jedoch durch die Abgeordneten von SPD und CDU verhindert, indem sie dem Sonderausschuss „Wasserverträge“ die nötigen finanziellen Mittel versagten. Der Berliner Wassertisch beauftragte daraufhin auf eigene Kosten einen hochkarätigen Juristen mit der Überprüfung. Als Ergebnis stellte der Wassertisch gemeinsam mit der Grünen Liga Berlin, dem VDGN und dem Bund der Steuerzahler am 4. April eine von Prof. Dr. Kirchberg entwickelte Klagemöglichkeit vor. Gegenstand der Klage ist die Verletzung des Budgetrechts des Berliner Abgeordnetenhauses nach Art. 87 Abs.1 der Verfassung von Berlin (VvB), da die skandalöse Gewinngarantie eine Sicherheitsübernahme ist, für die ein Gesetz nötig gewesen wäre. Mit dem Rückkauf der RWE-Anteile hat sich nach Ansicht des Juristen eine neue Klagefrist eröffnet, um die Teilprivatisierungsverträge mit der Gewinngarantie (§ 23.7 KV) für die Wasserkonzerne anzufechten.

Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Der Wassertisch erhofft sich im Sinne aller Berliner, dass über die Feststellung der Budgetverletzung mittelbar die Gewinngarantie in den Wasserverträgen (§23.7 KV) angefochten werden kann. Wenn die Verfassungswidrigkeit festgestellt ist, müssen auch die Verträge beseitigt werden. Bisher setzte die Regierung die konzernfreundliche Politik von 1999 fort. Von ihr ist keine bürgernahe Rekommunalisierung zu erwarten. Umso wichtiger ist eine juristische Anfechtung der Verträge.“

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Wasserklage: Finanzierung steht – PRESSEMITTEILUNG VOM 13.04.2013

(Berlin, 13. April 2013) Bislang scheiterte die von Prof. Dr. Kirchberg vorgeschlagene Organstreitklage gegen die Wasserverträge an den Honorarkosten. Die Piratenfraktion hat am Dienstag zwar beschlossen, eine Klage auch allein durchzuführen. Allerdings waren ihnen die Kosten zu hoch. Bei den Linken stand bislang ebenfalls das Finanzierungsargument im Vordergrund. Deshalb wollten sie nur mit allen Oppositionsparteien gemeinsam klagen.

Eine Anfrage des Berliner Wassertischs beim Berliner Parlamentspräsidenten ergab jetzt: Die Bürger dürfen den Fraktionen spenden. Damit steht einer Klage nichts mehr im Wege. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Das ist eine gute Nachricht für unser Wasser. Der Wassertisch kann zusagen, mindestens die Höhe des Anteils der Grünen zu übernehmen. Wir werden uns gleich am Montag mit den Fraktionen der Piraten und Linken in Verbindung setzen.“

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Grüne lehnen Wasserklage gegen Gewinngarantie aus nichtigen Gründen ab – PRESSEMITTEILUNG VOM 12.04.2013

(Berlin, 12. April 2013) Die berühmt-berüchtigte Gewinngarantie der Wasserverträge, die für die missbräuchlich überhöhten Preise verantwortlich ist, gilt schon lange als verfassungswidrig. Erstmals hat mit Prof. Dr. Christian Kirchberg ein renommierter Verfassungsjurist einen reellen Klageweg gegen den Paragrafen vorgestellt. Die Grünen lassen die Klagemöglichkeit jedoch mit der Begründung verstreichen, dass sie nicht zielführend sei. Diese Behauptung ist jedoch unzutreffend. Wenn das Verfassungsgericht feststellt, dass die Gewinngarantie verfassungswidrig ist, weil sie das verfassungsrechtlich geschützte Budgetrecht des Parlaments verletzt, sind die Verträge in ihrem Kern getroffen. Diese Feststellung ist daher ein Herzensanliegen der Berliner Bevölkerung. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Gerade bei den Wasserverträgen, deren Offenlegung die Berliner per Volksentscheid erreicht haben, erwarten die Bürger von ihren Abgeordneten, dass sie jede seriöse Möglichkeit wahrnehmen, die Verfassungswidrigkeit der Verträge gerichtlich feststellen zu lassen. Die Verweigerung ist eine Missachtung des Bürgerwillens, die nicht mehr nachvollziehbar ist.“

Die Linke haben dem Organstreitverfahren zugestimmt, rätselhafterweise aber nur mit der gesamten Opposition. Ob sie mit den Piraten allein klagen, ist nicht zu erfahren; der Wassertisch erreicht keinen der Verantwortlichen. Die Piraten haben als einzige eine Klage befürwortet, bemängeln allerdings die Höhe des Anwaltshonorars. Dazu ist zu sagen: Der Klageweg, den Prof. Dr. Christian Kirchberg vorgestellt hat, wird zwar von zwei der erfahrensten Verfassungsjuristen als absolut vertretbar eingestuft, ist jedoch nicht risikofrei, da er juristisches Neuland betritt. Aufgrund der Schwierigkeit des Verfahrens ist es notwendig, dass der bestmögliche Jurist dazu ausgewählt wird. Der Berliner Wassertisch ist bereit, sich selbst am Honorar zu beteiligen. Eine Beauftragung darf nicht an den Kosten scheitern. Dazu Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksentscheids: „Die Parteien wurden schon im Februar von uns informiert, dass wir einen Klageweg gegen die Verträge gefunden haben. Gerade erhielten wir auf Nachfrage beim Parlamentspräsidenten die Mitteilung, die in Kopie ebenfalls an die Oppositionsparteien gesandt wurde, dass Fraktionen grundsätzlich Zuwendungen von Dritten entgegennehmen können, dies jedoch nach den Vorgaben des Fraktionsgesetzes vollumfänglich zu veröffentlichen ist. Der Mangel an finanziellen Mitteln steht somit einer Klage nicht mehr entgegen. Bürgerinnen und Bürger haben ebenfalls finanzielle Unterstützung zugesagt.“

Der Berliner Wassertisch fordert alle Oppositionsparteien eindringlich auf, das Organstreitverfahren mit der bestmöglichen Vertretung anzustrengen – egal, ob allein oder gemeinsam. Die Berliner Bürger haben bislang ungebetenerweise rund 1,5 Mrd. € an die Konzerne überwiesen und haben ein Recht darauf, dass alles unternommen wird, um diesen Zustand gerichtlich zu klären und zu beenden.

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Europäische Bürgerinitiative (EBI) right2water.eu
Neue Zahlen der Unterschriftensammlung

Tabelle
Der 9. April 2013 war der erste Jahrestag der Gründung der Europäischen Bürgerinitiative. Aus diesem Anlass sind in der nebenstehenden Tabelle die aktuellen Zahlen der Unterschriftensammlung vom 2. April 2013 aufgeführt. Es wurden zwar bisher mehr Unterschriften als erforderlich gesammelt, trotzdem wird anstatt dieser 1 Million das Ziel von 2 Millionen angestrebt, um die Wirkung in Brüssel zu erhöhen. Außerdem ist die Mindestanzahl der Unterschriften (Quorum) bisher erst in 5 Ländern erreicht. Es müssten aber 7 Länder sein, damit die formalen Anforderungen für Europäische Bürgerinitiativen erfüllt werden. Daher die Bitte an alle, die Kontakt zu Bürgern in anderen europäischen Staaten haben, diese zu nutzen, damit dort weitere Unterschriften hinzukommen. Dabei sind die Länder besonders wichtig, die schon über 50% des Quorums erreicht haben. Dies ist aus der aktuellen Tabelle zu ersehen.

Hier zur (engl.) Presseerklärung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA)

www.eesc.europa.eu

Wichtige Information für Wasserverbraucher vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer:

VDGN-Logo
[expand title=“Informationen des VDGN“ swaptitle=“weitere Informationen ausblenden“ trigclass=“arrowright“ alt=“weitere Informationen“]
Den Berlinern raten wir dringend, ihre Zahlungen an die Wasserbetriebe ab jetzt nur noch unter Vorbehalt der Rückforderung zu leisten und gegebene Einzugsermächtigungen zu entziehen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass zuviel gezahlte Gelder selbst dann verloren sind, wenn die Wasserbetriebe vor Gericht verlieren.
Mieter sollten den Zahlungsvorbehalt gegenüber ihrem Vermieter aktenkundig machen und ihn auffordern, die Wasser-Rechnung nur unter Vorbehalt zu zahlen.

Aufruf des VDGN zur Zahlung nur unter Vorbehalt

Anmerkung des Wassertisches: Die hohen Preise sind eine Folge der Teilprivatisierung und nur eine Rückabwicklung der Verträge und die vollständige Umstellung der Wasserbetriebe vom Profit- auf das Kostendeckungsprinzip sichert eine soziale und ökologische Wasserversorgung.

Mitteilung des VDGN zur Rechtsnatur der Wasserentgelte

Volksvermögen nicht verschleudern (Stellungnahme des VDGN zum Rückkauf der RWE-Anteile)

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Fragen und Antworten zur Organklage gegen die Wasserverträge

Berlin, den 4. April 2013


                        Fragen und Antworten zum Organstreitverfahren

  1. Was ist eine Organklage?
    Eine Organklage setzt die Verletzung der Rechte eines Verfassungsorgans durch ein anderes voraus. Das Organstreitverfahren dient zur Abwehr von Verletzungen der garantierten Verfassungsrechte. Zuständig ist der Verfassungsgerichtshof von Berlin.
  1. Was soll mit der angestrebten Organklage erreicht werden?
    Ziel ist es, eine Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe durch Rückabwicklung der verfassungswidrigen Teilprivatisierungsverträge zu erreichen.
  1. Warum ist die Rekommunalisierung durch Rückabwicklung billiger als durch Rückkauf?
    Erweist sich der Vertrag als nichtig, dann muss die Teilprivatisierung vom 29. Oktober 1999 rückabgewickelt werden. Bei einer Rückabwicklung werden der Kaufpreis mit den bis heute geflossenen Gewinnen aufgerechnet. Die privaten Anteilseigner haben jedoch aufgrund der Gewinngarantie und der verfassungswidrigen Kalkulationsmodalitäten ihre Kaufsumme schon lange rekapitalisiert. Hinzu kommt, dass der Rückkaufpreis der privaten Anteile auf der Grundlage der verfassungswidrigen Gewinngarantie (§ 23.7 des Konsortialvertrages) berechnet wird und allein schon deswegen überteuert ist.
  1. Wie erreichen wir die Nichtigkeit der Verträge?
    Die Nichtigkeit der Verträge lässt sich durch ein zweistufiges Klageverfahren erreichen:
  1. durch ein Organstreitverfahren, mit dem die Verfassungswidrigkeit der Verträge festgestellt wird;
  2. durch eine anschließende Feststellungsklage, mit der die Verträge für nichtig erklärt werden.
  1. Wodurch eröffnet sich die Klagemöglichkeit?
    Der Senat von Berlin hat im RWE-Rückkaufvertrag unverändert den Konsortialvertrag fortgeführt. Er enthält im § 23.7 eine staatliche „Gewinngarantie“, die als Sicherheits­übernahme durch das Land Berlin zu werten ist. Das Budgetrecht des Parlaments verletzt worden, weil der Senat zum Parlamentsbeschluss über den Rückkauf am 25. Oktober 2012 den § 23.7 nicht abgeändert bzw. kein Gesetz vorgelegt hat, wie es Art. 87.1 der Verfassung von Berlin vorschreibt.
  1. Welche Klagefristen sind zu beachten?
    Die Frist beginnt mit der parlamentarischen Verabschiedung des Rückkaufvertrages am 25. Oktober 2012 und endet sechs Monate nach Eintreten des verfassungswidrigen Zustands am 25. April 2013. (Nur) hilfsweise kann die Vorlage des Abschlussberichts des Sonderausschusses „Wasserverträge“ im Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2013 als Fristbeginn angenommen werden.
  1. Bis wann muss der Anwalt beauftragt werden?
    Bis zum 12. April 2013.
  1. Welche Kosten fallen an?
    Die Anwaltskosten betragen 30.000 EUR zzgl. MwSt. Gerichtskosten fallen nicht an. Bei einem Erfolg werden die Honorare erstattet.
  1. Wäre ein ausgewiesener Verfassungsjurist zur Klagevertretung bereit?
    Ja. Einer der führenden Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Deutschlands Prof. Dr. Christian Kirchberg hat sich dazu bereit erklärt. Er ist Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und …
  1. Verhindert das Organstreitverfahren die Rekommunalisierung der Veolia-Anteile?
    Wie oben dargestellt, ist die Rückabwicklung günstiger als der Rückkauf. Mit dem Organstreitverfahren erschweren wir den überteuerten Rückkauf der Veolia-Anteile im Schnellverfahren.
  1. Würde ein Rückkauf oder Teilrückkauf der Veolia-Anteile die Organklage entbehrlich machen?
    Nein, grundsätzliche Verfassungsklagen werden von den zuständigen Gerichten auch dann behandelt, wenn sich die Bedingungen zwischenzeitlich geändert haben. Das zeigt die Praxis der bundesdeutschen Verfassungsgerichte.
  1. Würden Änderungen des Konsortialvertrages das Organstreitverfahren überflüssig machen?
    Nein. Siehe Antwort Nr. 11.
  1. Steht die Organklage in Konkurrenz zu einer Normenkontrollklage?
    Nein. Die von den Fraktionen „Bündnis 90/Die Grünen“ und „Die Piraten“ bereits eingereichte Normenkontrollklage zur fehlenden Normenbestimmtheit des § 16 Abs. 5 Satz 3 des BerlBetrG und eine weitere von der Fraktion „Die Linke“ angestrebte Normenkontrollklage zur fehlenden Umsetzung des Demokratiegebots gem. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG stehen nicht in Konkurrenz zur Organklage. Eine Normenkontrollklage wendet sich gegen verfassungswidrige Gesetze. Das Organstreitverfahren wendet sich direkt gegen die berühmt-berüchtigte „Gewinngarantie“ in § 23.7 der Teilprivatisierungsverträge. Der Berliner Wassertisch ist der Ansicht, dass alle Klagemöglichkeiten gegen das verfassungswidrige Vorgehen des Senats genutzt werden müssen!
  1. Könnten die Oppositionsfraktionen gemeinsam klagen?
    Ja. In ihren grundsätzlichen Positionen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe unterscheiden sich die Oppositionsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus nicht (vgl. dazu die veröffentlichten Minderheitsstellungnahmen im Abschlussbericht des Sonderausschuss „Wasserverträge“). Alle Fraktionen unterstützen die preiswerte und bürgernahe Rekommunalisierung. Es wäre zu begrüßen, wenn alle betreffenden Fraktionen gemeinsam klagten und anteilig die Kosten übernehmen würden. Zwei der Oppositionsfraktionen haben 1999 bereits gegen die Teilprivatisierung vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin mit einem Teilerfolg geklagt. An dieser Politik sollten die betreffenden Fraktionen festhalten.Die Berliner Bevölkerung, die 2011 ihre Meinung im Volksentscheid UNSER WASSER deutlich zum Ausdruck gebracht hat, würde es nicht verstehen, wenn diese Parteien und ihre Fraktionen nun aus formalen oder bürokratischen Gründen eine solche einmalige Chance platzen ließen – zumal sie den Klageweg weitgehend zustimmend zur Kenntnis genommen haben.Mit der Einleitung des Organstreitverfahrens würden die Oppositionsfraktionen hinsichtlich einer grundsätzlichen, öffentlichen Beurteilung von verfassungswidrigem, skandalösem Verhalten der Exekutive Geschichte schreiben und damit dem Erhalt unserer Demokratie dienen. Ein solches Urteil würde auch bundesweit Maßstäbe setzen.
  1. Rekommunalisierung, und was dann?
    Eine beispielgebende Rekommunalisierung wurde in Paris durchgeführt (ehemals Suez u. Veolia). Seit der Rekommunalisierung sind die Preise gesunken und die Wasserqualität ist gestiegen. Vorbildlich ist diese Rekommunalisierung außerdem, weil Einrichtungen für ein höheres Maß an Transparenz und Bürgerbeteiligung geschaffen wurden – wie es der Berliner Wassertisch auch für Berlin fordert (siehe beiligende Wassercharta).

Berliner Wassertisch (Plenum Muskauer Str.)

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