Bayerische Naturschutzverbände kritisieren gemeinsam Gesetze zur Förderung von Kleinwasserkraftanlagen

LBV (Landesbund für Vogelschutz), BN (BUND Naturschutz in Bayern), Landesfischereiverband Bayern, WWF Deutschland und BKV (Bayerischer Kanu-Verband)


29. Januar 2021

Biodiversität unserer Gewässer in höchster Gefahr!

Bayerische Naturschutzverbände kritisieren gemeinsam Gesetze zur Förderung von Kleinwasserkraftanlagen

München, 29. Januar – LBV (Landesbund für Vogelschutz), BN (BUND Naturschutz in Bayern), Landesfischereiverband Bayern, WWF Deutschland und BKV (Bayerischer Kanu-Verband) kritisieren gemeinsam auf das Schärfste die aktuellen Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Förderung der Energiegewinnung aus Wasserkraft. Statt einer weiteren Förderung und Beschleunigung des Wasserkraftausbaus fordern sie den Stopp des Neubaus von Wasserkraftanlagen, eine Renaturierungs-Offensive für Flüsse und Auen und bessere Vorgaben für Energieeinsparung und den umweltverträglichen Ausbau von Sonnen- und Windenergie.

Zwei Aspekte sorgen bei den bayerischen Naturschutzverbänden für besonderen Ärger:
Erstens gilt für den Neubau oder die Modernisierung von Wasserkraftanlagen in Zukunft ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren. Zweitens ist geplant, die Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz für Strom aus kleinen, für den Klimaschutz unbedeutenden Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem halben Megawatt um 3 Cent/kWh zu erhöhen.

Die erste Neuerung hat zur Folge, dass Landratsämter in Zukunft über Genehmigungen für Wasserkraftwerke grundsätzlich innerhalb von einem Jahr entscheiden sollen. „Das ist wenig Zeit für eine umfassende Prüfung der vielfältigen ökologisch schädlichen Auswirkungen auf Flüsse und Auen“, kommentiert Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN (BUND Naturschutz in Bayern). „Deshalb muss auch klar sein: Wenn nach einem Jahr die Zweifel an der Umweltverträglichkeit nicht eindeutig ausgeräumt sind, muss der Antrag eben abgelehnt werden. Statt eines ‚Genehmigungsverfahren light‘ für die Wasserkraft müssen endlich Restriktionen für den Ausbau umweltverträglicher Sonnen- und Windenergie abgebaut werden.“

„Die Bedeutung der Wasserkraft für die Energiewende ist minimal. Alle Experten sind sich einig, dass es speziell in Bayern kein bedeutendes Ausbaupotential mehr gibt. Wir lehnen daher den Neubau von Wasserkraftanlagen ab“, betont Albert Göttle, Präsident des Landesfischereiverbands Bayern. „Bestehende Wasserkraftwerke geben oft weniger als die ökologisch notwendige Mindestwassermenge ins Flussbett ab. Ein großes Problem für Fische, Insekten und Muscheln. Einen wissenschaftlich begründeten Richtlinienentwurf des Landesamts für Umwelt, den sogenannten Mindestwasserleitfaden, hält das Umweltministerium auf Drängen der Wasserkraftlobby seit über zwei Jahren unter Verschluss – ein Skandal in Anbetracht der ökologischen Bedeutung.“

Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV (Landesbund für Vogelschutz), hält den neuen Gesetzen entgegen: „Die Faktenlage widerspricht den neuen Beschlüssen ganz klar: Wissenschaftliche Untersuchungen der TU München vom Juni 2020 im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums haben die Hoffnung auf innovative, fischfreundliche Wasserkraftanlagen weitgehend zerschlagen. Darüber hinaus rät das Bayerische Landesamt für Umwelt sogar ganz konkret vom Neubau von Wasserkraftanlagen an frei fließenden Flussabschnitten ab und empfiehlt stattdessen, bestehende Querbauwerke vorzugsweise rückzubauen, statt mit einer Wasserkraftnutzung nachzurüsten.“

Klimawandel macht Wasserkraft unrentabel

Wie der gerade veröffentlichte Niedrigwasserbericht Bayern zeigt, sorgt der Klimawandel immer öfter für Phasen mit sehr wenig Wasser in den Flüssen, was den wirtschaftlichen Betrieb bestehender wie neuer Anlagen zunehmend fraglich erscheinen lässt und auch die ökologischen Schäden erhöht. Aus Sicht der Naturschutzverbände ist es deshalb besorgniserregend, dass der Bundestag nun die EEG-Umlage für Strom aus Kleinwasserkraftanlagen mit weniger als 500 Kilowatt Leistung um 3 Cent pro Kilowattstunde erhöht.

Die gesetzliche Neuregelung fördert damit ausgerechnet Kleinanlagen, welche in besonderem Maße für die massiven Umweltschäden der Wasserkraftnutzung verantwortlich sind. Die Verbände befürchten, dass ein Neubau selbst an Standorten attraktiv wird, die bisher aufgrund geringer Ertragsfähigkeit uninteressant waren. Gleichzeitig tragen diese Kleinstanlagen nur einen Bruchteil zur gesamtdeutschen Wasserkraft-Stromproduktion bei. Insgesamt gibt es ca. 7.300 Wasserkraftanlagen in Deutschland, 6.900 davon haben eine installierte Leistung von weniger als 1 Megawatt und produzieren dabei gerade mal sechs Prozent des deutschen Wasserkraftstroms. 5.300 der Anlagen haben sogar nur eine Leistung von weniger als 100 Kilowatt. Zum Vergleich: Zehn Einfamilienhäuser mit Photovoltaikanlagen auf dem Dach produzieren etwa dieselbe Strommenge wie ein durchschnittliches Kleinwasserkraftwerk.

Dabei müsste nach Ansicht des WWF eher in den Rückbau der oft baufälligen und obsoleten Wehre an alten Wasserkraftanlagen investiert werden, als deren Fortbestand zu sichern. „Der Rückbau von Wehren stellt die effektivste Maßnahme dar, um durchgängige Flüsse zu schaffen und das Leben zurück zu bringen“, so Stephan Zirpel, Fachbereichsleiter Naturschutz Deutschland des WWF. „Wenn wir jetzt stattdessen mit Steuergeldern die Kleinwasserkraft subventionieren, zementieren wir die Zerstückelung der Gewässer über Jahrzehnte hinweg.“

Mehr Geld für mehr Umweltzerstörung?

„Mit einer Anhebung der Förderung werden ausgerechnet ineffiziente Kleinanlagen unterstützt“, erläutert Oliver Bungers, Präsident des Bayerischen Kanu-Verbands. „Diese tragen so gut wie nichts zur regenerativen Energieerzeugung und damit dem Klimaschutz bei, verursachen aber maximale Schäden durch Zerstörung von natürlichen Lebens- und Erholungsräumen sowie der Artenvielfalt. Die Kosten dafür tragen schlussendlich die Umwelt sowie alle Bürger – in Form höherer Strompreise und dem Verlust an Lebensqualität.“

Die Verbände verfügen über entsprechende Hinweise, dass der Freistaat Bayern die Entscheidung des Bundestags maßgeblich beeinflusst hat. Die bayerische Staatsregierung handelt damit entgegen der Maßgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie, des NATURA-2000-Schutzgebietsnetzwerks, der Bayerischen Biodiversitätsstrategie und entgegen des von ihr 2019 angenommenen Volksbegehrens Artenvielfalt. Die Naturschutzverbände sind sich einig: Hier wird weiter auf Kosten unserer Flüsse Wirtschaftspolitik für Partikularinteressen betrieben.

Gemeinsame Forderungen der fünf Naturschutzverbände für die Wasserkraft Bayern:

  • Kein Neubau von Wasserkraftanlagen
  • Bestehende Wasserkraftanlagen naturverträglich umgestalten
  • Rückbau insbesondere von Kleinwasserkraftanlagen fördern
  • Mindestwasserleitfaden an die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie anpassen
  • Renaturierungs-Offensive starten: Künstliche Barrieren in den Flüssen entfernen und freie Fließstrecken schaffen

ZDF heute-show: Liefern die USA bald ihr Frackinggas nach Brunsbüttel?

ZDF heute-show
29.01.2021
Liefern die USA bald ihr Frackinggas nach Brunsbüttel?
Der Import von Flüssiggas aus den USA ist ein Milliardenprojekt. In Brunsbüttel werden jetzt mehrere neue Gas-Terminals geplant.

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energiezukunft: Biden verhängt Moratorium für neue Öl- und Gas-Projekte

energiezukunft
28. Januar 2021

Biden verhängt Moratorium für neue Öl- und Gas-Projekte
„Gebiete in Staatsbesitz sollen vorerst nicht für neue Öl- und Gas-Projekte verpachtet werden, gibt US-Präsident Biden bekannt. Der Ausstieg aus fossiler Energie ist damit aber noch nicht eingeleitet. Auch Deutschland könnte weiter US-Gas importieren. […] Zerger [Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH] hätte sich ein strengeres allgemeines Fracking-Verbot von Joe Biden gewünscht.“

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ZEITONLINE: Ölförderung: Shell muss nigerianische Bauern entschädigen

ZEITONLINE
29. Januar 2021, 13:53 Uhr

Ölförderung: Shell muss nigerianische Bauern entschädigen
Das Urteil ist ein Erfolg für Umweltschützer und die nigerianischen Bauern, deren Boden durch ein Leck verseucht wurde. Und es ist wegweisend für andere Fälle dieser Art.

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Online-Seminarreihe Stadt – Land – Gewässer: Wasser für Alle?! | 24.02. – 18.03.2021


Land – Gewässer: Wasser für Alle?
Termin: 24. Feb 2021 14:00 Uhr – 18. Mar 2021 16:00 Uhr

Die nachhaltige Nutzung und gerechte Vertei­lung von Wasser ist eines der drängendsten Probleme unserer Zeit. Für Milliarden Men­schen ist das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung noch immer ein unerfülltes Menschenrecht. Gleichzeitig werden die knappen Süßwasser­ressourcen und die mit ihnen verbundenen Ökosysteme überall auf der Welt übernutzt, verschmutzt und geschädigt. Über zwei Milli­arden Menschen leben in Gebieten mit akutem Wassermangel. Laut den Vereinten Nationen könnte bis zum Jahr 2050 die Hälfte der Weltbevölkerung darunter leiden. Die Klima­krise mit zunehmenden Wetterextremen, wie Dürren, Überschwemmungen, Hitzeperioden, und sich rapide verändernden Regenfallmus­tern verschärft diese globale Wasserkrise massiv und bringt Ökosysteme und damit menschliche Lebensräume in Gefahr. Für die Zukunft ist daher eine Zunahme gewalttäti­ger Konflikte um den Zugang zu Wasser zu erwarten, wie es z.B. in Subsahara Afrika für die letzten Jahre bereits dokumentiert ist.

Wassermangel ist kein Schicksal, sondern auch Folge von Politikversagen. Zugunsten kommer­zieller Interessen in globalem Maßstab schränkt die Privatisierung von Wasserrechten und Wasserdienstleistungen vielerorts den Zugang der lokalen Bevölkerung immer weiter ein. Vor allem einkommensschwache und benachtei­ligte Menschen sind von den Folgen betroffen. Neben ausreichendem Trinkwasser geht es dabei auch um Wasser für die Landwirtschaft und damit die Ernährungssicherheit. Viele Kleinbauernfamilien drohen beim verschärf­ten Wettbewerb um Wasser leer auszugehen, während die „Cash Crops“ der industriellen Exportlandwirtschaft intensiv bewässert wer­den. Fast 90 Prozent des weltweiten Wasser­verbrauchs geht auf das Konto von industrieller Landwirtschaft, Bergbau und Schwerindustrie.

Ob Wasser in Zukunft noch ausreichend ver­fügbar und trinkbar ist und wer Zugang dazu hat, hängt mehr denn je von politischen Ent­scheidungen rund um die Wassernutzung ab. Die einflussreichen Foren der interna­tionalen Wasserpolitik werden jedoch von multinationalen Wasserkonzernen und ihren Lobbygruppen dominiert. Statt menschen­rechtsbasierter Ansätze und Verteilungsfragen, stehen dort technologische und marktbasierte Lösungsansätze im Zentrum der Debatten.

Um Wasserknappheit zu begegnen muss sich der Blick verstärkt auf Städte, ländliche Regi­onen und Gewässer gleichermaßen richten. Bereits heute lebt über die Hälfte der Mensch­heit in Städten. In ihrer Versorgung mit Trink­wasser sind sie von lokalen und regionalen intakten Wasserressourcen abhängig. In glo­baler Verantwortung stehen sie aber auch mit ihrem enormen Ge- und Verbrauch an virtuel­lem Wasser, das in Nahrungsmitteln, anderen Konsumgütern, Rohstoffen und Energie steckt.

Bei einer vierteiligen Online-Seminar-Reihe wollen wir lokale und globale Perspektiven auf Wassergerechtigkeit im Beziehungs­geflecht von Stadt, Land und Umwelt dis­kutieren, die Verantwortung Deutschlands und der Bundesregierung aufzeigen sowie Positionen formulieren und vermitteln.

Dazu laden wir Sie und Ihre Kollegin­nen und Kollegen herzlich ein. Details zu den Programmen und zur Anmel­dung finden Sie im Folgenden.

Programmübersicht

SEMINAR 1
Landwirtschaft ― Gefahr und Lösung für das Menschenrecht auf Wasser im ländlichen Raum
MITTWOCH, 24. FEBRUAR 2021, 15:30 – 17:00 UHR

SEMINAR 2
Von Überflutung bis Wasserstress: Wasser in der Stadt in Zeiten des Klimawandels
DIENSTAG, 02. MÄRZ 2021, 14:00 – 15:30 UHR

SEMINAR 3
Wasserkraft ― Holzweg für Klimaschutz und Entwicklungspolitik
DONNERSTAG, 11. MÄRZ 2021, 14:00 – 16:00 UHR

SEMINAR 4
Die Rolle Deutschlands beim Schutz des Zugangs zu Wasser hier und weltweit
DONNERSTAG, 18. MÄRZ 2021, 14:00 – 16:00 UHR

Anmeldung hier

Gefördert durch ENGAGEMENT GLOBAL mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen, der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin, Brot für die Welt sowie des Bischöflichen Hilfswerks MISEREOR.