Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion: Gerechter Umgang mit Wasser. 6-Punkte-Plan zur Sicherung der Wasserversorgung

Autorinnenpapier von Britta Haßelmann, Dr. Julia Verlinden und Steffi Lemke.

16. Juli 2026

Die Hitze und Trockenheit in diesem Sommer zeigen ganz klar: Deutschland ist aufgrund der Klimakrise in einem neuen Zeitalter angekommen. Wasser wird zur immer knapperen Ressource.
Jahr für Jahr geht mehr Grundwasser verloren, als sich neu bilden kann. Hinzu kommt eine hohe Verdunstung von Oberflächenwasser. Deutschland gehört damit inzwischen zu den Ländern mit dem höchsten Wasserverlust weltweit. Die Bundesregierung ist der Wasserkrise gegenüber aber blind und versagt dabei, knapper werdende Grundwasservorräte besser zu managen. So empfiehlt die Europäische Kommission seit Jahren eine stärkere Harmonisierung der Wasserentnahmeentgelte und eine bessere und transparente Erfassung der tatsächlichen Wasserentnahmen. In Deutschland ist das System der Wasserentgelte aber ein Flickenteppich – unterschiedliche Regeln in den Bundesländern untergraben eine wirksame Steuerung. Und wie viel Wasser industrielle Großverbraucher aus dem Boden pumpen, bleibt vielerorts völlig intransparent. Überall im Land mehren sich die Nutzungskonflikte: Getränkehersteller wie Red Bull und Rauch Fruchtsäfte erhalten langjährige Grundwasserentnahmerechte in Regionen, die bereits als wasserarm gelten. Industrieansiedlungen wie Tesla oder Pläne zum Abpumpen des Tiefengrundwassers durch die Adelholzener Alpenquellen oder Aldi Nord lösen Konflikte mit der lokalen Bevölkerung aus.

Für uns ist klar: Wasser ist keine beliebige Handelsware – Wasserschutz und Gemeinwohlinteressen müssen Vorrang vor kurzfristigen Einzelinteressen haben. Wirtschaftliche Macht darf nicht darüber entscheiden, wer wie viel Wasser verbraucht. Das ist weder fair noch zukunftsfest. Die Bundesregierung muss einschreiten, bevor industrielle Großverbraucher unser Grundwasser zu Spottpreisen abpumpen und Bürger*innen, Natur und Landwirtschaft anschließend das Nachsehen haben. Deutschland braucht ein System, für den gerechten Umgang mit Grundwasser, das die Interessen von Bürger*innen, Wirtschaft und Natur in Einklang bringt.

Die unter der Ampel beschlossene Nationale Wasserstrategie hat die Richtung vorgegeben. Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt zu handeln und die folgenden Punkte mit höchstem Tempo umzusetzen. Denn einen so sorglosen Umgang mit unseren Grundwasservorräten wie bisher können wir uns in Zeiten, in denen Deutschland immer stärker austrocknet, nicht mehr leisten.

1. Trinkwasser für Menschen muss immer Vorrang haben
Die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser für den täglichen Bedarf muss oberste Priorität haben. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass die öffentliche Trinkwasserversorgung im Rahmen der wasserrechtlichen Bewirtschaftung vorrangig berücksichtigt wird und bei bestehender oder drohender Wasserknappheit industrielle Großentnahmen entsprechend begrenzt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Trinkwasservorrang im Wasserhaushaltsgesetz explizit und normenklar zu verankern, indem die öffentliche Trinkwasserversorgung gegenüber allen konkurrierenden Nutzungen in eine ausdrückliche, abwägungsfeste Priorität gestellt wird.

2. Wasserverbrauch auch von industriellen Großverbrauchern fair bepreisen
Wer Wasser in großen Mengen entnimmt und damit Gemeingut privatisiert, muss gesellschaftliche Kosten dafür tragen. Das ist nicht überall in Deutschland der Fall. Wir wollen Wasserentnahmeentgelte bundesweit harmonisieren. Nicht die privaten Haushalte sollen stärker belastet werden, sondern industrielle Großverbraucher, die Grundwasser bislang zu Vorzugspreisen oder zum Nulltarif nutzen. Die Harmonisierung soll als bundesweiter Mindeststandard ausgestaltet werden – weitergehende Länderregelungen bleiben gewahrt, und den Bundesländern dürfen keine Einnahmeverluste entstehen. Für die öffentlichen Einnahmen soll eine gesetzliche Zweckbindung verankert werden: Für den Schutz und die Renaturierung unserer Gewässer, die Sicherung unseres Grund- und Trinkwassers – damit Wasser auch für kommende Generationen sicher und bezahlbar bleibt.

3. Intransparenz beim industriellen Abpumpen von Grundwasser beenden
Wir wollen ein Bundeswasserregister und ein digitales Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitoring großer Wasserentnahmen einführen und Betreiber verpflichten, Entnahmemengen sowie relevante Grundwasser- und Pegeldaten standardisiert, transparent und zeitnah an die zuständigen Behörden zu übermitteln. So entsteht eine verlässliche Datengrundlage für wirksame Kontrolle, Planung und Schutz unserer Wasserressourcen.

4. Unabhängige Gutachten verpflichtend einführen
Noch immer werden wasserrechtliche Genehmigungen häufig auf Grundlage von Gutachten erteilt, die von den Antragstellern selbst beauftragt und bezahlt werden. Sie berücksichtigen weder häufigere Hitze, Trockenheit und erodierende Böden, noch die abnehmende Regenerationsfähigkeit von Grundwasser. Deshalb soll zukünftig ab einer erheblichen Entnahmemenge ein verpflichtendes unabhängiges Gutachten eingeholt werden, bevor über den Antrag entschieden wird. Die Entnahmemenge, ab der diese Pflicht greift, wird nach den Grundwasserverhältnissen vor Ort festgelegt. So wird jede Region nach ihrer tatsächlichen Wassersituation beurteilt. Das Gutachten hat die Auswirkungen der Entnahme auf das lokale Grundwasserdargebot, angrenzende Oberflächengewässer, abhängige Landökosysteme sowie auf benachbarte Trinkwasserentnahmen hin quantitativ zu bewerten. Es muss öffentlich zugänglich sein. Die Vergabe der Gutachten erfolgt durch die zuständigen Behörden; die Kosten tragen die Antragsteller. Auch Altbewilligungen, die die jeweils geltende regionale Schwelle überschreiten, müssen bis spätestens 2030 durch ein unabhängiges Gutachten neu bewertet werden. Wir wollen damit sicherstellen, dass nur so viel Grundwasser abgepumpt wird, wie sich auch wieder regenerieren kann.

5. Betroffene frühzeitig beteiligen
Entscheidungen über große Wasserentnahmen betreffen ganze Regionen und haben direkte Auswirkungen auf die Menschen, Kommunen, Landwirtschaft und mittelständische Betriebe.
Gerade für den Mittelstand und das Handwerk ist eine verlässliche, zukunftsfeste Wasserverfügbarkeit ein zentraler Standortfaktor. Deshalb wollen wir eine verbindliche und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bei wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren im Wasserhaushaltsgesetz verankern und Kommunen, Landwirtschaft, Mittelstand sowie Bürgerinnen und Bürger stärker einbeziehen. Zahlreiche Bürgerinitiativen im ganzen Land fordern dies bereits ein. Für anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbände soll ein Verbandsklagerecht bei wasserrechtlichen Genehmigungsentscheidungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz eingeräumt werden.

6. Mehr Wasser in Böden und Landschaften halten
Moore wiedervernässen, Auen reaktivieren, Gewässer renaturieren und Wälder zu klimaresilienten Laub- und Mischwäldern umbauen – das ist die beste Wasserinfrastruktur, die wir haben. Gesunde Waldböden speichern bis zu 200 Liter Wasser pro Quadratmeter, intakte Auen und Moore puffern Hochwasser und speisen das Grundwasser. Die Bundesregierung muss das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz deswegen dauerhaft und auskömmlich finanzieren. Eine intakte Natur ist eine natürliche Klimaanlage und hilft uns, durch heißere und trocknere Zeiten zu kommen.

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Right2water – Abstimmung im Europaparlament

Access to water as a human right – the external dimension

https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2021/2187(INI)&l=en

04/10/2022 Debate in plenary scheduled
05/10/2022 Vote in plenary scheduled
Subject
3.70.04 Water control and management, pollution of waterways, water pollution
6.10.09 Human rights situation in the world

Gastartikel: The Climate Solution Must Include Water, Sanitation, and Hygiene

International Institute for Sustainable Development
5 May 2021

  • Lack of access to water, sanitation and hygiene and insufficient measures to address climate change are intertwined – they cannot be solved separately and need to be addressed through multistakeholder engagement.
  • As a starting point, water and sanitation policies must be aligned with climate commitments and be included in countries‘ Nationally Determined Contributions (NDC) and the National Adaptations Plans (NAP).
  • Sanitation and Water for All’s (SWA) Mutual Accountability Mechanism (MAM) provides a mechanism for governments and other stakeholders to make SMART commitments based on national plans.

By Catarina de Albuquerque

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Wasserprivatisierung. NDR: Lüneburg: Ärger um Pumpversuch von Coca-Cola

NDR
3. Februar 2021

Lüneburg: Ärger um Pumpversuch von Coca-Cola
Probeweise durfte der Getränkehersteller erstmals Wasser aus dem Brunnen fördern – begleitet von Protesten.

Zum Bericht
Verfügbar bis 03.02.2022

Vgl. dazu Bürgerinitiative Lüneburg Unser Wasser: „Im Januar 2020 wurde Unser Wasser in Lüneburg – Bürgerinitiative zur Rettung des Trinkwassers von Dr. Bettina Schröder-Henning und Cornelia Hoellger gegründet. Anlass war der Antrag von Coca-Cola-Apollinaris-Brands, für die Marke Vio weitere 350.000 Kubikmeter Wasser aus dem Tiefengrundwasser, das besonders schützenswert und rein ist, zu entnehmen. Mit weiteren Wasserschützer*Innen wurden die Öffentlichkeit und die Politiker auf die zunehmende Dürre auch in unserer Region und die damit verbundene geringere Grundwasserneubildung etc. hingewiesen.

Die industrielle Nutzung des kostbaren Tiefengrundwassers über lange Zeiträume für nicht nachhaltige Zwecke und zu einem sehr geringen Preis ist angesichts der Endlichkeit dieser Ressource nicht hinnehmbar.

Wir, die Mitglieder der BI sind in jeder Hinsicht unabhängig. Wir arbeiten an den geologischen, klimatologischen, rechtlichen und politischen Fragen in Zusammenhang mit der Situation der Wasserwirtschaft, vor allem aber mit der künftigen Sicherstellung unseres Trinkwassers vor dem Hintergrund des Klimawandels.“

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Pressemitteilung Berliner Wassertisch: 10 Jahre Wasservolksentscheid

(Berlin, 13. Februar 2021) Am 13. Februar 2011 stimmten 666.235 Berliner Bürger_innen für einen Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben und bahnten damit den Weg zu einer Rekommunalisierung. Nach dem Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile 2012 und 2013 durch das Land Berlin sind die BWB wieder in öffentlicher Hand. Mit der verheerenden Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) und dem damit verbundenen Preismissbrauch war endlich Schluss. Angesichts der sprudelnden Einnahmen durch die BWB verkündete der Berliner Finanzsenator Kollatz (SPD) Ende 2020, dass sich die Rekommunalisierung finanziell ausgezahlt habe.

Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs und seinerzeit Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens warnt: „Die Rekommunalisierung ist nicht in Stein gemeißelt. Eine erneute Privatisierung ist jederzeit möglich. Damit es nicht dazu kommt, fordern wir die Umwandlung der BWB von einer privatisierungsanfälligen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu einem sichereren Eigenbetrieb.

Sigrun Franzen, Sprecherin des Berliner Wassertischs: „Wir waren Unterstützer der 2012 gestarteten Europäischen Bürgerinitiative ,Wasser ist ein Menschenrecht – right2water‘. Nach jahrelangem Ringen wurden nun einige kleine Verbesserungen auf europäischer Ebene durchgesetzt, doch das Ziel – Privatisierungen der Wasserversorgung zu verbieten – wurde nicht erreicht.“

Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft siegt vor dem Kammergericht Berlin

Unter der Betriebsführung von RWE und Veolia stiegen die Wasserpreise zwischen 1999 und 2012 um ca. 30% über denen vergleichbarer Städte. Preistreiber waren vor allem sogenannte >kalkulatorische Kosten< , mit denen die jeweiligen Regierungsparteien (CDU, SPD, LINKE) den Konzernen eine satte Rendite zubilligten, die zusätzlich noch per >Gewinngarantie< abgesichert war. Erst durch Druck der Zivilgesellschaft und eine Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts konnte der Preismissbrauch beim Trinkwasser beendet werden. Allerdings betraf die Preissenkungsverfügung weder die Abwasserpreise, die nicht überprüft wurden, noch die Jahre zwischen 2009 und 2011, in denen rund 170 Millionen EUR zuviel abgerechnet wurden. Ein „Deal“ zwischen Kartellamt und BWB, bei dem der Verzicht auf Schadensersatz für diesen Zeitraum mit einem Einfrieren der – immer noch überteuerten – Preise bis 2020 „verrechnet“ wurde, war vom Berliner Wassertisch als rein fiktiv abgelehnt worden. Ein Prozess bestätigte diese Sichtweise. Eine Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft verklagte die BWB im Februar 2015 auf Rückzahlung der missbräuchlich überhöhten Wasserpreise für die Jahre 2010 und 2011. In der zweiten Instanz wurde mit einem Anerkennungsurteil des Berliner Kammergerichts vom 23.04.2020 – die BWB hatten zuvor die Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen deutlichen Hinweis des Gerichts hin anerkannt – letztlich die Position des Berliner Wassertischs bestätigt.

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Die Pressemitteilung als pdf

Weiterführendes:

Berliner Wassertisch: Zeitleiste Kartellamtsverfahren
Bethge.Reimann.Stari Rechtsanwälte Partnerschaft mbB: Kartellschadenersatz für Berliner Wasserkunden, 18.05.2020

Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung, Dezember 2020

Sabine Beikler: Wasserbetriebe spülen dem Finanzsenator am meisten Geld in die Kasse. In: Tagesspiegel, 27. Oktober 2020

„Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus, sagte Kollatz. ,Wir sind uns sicher, dass wir zehn Jahre Preisstabilität durchhalten.‘…. Die Berliner Wasserbetriebe wiesen laut Beteiligungsbericht mit 191,5 Millionen Euro den höchsten Gewinn aus“

Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

 

Ablauf
2009 hat der EGöD-Kongress auf Vorschlag auch von ver.di beschlossen, das erste partizipative Instrument in der EU zu nutzen. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ wurde im Mai 2012 von der Europäischen Kommission registriert und sammelte bis zum 9. September 2013 fast 1,9 Millionen Unterschriften EU-weit und überschritt nicht nur in sieben, sondern sogar in 13 Mitgliedsländern die Mindestanzahl.

Die EBI hat das Legislativverfahren zur Konzessionsrichtlinie beeinflusst. Nach Erreichen von einer Million Unterschriften wurde erstmals über Sonderregelungen für die deutsche Wasserwirtschaft in der Richtlinie diskutiert, die schließlich im Trilog-Prozess zu einer kompletten Ausnahme für den Wassersektor führte.

ver.di konnte als deutsche Koordinatorin der EBI gemeinsam mit unterstützenden Organisationen 1,38 Millionen Unterschriften in Deutschland sammeln, die am 13.9.2013 feierlich mit einer großen öffentlichen Veranstaltung dem Bundesverwaltungsamt zur Prüfung übergeben wurden.

Die EBI wurde am 20.12.2013 mit fast 1,7 Millionen bestätigten Unterschriften aus allen 28 Mitgliedsländern von der Kommission entgegengenommen. Sie ist die erste erfolgreiche EBI überhaupt. Eine Anhörung unseres Bürgerausschusses hat am 17. Februar 2014 zunächst vor dem stellv. Kommissionspräsidenten Sevkovic und später vor den Ausschüssen für Umwelt, Binnenmarkt, Entwicklung und Petitionen des Europäischen Parlaments (EP) statt. Dabei bezogen sich sehr viele MdEP positiv auf unserer Forderungen.

Die Kommission hat am 19.3.2014 ihre Antwort auf die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative überhaupt in Form einer Mitteilung – COM(2014) 177 final – veröffentlicht. Die Antwort der Kommission ist sehr mutlos. Das Menschenrecht auf Wasser sei zwar wichtig, aber Sache der Mitgliedstaaten. Eine Liberalisierung würde nicht mehr verfolgt, aber auch das wird nicht im EU-Recht verankert. Eine Konsultation zur Trinkwasserqualität wird durchgeführt. Das wäre auch ohne EBI möglich gewesen und trifft dennoch unsere Anliegen nicht.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat am 15.10.2014 eine Stellungnahme zur Antwort der Kommission abgegeben. Mit überwältigender Mehrheit wird die Kommission aufgefordert, die Forderungen der EBI umzusetzen.

Der Umweltausschuss des EP sowie der Entwicklungsausschuss haben einen Initiativbericht als Follow Up für die EBI Right2Water vorbereitet, der am 8. September 2015 mit großer Mehrheit im Parlament angenommen wurde. Der Bericht unterstützt die Forderungen unserer EBI weitgehend und fordert von der Kommission Legislativvorschläge, die das Menschenrecht auf Wasser und ein Liberalisierungsverbot im Europäischen Recht verankern. Wir freuen uns über den Initiativbericht des EP und hoffen auf dessen hartnäckige Durchsetzung gegenüber der Kommission im Interesse von fast 2 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern.

Die Kommission hat mit Bezugnahme auf die EBI eine Online-Konsultation zur Trinkwasserqualität in der EU durchgeführt. ver.di hat sich daran beteiligt und die Mitglieder aufgerufen, ebenfalls teilzunehmen. Etwa 5.000 Menschen und Organisationen haben sich daran beteiligt.
Unter Berufung auf die EBI hat die Kommission einen „Multi-Stakeholder Dialog“ zum Benchmarking durchgeführt. Hier konnten wir mithilfe gleichgesinnter Verbände unsere Position klarmachen. Die KOM hat deshalb umgesteuert und will ihre Bemühungen nun auf mehr Transparenz ausrichten. Alle Europäischen Institutionen sollten Wasserfragen künftig ausschließlich unter dem Menschenrechtsansatz betrachten. Der Marktansatz geht hier völlig fehl.

Die KOM hat Anfang 2018 einen Entwurf zur Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie vorgelegt. Damit sollte u.a. ausdrücklich die Forderung der EBI erfüllt werden. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 18 Änderungen beschlossen, die den Entwurf verbessern, aber nicht vollständig die Forderungen der EBI berücksichtigen. Nach der Wahl haben Kommission und Parlament das Thema wieder aufgegriffen. Im Dezember 2019 wurde der Trilog mit einer vorläufigen Einigung beendet. Diese enthält u.a. signifikante Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser. Der Europäische Rat hat die Änderungen am 23.10.2020 angenommen – nach Verzögerungen wegen der Corona-Pandemie. Die endgültige Verabschiedung der neuen Trinkwasserrichtlinie im Europäischen Parlament erfolgte am 15.12.2020.

Forderungen
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!

Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert.

Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung zu bezahlbaren Preisen sicherzustellen.

Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:

1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.

2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.

3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.

Aktuelle Infos bei
Clivia Conrad,
Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft,
clivia.conrad@verdi.de

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