BUND: JEFTA-Handelsabkommen der EU mit Japan gefährdet Vorsorgeprinzip und EU-Umweltstandards


JEFTA-Handelsabkommen der EU mit Japan gefährdet Vorsorgeprinzip und EU-Umweltstandards
16.07.2018

Berlin/Tokio: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert anlässlich der für morgen in Tokio geplanten Unterzeichnung des Handelsabkommens JEFTA der EU mit Japan dessen Ablehnung durch das Europäische Parlament. Der BUND warnt vor allem davor, dass JEFTA das Vorsorgeprinzip untergräbt sowie vor einer Schwächung des Umwelt- und Verbraucherschutzes in der EU.

„Es ist falsch, das Abkommen als eine positive Antwort auf Trumps America-First-Politik zu sehen. JEFTA ist nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems“, sagt der stellvertretende BUND-Vorsitzende und Handelsexperte Ernst-Christoph Stolper. „Von einem fairen Handelsabkommen ist JEFTA weit entfernt und wird vor allem den Interessen großer Konzerne gerecht“, kritisiert der Handelsexperte.

So ist das Vorsorgeprinzip als eine wesentliche Säule des Umwelt- und Verbraucherschutzes in der EU nur unzureichend in dem Handelsvertrag verankert. „Standards zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt in der EU dürfen nicht abgesenkt werden“, fordert Stolper. „Die EU hat nichts aus den Verhandlungen um die Handelsabkommen TTIP und CETA gelernt, gegen die Hunderttausende auf die Straße gegangen sind. Nun wird versucht, JEFTA fast unbemerkt von der Öffentlichkeit durchzuwinken, obwohl es viel mehr Zeit bräuchte, das Abkommen intensiv zu prüfen“, so Stolper.

Nach der morgigen Unterzeichnung von JEFTA steht nur noch das Votum des Europäischen Parlaments im Dezember [+++ Es könnte schon im Herbst kommen! +++] aus. „Das EU-Parlament muss jetzt klare Haltung gegen JEFTA und für eine faire und nachhaltige Handelspolitik zeigen“, sagt Stolper.

Da während der Verhandlungen der Investitionsteil des Abkommens vom Handelsteil abgespalten wurde, können der Rat der EU und das Europäische Parlament allein und ohne Mitentscheidung der Parlamente der Mitgliedsstaaten über den Handelsteil abstimmen. Die EU plant eine solche Abspaltung nun standardmäßig durchzuführen. Der Investitionsteil wird unterdessen im Geheimen weiterverhandelt. Einmal ausverhandelt, bedürfte dieser Teil der Ratifizierung durch die Parlamente der Mitgliedsstaaten der EU.

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Pressekontakt: Lia Polotzek, BUND-Expertin für Wirtschaft und Finanzen, Tel.: 030-27586-520,
E-Mail: lia.polotzek@bund.net, bzw. Sigrid Wolff, BUND-Pressesprecherin, Tel.: 030-27586-425,
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Österreich: Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird das EU-Freihandelsabkommen CETA mit Kanada vorerst nicht unterschreiben


Österreichische Präsidentschaftskanzlei
11.07.2018

Bundespräsident Alexander Van der Bellen wartet mit CETA-Unterschrift auf EuGH-Entscheid

Bundespräsident: „Sollte der EuGH entscheiden, dass CETA mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen“; CETA-Gutachten von VfGH-Präsident a.D. Ludwig Adamovich als pdf

Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird mit seiner Unterschrift unter den Staatsvertrag zu CETA auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) warten. „Ich habe den Staatsvertrag zu CETA, wie es meiner Aufgabe als Staatsoberhaupt entspricht, ausführlich und gewissenhaft geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit einem Vorbehalt positiv ausgefallen. Es gibt Zweifel, ob die Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen. Sollte der EuGH entscheiden, dass CETA mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen“, sagt der Bundespräsident.

Beim EuGH ist derzeit ein von Belgien initiiertes Verfahren anhängig, das die in CETA enthaltenen Schiedsgerichte bzw. das im Vertrag verankerte Investitionsgerichtsystem auf ihre Konformität mit dem EU-Recht prüft. Falls der EuGH negativ entscheidet, dann bedeutet dies, dass alle entsprechenden Ratifizierungsschritte der Mitgliedstaaten nichtig sind und das Abkommen neu verhandelt werden muss. Dies bestätigt auch die Bundesregierung, wie dem Ministerratsvortrag der Außenministerin vom 14. Mai 2018 zu entnehmen ist. Dort heißt es wörtlich: „Der Abschluss des Abkommens seitens der Europäischen Union wird nach Ergehen eines positiven Gutachtens oder, im Falle der Feststellung von Unvereinbarkeiten mit dem Unionsrecht, nach allfälligen Nachverhandlungen erfolgen.“

„Ich habe mir diese Entscheidung nicht leichtgemacht. Einerseits sind die Beschlüsse des Nationalrates und des Bundesrates zu respektieren, andererseits ist die Prüfung und darauffolgende Entscheidung des EuGH zu achten. Da Mitgliedsstaaten wie Deutschland und die Niederlande angekündigt haben, den Ratifizierungsprozess erst nach dem EuGH-Urteil abschließen zu wollen, entsteht keine Verzögerung des möglichen vollständigen Inkrafttretens von CETA“, so der Bundespräsident.

CETA Gutachten Ludwig Adamovich

Der Berliner Wassertisch begrüßt die Entscheidung des österreichischen Präsidenten, CETA vorerst nicht zu unterzeichnen. Der Berliner Wassertisch spricht sich jedoch auch unabhängig von dem Ergebnis des anstehenden EuGH-Entscheids gegen CETA aus.

 

11.07.2017

Van der Bellen wartet auf EuGH-Urteil. „Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird das EU-Freihandelsabkommen CETA mit Kanada vorerst nicht unterschreiben – er wartet auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wie das auch andere Staaten machen. Entscheidend für das Zuwarten sind die Zweifel, ob die geplanten Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen, teilte die Präsidentschaftskanzlei am Mittwoch schriftlich mit.“ Zum Beitrag


Greenpeace begrüßt die Entscheidung des Bundespräsidenten bei CETA
11.7.2018

Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird abgewartet – Schwarz-blaues Vorpreschen vorerst gestoppt

Wien – Die Umweltschutzorganisation Greenpeace begrüßt das Vorgehen des Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen in Sachen CETA. Dieser hatte heute mitgeteilt, dass er die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, ob das Handelsabkommen CETA EU-Recht widerspricht, abwarten will. Von diesem Urteil will der Bundespräsident seine Unterschrift abhängig machen. Damit geht Van der Bellen den von Greenpeace geforderten vernünftigen Weg.

„Der Bundespräsident beweist, dass er sich nicht von Konzerninteressen beeindrucken lässt. Er handelt vollkommen unabhängig von der Regierung und ausschließlich nach seinem eigenen Gewissen. Statt den Willen der Bevölkerung zu ignorieren, setzt Van der Bellen auf Vernunft und wartet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ab“, sagt Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit. Der Europäische Gerichtshof soll noch dieses Jahr entscheiden, ob die in CETA enthaltenen Schiedsgerichte nach geltendem Recht überhaupt zulässig sind. Ist dies nicht der Fall, dann müsste das Abkommen neu verhandelt werden. „Das Abkommen CETA schon vor diesem Urteil zu ratifizieren, wie es sich die Bundesregierung wünscht, wäre keine verantwortungsvolle Politik“, sagt Egit.

Ganz abgesehen von den europarechtlichen Bedenken ist in Österreich eine klare Mehrheit der Bevölkerung gegen CETA, wie Umfragen belegen. Auch das Volksbegehren im vergangenen Jänner verdeutlicht diese Ablehnung: Über 560.000 Menschen haben gegen TTIP und CETA unterschrieben.

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ATTAC Österreich

CETA vorerst gestoppt: „Van der Bellen hat weise entschieden“
11.07.2018

Attac begrüßt die Entscheidung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen CETA bis zum Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zu unterzeichnen. „Der Bundespräsident hat angesichts der zu klärenden Fragen weise entschieden“, erklärt Alexandra Strickner von Attac Österreich.

Attac kritisiert Regierung und Parlament

Attac kritisiert in diesem Zusammenhang das überhastete Vorgehen von Regierung und Parlament. Attac hat CETA nicht nur grundsätzlich kritisiert sondern Regierung und Parlament mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Prüfung der Sonderklagerechte durch den EuGH auständig ist. „Das Vorgehen der Regierung passt ins Bild. Derzeit vergeht fast kein Tag an dem die Regierung nicht Gesetze vorlegt, die potentiell verfassungs-, menschenrechts-, oder EU-rechtswidrig sind“, kritisiert Strickner.

Der EuGH hat Anfang März entschieden, dass Sonderklagerechte für Konzerne zwischen EU-Staaten gegen EU-Recht verstoßen. Laut europäischen Rechtsprofessoren lässt dies erwarten, dass der EuGH bei CETA ähnlich entscheidet. Eine Ratifikation würde zum aktuellen Zeitpunkt sogar gegen EU-Recht verstoßen. (pdf) Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird – auf Ansuchen Belgiens – für Anfang 2019 erwartet.

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StopJEFTA-Aktion vor der EU-Vertretung: Für einen gerechten Welthandel – Nein zum Freihandelsabkommen JEFTA!

Für einen gerechten Welthandel – Nein zum Freihandelsabkommen JEFTA!

(Berlin, 6.7.2018) Heute hat der Europäische Rat in einem Umlaufverfahren für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) gestimmt. „Damit haben die EU-Länder durch schweigende Zustimmung dem bisher wirtschaftlich bedeutsamsten EU-Handelsabkommen zugestimmt. Die deutsche Bundesregierung hat damit über 550 000 Unterschriften gegen Jefta überhört“ , so Sven Giegold in einem Gastbeitrag heute in der Frankfurter Rundschau. Anlässlich der Abstimmung hat das Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ mit Unterstützung des bundesweiten Netzwerks „Gerechter Welthandel“ vor der Vertretung der Europäischen Kommission protestiert.

Von wegen Transparenz! Aus TTIP nichts gelernt!

Mit dem Freihandelsabkommen soll ein riesiger Wirtschaftraum geschaffen werden, der etwa 30 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts umfasst. JEFTA wurde in Geheimverhandlungen erarbeitet. Die Öffentlichkeit erfuhr über die Verhandlungen immer nur dann etwas, wenn einzelne Dokumente über Leaks veröffentlicht wurden.

JEFTA bedroht die Kleinbauern in Japan

Mit dem Freihandelsabkommen JEFTA werden in Japan die kleinbäuerlichen Strukturen gefährdet. Um die Interessen der exportorientierten Landwirtschaftsbetriebe noch mehr zu fördern, werden in Japan die sensiblen Agrarmärkte für europäische Milch- und Fleischexporte geöffnet. Dadurch werden in Japan hunderttausende Bäuerinnen und Bauern existenziell bedroht. Aber auch die bäuerlichen europäischen Höfe werden durch JEFTA häufig verlieren, da durch die einseitige Exportorientierung der europäischen Landwirtschaftspolitik die Einkommen der Bauernhöfe sinken und dadurch viele Höfe aufgeben müssen.

Der Ausverkauf der Daseinsvorsorge

Mit dem Freihandelsabkommen JEFTA soll die Liberalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge intensiviert werden. Der Privatisierungsdruck auf die öffentliche Daseinsvorsorge und öffentliche Infrastrukturen, wie im Bereich der Wasserwirtschaft, wird sich durch JEFTA noch mehr erhöhen.  [Campact-Appell gegen den Ausverkauf des Wassers hier]. Die Wasserversorgung in Japan ist derzeit noch überwiegend in öffentlicher Hand. Auch sie soll liberalisiert werden. Es verwundert daher nicht, dass der Wasserkonzern Veolia zu den JEFTA-Lobbyisten gehört. Wasser soll unter den Hammer!

Die EU-Kommission in Deutschland sah sich aufgrund der vielen Proteste gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung durch JEFTA zu einer Pressemitteilung genötigt. Sie behauptet, dass das EU-Japan-Abkommen nicht zu Wasserprivatisierung führe. Hierzu lässt sich folgendes sagen: „In der Argumentation der EU-Kommission wird zwar zunächst richtigerweise angegeben, dass in JEFTA wie in CETA ein deutscher Abwasser-Vorbehalt bei Marktzugang für grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr enthalten ist. Der ist aber nicht relevant, denn grenzüberschreitende Abwasserdienstleistungen zwischen der EU und Japan machen herzlich wenig Sinn, wie etwa eine Abwasserpipeline zwischen der EU und Japan. Entscheidend ist also nicht die GATS-Erbringungsart grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr (GATS-Erbringungsarten 1, 2), sondern die GATS-Erbringungsart Niederlassung im Inland (GATS-Erbringungsart 3, diese GATS-Erbringungsart wurde früher auch als ,kommerzielle Präsenz‘, inzwischen wird sie als ,Investition‘ bezeichnet). Die eigentlich wichtige GATS-Erbringungsart Niederlassung im Inland/Investition ist in JEFTA gegenüber CETA entfallen. Der Wegfall dieser GATS-Erbringungsart entspricht somit einer Marktzugangsverpflichtung bei Abwasser in Deutschland (Liberalisierung). Diese GATS-Erbringungsart wird in der Meldung der EU-Kommission nicht erwähnt.“

JEFTA gefährdet Klima- und Umweltschutz

Das Freihandelsabkommen JEFTA darf nicht in Kraft treten, da der Klima- und Umweltschutz sowie Sozial- und Arbeitsstandards durch dieses Abkommen gefährdet werden. In dem Freihandelsabkommen ist das Vorsorgeprinzip nicht ausreichend gesichert, und das Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung ist nicht mit einem Sanktionsmechanismus versehen worden.

Weiterer Ablauf – noch kann JEFTA gestoppt werden!

Was als nächstes passieren soll, beschreibt die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung: „As a result EU and Japan leaders will sign the agreement at the EU-Japan summit that will take place on 11 July in Brussels. After next week’s signature, the European Parliament is expected to vote upon it in the autumn. Once procedures are finalised both at the EU level and in Japan, the agreement will enter into force in early 2019.“

Schon im Herbst soll JEFTA also durch das EU-Parlament und bereits 2019 in Kraft treten. Doch das müssen wir gemeinsam verhindern!

Gerechter Welthandel – jetzt!

Unsere Forderung bringt Jürgen Maier (Forum Umwelt und Entwicklung) auf den Punkt: „Das bisherige Modell der neoliberalen Globalisierung und die ihm zugrundeliegenden Handelsverträge haben zu wenige Gewinner und zu viele Verlierer. Der Ausweg aus dieser Sackgasse ist aber nicht mehr Wirtschaftsnationalismus, mehr Protektionismus, sondern eine Neuorientierung an Prinzipien nachhaltigen Wirtschaftens zum Wohle aller Menschen und der Umwelt.“ Hier noch einmal der aktuelle Beitrag von Jürgen Maier und Anna Cavazzini in der Frankfurter Rundschau.

Alle Bilder von Uwe Hiksch

Im Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:

NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin

Aufruf zum bundesweiten dezentralen (Stop-)CETA-Aktionstag am 29. September 2018!

Macht mit beim bundesweiten dezentralen CETA-Aktionstag am 29. September 2018!

(Berlin, 6.7.2018) CETA, das Umfassende Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada, wird seit September 2017 in weiten Teilen vorläufig angewandt. Vollständig in Kraft treten kann es jedoch erst nach der Ratifizierung aller EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat CETA noch zustimmen.

Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Ratifizierung von CETA stoppen!

Denn CETA ist eine Bedrohung für Umwelt- und Verbraucherschutzstandards, bäuerliche Landwirtschaft und öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge. Der in CETA enthaltene Schutz von Arbeitnehmerrechten ist äußerst schwach, und die Bestimmungen zur regulatorischen Kooperation sowie die Einführung einer Investitionsschutz-Paralleljustiz vergrößern den Einfluss transnationaler Konzerne auf Politikgestaltung und unterhöhlen die Demokratie.

Darum lasst uns am 29. September gemeinsam Druck machen!

Wir wollen bundesweit in möglichst vielen Städten und Gemeinden kreative Aktionen gegen CETA und andere neoliberale Handelsabkommen durchführen. Insbesondere in Hessen und Bayern, wo Ende September die Wahlkämpfe für die Landtagswahlen stattfinden werden, wollen wir ein deutliches Zeichen dafür setzen, dass ein Kurswechsel in der Handelspolitik dringend nötig ist. Vor allem von den GRÜNEN und der Linkspartei, die sich auf Bundesebene gegen CETA ausgesprochen haben, erwarten wir, dass sie bei einer Regierungsbeteiligung auf Landesebene im Bundesrat sicherstellen, dass das jeweilige Bundesland gegen das Abkommen stimmt oder sich enthält.

Macht daher mit beim CETA-Aktionstag am 29. September!

CETA stoppen – Für einen global gerechten Welthandel!

Neben der Ablehnung von CETA müssen wir gegenüber der EU-Kommission, der Bundesregierung, dem Bundestag und dem EU-Parlament auch deutlich machen, dass wir die geplanten weiteren neoliberalen Handelsabkommen wie JEFTA, EU-Mercosur, EU-Mexiko, EU-Australien, EU-Neuseeland, die Abkommen mit afrikanischen Staaten (EPAs) und ein neues „TTIP light“ ablehnen. Denn seit der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten erwecken Bundesregierung und EU-Kommission den Eindruck, als gäbe es nur noch die Alternative zwischen radikaler Freihandelspolitik und rechtspopulistischer Abschottung. Dem widersprechen wir klar und deutlich und setzen auf eine gerechte, soziale und ökologische Gestaltung der Weltwirtschaft im Interesse der Menschen, nicht der Konzerne. Handelspolitik muss transparenter und demokratischer werden, Handelsabkommen müssen sicherstellen, dass Umwelt- Verbraucherschutz- und Arbeitsstandards nach oben geschraubt statt gesenkt werden und dass der schonende Umgang mit Ressourcen, deren gerechte Verteilung sowie die Verringerung des Verbrauchs fossiler Ressourcen aktiv unterstützt wird. Darüber hinaus braucht es verbindliche Menschenrechts- und Nachhaltigkeitskapitel, in denen geregelt wird, dass Verstößen gegen Verpflichtungen im Bereich der Sozial-, Menschenrechts- und Umweltstandards nachzugehen und konsequent Abhilfe zu schaffen ist (unser Forderungskatalog).

Mehr unter: https://www.ceta-aktionstag.de/start/

Zu dem Aktionstag ruft auf:

Informationen zum Netzwerk Gerechter Welthandel gibt es unter www.gerechter-welthandel.org sowie auf Facebook und Twitter.

Weitere Unterstützer des Aktionstags werden ab August ergänzt.

Material zum Download

Material zum Download

Nein zu einem TTIP-light. Ja zu einem gerechten Welthandel!

Frankfurter Rundschau
3.7.2018

Exportweltmeister in der Sackgasse.
Von Jürgen Maier u. Anna Cavazzini

Ein TTIP-light wird den Handelskonflikt zwischen den USA und der EU nicht lösen. Beide Seiten müssen nachhaltig wirtschaften. Der Gastbeitrag.

Für einen gerechten Welthandel – Nein zum Freihandelsabkommen JEFTA! 6.7. Aktion vor der Vertretung der EU-Kommission

Protest vor der Vertretung der Europäischen Kommission:
Für einen gerechten Welthandel – Nein zum Freihandelsabkommen JEFTA!

Am 06.07. stimmt der Europäische Rat über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA) ab. Mit dem Freihandelsabkommen soll ein riesiger Wirtschaftraum geschaffen werden, der etwa 30 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts umfasst. JEFTA wurde in Geheimverhandlungen erarbeitet. Die Öffentlichkeit erfuhr über die Verhandlungen immer nur dann etwas, wenn einzelne Dokumente über Leaks veröffentlicht wurden.

Mit dem Freihandelsabkommen JEFTA werden in Japan die kleinbäuerlichen Strukturen gefährdet. Um die Interessen der exportorientierten Landwirtschaftsbetriebe noch mehr zu fördern, werden in Japan die sensiblen Agrarmärkte für europäische Milch- und Fleischexporte geöffnet. Dadurch werden in Japan hunderttausende Bäuerinnen und Bauern existenziell bedroht. Aber auch die bäuerlichen europäischen Höfe werden durch JEFTA häufig verlieren, da durch die einseitige Exportorientierung der europäischen Landwirtschaftspolitik die Einkommen der Bauernhöfe sinken und dadurch viele Höfe aufgeben müssen.

Mit dem Freihandelsabkommen JEFTA soll die Liberalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge intensiviert werden. Der Privatisierungsdruck auf die öffentliche Daseinsvorsorge und öffentliche Infrastrukturen, wie im Bereich der Wasserwirtschaft, wird sich durch JEFTA noch mehr erhöhen.  [Campact-Appell gegen den Ausverkauf des Wassers hier]

Das Freihandelsabkommen JEFTA darf nicht in Kraft treten, da der Klima- und Umweltschutz sowie Sozial- und Arbeitsstandards durch dieses Abkommen gefährdet werden. In dem Freihandelsabkommen ist das Vorsorgeprinzip nicht ausreichend gesichert, und das Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung ist nicht mit einem Sanktionsmechanismus versehen worden.

Das Berliner „Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!“ fordert deshalb alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten dazu auf, dem Abkommen nicht zuzustimmen.

Wir treffen uns

Freitag, 06.07.2018
Zeit: 12.00 Uhr
Vor der Vertretung der EU-Kommission, Unter den Linden 78, 10117 Berlin

Berliner „Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!“

Im Berliner Bündnis TTIP | CETA | TiSA stoppen! arbeiten zusammen:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin, DGB Berlin