AöW zum Weltwassertag 2023: Interkommunale Zusammenarbeit noch stärker ermöglichen

Am 22. März 2023: Tag des Wassers und UN-Weltwasserbericht

AöW zum Motto des Weltwassertages 2023 „Accelerating Change“ (Den Wandel beschleunigen): Interkommunale Zusammenarbeit noch stärker ermöglichen

AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer:

„Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich vor allem auch beim Thema Wasser. Hierzu richtet der diesjährige UN-Bericht, der am Weltwassertag veröffentlicht wird, den Fokus darauf, inwieweit die Organisationen und Institutionen in der Lage sind, sich in Partnerschaften und Kooperationen zusammenzuschließen, um den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen und die Erreichung des UN-Nachhaltigkeitsziels 6 (Wasser und Sanitärversorgung für alle) zu beschleunigen.

Für Deutschland hat sich dafür die Interkommunale Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen und öffentlichen Strukturen sehr gut bewährt. Im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen muss die Bundesregierung, wie auch in der aktuellen Nationalen Wasserstrategie angekündigt, nun die Interkommunale Zusammenarbeit in der öffentlichen Wasserwirtschaft noch stärker ermöglichen und sich für die Beseitigung der finanziellen und bürokratischen Hindernisse einsetzen.“

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Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt vor CETA: Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt

EU-Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA):
AöW zur Abstimmung im Bundestag am 01.12.2022

AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Angesichts der Folgen des Ukraine-Krieges und der Klimakrise erkennen wir die Bedeutung von zukunftsorientierten Wirtschafts- und Handelsabkommen mit wichtigen Handelspartnern an – dazu gehört in jedem Falle auch Kanada. Gleichzeitig erfordern die Krisen und Herausforderungen neue Prioritäten – und dazu gehört auch die Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Diesem Zeitenwandel und den Erfordernissen muss auch das CETA-Abkommen gerecht werden. Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt. Es ist zu erwarten, dass dies sich in weiteren Abkommen weiter fortsetzen wird. Es kommt jetzt und für die zukünftigen Herausforderungen darauf an, dass auf nationaler und vor allem kommunaler Ebene die Strukturen für die öffentliche Wasserwirtschaft bekräftigt werden.

Hinsichtlich des nun relevanten Investitionsschutzes bezweifeln wir weiterhin, ob das Joint Committee mit einer Erklärung eine ausreichende Verbindlichkeit erreichen kann oder doch nur als Auslegungsinterpretation nachrangig herangezogen wird.

Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes in CETA seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.“ Weiterlesen

AöW-Stellungnahme zum CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland

Das CETA-Ratifizierungsverfahren in Deutschland hat sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben. Im Folgenden werden die aus AöW-Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.

Stellungnahme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 28.06.2022 eine Verbändeanhörung mit einer Stellungnahmefrist von weniger als 24 Stunden durchgeführt, kurz hiernach folgte die Befassung im Bundeskabinett und die erste Lesung im Bundestag [Link]. Wie aus einer Meldung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.06.2022 [Link] hervorgeht, soll eine Ratifizierung in zweiter und dritter Lesung stattfinden, sobald der gemeinsame Ausschuss des CETA-Abkommens (das sogenannte Joint Committee) eine Erklärung verabschiedet hat, die eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ verhindert.

Bereits heute werden Nutzungskonkurrenzen/-konflikte um Wasser aufgrund des Klimawandels sichtbar. Der Klimawandel verknappt nicht nur das Wasserdargebot in Trockenzeiten, sondern die verfügbare Menge an sauberem Wasser sinkt. Die aufkommende Wasserkrise erfordert daher eine Zunahme der Anstrengungen zur Reinhaltung der verbleibenden Wasserressourcen in mindestens gleichem Maß, wie der Klimawandel voranschreitet. Wasserschutz muss als wichtigste Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel gesehen werden. Wir lehnen es deshalb ab, solche Streitigkeiten, vor allem wenn es um den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung geht, vor einem internationalen Schiedsgereicht im Geiste des CETA-Abkommens zu verhandeln. Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.

Aus Sicht der AöW hat sich an unserer kritischen Position aus dem Jahr 2016 nichts geändert – hierzu auch unsere aktuelle Position gegenüber des BMWK [PDF].

Uns ist bewusst, dass das Ratifizierungsverfahren in Deutschland sich hauptsächlich aufgrund der Zuständigkeit für den Investitionsschutz ergeben hat. Wir bezweifeln auch, ob der Joint Committee mit einer Erklärung eine ausreichende Verbindlichkeit erreicht oder doch nur als Auslegungsinterpretation nachrangig herangezogen wird.

Im Folgenden werden die aus unserer Sicht kritischen Punkte und Formulierungen aufgezeigt und wie eine „missbräuchliche Auslegung von Definitionen“ für das Wasserthema durch das Joint Committee verhindert werden könnte. Hier müssen klarstellende Maßnahmen auch von Deutschland getroffen werden, sowohl für die Auslegung von CETA als auch für zukünftige Mandate für andere Handelsabkommen.

1. Wasserrechte als „Konzessionen“ (Artikel 8.1 Buchstabe f Unterpunkt i (pdf))
Das geplante CETA-Abkommen stuft Wasserrechte grundsätzlich als „Investitionen“ ein (vgl. CETA- Text, S. 30 Buchstabe f Unterpunkt i (pdf) „einer nach dem Recht einer Vertragspartei oder im Rahmen eines Vertrags erteilten Konzession, beispielsweise für die Aufsuchung, Bewirtschaftung, Gewinnung oder Nutzung natürlicher Ressourcen,“ oder L11/52), die somit vom CETA-Investitionsschutz erfasst wären. Während Investor-Staat-Investitionsschutz dem Eigentumsschutz dient, soll aber Wasser gem. Wasserhaushaltsgesetz nicht eigentumsfähig sein.

Wasser(entnahme)rechte von Investoren – im Anwendungsbereich von CETA – unterliegen mit dem Investorenschutz einem besonderen Schutz, der bei direkten Nutzungskonkurrenzen in die Waagschale geworfen werden kann. Der öffentliche Wasserversorger mit Sitz im Inland hätte diese Möglichkeit jedenfalls nicht und wäre bei der rechtlichen Verfolgung seiner Interessen benachteiligt. Dies kann bei direkten Nutzungskonkurrenzen ausschlaggebend sein – auch wenn der öffentlichen Wasserversorgung Vorrang eingeräumt wurde.

Gleiches gilt für (Schadstoff-)Einleitgenehmigungen der Industrie (Gewässerbenutzung gem. WHG). Rechtlich ist eine strengere Regelung von Einleitgenehmigungen bereits heute schwierig. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Einbeziehung von Investorenschutz eine Beschränkung von Einleitgenehmigungen (z.B. Verkürzung der Geltungsdauer) gänzlich vereiteln würde. Ein Investor – im Anwendungsbereich von CETA – mit Einleitgenehmigung in Deutschland würde sich gegen eine Verschärfung rechtlich anhand des Investorenschutzes zur Wehr setzen können. Ein Industriebetrieb aus Deutschland hätte im Übrigen hingegen keinen Zugriff auf den Investorenschutz.

AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Zu Artikel 8.1 (Begriffsbestimmungen) (pdf) zur Formulierung „f) ein Interesse, das sich ergibt aus i) einer nach dem Recht einer Vertragspartei oder im Rahmen eines Vertrags erteilten Konzession, beispielsweise für die Aufsuchung, Bewirtschaftung, Gewinnung oder Nutzung natürlicher Ressourcen,“

Es wird davon ausgegangen, dass Wasserrechte (Entnahme, Ableitung, Einleitung und sonstige Nutzung) nicht unter das Beispiel fallen.

2. Artikel 1.9 (Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser) (pdf)
Weiterhin muss insbesondere der Art. 1.9 (Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser) (pdf) beachtet werden. In Abs. 3 heißt es:

„Erlaubt eine Vertragspartei die kommerzielle Nutzung eines bestimmten Wasservorkommens, so verfährt sie dabei in einer mit diesem Abkommen vereinbaren Weise.“

Ob die Nutzung für die öffentliche Wasserversorgung eine kommerzielle Nutzung ist (wegen der Entgeltlichkeit) oder ob sogar die Abwasserentsorgung hinsichtlich Einleitungsrechten auch darunter fällt, ist völlig offen und kann sogar zu Investitionsschutzklagen führen. Ein Gutachten von Prof. Laskowski [PDF] für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2016 greift diesen Aspekt auf.

Es muss sichergestellt werden, dass die Nutzung für/durch die öffentliche Wasserwirtschaft nicht als kommerzielle Nutzung im Sinne von Artikel 1.9 Absatz 3 CETA  (pdf) zu verstehen ist.

Zu Artikel 1.9 CETA (pdf) gibt es eine Zusatzerklärung (pdf) von der EU-Kommission zu Wasser (Nr. 8) (pdf), die aber das oben genannte Problem um Investitionsschutz, öffentliche Wasserwirtschaft und Nutzungskonkurrenzen nicht klarstellt. Die Erklärung von Slowenien (Nr. 23) (pdf) ist dagegen weitgehender. Es ist allerdings unklar inwieweit die Erklärung verbindlich ist bzw. sein kann.

Auch das Gemeinsame Auslegungsinstrument (pdf) greift zwar in Nr. 11 (pdf) das Thema auf, klärt aber nicht was kommerzielle Nutzung ist. Auch hier ist die Verbindlichkeit der Erklärung noch sehr offen.

Politisch sollte jedoch deutlich sein, dass Artikel 1.9 (pdf) nicht nur für Slowenien relevant ist. Hier muss – wenn überhaupt möglich – im gemeinsamen Ausschuss des CETA (Joint Committee) Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden, damit die öffentliche Wasserwirtschaft und die Wassernutzung vor Investitionsschutzklagen geschützt sind.

Der Artikel 1.9 (Rechte und Pflichten in Bezug auf Wasser) (pdf) darf im Hinblick auf zukünftige Nutzungskonkurrenzen und der Beachtung des Vorrangs der Wasserversorgung nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein.

AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee [angelehnt an die Erklärung von Slowenien]:
Es wird davon ausgegangen, dass für die öffentliche Wasserversorgung genutzte Wasserressourcen (einschließlich der sowohl für die öffentliche Wasserversorgung als auch für andere öffentliche Zwecke – wie öffentliche Abwasserbeseitigung – verwendeten Wasserressourcen) nicht als kommerzielle Nutzung unter Artikel 1.9 Absatz 3 (pdf) fallen.

In Bezug auf Wasser wird davon ausgegangen, dass dieses Abkommen nicht die Verpflichtung auferlegt, über das EU-Recht hinauszugehen, oder das Recht jeder Partei einschränkt, Maßnahmen zur Bewirtschaftung, zum Schutz und zur Erhaltung seiner Wasserressourcen (sei es für kommerzielle Zwecke, zur Nutzung als Trinkwasser, zur gemischten oder einer anderen Verwendung) zu ergreifen oder beizubehalten, wozu auch das Recht jeder Partei gehört, die gewährten Wasserrechte zu beschränken oder zu entziehen.

3. Absicherung der Leistungen der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Investitionsstreitigkeit
Eine umfassende Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft ist in CETA nicht zu sehen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Klimaanpassungsmaßnahmen werden die Einrichtungen aus der öffentlichen Wasserwirtschaft über Ihre Kernaufgaben hinaus weitere Aufgaben in Kooperation mit Kommunen und Ländern übernehmen bzw. erfüllen – Klimaanpassung, Klimaschutz, Wasserwiederwendung, Ressourcenschutz um nur einige Stichworte zu nennen. Viele dieser Aufgaben werden durch den Negativlistenansatz nicht geschützt und allenfalls als Daseinsvorsorge nur geschützt, wenn die Dienstleistung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erfüllt wird, aber nicht in einem integrierten System von unterschiedlichen Akteuren auf unterschiedlichen Ebenen, wo der (Leistungs-)Austausch untereinander durch Koordinierung, Planung und Kooperation erfolgt. Und gerade der Klimawandel erfordert integrierte Maßnahmen auf unterschiedlichen kommunalen und staatlichen Ebenen.

Der Vorbehalt für die „Wasserentnahme, -aufbereitung und –verteilung“ (S. 900 oder L 11/922) (pdf) bezieht sich lediglich auf Marktzugang und Inländerbehandlung und lediglich in der „Beschreibung“ ist ein Bezug zu Investitionen enthalten.

AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Es wird davon ausgegangen, dass Streitigkeiten in Verbindung mit der öffentlichen Wasserversorgung und deren Tätigkeiten nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein können.

Der Vorbehalt „Dienstleistungen im Bereich Umwelt“ (S. 957 oder L 11/979) (pdf), bezieht sich zwar auf Abwasser ist aber beschränkt auf den Marktzugang. Der Vorbehalt für Deutschland erwähnt nur in der Beschreibung „Investitionen“.

AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Es wird davon ausgegangen, dass Tätigkeiten der öffentlichen Abwasserwirtschaft und damit verbundene weitere Tätigkeiten nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein können.

Der Vorbehalt für die „public-utilities“-Klausel (S. 898 oder L 11/920) (pdf) bezieht sich nur auf Marktzugang und die Beschreibung enthält in der Beschreibung im Titel „Investitionen“.

AöW-Forderung für eine Klarstellung durch das Joint Committee:
Es wird klargestellt, dass Dienstleistungen der Daseinsvorsorge und damit verbundene weitere Tätigkeiten nicht Gegenstand von Investitionsstreitigkeiten sein können.

In Erwägungsgrund 1 der EU-Wasserrahmenrichtlinie heißt es: „Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.“ Dieser Grundsatz bedeutet aus unserer Sicht, dass die oben genannten Wasserthemen nicht nur von Investitionsschutzstreitigkeiten ausgeklammert sein müssen, sondern auch, dass sie nicht Gegenstand von Handelsabkommen sein dürfen.

Berlin, den 16.08.2022

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

Link zur Stellungnahme (pdf)

Klimawandel/ Nutzungskonkurrenzen: Interview mit AöW-Vizepräsident Olaf Schröder

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft, 05.08.2021

AöW-Vizepräsident Olaf Schröder [Foto: Wasserverband Peine]

Interview mit AöW-Vizepräsident Olaf Schröder
„Der klimaresiliente Umbau der Strukturen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die vernetztes Denken und nachhaltige Konzepte braucht. Wir bringen die Erfahrung der Wasserwirtschaft aktiv mit ein.“

Zentrale Aspekte aus Sicht Schröders sind: Vorrang für die öffentliche Wasserversorgung konsequent durchsetzen – Gemeinwohlorientierung als Chance stärken – Förderprogramme für resiliente Infrastrukturentwicklung schaffen

Berlin/Peine – Nutzungskonkurrenzen um das Wasser sind auch in Deutschland nicht neu: Die Bemühungen im Hessischen Ried, die Diskussionen um Wasser aus der Lüneburger Heide für Städte im Norden oder neue Coca-Cola-Förderbrunnen in Niedersachsen sind nur einige der jüngsten Beispiele, die öffentliches Interesse fanden. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels werden sich solche Nutzungskonkurrenzen um die begrenzte Ressource weiter verschärfen – wie immer in der Wasserversorgung mit teils sehr unterschiedlich zu erwartender regionaler Betroffenheit. Dazu AöW-Vizepräsident Olaf Schröder im Interview:

Die Folgen des Klimawandels sind auch in der öffentlichen Wasserwirtschaft angekommen. Welche Weichenstellungen und Prioritäten müssen jetzt bei der Nutzung von Wasserressourcen gesetzt werden?

Wir sprechen uns für den konsequenten Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung aus und fordern die Politik auf, auch in anderen Sektoren den sparsamen und sorgsamen Umgang mit Wasser mit geeigneten Anreizen voranzubringen. Die Forderung nach Vorrang für die öffentliche Wasserversorgung ist keine neue Forderung und bereits rechtlich verankert, allerdings wurde sie bisher noch nicht konsequent genug durchgesetzt. Das haben die trockenen, heißen Sommer der letzten Jahre gezeigt: Versorger mussten die Bürger zu sparsamem Gebrauch aufrufen und bei Überschreitung der genehmigten Mengen zu temporär begrenzten Spitzenzeiten selbst empfindliche Bußgelder zahlen. Gleichzeitig wurde etwa in Niedersachsen der Bemessungszeitraum für die Kontingente der Feldberegnung für die Landwirtschaft verlängert und damit entsprechend höhere Entnahmen in einem Jahr möglich – aus Sicht der Wasserversorger eine unfaire Ausgestaltung. Statt Effizienzen in der Technik und damit Einsparpotenziale in anderen Sektoren wie der Landwirtschaft oder der Industrie weiter zu heben, wird Mehrmengen-Bedarf angemeldet. Zudem entwickelt das Wasserentnahmeentgelt, so es denn in den Ländern erhoben wird, keine ökologische Lenkungswirkung, da die Nutzung durch Großverbraucher wie die landwirtschaftliche Feldberegnung oder die Entnahme zur Kraftwerkskühlung sehr günstige Konditionen erhalten – auch und gerade im Vergleich zur öffentlichen Wasserversorgung, die etwa in Niedersachsen bis zum Zehnfachen pro Kubikmeter im Vergleich zur landwirtschaftlichen Entnahme für Beregnungszwecke bezahlen muss. So eine Ausgestaltung regt nicht zu sparsamem Wassereinsatz an.

Was sind Ihre politischen Erwartungen an die Entscheidungsträger?

Die Diskussionen zur Nationalen Wasserstrategie des BMU sowie die Beratungen in den Bundesländern in den letzten Monaten haben erneut gezeigt, dass der Vorrang für die öffentliche Versorgung noch nicht konsequent genug über alle Ebenen gedacht wird. In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels und zunehmender Konkurrenz um die lebensnotwendige Ressource gilt es also, den Vorrang nicht nur gesetzlich klar zu regeln, sondern diesen Vorrang auch wirksam durchzusetzen: mit klaren Vorgaben, mit konsequenten Kontrollen und mit spürbaren Sanktionen bei Verstößen. Hier erwartet die öffentliche Wasserwirtschaft deutlich mehr politischen Einsatz und Vollzug durch die entsprechenden Behörden. Dazu gehören klare Rahmenbedingungen, wirksame Kontrollen und spürbare Sanktionen.

Die Daseinsvorsorge ist nach wie vor Motor für die Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse in unserem Land. Die öffentliche Wasserwirtschaft braucht als wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge gerade jetzt für ihre nachhaltigen Strategien Verlässlichkeit, Planungssicherheit und die politische Unterstützung für ihre gemeinwohlorientierte Aufgabe: Das betrifft die Weiterentwicklung von Wasserrechten und die Auflösung von Nutzungskonkurrenzen genauso wie die finanzielle Förderung zum Erhalt der Infrastruktur in der Fläche. Nur so kann das Ziel einer sicheren und bezahlbaren Trinkwasserversorgung angesichts der klimatischen Herausforderungen weiter flächendeckend in Deutschland umgesetzt werden.

Bisher waren Infrastrukturhilfen – wie aktuell auch im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) – für den Ausbau der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung des öffentlichen Sektors nicht vorgesehen. Hier sollte die Politik den Weg frei machen – zum direkten Wohl des Bürgers. Denn mit dem fortschreitenden Klimawandel entfaltet das Wasser noch einmal neue Herausforderungen: von punktuell zu viel Wasser (Starkregen, Hochwasser) bis zu wenig Wasser (Dürreperioden, Nutzungskonkurrenzen) gilt es, ein intelligentes Wassermanagement aufzubauen und die Infrastruktur klimaresilient aufzustellen. Die Finanzierung für den Erhalt und Umbau solch komplexer Infrastruktursysteme wird nicht mehr allein über den Wasserkunden erfolgen können – und der Aufwand für den Substanzerhalt wird steigen. Der klimaresiliente Umbau der Strukturen, vom Wasserrückhalt in der Fläche bis zum unterirdischen Speichern in urbanen Umgebungen beim Prinzip der Schwammstadt, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie dient vielen Nutzergruppen auf ganz unterschiedliche Weise. Sie öffentlich zu fördern ist lohnenswert: Fördermittel sichern eine gut ausgebaute Infrastruktur in der Fläche und damit gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Wie sehen Sie die Rolle der öffentlichen Wasserwirtschaft, wenn es um Klimafolgenanpassung, Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung oder Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie geht?

Die öffentliche Wasserwirtschaft übernimmt weiter Verantwortung. Sie wird auch künftig ein engagierter und zielorientierter Partner für mögliche Lösungsstrategien bei diesen Themen sein. Es muss darum gehen, die bewährten Instanzen, von den Versorgern über die Behörden bis zu den Wassernutzern, intelligent in einem integrativen Ansatz zusammenzuführen und so die Stärken jedes Fachbereichs zu nutzen und etwaige Doppelstrukturen in Projekten zu vermeiden. Eine einfache Verlagerung von weiteren Aufgaben und Zuständigkeiten von Behörden hin zur öffentlichen Wasserwirtschaft, wie es in einigen Ideen der Nationalen Wasserstrategie immer wieder aufblitzt, ist zu kurz gesprungen. Deshalb sollte die öffentliche Wasserwirtschaft früh in solche Entwicklungsprojekte rund ums Wasser eingebunden werden.

Mit ihrer Fachexpertise, ihrer langjährigen Erfahrung vor Ort und ihren regionalen, auf Nachhaltigkeit angelegten Konzepten ist gerade die öffentliche Wasserwirtschaft der bewährte Partner für die politischen Entscheidungsträger, die Nationale Wasserstrategie auszugestalten und weiterzuentwickeln und so die Daseinsvorsorge zu stärken. Wir sind in den kommunalen Strukturen bestens vernetzt und mit unseren Leistungen immer ganz nah bei den Bürgerinnen und Bürgern und an deren Bedürfnissen orientiert.

Nachhaltigkeit und Gemeinwohlorientierung sind bereits fester Bestandteil unserer DNA – erfolgreiche Grundlage, um auch die Weiterentwicklung des Wassermanagements ökonomisch wie ökologisch effizient voranzutreiben. Damit ist die öffentliche Wasserwirtschaft der natürliche Partner für intelligente und regional passende Lösungen, um die Bewirtschaftung der begrenzten Ressource auch künftig verantwortungsvoll und engagiert auszugestalten.

Die Aufgabenfülle, der sich die öffentliche Wasserwirtschaft widmet, nimmt weiter zu: Neben der anspruchsvoller werdenden Sicherung der Trinkwasser-Versorgung rund um die Uhr, Stichwort Nutzungskonkurrenzen und Qualitätssicherung mit Blick auf Nitrat und Pflanzenschutzmittel, über die politischen Forderungen an die Abwasser-Reinigung, von der 4. Reinigungsstufe über die Klärschlamm-Entsorgung bis zur Abwasser-Abgabe, bis zur Ausgestaltung und Umsetzung von Wassermanagement-Konzepten mit regionaler Wasserrückhaltung, Abflusssteuerungen, Hochwasserschutz-Projekten usw. wird unsere Fachkompetenz für regional stimmige Konzepte unerlässlich sein – zugleich aber auch unser Aufgabenportfolio in den kommenden Jahren erweitern.

Wir als Unternehmen der öffentlichen Wasserwirtschaft denken bereits in Kreisläufen, in nachhaltigen, integrierten Szenarios – anders könnten wir die Versorgungssicherheit gar nicht gewährleisten. Mehr denn je benötigen wir im Umgang mit der knappen Ressource Wasser auch das integrale Denken in anderen Sektoren und letztendlich bei den politischen Entscheidern in Bund, Land und in den Kommunen, die diese verschiedenen Bereiche konsequent vernetzt denken müssen. Dafür sind erste Schritte mit dem Entwurf der Nationalen Wasserstrategie des BMU gemacht. Dieses vernetzte Denken muss die Politik weiter vertiefen und aktiv ausgestalten, damit gut gemeinte Initiativen auf der einen Seite, nicht die Probleme beim Wasser auf der anderen Seite erst schaffen und etwa noch verschärfen, wie das Beispiel der Biogas-Anlagen-Förderung deutlich macht: Hier hat die Idee regionaler Energieerzeugung über den damit verbundenen Energiemaisanbau zu deutlichen Nitrateinträgen geführt – ein Qualitätsproblem für die Trinkwasserversorgung in manchen Regionen. Solche Fehlanreize gilt es mit einer integralen Betrachtungsweise künftig zu vermeiden.

Welche Vorteile vereinen die öffentlichen Unternehmen in der Wasserwirtschaft?

Während bei privaten Beteiligungen zwingend Profit erwirtschaftet werden muss, dient die gemeinwohlorientierte öffentliche Wasserversorgung nur einem Zweck: der Versorgungssicherheit – und das in der Fläche, hier gibt es keine betriebswirtschaftlich lohnenswerte „Rosinenpickerei“, keine abgehängten Regionen.

Gerade diese Gemeinwohlorientierung der öffentlichen Wasserwirtschaft ist der Garant dafür, dass ressourcenschonend und mit Langfristperspektive gearbeitet wird – sowohl bei der Wasserverwendung als auch dem Einsatz der Finanzmittel. Investitionen kommen voll der Gemeinschaft zugute. Die eingesetzten Finanzmittel dienen komplett der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, im ländlichen wie im urbanen Raum gleichermaßen. Die gemeinwohlorientierte Wasserwirtschaft, die bereits in vielen Benchmarks bewiesen hat, wie effizient sie arbeitet, ist der ideale Partner für nachhaltigen Infrastrukturerhalt und die Weiterentwicklung von Wassermanagement-Konzepten sowie den klimaresilienten Ausbau, der zunehmend an Bedeutung gewinnen wird.

Die öffentliche Wasserwirtschaft setzt sich aufgrund ihrer gemeinwohlorientierten Prägung auch weiter für Wasser in kommunaler Hand ein – die Wasserwirtschaft darf nicht privatisiert oder liberalisiert werden, damit würde man die Vorteile der Gemeinwohlorientierung, und damit den Kern des Vorteils der öffentlichen Hand, aufgeben.

Die AöW – als die wasserpolitische Interessenvertretung – baut auf eine starke Unterstützung, Vernetzung und Mitwirkung der öffentlichen Wasserwirtschaft sowie der Kommunen und fördert den Dialog in Sachen nachhaltiger Entwicklung, um die Bedeutung der gemeinwohlorientierten Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand gegenüber Politik und Gesellschaft für die anstehenden Herausforderungen deutlich zu machen sowie die Chancen und Potenziale aktiv zu nutzen – zum Wohl unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger.

Das Gespräch führte Dr. Durmuş Ünlü

Weiterführende Informationen:

AöW-Position, Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen [PDF]: https://aoew.de/wp-content/uploads/AoeW-Position_Nutzungskonkurrenz-ueber-Wasserressourcen_final.pdf

AöW-Position, „Von Starkregen bis Hitzestress: Know-how und Potentiale der öffentlichen Wasserwirtschaft für Klimafolgenanpassung nutzen!“ [PDF]: https://aoew.de/wp-content/uploads/Positionspapier_Klimafolgenanpassung_final-Einzelseiten.pdf

 

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft zum Tag der Daseinsvorsorge

Nr. 6/2021
22.06.2021

Am 23. Juni ist Tag der Daseinsvorsorge:

Die kommunale, öffentliche Wasserwirtschaft

Berlin. Anlässlich des Tags der Daseinsvorsorge (United Nations Public Service Day am 23. Juni) kommentiert Claudia Ehrensberger, kaufmännische Werkleiterin der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg und Vize-Präsidentin der AöW:

„Während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass auf die kommunale Daseinsvorsorge und auf die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand Verlass ist. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, in der Stadt und auf dem Land, sicher, gut und bezahlbar leistet sie Kernaufgaben der Daseinsvorsorge. Die kommunale Wasserwirtschaft versorgt die Bürgerinnen und Bürger mit sauberem Trinkwasser, entsorgt ihr Abwasser umweltgerecht, entwickelt lebendige Gewässer und schützt uns vor Hochwasser. Für die Gesellschaft ist die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand ein hohes Gut, das dafür Wertschätzung und Priorität verdient.

Wir wollen uns in gleicher Weise für die zukünftigen Herausforderungen bestens aufstellen. Die öffentliche Verantwortung in kommunalen oder verbandlichen Strukturen ist dafür bewährt und akzeptiert. Sie bietet aufgrund ihrer Gemeinwohlorientierung die besten Voraussetzungen, um die zukünftigen Herausforderungen – wie insbesondere durch den Klimawandel – zu bewältigen.

Nur der öffentliche Sektor ist in der Lage Infrastrukturen zu errichten und zu erhalten, die nicht primär an betriebswirtschaftlichen Interessen orientiert sind. Durch die Gemeinwohlorientierung und den Verzicht auf Renditen können die knappen Finanzmittel zur Sicherstellung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft eingesetzt werden.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert deshalb die politischen Entscheidungsträger dazu auf, die Gesamtheit der Rahmenbedingungen für die öffentliche Wasserwirtschaft in den Blick zu nehmen und die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand für die zukünftigen Herausforderungen zu stärken. Dies kommt vor allem auch Bürgerinnen und Bürgern zugute.“

AöW veröffentlicht Positionspapier „Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen“

Berlin. Vor dem Hintergrund der Folgen des Klimawandels auf die öffentliche Wasserversorgung hat die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft heute das Positionspapier „Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen“ veröffentlicht. Nach AöW-Ansicht muss die öffentliche Wasserversorgung sichergestellt, Wasserstress vermieden und Vorrang für die Wasserversorgung als Daseinsvorsorge gewährt werden. In Knappheitssituation ist gemeinwohlorientiertes Handeln erforderlich.

Hierzu erklärte AöW-Präsident Prof. Dr. Lothar Scheuer:

„Durch den Klimawandel zeigen sich mögliche Nutzungskonflikte, die wir vermeiden möchten. Die Folgen des Klimawandels merken wir jetzt schon, allerdings regional unterschiedlich und es kam bisher nur in seltenen Fällen zu einer Wasserknappheit. Wir können uns deshalb aber nicht zurücklehnen und die Herausforderungen durch den Klimawandel müssen jetzt angegangen werden. Es müssen vorsorgend Maßnahmen ergriffen werden. Je früher und vorausschauender die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, umso nachhaltiger können die öffentlichen Wasserversorger ihre Aufgabe – die der ,Allgemeinheit dienenden Wasserversorgung‘ – gewährleisten.

Dabei geht es nicht allein darum, sparsam mit Wasser umzugehen, sondern sorgsam damit zu sein. Wir müssen alles daransetzen, dass der Wasserkreislauf intakt bleibt und verhindern, dass zum Beispiel durch Verschmutzungen oder Übernutzungen das so benötigte und lebenswichtige Wasser nicht mehr zu nutzen ist. Durch die Folgen des Klimawandels werden solche Probleme weiter verstärkt.“

Olaf Schröder, Vizepräsident der AöW betont: „Nutzungskonkurrenzen um das Wasser sind auch in Deutschland nicht neu: Vom Hessischen Ried, über die Lüneburger Heide bis zur jüngsten Autoindustrieansiedlung in Brandenburg gibt es viele Beispiele. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels werden sich Nutzungskonkurrenzen um die begrenzte Ressource allerdings weiter verschärfen – mit teils sehr unterschiedlich zu erwartender regionaler Betroffenheit. Deshalb gilt es, den Vorrang der öffentlichen Wasserwirtschaft auch und gerade in Zeiten des fortscheitenden Klimawandels endlich konsequent durchzusetzen. Hier sind die politischen Entscheider in der Pflicht. Wir werden uns als engagierter und zielorientierter Partner möglicher Lösungsstrategien weiter mit einbringen.“

Terminhinweis: Online-Veranstaltung der AöW am 22.06.2021 

Am 22.06.2021 führt die AöW eine Online-Veranstaltung zur Klimawandelfolgenanpassung durch. Auch das Thema Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen wird Teil der Diskussion sein.

Näheres:

•       AöW-Veranstaltung am 22.06.2021, „Schwammstadt, Hochwasserschutz und sichere Trinkwasserversorgung“

•       AöW-Position, Nutzungskonkurrenz über Wasserressourcen (pdf)