Interview mit Bundesverfassungsrichter a.D. Siegfried Broß: „CETA ist so nicht haltbar“

Magazin Mitbestimmung, 25.04.2018

„Private Schiedsgerichte beschädigen den Staat“
Interview. Der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß über die Gefahren für die Demokratie durch private Schiedsgerichte in Investitionsschutzabkommen und das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofs.


Die Fragen stellte STEFAN SCHEYTT.
Ausschnitt: Broß: „Die Gefahr durch Freihandelsabkommen für die Demokratie besteht letztlich in der Kombination von drei Elementen: Die regulatorische Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten […] die Klagerechte für ausländische Investoren […] die von den Unternehmen und Vertragsbeteiligten nach deren Gutdünken zusammengesetzten privaten Schiedsgerichte“
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Bundesverfassungsrichter i.R. Siegfried Broß: Krankenfürsorge – ein Kulturproblem

Dr. Siegfried Broß*
Vortrag auf dem Radiologenkongress 17. Februar 2018, Berlin

Krankenfürsorge – ein Kulturproblem

A. Die Fragestellung
1. Aktualität
Das heutige Thema ist nicht erst seit einigen Jahren aktuell. Vielmehr ist es in einen gesellschaftlichen Entwicklungsprozess eingebettet, der vor nunmehr etwa 30 Jahren (in einigen Bereichen auch schon früher) eingesetzt hat. Tragweite und Tiefe der Fragestellung sind überaus vielschichtig, sehr komplex und zunehmend auch in der rechtsstaatlich-demokratischen Staatlichkeit intransparent. Letzteres wird seit nunmehr schon geraumer Zeit an bedrückenden Erscheinungsformen und Entwicklungen wie Finanzmarkt- und Eurokrise wie auch der Manipulationen von Weltunternehmen bezüglich des Ausstoßes von Schadstoffen bis hin zu weit gespannten Kartellen im Automobilbereich deutlich. Nebenbei ist – wenn auch von der Politik nicht selten klein geredet – auf die für die Stabilität der Staatenwelt systemrelevanten Manipulationen von weltweit agierenden Bankinstituten hinzuweisen.

Was hat das mit der heutigen Fragestellung zu tun? Die Antwort erschließt sich erst bei einer umfassenden Betrachtungsweise und einer sehr differenzierten Herangehensweise an die vielfältigsten Ursachen. Die gesamte Problematik erschließt sich am eindrücklichsten, wenn man von der Entwicklung der Krankenfürsorge im Krankenhaus ausgeht. In diesem Bereich tritt die Kommerzialisierung der Krankenfürsorge und damit einhergehend der „Kulturwandel“ entgegen. Ob das Krankenhaus ein kommerzieller Wirtschaftsbetrieb ist, wird in der gesamten Tragweite nicht bei einer sehr eingeengten und vordergründigen, geradezu kleinkarierten betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise, erkennbar. Vielmehr ist die Problematik und dem entsprechend die Antwort unmittelbar und substantiell mit einem Kulturwandel verbunden. Möchte man – und das allein wird der Verantwortung gegenüber den Menschen und einer sich seit Jahrhunderten ändernden Welt mit vielen Rückschlägen und großen Opfern für die Menschen und persönliche Schicksale gerecht – zu einer ethisch und die Würde der Menschen wahrenden Antwort gelangen, kann dies angemessen nur mit den nachfolgenden weit ausgreifenden Überlegungen gelingen.

Diese haben bei den elementaren Strukturelementen der Staatsform der Bundesrepublik Deutschland an zu setzen. Diese ist nach Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Für den vorliegenden Zusammenhang sind das die entscheidenden Strukturelemente, während das Rechtsstaatsprinzip als weiteres elementares Strukturelement nicht die gleiche Bedeutung und das gleiche Gewicht hat. Allerdings – und darauf werde ich im weiteren Verlauf meiner Ausführungen noch näher eingehen – hat das Sozialstaatsprinzip neben Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gleichen Rang und gleiches Gewicht. Das wird in der aktuellen Diskussion um soziale Gerechtigkeit und Krankenfürsorge geflissentlich übersehen. Das Sozialstaatsprinzip vermittelt in der rechtsstaatlichen Demokratie nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, aber auch für alle modernen Demokratien die stützende Grundlage dafür, dass Demokratie und Rechtsstaat sich ihrem vollen Gehalt entsprechend entfalten können. Hieran nimmt die Krankenfürsorge und ihre Ausgestaltung in der gelebten Wirklichkeit maßgeblichen Anteil.

Zur weiteren Aufhellung dieser Problematik gehe ich von der Entwicklung der Krankenfürsorge im Krankenhaus im Zuge der um sich greifenden Kommerzialisierung aus. Weiterlesen

Bundesverfassungsrichter i.R. Siegfried Broß mit Friedlaender Preis geehrt

Am 24. November 2017 hat Professor Siegfried Broß den diesjährigen Max Friedlaender Preis des Bayerischen Anwaltverbandes erhalten.

In seiner Laudatio auf Broß sagte Professor Stürner u.a.: „Gerade weil Siegfried Broß der europäischen Idee zutiefst verbunden ist, wendet er sich gegen die Aufweichung rechtsstaatlichen Rechtsschutzes und den Abbau sozialstaatlicher öffentlicher Daseinsvorsorge in der Erkenntnis, dass in Europa und Deutschland gesellschaftliche Stabilität nicht durch einseitige Orientierung an einem möglichst alle Lebensbereiche erfassenden Privatisierungs- und Marktmodell erreicht werden kann, sondern nur durch eine gemischte Struktur, die Markt und staatlich organisierte Solidarität sowie staatliche Gewalt und private Gestaltungsmacht in wohlorganisierter Balance hält, ein Realismus, der sich auf ein zutreffendes Menschenbild zu stützen vermag und auf die historische Erfahrung, wie teuer die Hinwendung zu theorieorientierten Gesellschaftsmodellen mit ihren oft monistischen Grundansätzen bezahlt zu werden pflegt. […]“ (Professor Dr. Dres. h.c. Rolf Stürner, Freiburg: Laudatio auf Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Dr. h.c. Siegfried Broß anlässlich der Verleihung des Max- Friedländer-Preises 2017 am 24.11.2017 im Künstlerhaus München (pdf))

Zum Abschluss seiner Dankesrede ging Professor Broß auch auf das Problem der Schiedsgerichtsbarkeit ein: „Mit der Schiedsgerichtsbarkeit und Näheverhältnissen zwischen staatlichen Institutionen wie der Justiz über Outsourcing von Gesetzesinitiativen, gemeinsame Vortrags- und Fortbildungsveranstaltungen werden intransparente Institutionen geschaffen und Grenzen verwischt, die das rechtsstaatlich-demokratische System der Bundesrepublik Deutschland schwächen und bei ungehindertem Fortschreiten substantiell aushöhlen. […] Bei den Schiedsgerichten im Rahmen der Freihandelsabkommen springt die Gefährdung des rechtsstaatlich – demokratischen Staates ins Auge: Durch Investorschutz, regulatorische Zusammenarbeit und Schiedsgerichtsbarkeit wird das parlamentarisch-demokratische System zentral getroffen und in vielen Bereichen beseitigt; denn die Definitionshoheit dessen, was vereinbart ist, geht auf die intransparenten Schiedsgerichte über und diese bestimmen für die Zukunft die Richtlinien der Politik. Ein Paradebeispiel für Entparlamentarisierung des demokratischen Rechtsstaats.“ (Dankesrede am 24. November 2017 anlässlich der Verleihung des Max-Friedlaender-Preises 2017 im Künstlerhaus am Lenbach-Platz in München (pdf))

Der Berliner Wassertisch gratuliert Professor Broß herzlich zum verdienten Max Friedlaender Preis.

 

‘EPC, EPO and UPCA lack guarantees for democracy, rule of law and human rights’

„Spezialistentum kann – wie gerade die EPO (European Patent Office) zweifelsfrei nachweist – Menschenrechte und rechtsstaatlich-demokratischen Grundlagen infrage stellen. Es ist das Problem, dass hierdurch Parallelwelten geschaffen und so über Staatenverbindungen das Demokratieprinzip zuerst und danach die Menschenrechte und der Rechtsstaat ausgehöhlt und unterlaufen werden.“ (Siegfried Broß)

Blog: Kluwer UPC News blogger/October 26, 2017
EPC, EPO, European Union, Germany, Unitary Patent, UPC. ‘EPC, EPO and UPCA lack guarantees for democracy, rule of law and human rights’
Zum Blogbeitrag (unten stehen Broß‘ Antworten in deutscher Sprache)

Leseempfehlung: Siegfried Broß zur Entstehung von Parallelwelten

Siegfried Broß*: Wenn rechtsstaatlich-demokratische Ordnungsrahmen stören oder hinderlich sind – Überlegungen zur Entstehung von Parallelwelten. In: Simplex Sigillum Veri. Festschrift für Wolfgang Krüger. Hrsg. v. Christian Hertel, Stephan Lorenz u. Christina Stresemann. München 2017, S. 533-544.

(Beck-Shop)

Ausschnitt: „Hingegen haben die regulatorische Zusammenarbeit, der Investorschutz und die private Schiedsgerichtsbarkeit eine ganz andere Qualität: In Anbetracht der Breite und Tiefe der im geplanten Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika (wie auch Kanada) wird eine diese und die Europäischen Union mit ihren 28 Mitgliedstaaten umfassende autonome Rechtsordnung geschaffen. In der Zukunft hätte sich alles, was sich die Parlamentarier auf beiden Seiten des Atlantiks, die Regierungen der Mitgliedstaaten und der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Kongress politisch gestaltend und in die Zukunft weisend für die Menschen, ihre Staaten und letztlich auch für die Weltgemeinschaft vorstellen, an dieser Vereinbarung auszurichten. Was aber vereinbart wurde und wie das in der Zukunft zu verstehen ist, bestimmen dann diese von den Wirtschaftsunternehmen und Vertragsbeteiligten nach deren Gutdünken zusammengesetzten privaten Schiedsgerichte. Auf diese Art und Weise gibt sich die parlamentarische rechtsstaatlich-demokratische staatliche Ordnung auf. Sie wird intransparenten wirtschaftlichen Interessengruppen ausgeliefert.“ (S. 540)

*Dr. h.c. Universitas Islam Indonesia – UII – Yogyakarta
Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D.
Richter am Bundesgerichtshof a.D.
Honorarprofessor an der Universität Freiburg im Breisgau
Ehrenvorsitzender der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission e.V. und der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe
Mitglied des Internationalen Beratungskomitees und Ehrenvorsitzender des Think tank Africacast von CAFRAD

Broß: Das Krankenhaus – ein kommerzieller Wirtschaftsbetrieb?

Siegfried Broß*: Das Krankenhaus – ein kommerzieller Wirtschaftsbetrieb?
Festvortrag auf dem 17. Bundeskongress des Bundesverband Deutscher Pathologen e.V. am 23. September 2017 in Berlin

A. Die Fragestellung

1. Aktualität
Das Thema des heutigen Vormittags ist nicht erst seit einigen Jahren aktuell. Vielmehr ist es in einen gesellschaftlichen Entwicklungsprozess eingebettet, der vor nunmehr etwa 30 Jahren (in einigen Bereichen auch schon früher) eingesetzt hat. Die Tragweite und Tiefe der Fragestellung, die Sie mir erfreulicherweise als Thema für den heutigen Vortrag vorgegeben haben, sind überaus vielschichtig, sehr komplex und zunehmend auch in der rechtsstaatlich-demokratischen Staatlichkeit intransparent. Letzteres wird seit nunmehr schon geraumer Zeit an bedrückenden Erscheinungsformen und Entwicklungen wie Finanzmarkt- und Euro-Krise wie auch der Manipulationen von Weltunternehmen bezüglich des Ausstoßes von Schadstoffimmissionen bis hin zu weit gespannten Kartellen im Automobilbereich deutlich. Nebenbei ist – wenn auch von der Politik nicht selten klein geredet – auf die für die Staatenwelt systemrelevanten Manipulationen von weltweit agierenden Bankinstituten hinzuweisen.
Was hat das mit der heutigen Fragestellung zu tun? Die Antwort erschließt sich erst bei einer umfassenden Betrachtungsweise und einer sehr differenzierten Herangehensweise an die vielfältigsten Ursachen.

Ob das Krankenhaus ein kommerzieller Wirtschaftsbetrieb ist, wird in der gesamten Tragweite nicht bei einer sehr eingeengten und vordergründigen, geradezu kleinkarierten betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise, erkennbar. Vielmehr ist die Problematik und dem entsprechend die Antwort unmittelbar und substantiell mit einem Kulturwandel verbunden. Möchte man – und das allein wird der Verantwortung gegenüber den Menschen und einer sich seit Jahrhunderten ändernden Welt mit vielen Rückschlägen und großen Opfern für die Menschen und persönliche Schicksale gerecht – zu einer ethisch und die Würde der Menschen wahrenden Antwort gelangen, kann dies angemessen nur mit den nachfolgenden weit ausgreifenden Überlegungen gelingen. Weiterlesen