Griechenland wird zu Privatisierungen gezwungen

TAZ
19.07.2015

Privatisierungen in Griechenland. Syrizas Kehrtwende

Die griechische Regierung war bis vor Kurzem gegen Privatisierungen. Jetzt verspricht sie eine ganze Welle davon – aber lohnt sich das?

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Kommentar Berliner Wassertisch: Privatisierungen lohnen sich: für Konzerne. Für die BürgerInnen – das haben die Berliner zu spüren bekommen – wird es teuer. Zur Gefährdung der Demokratie durch die Privatisierung der Daseinsvorsorge bleibt der Beitrag von dem Bundesverfassungsrichter a.D. Professor Dr. Siegfried Broß aktuell. Was für Deutschland gilt, gilt auch für Griechenland.

Siegfried Broß: “Wasser, Gas, Strom … Warum Privatisierung kein Allheilmittel ist – oder sogar die Demokratie gefährden kann”. In: Schriftenreihe zur Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (SZR). Hrsg. v. Berliner Wassertisch. Februar 2013. (pdf)
SKD Heft 2

 

 

 

 

 

 

 

Passend dazu:

Von: Deutsche Bank Research, Germany [mailto:mailsystem.dbresearch@db.com]
Gesendet: Freitag, 17. Juli 2015 09:44
Betreff: Deutsche Bank Research – Privatisierung in der Eurozone: Günstige Bedingungen nutzen

 

Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,

wir haben in der Reihe Research Briefing (Dt.) den folgenden Beitrag veröffentlicht, den Sie auf unserer Website unter der Rubrik ‚Neueste Ausgaben‘ finden:

Privatisierung in der Eurozone: Günstige Bedingungen nutzen

Das Thema Privatisierung hat durch die jüngst beim Gipfel der Eurogruppe getroffenen Vereinbarungen mit Griechenland viel Aufmerksamkeit erhalten. Das Land soll sich entschlossen von Staatsbetrieben trennen und einen Privatisierungsfonds einrichten. Dabei geht es zunächst v.a. darum, die Glaubwürdigkeit des griechischen Reformkurses zu untermauern. Aber auch mit Blick auf andere Länder verdient das Thema Beachtung. Die Übertragung staatlicher Betriebe in private Hände kann nicht nur die Staatskassen entlasten, sondern auch darüber hinaus nachhaltige Wachstumsimpulse setzen. In mehreren Länden bestehen noch nennenswerte Privatisierungspotenziale. Die Zeit, diese zu nutzen, ist günstig. […]

Aktuelle Artikel:

Süddeutsche Zeitung: Rüstungsexporte nach Griechenland. Bestechendes Geschäft. 20.07.2015.
Wirtschaftsnobelpreisträger Krugman: „Habe die Kompetenz der griechischen Regierung überschätzt“. In:Spiegelonline, 20.07.2015.
„Er argumentierte – wie einige andere US-Top-Ökonomen -, dass eine radikale Sparpolitik eine rezessionsgeplagte Volkswirtschaft nicht gesunden, sondern noch tiefer in die Krise rutschen lasse.“

Aktuelle Kommentare:

Konstantin Wecker: Warum nicht gleich ganz Athen? 19.07.2015.

 

 

Märchenstunde – Oder was ist zu erwarten, wenn ein RWE-Angestellter „objektiv“ über Fracking berichten soll?

Berliner Wassertisch
19. Juli 2015

Im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe hat die Sommerkirche in der Gemeinde Welt (Husum) für den 20. Juli  als Referenten für einen Fracking-Vortrag den Forschungsleiter beim Öl- und Gasunternehmen RWE-Dea, Professor Christian Bücker, eingeladen. Er soll über die Frage „Fracking – Fluch oder Segen?“ informieren. In einem offenen Brief kritisiert die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager die Wahl des Referenten harsch. Der Veranstalter Henning Röhl weist die Kritik mit der Aussage zurück, dass Bücker ein alter Bekannter in dieser Veranstaltungsreihe sei und außerdem ein ausgewiesener Fachmann. Der Berliner Wassertisch schließt sich der Kritik der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager an: Selbstverständlich ist der Mitarbeiter eines Konzerns, der sich von Fracking ein Riesengeschäft verspricht, befangen. Es wird viel von >Segen< und wenig von >Fluch< die Rede sein – der Rest ist Glauben.“

Bildschirmfoto 2015-07-19 um 18.09.30Materialien:

Offener Brief der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt (pdf), 29. Juni 2015.
Sommerkirche in Welt. Die weite Welt und Religion. In: Husumer Nachrichten, 6. Juli 2015

Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.: (Druckvorlage) Flyer „F r a c k i n g –
Weder Fluch noch Segen“ (pdf)
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.: Facebook-Eintrag vom 18. Juli 2015.

Zu RWE, dem alten „Partner“ der Berliner Wasserbetriebe:

Klimaretter: RWE: Spitzenreiter im Lobbyismus. 11.09.2014.
Friends of the Earth Europe: Worst EU Lobbying Award. Bekanntgabe der Gewinner: RWE, Goldman Sachs and ISDA. 2010.
Lobbypedia: RWE.
Thomas Leif: Lobbyismus. Rohstoff „Information“. Die CDU-Politiker Arentz und Meyer sind über RWE-Geldtransfers gestürzt. Der Energiekonzern zeigt, wie politisches Lobbying funktionieren kann. In: ZEIT. 12.01.2005.
Diverses Pressemitteilungen vom Berliner Wassertisch hier.

 

Logo_gegen_gasbohrenDie Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt (Website) ist Mitglied im Bündnis Gegen-Gasbohren

 

Mit Dank an die Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. / Regionalgruppen Husum und Eiderstedt für die Materialien!

 

 

Gekaufte Wissenschaft: Keine Transparenz an Hochschulen. Die Forschung bleibt anonym

TAZ
17.07.2015

Transparenz an Hochschulen. Die Forschung bleibt anonym
Ralf Pauli

Die Verwaltung der Bundesländer wird immer transparenter. Nicht aber die der Universitäten – zum Schutz mächtiger Sponsoren.

Mit einem Statement von:

Netzwerk Recherche

 

 

 

 
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Der Präsident der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Georg Krausch will Forschung und Lehre vor einer öffentlichen Kontrolle schützen, und auch die Uni Köln hält einen Kooperationsvertrag mit Pharmakonzern Bayer unter Verschluss. Gekaufte Wissenschaft. Hier handelt es sich auch um eine Form der Privatisierung.

 

 

Fehlende Transparenz bei TTIP: Lammert fordert Zugang zu TTIP-Dokumenten

ZEITONLINE
18.07.2015

Freihandelsabkommen. Lammert fordert Zugang zu TTIP-Dokumenten

Die US-Botschaft in Berlin müsse Bundestagsabgeordneten die Einsicht in TTIP-Verhandlungsprotokolle ermöglichen, verlangt der Parlamentspräsident.

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Transparent oder intransparent. TTIP und CETA müssen gestoppt werden.

Stop TTIP Stop CETA

Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

Deutscher Bundestag

Deutscher Bundestag


 
Petition an den Bundestag – jetzt online zeichnen!
Arbeitnehmerrechte bei T-Mobile US und in transnationalen Konzernen stärken

 

Im Unternehmen T-Mobile US werden internationale Arbeitsstandards unterlaufen und gewerkschaftlich engagierte Beschäftigte häufig drangsaliert. Die Deutsche Telekom AG (DTAG) ist Haupteigentümerin des Unternehmens T-Mobile US, das wiederholt gegen das Arbeitnehmerrecht auf Vereinigungsfreiheit verstößt und GewerkschafterInnen diskriminiert. Wer das Anliegen unterstützen möchte, dass die Telekom die Rechte ihrer Beschäftigten weltweit respektiert, kann sich der Petition an den Deutschen Bundestag anschließen.
petition telekom
 

 

Per Direktlink zum Bundestagsforum: http://bit.ly/1M9OZ8X

 

Anstatt die Kultur der Mitbestimmung als Exportschlager zu begreifen, lässt die Telekom es zu, dass das Management des US-Betriebs sogar die vergleichsweise schwache Arbeitsgesetzgebung der USA noch unterläuft und die Betriebsführung durch eine Kultur der Einschüchterung und Angst geprägt ist.

 

Behinderung von Gewerkschaftern stoppen – Einfluss nehmen
Die Deutsche Telekom verweist immer mit Stolz auf die internen Regelwerke wie den Code of Conduct und die Guiding Principles (Leitlinien), gegen die allerdings im Ausland ständig mit Wissen und Duldung der Konzernspitze verstoßen wird. Das muss sich ändern. Es kann nicht angehen, dass ein Unternehmen wie die Telekom, die zu 31 Prozent im Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist, im Ausland vergisst, dass Beschäftigten mit Anstand, Fairness und Respekt begegnet werden muss. Mit einer Petition an den Bundestag soll bewirkt werden, dass die Bundesregierung ihren Einfluss als Anteilseigner geltend macht und kontrolliert, dass in den ausländischen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen der DTAG die international geltenden Arbeitnehmerrechte zur Anwendung kommen und die Diskriminierung von Gewerkschaftern beendet wird.

 

Die Petition für die Wahrung von Arbeitnehmerrechten – Mitzeichnen!
Die Petition fordert die Bundesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmerrechte und internationale Arbeitsstandards (ILO / OECD) bei ausländischen Tochterunternehmen und Beteiligungen der Deutschen Telekom eingehalten werden. Die Petition trägt den Titel: „Deutsche Telekom AG – Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland als Anteilseigner im Hinblick auf die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten bei Unternehmen im Ausland.“

 

Ab sofort kann die Petition an den Deutschen Bundestag online gezeichnet werden. Hier gelangen Sie per Direktlink zum Petitions-Forum des Bundestags und können die Petition zeichnen. 

 


Jede und jeder, der eine E-Mail-Adresse hat, kann mitmachen. Bitte helfen Sie uns dabei, eine Anhörung im Petitionsausschuss zu erlangen, dafür braucht das Anliegen 50.000 Unterstützer. Jede Stimme zählt!
Auf den Weg gebracht wurde die Petition vom ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske und dem Leiter des ver.di-Fachbereichs TK/IT Lothar Schröder. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Internetseite.

 

Für eine Stimme im Betrieb!
Seit 2001, dem Jahr, in dem die Deutsche Telekom das amerikanische Mobilfunkunternehmen Voicestream kaufte und in T- Mobile US umbenannte, kämpft die amerikanische Kommunikationsgewerkschaft Communications Workers of America (CWA) für gewerkschaftliche Anerkennung und die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten. Dieser Kampf wird seit vielen Jahren auch von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di maßgeblich unterstützt. Im Rahmen der internationalen Kampagne WE EXPECT BETTER wollen wir erreichen, dass die Beschäftigten fair, anständig und mit Respekt behandelt werden. Die Kampagne wird organisiert und getragen von den Gewerkschaften ver.di und CWA, dem DGB, dem Internationalen Gewerkschaftsbund, dem US-amerikanischen Gewerkschaftsdachverband AFL-CIO, sowie von der internationalen Dachorganisation der Dienstleistungsgewerkschaften UNI Global Union.

 

Besten Dank und Gruß
Uwe Wötzel

IVKK erfreut über Entscheidung der EU-Kommission, nach der Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes sind

IVKK

 

 

 

Krankenhäuser keine Angelegenheit des Binnenmarktes

(Berlin, 14.07.2015) Zur Entscheidung der Europäischen Kommission C (2015) 2796 über die Einordnung von öffentlichen Ausgleichszahlungen an fünf Krankenhäuser in Tschechien (Verfahren SA.37432 (2015/NN)) erklärt der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, Bernhard Ziegler:

„Es handelt sich dabei um einen Fall, der für das laufende Verfahren am Bundesgerichtshof gegen den Landkreis Calw*, aber auch grundsätzlich für das deutsche Krankenhauswesen relevant sein dürfte.

Unabhängig von der Frage, dass wir als IVKK davon ausgehen, dass solche Themen überhaupt nicht Sache der Europäischen Union sein dürfen, weil das Grundgesetz dies in seinem nicht veränderbaren Teil verbietet (>Lissabon-Urteil< des Bundesverfassungsgerichts), sieht auch die Kommission nach dieser Entscheidung staatliche Verlustausgleiche an öffentliche Kliniken dann nicht als unerlaubte Beihilfen an, wenn es an einem grenzüberschreitenden Einzugsbereich (um den Begriff >Markt< bewusst nicht zu verwenden) mangelt. Eben das ist sowohl in Calw als auch regelmässig an deutschen Kliniken der Fall: Keine Patienten aus dem EU-Ausland, keine Zuständigkeit für die EU.
Auch die andere Komponente des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach ein ausländischer Betreiber (mit Sitz und Steuerpflicht in einem anderen EU-Mitgliedsland) in dem jeweiligen lokalen Einzugsbereich Leistungen anbietet, ist ganz regelmässig in Deutschland im Krankenhausbereich nicht der Fall.

Wir glauben, wie Sie wissen, dass die Anwendung des EU-Rechts hierzu grundgesetzlich unzulässig sein dürfte, weshalb wir auf grundsätzliche Klärung vor dem BVerfG drängen.  Dennoch begrüßen wir, dass die EU-Kommission auch für diesen Teil der Daseinsvorsorge anerkennt, dass Krankenhausleistungen ohne grenzüberschreitende Effekte/Einzugsbereiche (dies ist im Krankenhauswesen allein schon abrechnungstechnischen Gründen die Regel) nicht Angelegenheiten des >Binnenmarktes< sind und demzufolge auch keine unerlaubten Beihilfen sein können.

Die Entscheidung wurde am 19.06.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Materialien:

EUROPEAN COMMISSION: Subject: SA.37432 (2015/NN) – Czech Republic Funding to
public hospitals in the Hradec Králové Region (pdf)
* Zum Fall Calw vgl. Jens Flintrop und Sabine Rieser: Streit um Krankenhaussubventionen. In: ÄrzteZeitung. Januar 2014.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive vgl. Siegfried Broß: Krankenhäuser – kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teil der Daseinsvorsorge des Staates? (2014)
Weitere Berichte und Artikel zum Thema Calw finden sich hier: IVKK und hier: Berliner Wassertisch

 
Wie der Interessenverband kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist auch der Berliner Wassertisch erfreut über die Entscheidung der EU-Kommission. Danach darf die Krankenhausversorgung auch weiterhin staatlich subventioniert werden. Wäre dem nicht so, müssten die Kliniken auf kurz oder lang privatisiert werden. Eine Privatisierung der Daseinsvorsorge, worunter die Krankenhausversorgung zählt, lehnt der Berliner Wassertisch ab. Im Mittelpunkt der Krankenversorgung muss das Wohl des Patienten (auch der Angestellten und Ärzte) stehen – und nicht die Renditeerwartung von Konzernen.