Gegen Gasbohren: Kurzstellungnahme zum Entwurf des Berichts der Expertenkommission Fracking im Jahr 2019

(26. Juni 2019) Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Berichts der Expertenkommission Fracking ist zu wiederholen. Vorab ist die Existenz der Homepage der Expertenkommission und ihres Jahresberichts an zentralen Stellen der Internetseiten von Bundes-Forschungsministerium, Bundes-Umweltministerium, Bundes-Wirtschaftsministerium und Umweltbundesamt bekannt zu geben. Die neue Frist zur Stellungnahme sollte zwei Monate betragen.

Der Bericht der Kommission ist in weiten Teilen vage und unbestimmt und daher grundlegend zu überarbeiten. So fehlen beispielsweise die Zeitmarken für die einzelnen Ziele, die sich die Kommission gesetzt hat.

Aufgabe der Kommission ist die wissenschaftliche Begleitung von Erprobungsbohrungen für Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel und Kohleflözgestein sowie die Ermittlung des Standes der Technik. Da weder Anträge auf derartige Erprobungsbohrungen vorliegen noch Bundesländer in Aussicht gestellt haben, derartige Bohrungen zuzulassen, wird die Kommission ihren zentralen Auftrag nicht erfüllen können. Sie sollte daher bereits jetzt der Bundesregierung mitteilen, dass kein Gefahrenausschluss für Fracking in diesen Gesteinsschichten vorgenommen werden kann und dass das bis 2021 geltende Moratorium für Fracking in diesen Gesteinsschichten zeitlich unbegrenzt verlängert werden sollte.

Auch die Ermittlung des Standes der Technik des Bohr- und Frackingprozesses anhand internationaler Erkenntnisse und Studien wird von der Kommission nicht ermittelt. Stattdessen sollen Fragen für Schritte beantwortet werden, die dem Fracking nachgelagert oder bestenfalls begleitend sind. Dadurch drängt sich der Eindruck auf, dass sich die Kommission hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Bohr- und Frackingprozesses bereits inhaltlich festgelegt hat. Dies ist nicht akzeptabel.

Die von der Kommission vorgesehenen vier zu bearbeitenden Fragenkomplexe sind unbestimmt. Es ist nicht ersichtlich, welche Aspekte genau behandelt werden sollen. Damit ist das weitere Vorgehen der Kommission intransparent.

Der Bericht der Kommission ist daher grundlegend zu überarbeiten und der Öffentlichkeit zur Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.

Netzwerk „Gegen Gasbohren“ beschließt Loccumer Resolution für Klimaschutz und das Ende der Erdgasförderung


(Loccum, Hannover, Berlin, 18.04.2019) Auf seinem Bundestreffen am letzten Wochenende hat Gegen Gasbohren, der Zusammenschluss der bundesdeutschen Initiativen gegen Fracking, die Loccumer Resolution beschlossen. Die Initiativen betonen in dieser Resolution, dass Deutschland seine Verpflichtungen zum Klimaschutz, die aus dem Pariser Abkommen resultieren, bisher nicht in entsprechende Maßnahmen umgesetzt hat. Insbesondere wegen der äußerst hohen Klimaschädlichkeit von LNG (Liquefied Natural Gas) aus Fracking-Erdgas fordern die Initiativen, keine LNG-Projekte sowie die hierzu gehörende Infrastruktur in Deutschland zu verwirklichen und auch nicht anderswo zu unterstützen.

Zudem fordert Gegen Gasbohren ein Ende der Erdgasförderung in Deutschland. Neue Aufsuchungserlaubnisse und Bewilligungen dürfen nicht mehr erteilt werden. Bestehende Erlaubnisse und Bewilligungen dürfen nicht mehr verlängert werden und müssen spätestens 2025 auslaufen. Alle existierenden Bohrungen sowie Altbohrungen müssen insbesondere auf die Emissionen des klimaschädlichen Methans überprüft werden. Die Kosten hierfür sind von den Erdgasförderunternehmen zu tragen.

Zum Thema „Klimaschutz“ ist Gegen Gasbohren auch in einen Gedankenaustausch mit „Fridays for Future“ eingetreten. Zwei Vertreterinnen der Schulstreikbewegung diskutierten mit den Initiativen in Loccum. Gegen Gasbohren beschloss in der Loccumer Resolution, die Ziele der neuen Bewegung für eine wirksame Dekarbonisierung zu unterstützen.

Auch lokale Aspekte wurden auf dem Treffen erörtert. So stieß das Verhalten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) auf massive Kritik, einen Mini-Frac an der Bohrstelle Düste Z10 im niedersächsischen Barnstorf zuzulassen, ohne hierfür eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und auch auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zu verzichten. Bei diesem beschönigend als ‚Drucktest“ bezeichneten Vorgang wurde nach Auffassung der Initiativen das Fracking-Recht des Bundes missachtet.

Auch an anderer Stelle war ein Demokratiedefizit festzustellen. So hatte der niedersächsische Wirtschaftsminister Althusmann vor wenigen Wochen lediglich einen ausgewählten Kreis niedersächsischer Bürgerinitiativen zum Thema Erdgasförderung in sein Ministerium eingeladen. Gegen Gasbohren fordert, dass diese Runde bei ihren nächsten Treffen für alle Bürgerinitiativen in Niedersachsen geöffnet wird, die sich schwerpunktmäßig mit den Gefahren der Erdgasförderung und der daraus resultierenden Folgen beschäftigen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens in Loccum war die niedersächsische Abstandsstudie zu hämatologischen Krebserkrankungen im Umfeld von Erdöl- und Erdgasförderanlagen sowie Bohrschlammgruben. Hier waren sich die Initiativen einig, dass diese Studie nur ein Anfang sein kann. Es sind weitere und gerade im Studiendesign weitergehende Studien erforderlich.

Für das nächste Jahr ist das Folgetreffen geplant, falls keine dringenden Vorkommnisse einen früheren Termin erfordern.

Text der Loccumer Resolution und die unterstützenden Organisationen hier

Mehr als 700 Teilnehmer!!! Demonstration gegen Gasbohrungen in Zehdenick

RBB, 6.4.2019

„Mehr als 700 Menschen haben am Samstagnachmittag gegen die Pläne der Firma Jasper Resources demonstriert, in den Landkreisen Oberhavel und Uckermark nach Erdgas zu bohren. […] Immerhin befinden sich im möglichen Gas-Feld auch Trinkwasserschutzgebiete sowie nationale und europäische Naturschutzgebiete wie etwa Teile des Naturschutzgebiets Kleine Schorfheide.Zum Artikel und zum Video hier

Volkmar Ernst: Protest. 750 Menschen bei Demo gegen Erdgassuche. In: MOZ, 6.4.2019.

Aktive vom Berliner Wassertisch, die an der Demo teilgenommen haben, bestätigen, dass es eine sehr schöne Demo war.

Bilder von der Demo hier

Vgl. auch: Susanne Hakenjos: Demo gegen Erdgasförderung. Wie sich Zehdenick gegen ein Erdgas-Feld stemmt. In: RBB, 5.4.2019.

Mehr auf der Website der Bürgerinitiative gegen Gasbohren Zehdenick-Templin-Gransee

http://localhost/wassertisch/20190131-gegen-gasbohren-templin/

Erdgasbohrungen in Niedersachsen. Krebsfälle in Bothel


NDR
15.03.2018

Krebsfälle in Bothel: Studienteilnehmer gesucht


In der Samtgemeinde Bothel im Landkreis Rotenburg (Wümme) sind überdurchschnittlich viele ältere Männer an Blutkrebs erkrankt. Niemand weiß, woran das liegt. Viele vermuteten, dass die Erkrankungen im Zusammenhang mit der intensiven Erdgasförderung rund um Bothel stehen. […] Die Erdgas- und Erdölfirma ExxonMobil bestreitet, dass es einen Zusammenhang zwischen den Bohrschlammgruben und den Krebsfällen gibt.

Zum Beitrag

Wider die Vernunft. „FDP fordert Fracking in Deutschland“

Spiegel Online
18.01.2018

FDP fordert Fracking in Deutschland
Deutschland scheitert an seinen Klimazielen – jetzt fordert die FDP nach SPIEGEL-Informationen die unkonventionelle Erdgasförderung zu erlauben, um die CO2-Bilanz zu verbessern.
Zum Artikel

Dazu energiezukunft, 22.1.2018: FDP will Fracking erlauben und übersieht Gefahren
„Es klingt paradox: Um die deutschen Emissionen zu senken, will die FDP Fracking zur Gasförderung erlauben. Die deutsche Erdgasindustrie frohlockt. Unterdessen zeigen neue Studien aus den USA: Fracking ist aus Klimasicht schlimmer als gedacht.“
Außerdem: „Mögliche Gefahren für die Umwelt: Giftiges Grund- und infolge auch Trinkwasser, zerstörte Natur und in jedem Fall große Menge giftiges Abwasser, das wieder an die Oberfläche gerät.“ Zum Artikel


Der Berliner Wassertisch ist Mitglied im bundesweiten Netzwerk Gegen Gasbohren

Netzwerk „Gegen Gasbohren“ setzt neue Akzente im Kampf gegen Fracking bei der Erdgas- und Erdölförderung

(Verden, Berlin, 03.05.2017) Auf ihrem neunten Bundestreffen am 29./30.4.2017 in Verden (Aller) haben die im bundesweiten Zusammenschluss Gegen Gasbohren organisierten Anti-Fracking-Initiativen ein umfangreiches Programm absolviert. Dabei ergänzten sich die zahlreichen Fachvorträge, politischen Analysen und perspektivischen Planungen perfekt. Entgegen der Darstellung der Bundesregierung ist Fracking nicht vom Tisch, sondern wird konsequent von der Erdgas- und Erdölindustrie vorangetrieben. Gerade aufgrund des in Kraft befindlichen Pro-Fracking-Rechts setzen die Initiativen auch neue Akzente.

Trotz aller Beschwichtigungsversuche der Gas- und Ölindustrie liegen die Gefahren des Fracking mit der nachfolgenden Erdgasförderung nach wie vor klar auf der Hand: Grundwasserkontaminationen, Erdbeben, die Freisetzung radioaktiver Stoffe aus dem Untergrund, eine ungelöste Entsorgungsproblematik und eine miserable Klimabilanz sind die Folgen des gefährlichen Gasbohrens. Als neu identifizierte Gefahrenquelle kommen nun auch die Reinigungs- und Wartungsarbeiten an Bohrlöchern hinzu. Eingesetzte Chemikalien und aus der Tiefe an die Oberfläche transportierte gefährliche Stoffe können sich bei diesen Prozessen in der Umgebung verteilen.

Das niedersächsische Landesgesundheitsamt hat die richtige Konsequenz aus den Krebsfällen in Bothel gezogen. Es empfiehlt, eine niedersachsenweite epidemiologische Studie zu einem möglichen Zusammenhang zwischen der Kohlenwasserstoffförderung und dem Auftreten bestimmter Krebserkrankungen durchzuführen. Gegen Gasbohren stellt dabei fest, dass die entscheidenden Hinweise für Emissionen und auffällige Krebsraten nicht von den Behörden, sondern aus der Zivilgesellschaft kamen. Daher ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung aufgefordert, die in den letzten Jahren gewachsene und konstruktive Zusammenarbeit mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft im Rahmen einer transparent geführten Debatte um das Studiendesign fortzuführen. Die avisierte Studie sollte nun geradewegs auf die Ursachenklärung ausgerichtet sein und nicht aus Zeit- oder Kostengründen wieder nur Hinweise generieren. Zudem sollte das Land Niedersachsen die heute möglichen flugunterstützten Luftmessungen über den Fördergebieten und bodennahe Luftmessungen durch unabhängige Institute durchführen lassen, um damit endlich Klarheit über die Stoffgemische zu schaffen, die in die Atemluft der Bevölkerung gelangen können.

Zukünftig werden von den Gas- und Ölkonzernen zahlreiche bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet, mit denen die Gasförderung unter Einsatz der Fracking-Technik an den jeweiligen Standorten durchgesetzt werden soll. Diese Verwaltungsverfahren müssen mit der Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Einwendungen gegen die Anträge der Unternehmen müssen in Erörterungsterminen besprochen werden. Um auf diese Verfahren und die ergehenden Entscheidungen Einfluss zu nehmen und Fracking-Vorhaben zu verhindern, wird sich die Anti-Fracking-Bewegung verstärkt mit diesen Verfahren auseinandersetzen.

Die zusätzlich gestartete Online-Petition kann von allen unterzeichnet werden

Ausdrücklich begrüßt wurde die von einem breiten Bündnis in Schleswig-Holstein getragene Volksinitiative zum Schutz des Wassers . Damit soll Fracking in diesem Bundesland über entsprechende Bestimmungen im Landeswassergesetz komplett untersagt werden. Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Landesregierung müssen angesichts der neuen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages endgültig als vorgeschoben angesehen werden.[Vgl. Presseerklärung Stoppt CO2-Endlager, 27.04.2017: Landesregierung widerlegt]* Das Bündnis fordert alle Parteien und Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein dazu auf, sich dieser Volksinitiative anzuschließen. Innerhalb eines Jahres müssen 20.000 Unterschriften gesammelt werden. [Kommentar BWT: Wir würden uns über eine große Unterstützung auch der Online-Petition sehr freuen.]

Auch im Hinblick auf die Bundestagswahl hat sich Gegen Gasbohren klar positioniert. Nach dem Versagen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beim Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren des Fracking wird von den bei der Bundestagswahl kandidierenden Parteien gefordert, sich für ein ausnahmsloses und unbefristetes Fracking-Verbot auszusprechen und dies umgehend nach der Wahl durchzusetzen.

Weitere Informationen zum Thema Fracking: http://www.gegen-gasbohren.de

*Unser Kommentar zu den Versuchen der Landesregierung von Schleswig-Holstein, die Volksinitiative #VIwasser auszubremsen: Über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden immer noch Gerichte und „das ist gut so“!

Immer wieder versuchen Politiker, Initiatoren mit der Behauptung, ihr Bürgerbegehren sei „verfassungswidrig“, einzuschüchtern und zu entmutigen. Davon darf man sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Es sind Verfassungsgerichte, die über die Verfassungsmäßigkeit urteilen können – nicht die Politiker! In Berlin war es 2008 der rot-rote Senat, der unser Wasser-Volksbegehren nach der ersten Stufe als verfassungswidrig erklärt und gestoppt hat! Wir sind dagegen vorgegangen, und tatsächlich hat uns der Berliner Verfassungsgerichtshof Ende 2009 Recht gegeben: Unser Volksbegehren war zulässig! So konnten wir mit zeitlicher Verzögerung weitermachen. 2011 stimmten mehr als 666.000 Menschen (bzw. 98,2% der Teilnehmenden) für das Wasservolksbegehren – gegen allen Widerstand von Seiten der Politik. Seit 2013 sind die Berliner Wasserbetriebe wieder in öffentlicher Hand. Insgesamt war es also ein großer Erfolg der direkten Demokratie. Fazit: Egal, welche Parteien gerade an der Macht sind – direkte Demokratie hat es nicht leicht. Hier heißt es: Dranbleiben!


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