AöW zum Weltwassertag 2023: Interkommunale Zusammenarbeit noch stärker ermöglichen

Am 22. März 2023: Tag des Wassers und UN-Weltwasserbericht

AöW zum Motto des Weltwassertages 2023 „Accelerating Change“ (Den Wandel beschleunigen): Interkommunale Zusammenarbeit noch stärker ermöglichen

AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer:

„Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich vor allem auch beim Thema Wasser. Hierzu richtet der diesjährige UN-Bericht, der am Weltwassertag veröffentlicht wird, den Fokus darauf, inwieweit die Organisationen und Institutionen in der Lage sind, sich in Partnerschaften und Kooperationen zusammenzuschließen, um den zukünftigen Herausforderungen zu begegnen und die Erreichung des UN-Nachhaltigkeitsziels 6 (Wasser und Sanitärversorgung für alle) zu beschleunigen.

Für Deutschland hat sich dafür die Interkommunale Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen und öffentlichen Strukturen sehr gut bewährt. Im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen muss die Bundesregierung, wie auch in der aktuellen Nationalen Wasserstrategie angekündigt, nun die Interkommunale Zusammenarbeit in der öffentlichen Wasserwirtschaft noch stärker ermöglichen und sich für die Beseitigung der finanziellen und bürokratischen Hindernisse einsetzen.“

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Greenpeace: Fracking – eine unterirdisch schlechte Idee

28.02.2023
Greenpeace: Hintergrund zu Fracking
„Fracking – eine Methode, mit Sand, Wasser und Chemie Gestein aufzubrechen, um so darin eingeschlossene Öl- und Gasvorkommen herauszupressen – ist umweltschädlich und klimafeindlich. In unserem Hintergrundpapier (pdf) finden Sie Fakten und Einordnungen zu einem auch in Deutschland kontrovers diskutierten Thema.“
Faktenpapier (pdf), erstellt von Andy Gheorghiu

Mehr zum Thema bei Greenpeace:
https://www.greenpeace.de/klimaschutz/energiewende/gasausstieg/fracking

Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager: Offener Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck

Offener Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck #CCS

BUND gegen CCS-Endlager

BUND gegen Kohlendioxid-Deponien im Meer oder an Land – Ampel darf auch klimaschädlichen Plänen der Industrie für landesweite CO2-Pipelines und Exportinfrastruktur nicht nachgeben

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verurteilt die heutige Ankündigung der Bundesregierung, jährlich viele Millionen Tonnen Industrie-CO2 abscheiden und deponieren zu wollen (Carbon Capture and Storage, CCS), anstatt die Emissionen im Industriesektor zu reduzieren.
21.12.2022

Der BUND kritisiert ebenfalls geplante Subventionen für CCS über so genannte Klimaschutzverträge in Milliardenhöhe und den Vorstoß von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP), die Speicherung von CO2 im Boden im industriellen Maßstab kurzfristig zuzulassen. Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des Evaluierungsberichts zum Kohlendioxidspeicherungsgesetz (KSpG) beschlossen. In dem Gesetz wird seit 10 Jahren die Einlagerung von Kohlendioxid in Gesteinsschichten geregelt. Bisher war CCS nur in begrenzten Mengen zu Forschungs- oder Demonstrationszwecken erlaubt.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Es ist brandgefährlich für den Klimaschutz, dass die Evaluierung des CCS-Gesetzes so stark von Industrieinteressen überlagert wurde. Sie wollen ihre klimaschädigenden Abgase einfach unter der Nordsee deponieren, anstatt ihre Emissionen endlich zu reduzieren. Aber die Meere sind nicht die Müllhalde der Menschheit oder eine Deponie für Klimamüll. CO2 dort zu verpressen ist profitabel für die Gasindustrie, aber bedroht nachweislich den Lebensraum am Meeresboden – denn langfristig sind Leckagen einkalkuliert. Die Nordsee ist auch ohne neue CO2-Industrie schon übernutzt. Die Meere sind für das Überleben der Menschen zentral und brauchen unseren uneingeschränkten Schutz. Die Ampel muss sich zum Vorsorgeprinzip und zum Schutz der Meere bekennen und darf den klimaschädlichen Phantasien der Industrie nicht nachgeben.“

Statt die industriellen Emissionen so zu reduzieren, wie es vom Klimaschutzgesetz verlangt wird, versuchen Industrievertreter*innen das Verpressen von Treibhausgasen als Klimaschutz zu vermarkten. Diese Debatte ist nicht neu. Bereits vor zehn Jahren versuchte die Energiewirtschaft, CCS an Kohlekraftwerken als vermeintliches Zukunftsmodell zu verkaufen. Vor allem in Norddeutschland fanden daraufhin große Proteste gegen den Einsatz der Technologie statt.

„In dem heutigen Bericht wird ein optimistisches Bild von der CCS-Technologie gezeichnet. Aber es ist erwiesen, dass CCS-Projekte der Industrie gefährliche Luftschlösser sind. Nach Jahrzehnten der Versuche bleiben sie technisch unausgereift. Sie würden einen hohen zusätzlichen Energieeinsatz verlangen, sind teuer und nicht effektiv. Hinzu kommt, dass die Langzeitgefahren nicht ausreichend erforscht sind. Bis heute sind CCS-Projekte in Europa und weltweit vor allem darin erfolgreich, staatliche Gelder einzuwerben; aber sie verlängern fossile Geschäftsmodelle immer weiter“, sagt Olaf Bandt.

Hintergrund

Der heute vorgestellte Entwurf des Evaluierungsberichts zum KSpG legt nahe, dass die Einschränkungen der Anwendung von CCS im KSpG aufgehoben werden sollen. Der Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Abscheidungsanlagen, Rohrleitungen, Zwischenspeichern, Umladestationen und Häfen für das Klimaabgas soll schnell gesetzlich ermöglicht und alle rechtlichen Hindernisse des Immissions- oder Umweltschutzes dabei aus dem Weg geräumt werden. Die Empfehlungen der Bundesregierung gehen noch weiter: CO2 soll perspektivisch auch in Deutschland verpresst werden können; eine neue Raumordnung für den Untergrund wird angekündigt, absehbar mit einer privilegierten Genehmigung für CO2-Deponien der Großindustrie. Enteignungsvorschriften sollen erweitert, die Rechte der Länder beschnitten werden. Parallel dazu werden bereits Förderprogramme gestrickt, um die großen industriellen Verschmutzer mit Milliarden an Steuergeldern für CCS auszustatten.

Link zur Pressemitteilung

Jürgen Knirsch: CETA-Handelsabkommen: Eine trügerische Wette auf die Zukunft (Leserbrief an die SZ vom 8.12.2022)

Leserbrief zu folgenden Beiträgen in der Süddeutschen Zeitung

CETA-Handelsabkommen: Eine trügerische Wette auf die Zukunft

Als im Oktober 2016 nach massiven europaweiten Protesten und mehr als 3 Millionen Unterschriften gegen TTIP und CETA die Zustimmung über das CETA-Handelsabkommen im Rat der Europäischen Union auf der Kippe stand, sorgte erst einGemeinsames Auslegungsinstrument zum umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten“ dafür, dass die notwendige Einstimmigkeit bei der Abstimmung erzielt werden konnte. Am 1. Dezember 2020 wiederholte sich das Spiel. Der Bundestag nahm den vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (Ceta)… vom 30. Oktober 2016“ an. Damit es jedoch dazu und zu einer Zustimmung der Grünen kommen konnte, war wiederum eine Interpretationserklärung notwendig. Mit dieser Interpretationserklärung sollte zwei gewichtige Einwände gegen das Abkommen – zum Investitionsschutz und zu regulatorischen Kooperation – entkräftet werden, die zuvor im Parlament wie in der öffentlichen Diskussion auch von den Grünen massiv vertreten wurden. Doch ihre Ablehnung von CETA hatte die grüne Parteispitze spätestens mit dem Koalitionsvertrag aufgegeben.

Mit dieser Interpretationserklärung, die in dem vorgelegten Gesetzentwurf gar nicht enthalten war, sollten die grünen MdBs nun auch formal zur Zustimmung gebracht werden. Dies gelang bis auf drei Ausnahmen. Die Erklärung soll eine bindende Auslegung von materiell-rechtlichen Investitionsschutzstandards in CETA ermöglichen und dadurch eine missbräuchliche Anwendung dieser Standards wirksam begrenzen. Ferner soll sie eine Stärkung der Rolle des Europäischen Parlamentes im Rahmen der regulatorischen Kooperation bewirken. Am Abkommen selbst wurde nichts geändert, und die Interpretationserklärungen muss noch von der kanadischen Seite akzeptiert werden, wie auch von den Parlamenten der 11 EU-Mitgliedstaaten, die CETA bisher noch nicht ratifiziert haben.

In der Bundestagsdebatte wurde von Seiten der Grünen stolz verkündet, das die Ratifizierung des CETA-Freihandelsabkommens zusammen mit dem tags zuvor beschlossenen Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag der EU ein „neues Kapitel der Handelspolitik“ einläute, das „Nachhaltigkeit und Klimaschutz in den Mittelpunkt stellt“. Das stimmt für den Ausstieg aus der Energiecharta. CETA jedoch als Aufbruch und Vorbild als einen neuen Handel zu deklarieren, geht an den Tatsachen vorbei. Denn die kürzlich von der EU vorgelegten Verbesserungen bei den Nachhaltigkeitskapiteln der Handelsabkommen gelten nur für neue Abkommen, nicht jedoch für das seit September 2017 vorläufig angewandte CETA. Gewichtiger sind jedoch die Aussagen einiger jüngst veröffentlichter Studien. Laut der Hans-Böckler-Stiftung des DGB ist eine CETA-Ratifizierung für einen intensiven Handel mit Kanada unnötig, dagegen für eine staatliche Handlungsfähigkeit und Klimapolitik brandgefährlich. Letzteres zeigen auch Untersuchungen von Greenpeace und PowerShift auf, nach denen CETA eine Gefahr für die Energiewende in Deutschland ist, denn auch trotz der neuen CETA-Interpretationserklärung sind Klagefälle gegen Klimaschutzmaßnahmen oder gegen andere ökologische Maßnahmen möglich. Für foodwatch stellt CETA stellt eine erhebliche Bedrohung für Verbraucher- und Umweltschutzstandards und die Demokratie in Europa dar. Selbst über weitreichende Fragen wie etwa zu Pestizidrückständen oder Importregeln für gentechnisch veränderte Produkte würden in Zukunft geheim tagende „CETA-Ausschüsse“ entscheiden – ohne dass der Bundestag oder das Europäische Parlament ein Mitspracherecht hätten. Der Beschluss des Bundestages ist eine trügerische Wette auf die Zukunft und missachtet wesentliche Kritikpunkte der Zivilgesellschaft.

Jürgen Knirsch, Hamburg
8. Dezember 2022

Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung (per E-Mail an forum@sz.de)

* In der Printfassung lautete die Überschrift: „HANDELSABKOMMEN MIT KANADA: So muss es sein“ (1. Dezember 2022, Seite 4 Meinung)

#CETA, #stopCETA, #GerechterWelthandel

Neuere Materialien und Dokumente zur CETA-Debatte

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Wichtige Dokumente
Draft Decision of the CETA Joint Committee (pdf)

Debatte im Bundestag (1. Dezember 2022) und Gesetzesvorlage
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Deutscher Bundestag – Bundestag stimmt Handelsabkommen mit Kanada zu
Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses (9. Ausschuss)
Wirtschaftsausschuss gibt grünes Licht für Ceta-Ratifikation
Wirtschaft/Ausschuss – 30.11.2022 (hib 705/2022)
Die hib-Meldung zur Anhörung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung

Debatte im Bundesrat (16.12.2022)
Bundesrat – Tagesordnungen & Termine – 1029. Sitzung des Bundesrates (TOP 26)

Bundesrat, Sitzung vom 16. Dezember 2022, TOP 26
639/22 Gesetz zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 (Link)

26: Ausführlicher Inhalt
Ausschusszuweisung: Wi (fdf) – EU
Gesetzeskategorie: Zustimmungsbedürftiges Gesetz
Beschlusstenor: Zustimmung
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 26 (PDF, 87KB)
Vorgang in DIP: Link

Drucksachen

Vorgang Gesetzgebung – 20. Wahlperiode

Wichtige Drucksachen

  • Letzter Schritt im Vorgangsablauf: 16.12.2022
  • Beratungsstand: Bundesrat hat zugestimmt

 

Plenum

Pressemitteilungen
attac & Netzwerk Gerechter Welthandel: CETA-Ratifizierung: Breites Bündnis warnt vor neuen Klageprivilegien für Konzerne und Bedrohung für die Klimaschutzpolitik
Bund Naturschutz:Heutige Entscheidung des Bundestags öffnet Tür für klimaschädliche Konzernklagen
NaturFreunde Deutschland: CETA-Ratifizierung: Ein schwarzer Tag für Klima und Umwelt
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft: Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt

Gastkommentare
Anne Bundschuh: Wirtschaftsabkommen EU–Kanada: Ceta bleibt falsch – taz.de, in: taz, 28. November 2022.
Anne Bundschuh: CETA steht nicht für Fairness und Klimaschutz, 8. Dezember 2022.
Roland Süß: Ceta darf nicht ratifiziert werden!, in: Frankfurter Rundschau, 30. September 2022.
Karl Bär: Freihandelsabkommen mit Kanada. Weshalb Ceta scheitern muss, in: Spiegel, 22. August 2022.

„Artikel 20.30 legt zum Beispiel fest, dass Unterlagen, die Chemiefirmen bei der Zulassung eines Pestizids einreichen, zehn Jahre unter Datenschutz stehen. Derartige Regeln haben mit Freihandel nichts zu tun.“ (Karl Bär)

Homepage- und Blog-Beiträge
Netzwerk gerechter Welthandel: LEAK: Interpretationserklärung zu CETA schützt nicht vor Klagen gegen Klimaschutz / Versprechen der Handelsagenda nicht erfüllt, 10. September 2022.
Thomas Köhler: Demokratie in der Supra-EU in: Verfassungsblog, 1. Dezember 2022.
BUND: CETA: Renaissance der Freihandelsabkommen, 6. Dezember 2022.
Chemikalien und PFAS unter dem CETA-Abkommen, 26. November 2022

Neue(re) Reports zu CETA
Umweltinstitut München e. V.: Kurzstellungnahme zur von der Bundesregierung angekündigten Interpretationserklärung zur Beschränkung des CETA-Investitionsschutzes auf direkte Enteignungen und Diskriminierungen (PDF)

Hans Böckler: CETA-RATIFIZIERUNG: Für intensiven Handel mit Kanada unnötig, für staatliche Handlungsfähigkeit und Klimapolitik riskant.

Greenpeace: CETA – Eine Gefahr für die Energiewende in Deutschland

foodwatch-Report: CETA ist eine Gefahr für die Demokratie

PowerShift: CETA-Gutachten: Konzernklagen gegen Energiewende weiter möglich

  • Deutschsprachige Zusammenfassung: (PDF)
  • Englischsprachiger Text: (PDF)

Stellungnahmen, Briefe und Flyer an die Grünen:

15. September 2022: Stellungnahme der lokalen freihandelskritischen Bündnisse und Initiativen im Netzwerk Gerechter Welthandel zur angekündigten Ratifizierung des Handels- und Investitionsabkommen CETA

Weitere Materialien
Netzwerk Gerechter Welthandel: Materialien zu CETA

Glyn Moody: „The EU-Canada Trade Agreement CETA Still Isn’t Done, And May Be Partially Undone Because Of Its Corporate Sovereignty Provisions“, in: techdirt, 9. Dezember 2022.

[zuletzt aktualisiert am: 21.12.2022]

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt vor CETA: Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt

EU-Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA):
AöW zur Abstimmung im Bundestag am 01.12.2022

AöW-Präsident Prof. Lothar Scheuer: „Angesichts der Folgen des Ukraine-Krieges und der Klimakrise erkennen wir die Bedeutung von zukunftsorientierten Wirtschafts- und Handelsabkommen mit wichtigen Handelspartnern an – dazu gehört in jedem Falle auch Kanada. Gleichzeitig erfordern die Krisen und Herausforderungen neue Prioritäten – und dazu gehört auch die Stärkung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand. Diesem Zeitenwandel und den Erfordernissen muss auch das CETA-Abkommen gerecht werden. Mit dem jetzigen CETA-Text wird der Schutz der öffentlichen Wasserwirtschaft vor einer Kommerzialisierung weiter geschwächt. Es ist zu erwarten, dass dies sich in weiteren Abkommen weiter fortsetzen wird. Es kommt jetzt und für die zukünftigen Herausforderungen darauf an, dass auf nationaler und vor allem kommunaler Ebene die Strukturen für die öffentliche Wasserwirtschaft bekräftigt werden.

Hinsichtlich des nun relevanten Investitionsschutzes bezweifeln wir weiterhin, ob das Joint Committee mit einer Erklärung eine ausreichende Verbindlichkeit erreichen kann oder doch nur als Auslegungsinterpretation nachrangig herangezogen wird.

Wasser muss insgesamt von Investitionsstreitigkeiten ausgeklammert sein, andernfalls riskiert der Staat mit der Einführung des Investorenschutzes in CETA seine Handlungsfähigkeit bei der zukünftig wichtigsten Ressource: sauberes Wasser. Dazu darf es keinesfalls kommen.“ weiterlesen

Siegfried Broß: Überlegungen zur Neueinteilung der Welt – zur Rolle des Rechts, internationale Entwicklungen und ein Blick auf Deutschland

Vortrag in Karlsruhe am 24.10.2022 – Bildungszentrum Roncalli-Forum Karlsruhe

Fotografie: ZAK

I. Vorbemerkung

Meine nachfolgenden Ausführungen beruhen auf meiner jahrzehntelangen beruflichen und wissenschaftlichen Erfahrung, vor allem aber auch auf meinen über 50 Auslandsdienstreisen seit dem Jahr 2000 in mehr als 20 Staaten im Zusammenhang mit der Entwicklung rechtsstaatlich-demokratischer Kulturen einschließlich des arabischen Frühlings in neuerer Zeit. Der nachfolgende Text speist sich aus vielen Vorträgen, zahlreichen Gastvorlesungen und Beiträgen in Festschriften und Tagungsbänden.

Ich verzichte auf Nachweise im Einzelnen. Interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern wie auch Leserinnen und Lesern des Textes erschließt sich mein Gedankengerüst ohne Schwierigkeiten aus zahlreichen Beiträgen im Broß-Archiv des Bayerischen Anwaltverbandes in den Jahren nach 1998 in PDF-Form, frühere sind mit der jeweiligen Fundstelle nachgewiesen ebenso die Veröffentlichungen des Berliner Wassertischs in zwei Schriftenreihen zu Privatisierung und Rekommunalisierung öffentlicher Versorgungsleistungen. weiterlesen

Chemikalien und PFAS unter dem CETA-Abkommen 

26. November 2022

Das CETA-Abkommen (Handels und Investitionsabkommen) ist seit 2017 vorläufig in Kraft und soll im Dezember vom Bundestag ohne nennenswerte Debatte verabschiedet werden.

Chemikalien und PFAS unter dem CETA-Abkommen 

Die staatliche Handlungsfähigkeit bei der Regulierung von Chemikalien muss inzwischen als außerordentlich schwach und völlig unzureichend erachtet werden. Dem Verbot einer Einzelsubstanz geht ein jahre- teils jahrzehntelanges Ringen voraus, an dessen Ende nicht selten ein Scheitern des Verbotsverfahrens steht. Dass diese enorme Schieflage durch Freihandelsabkommen verstärkt wird, räumt auch die Bundesregierung ein (https://www.bmuv.de/faq/weshalb-sind-noch-nicht-alle-pfas-verboten) und nennt als einer der Gründe, warum PFAS kaum verboten sind, auch die „Anforderungen der internationalen Handelsbestimmungen, nach denen nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen erhebliche Anforderungen an den Nachweis der Umwelt- und Gesundheitsgefährlichkeit stellen“. Insbesondere das CETA-Abkommen nimmt als erstes „Abkommen der neuen Generation“ von Freihandelsabkommen eine Sonderstellung ein: Weitreichende Befugnisse intransparenter CETA-Ausschüsse zur Weiterentwicklung des Abkommens mit dem Ziel des „Abbaus nicht-tarifärer Handelshemmnisse“ (unter die auch Bestimmungen zum Gesundheits- und Umweltschutz fallen, das ist das Problem) werden voraussichtlich zu einer weiteren Verdrängung des für die Chemikalienregulierung entscheidenden Vorsorgeprinzips führen und in Kombination mit neuartigen Klagebefugnissen für Investoren, mit denen allein die bloße Androhung einer Klage ausreichend Einschüchterung entfalten kann, ein Verbotverfahren einer Substanz weitgehend aussichtslos machen (vgl. IAWR-CETA-Stellungnahme). weiterlesen

Kritik an CETA-Ratifizierung: Verfahren ist undemokratisch und intransparent

25.11.2022

In weniger als einer Woche stimmt der Bundestag über CETA, das umstrittene Handelsabkommen der EU mit Kanada, ab. Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das Verfahren bis zur Ratifizierung als undemokratisch und intransparent.  

Das Abkommen wird seit 2017 vorläufig angewendet. Der handelspolitische Teil ist überwiegend in Kraft, 98 Prozent der Zölle sind weggefallen. Ausgenommen ist bisher der Investitionsschutz. Damit das Abkommen in Kraft tritt, müssen es alle EU-Mitgliedstaaten ratifizieren. Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren vor allem den Investitionsschutz, weil er einseitige Klagemöglichkeiten ausländischer Investoren und globaler Konzerne gegen staatliche Regulierungen vorsieht. Nun will die Bundesregierung den Vertrag offenbar im Eilverfahren ratifizieren und behält dabei der Öffentlichkeit wichtige Informationen vor.

“Das Verfahren zur Ratifizierung des CETA-Abkommens ist von Intransparenz geprägt. Bei so weitreichenden Entscheidungen bedarf es einer öffentlichen Debatte”, sagt Ludwig Essig, Referent für Handelspolitik am Umweltinstitut München. “Unter diesen Umständen darf CETA nächste Woche nicht dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Wir halten es für untragbar, dass die Bundesregierung im Vorfeld der Entscheidung die Abgeordneten und die Öffentlichkeit unzureichend informiert. Handelspolitik muss transparent und demokratisch gestaltet und an den Leitplanken einer sozial-gerechten und ökologischen Außenwirtschaftspolitk ausgerichtet werden. Die Ratifizierung von CETA muss gestoppt werden.” 

Die Kritikpunkte im Einzelnen:

  • Zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden im Vorfeld der ersten Lesung nicht einmal 24 Stunden zur Anhörung eingeräumt. Auch bei der Expert:innenanhörung waren sie im Gegensatz zu Industrievertretern nicht eingeladen.

  • Um der  Kritik an der Inkraftsetzung des Investitionsschutzkapitels mit Sonderklagerechten für Konzerne entgegenzuwirken, ließ die Bundesregierung im Juni eine Interpretationserklärung für den Gemeinsamen CETA-Ausschuss (aus Vertreter:innen der EU Kommission und der kanadischen Regierung) erarbeiten, die laut Handelsagenda der Ampelkoalition vom 24. Juni den “Missbrauch des Investitionsschutzes rechtssicher ausschließen” sollte. Nachdem  eine erste Version der Interpretationserklärung Gegenstand  kritischer Gutachten und der Expert:innenanhörung war, wurde in der weiterentwickelten Handelsagenda vom 11. November mitgeteilt, die Bundesregierung habe ihre Initiative zu einer “Interpretationserklärung im EU-Kreis finalisiert”; in Gesprächen mit der kanadischen Regierung bereite die EU die Interpretationserklärung für den Gemeinsamen Ausschuss vor. Obwohl die Interpretationserklärung zum Investitionsschutz als Voraussetzung für die zweite und dritte Lesung des Ratifizierungsgesetzes angekündigt worden war, ist die finalisierte Fassung eine Woche vor der entscheidenden Abstimmung weder der Öffentlichkeit noch den Bundestagsabgeordneten bekannt.

  • Auch das Begleitgesetz zur demokratischen Legitimierung des Gemeinsamen Ausschusses ist bisher nicht öffentlich .

  • Der angekündigte Unterausschuss für Handelsfragen im Bundestag wartet noch immer auf die konkrete Ausgestaltung und Einsetzung.

Das ist eine gemeinsame Pressemitteilung von Attac Deutschland, Naturfreunde Deutschland und dem Umweltinstitut München.

Link zur PM

209 Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern: EU-Handelsabkommen dürfen demokratische Teilhaberechte nicht untergraben!

Um die Kritik einiger EU-Regierungen und -Parlamente zu umgehen, will die Europäische Kommission das Abstimmungsverfahren für anstehende Handelsabkommen mit Mexiko, Chile und den Mercosur-Ländern (Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay) ändern und die Abkommen leichter und schneller von der EU durchsetzen lassen. Wir, die Organisationen der Zivilgesellschaft, lehnen diesen Schritt ab, da er demokratischen Teilhaberechte untergraben würde!

Dieser so genannte “Splitting”-Versuch der Europäischen Kommission würde bedeuten, dass die handelspolitischen Säulen der Assoziierungsabkommen mit Drittländern ohne die Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU und ohne jegliche nationale Ratifizierung angenommen würden. Dies wäre ein Angriff auf die Demokratie und eine schwerwiegende Abkehr von den Regeln für handelspolitische Entscheidungen und der derzeitigen Praxis, wonach Assoziierungsabkommen einstimmig von den EU-Regierungen sowie von einer Mehrheit im Europäischen Parlament und von allen Parlamenten auf nationaler Ebene gebilligt werden müssen.

Der Schritt der Europäischen Kommission ist ein zynischer technischer Weg, um sicherzustellen, dass die von ihr ausgehandelten Handelsabkommen trotz ihrer Kontroversen über Abholzung, Klimawandel und Menschenrechtsverletzungen schnell in Kraft treten. Das Manöver würde den Widerstand einiger EU Regierungen und nationaler und/oder regionaler Parlamente aushebeln. weiterlesen

Offener Brief: Fracking klar ablehnen – Verbot aufrechterhalten!

An das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Oktober 2022

Offener Brief

Fracking klar ablehnen – Verbot aufrechterhalten!

Sehr geehrte Minister*innen,

der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat in brutaler Weise die fatale Abhängigkeit von fossilen Brenn- und Rohstoffen, insbesondere fossilem Gas, offenbart. Nun kann die Notwendigkeit einer zügigen vollständigen Umsetzung der Energiewende, deren zentraler, existenzieller Klima- und Umweltschutzgedanke für alle Ihre Ministerien eine Rolle spielt, nicht mehr negiert werden.

Allerdings werden just in diesen Tagen rückwärtsgewandte Stimmen laut, die eine Aufhebung des im Wasserhaushaltsgesetz verankerten Fracking-Verbots fordern. Ein Verbot, das nach einer intensiven, jahrelangen Auseinandersetzung mit Fakten berechtigterweise eingeführt wurde.

Wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie, um wesentliche Argumente gegen Fracking erneut vorzutragen und Sie zu einer klaren Ablehnung aufzufordern.

1. Keine Abhilfe in derzeitiger Energiekrise
Fracking schafft keine Abhilfe in Sachen aktueller Gasnotlage. Denn die aktuelle Lage ist vor allem in diesem und den folgenden Wintern alarmierend. So schnell stünde Gas aus Fracking in Deutschland aber keinesfalls zur Verfügung, denn dafür bräuchte es aufwendige Sondierungs- und Vorbereitungsarbeiten. Es vergehen mehrere Jahre, bis eine notwendige, flächendeckende Infrastruktur hergestellt werden könnte. Bis signifikante Mengen an Gas verfügbar wären, dürfte es bis zu zehn Jahre dauern. Dann aber wird es aufgrund des massiven Ausbaus der Erneuerbaren Energien gar keinen Engpass mehr geben. Es ergibt daher keinen Sinn, sich in neue Abhängigkeiten von fossilen, klimaschädlichen Energien zu begeben, denn diese helfen akut nicht weiter und werden mittelfristig nicht gebraucht.

2. Fracking befeuert die Erderhitzung
Wenn neben den beim Verbrennen entstehenden CO2-Emissionen auch die bei Förderung, Transport und Lagerung anfallenden Methanleckagen berücksichtigt werden, fällt die Klimabilanz von Erdgas – insbesondere von gefracktem Erdgas – in vielen Fällen mindestens so schlecht aus wie die von Kohle.[i]

Gemäß einer Studie der Cornell Universität, Ithaca, NY, USA, könnte die Schiefergasförderung in Nordamerika für mehr als die Hälfte der weltweit gestiegenen Emissionen aus fossilen Brennstoffen und für etwa ein Drittel des gesamten weltweiten Anstiegs an Emissionen in der letzten Dekade verantwortlich sein.[ii] Damit trägt Fracking wesentlich zur Erderhitzung bei. Dies ergibt sich aus der besonders klimaschädlichen Wirkung von fossilem Methan, das über 20 Jahre bis zu 108 mal stärker wirkt als CO2[iii]. Bei der von der deutschen Expertenkommission Fracking angenommenen durchschnittlichen Methanemissionsrate von 2-4% wäre Schiefergas klimaschädlicher als Kohle.[iv]

Gerade vor dem Hintergrund der zu erreichenden Klimaneutralität 2045 und den gewöhnlichen Laufzeiten von Fracking-Vorhaben ist Fracking für Deutschland nicht zielführend, da es weder kurzfristig zur Versorgungssicherheit beiträgt noch klimapolitisch verantwortbar ist.

3. Flächendeckende Industrialisierung und immenser Wasserverbrauch
Das Risiko für Deutschland wird durch die bisherigen Berichte der Expertenkommission insgesamt kleingeredet, obgleich das Umweltbundesamt in seinem zweiten umfangreichen Gutachten 2014 darauf hinwies, dass – zur Förderung der vermuteten Vorkommen im Untergrund – rund 48.000 Bohrungen auf rund 9.300 km² notwendig wären. Dabei werden mehrere Millionen Liter Wasser für eine einzelne Bohrung benötigt.
Das UBA hebt hervor: „Im Vergleich zu den bisher durch konventionelle Erdgasnutzung in Deutschland realisierten Fördervorhaben wären 48.000 Bohrungen jedoch eine enorme Steigerung, die in einem dicht besiedelten Gebiet wie Deutschland zu erheblichen Nutzungskonflikten führen dürfte.“[v]
Die Expertenkommission Fracking verweist zwar in ihrem Bericht über Grundwasser und Oberflächenwasser auf den hohen Wasserverbrauch, vertieft die Problematik aber nicht. Dabei hat wiederum das UBA bereits 2014 vor folgender Entwicklung gewarnt:

„Der … Wasserbedarf bei der unkonventionellen Gasförderung (sowohl Schiefer- wie Tightgasförderung) übersteigt in einigen Regionen Niedersachsens den vielfach schon heute als kritisch angesehenen Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Beregnung so deutlich, dass an dieser Stelle eine hohe Wahrscheinlichkeit von Nutzungskonflikten zwischen Erdgasförderung und Landwirtschaft zu konstatieren ist. Dies, zumal mit fortschreitendem Klimawandel und zunehmend trockeneren Sommern auch die Notwendigkeit von landwirtschaftlicher Beregnung in heute noch weniger dürregefährdeten Regionen zunehmen wird.“[vi]

Gerade nach einem erneuten dramatischen Dürrejahr wie 2022 wäre es grotesk, diesen Aspekt zu ignorieren. weiterlesen

PowerShift: Exit ECT-Beteiligen Sie sich mit einer E-Mail

EXIT ECT – Raus aus dem Anti-Klima-Abkommen
Fordern Sie

Bundeskanzler Olaf Scholz, die Bundesminister Robert Habeck und Christian Lindner auf, aus dem ECT auszusteigen.

Unten eine Beispielmail, die Sie nutzen oder editieren können. Am effektivsten sind wir, wenn wir tausende unterschiedliche Mails versenden. Sie können daher gern im E-Mail Text Veränderungen vornehmen.
Hier zur Aktion von PowerShift