Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion: Gerechter Umgang mit Wasser. 6-Punkte-Plan zur Sicherung der Wasserversorgung

Autorinnenpapier von Britta Haßelmann, Dr. Julia Verlinden und Steffi Lemke.

16. Juli 2026

Die Hitze und Trockenheit in diesem Sommer zeigen ganz klar: Deutschland ist aufgrund der Klimakrise in einem neuen Zeitalter angekommen. Wasser wird zur immer knapperen Ressource.
Jahr für Jahr geht mehr Grundwasser verloren, als sich neu bilden kann. Hinzu kommt eine hohe Verdunstung von Oberflächenwasser. Deutschland gehört damit inzwischen zu den Ländern mit dem höchsten Wasserverlust weltweit. Die Bundesregierung ist der Wasserkrise gegenüber aber blind und versagt dabei, knapper werdende Grundwasservorräte besser zu managen. So empfiehlt die Europäische Kommission seit Jahren eine stärkere Harmonisierung der Wasserentnahmeentgelte und eine bessere und transparente Erfassung der tatsächlichen Wasserentnahmen. In Deutschland ist das System der Wasserentgelte aber ein Flickenteppich – unterschiedliche Regeln in den Bundesländern untergraben eine wirksame Steuerung. Und wie viel Wasser industrielle Großverbraucher aus dem Boden pumpen, bleibt vielerorts völlig intransparent. Überall im Land mehren sich die Nutzungskonflikte: Getränkehersteller wie Red Bull und Rauch Fruchtsäfte erhalten langjährige Grundwasserentnahmerechte in Regionen, die bereits als wasserarm gelten. Industrieansiedlungen wie Tesla oder Pläne zum Abpumpen des Tiefengrundwassers durch die Adelholzener Alpenquellen oder Aldi Nord lösen Konflikte mit der lokalen Bevölkerung aus.

Für uns ist klar: Wasser ist keine beliebige Handelsware – Wasserschutz und Gemeinwohlinteressen müssen Vorrang vor kurzfristigen Einzelinteressen haben. Wirtschaftliche Macht darf nicht darüber entscheiden, wer wie viel Wasser verbraucht. Das ist weder fair noch zukunftsfest. Die Bundesregierung muss einschreiten, bevor industrielle Großverbraucher unser Grundwasser zu Spottpreisen abpumpen und Bürger*innen, Natur und Landwirtschaft anschließend das Nachsehen haben. Deutschland braucht ein System, für den gerechten Umgang mit Grundwasser, das die Interessen von Bürger*innen, Wirtschaft und Natur in Einklang bringt.

Die unter der Ampel beschlossene Nationale Wasserstrategie hat die Richtung vorgegeben. Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt zu handeln und die folgenden Punkte mit höchstem Tempo umzusetzen. Denn einen so sorglosen Umgang mit unseren Grundwasservorräten wie bisher können wir uns in Zeiten, in denen Deutschland immer stärker austrocknet, nicht mehr leisten.

1. Trinkwasser für Menschen muss immer Vorrang haben
Die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser für den täglichen Bedarf muss oberste Priorität haben. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass die öffentliche Trinkwasserversorgung im Rahmen der wasserrechtlichen Bewirtschaftung vorrangig berücksichtigt wird und bei bestehender oder drohender Wasserknappheit industrielle Großentnahmen entsprechend begrenzt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Trinkwasservorrang im Wasserhaushaltsgesetz explizit und normenklar zu verankern, indem die öffentliche Trinkwasserversorgung gegenüber allen konkurrierenden Nutzungen in eine ausdrückliche, abwägungsfeste Priorität gestellt wird.

2. Wasserverbrauch auch von industriellen Großverbrauchern fair bepreisen
Wer Wasser in großen Mengen entnimmt und damit Gemeingut privatisiert, muss gesellschaftliche Kosten dafür tragen. Das ist nicht überall in Deutschland der Fall. Wir wollen Wasserentnahmeentgelte bundesweit harmonisieren. Nicht die privaten Haushalte sollen stärker belastet werden, sondern industrielle Großverbraucher, die Grundwasser bislang zu Vorzugspreisen oder zum Nulltarif nutzen. Die Harmonisierung soll als bundesweiter Mindeststandard ausgestaltet werden – weitergehende Länderregelungen bleiben gewahrt, und den Bundesländern dürfen keine Einnahmeverluste entstehen. Für die öffentlichen Einnahmen soll eine gesetzliche Zweckbindung verankert werden: Für den Schutz und die Renaturierung unserer Gewässer, die Sicherung unseres Grund- und Trinkwassers – damit Wasser auch für kommende Generationen sicher und bezahlbar bleibt.

3. Intransparenz beim industriellen Abpumpen von Grundwasser beenden
Wir wollen ein Bundeswasserregister und ein digitales Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitoring großer Wasserentnahmen einführen und Betreiber verpflichten, Entnahmemengen sowie relevante Grundwasser- und Pegeldaten standardisiert, transparent und zeitnah an die zuständigen Behörden zu übermitteln. So entsteht eine verlässliche Datengrundlage für wirksame Kontrolle, Planung und Schutz unserer Wasserressourcen.

4. Unabhängige Gutachten verpflichtend einführen
Noch immer werden wasserrechtliche Genehmigungen häufig auf Grundlage von Gutachten erteilt, die von den Antragstellern selbst beauftragt und bezahlt werden. Sie berücksichtigen weder häufigere Hitze, Trockenheit und erodierende Böden, noch die abnehmende Regenerationsfähigkeit von Grundwasser. Deshalb soll zukünftig ab einer erheblichen Entnahmemenge ein verpflichtendes unabhängiges Gutachten eingeholt werden, bevor über den Antrag entschieden wird. Die Entnahmemenge, ab der diese Pflicht greift, wird nach den Grundwasserverhältnissen vor Ort festgelegt. So wird jede Region nach ihrer tatsächlichen Wassersituation beurteilt. Das Gutachten hat die Auswirkungen der Entnahme auf das lokale Grundwasserdargebot, angrenzende Oberflächengewässer, abhängige Landökosysteme sowie auf benachbarte Trinkwasserentnahmen hin quantitativ zu bewerten. Es muss öffentlich zugänglich sein. Die Vergabe der Gutachten erfolgt durch die zuständigen Behörden; die Kosten tragen die Antragsteller. Auch Altbewilligungen, die die jeweils geltende regionale Schwelle überschreiten, müssen bis spätestens 2030 durch ein unabhängiges Gutachten neu bewertet werden. Wir wollen damit sicherstellen, dass nur so viel Grundwasser abgepumpt wird, wie sich auch wieder regenerieren kann.

5. Betroffene frühzeitig beteiligen
Entscheidungen über große Wasserentnahmen betreffen ganze Regionen und haben direkte Auswirkungen auf die Menschen, Kommunen, Landwirtschaft und mittelständische Betriebe.
Gerade für den Mittelstand und das Handwerk ist eine verlässliche, zukunftsfeste Wasserverfügbarkeit ein zentraler Standortfaktor. Deshalb wollen wir eine verbindliche und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bei wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren im Wasserhaushaltsgesetz verankern und Kommunen, Landwirtschaft, Mittelstand sowie Bürgerinnen und Bürger stärker einbeziehen. Zahlreiche Bürgerinitiativen im ganzen Land fordern dies bereits ein. Für anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbände soll ein Verbandsklagerecht bei wasserrechtlichen Genehmigungsentscheidungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz eingeräumt werden.

6. Mehr Wasser in Böden und Landschaften halten
Moore wiedervernässen, Auen reaktivieren, Gewässer renaturieren und Wälder zu klimaresilienten Laub- und Mischwäldern umbauen – das ist die beste Wasserinfrastruktur, die wir haben. Gesunde Waldböden speichern bis zu 200 Liter Wasser pro Quadratmeter, intakte Auen und Moore puffern Hochwasser und speisen das Grundwasser. Die Bundesregierung muss das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz deswegen dauerhaft und auskömmlich finanzieren. Eine intakte Natur ist eine natürliche Klimaanlage und hilft uns, durch heißere und trocknere Zeiten zu kommen.

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Pressemitteilung: foodwatch wirft Grünen Falschaussagen zu CETA-Handelsabkommen vor


Berlin, 04.06.2021. Vor dem anstehenden Wahl-Parteitag der Grünen hat die Verbraucherorganisation foodwatch der Parteispitze Falschaussagen zu CETA vorgeworfen. Die Parteiführung versuche, vor der Öffentlichkeit und den Parteimitgliedern ihre Entscheidung zu kaschieren, das EU-Kanada-Handelsabkommen nicht mehr stoppen zu wollen. Der Grüne Außenpolitik-Experte Jürgen Trittin hatte in einem Interview mit dem Spiegel behauptet, seine Partei könne die Rücknahme des Abkommens nicht versprechen, weil dies schlichtweg nicht möglich sei: „Kein EU-Staat wird, selbst wenn er es wollte, die vorläufige Anwendung dieses Deals zurücknehmen können“. Tatsächlich kann Deutschland das Abkommen sehr wohl noch stoppen, wie es auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat: „Die vorläufige Anwendung des Abkommens kann (…) jederzeit von einem Mitgliedstaat beendet werden.“

foodwatch forderte Jürgen Trittin auf, seine Falschaussage öffentlich richtig zu stellen. Zudem erneuerte die Verbraucherorganisation ihre Forderung an die Grüne Parteispitze, im Wahlprogramm klar zu machen, die gegenwärtige vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens im Falle einer Regierungsbeteiligung zu stoppen. Eine entsprechende Online-Petition unter www.ceta-stoppen.foodwatch.de unterstützen bereits mehr als 57.000 Menschen. Ende Mai hatten sich fast 50 zivilgesellschaftliche Organisationen mit einem offenen Brief und einer ganzseitigen Zeitungsanzeige an die Grünen mit der Forderung gewandt: Wort halten – CETA stoppen!

„Die Grünen wollen offenbar vor der Bundestagswahl ihre Regierungsfähigkeit beweisen und die Union nicht vergraulen“, sagte foodwatch-Gründer Thilo Bode. „Noch vor wenigen Jahren demonstrierten die Grünen Seite an Seite mit hunderttausenden Menschen gegen Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP. Heute befürwortet die Parteispitze die vorläufige Anwendung von CETA – und kaschiert diese Kehrtwendung mit Tricks und Falschaussagen“.

foodwatch kritisierte, die Grünen rückten in ihrem Programm für die Bundestagswahl von ihrer bisherigen grundsätzlichen Ablehnung des CETA-Abkommens ab. Stattdessen heißt es in dem Programmentwurf nun, man wolle das Abkommen in der „derzeitigen Fassung nicht ratifizieren, sondern es bei der Anwendung der derzeit geltenden Teile belassen.“ Mit dieser schwammigen Formulierung tolerierten die Grünen, dass weite Teile von CETA auch in Zukunft in Kraft bleiben – ohne, dass Bundestag und Bundesrat je über den Vertrag abgestimmt hätten, so foodwatch. Das sei inakzeptabel, auch die schon heute vorläufig geltenden Teile des CETA-Vertrages seien undemokratisch und könnten negative Folgen für die Bürgerinnen und Bürger in Europa haben. Die durch CETA eingerichteten „Vertragskomitees“ könnten bereits jetzt ohne jegliche parlamentarische Kontrolle weitreichende Entscheidungen treffen, etwa zu Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltstandards.

Der Programmentwurf der Grünen wird auf dem Parteitag vom 11. bis 13. Juni von den Delegierten diskutiert und final beschlossen.

Das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada wird seit 2017 vorläufig angewendet. Damit es vollständig in Kraft treten kann, muss CETA von den Parlamenten aller 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Stimmt auch nur ein Mitgliedsstaat gegen CETA, ist das Abkommen gescheitert. 12 Mitgliedstaaten haben CETA noch nicht ratifiziert, auch Deutschland nicht. Campact, foodwatch und Mehr Demokratie haben beim Bundesverfassungsgericht Eilanträge eingereicht, um die vorläufige Anwendung von CETA zu verhindern. Das Gericht hat diese zwar abgelehnt, es hat die Bundesregierung aber verpflichtet, sicherzustellen, dass Deutschland und andere Mitgliedstaaten die vorläufige Anwendung einseitig kündigen können. In der Hauptsache steht die Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von CETA noch aus. Die Anhörung im Hauptsacheverfahren hatte das Gericht ursprünglich für die erste Jahreshälfte 2021 geplant.

180-Grad-Kehrtwende: So sprachen führende Grünen-Politiker in der Vergangenheit über CETA:

„Nach aktuellem Verhandlungsstand dienen TTIP & CETA vor allem den Interessen von Großkonzernen und drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben. Beide Abkommen setzten wichtige Standards im Umwelt-, Verbraucher-, Sozial-, und Datenschutz aufs Spiel. Die bevorstehende Einführung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren ermöglicht es Unternehmen, nationale Rechtssysteme zu unterlaufen. Wir wollen TTIP und CETA auf transparenter Grundlage neu verhandeln.“
Parteichefin Annalena Baerbock, Link

„Die erkämpften Rechte der Bürger, der Schutz der Verbraucher, der Arbeitnehmer, der Umwelt dürfen nicht zur Verhandlungsmasse werden. Das ist aber bei Ceta und beim TTIP-Abkommen mit den USA die Gefahr.“
Parteichef Robert Habeck, Link

„CETA ist ein schlechtes Abkommen. Es ist schlecht für die Bürger, weil es Klageprivilegien für Unternehmen etabliert. Es ist schlecht für Kommunen, weil es die Möglichkeiten der öffentlichen Daseinsvorsorge einschränkt. Es ist schlecht für Verbraucher, weil es das Vorsorgeprinzip schwächt. Ein solches Abkommen sollte weder vorläufig noch endgültig angewendet werden.“
Jürgen Trittin, Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Parteichef der Grünen, Link

„CETA ist aber politisch falsch. Es birgt mit den ungerechten Klageprivilegien für Konzerne enorme Risiken für den Umwelt- und Verbraucherschutz und die öffentlichen Haushalte.“
Katharina Dröge, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Link

Zur Gefahr für die Demokratie durch CETA vgl. auch das Video von foodwatch: http://localhost/wassertisch/foodwatch-erklaervideo-stopceta/

Gerechter Welthandel: Appell an die Grünen: Wort halten – CETA stoppen!

Aus dem Newsletter vom 20. April 2021:

Mitte März veröffentlichten die Grünen ihren Entwurf für das Bundestagswahlprogramm. Darin heißt es: „Am Ceta-Abkommen haben wir erhebliche Kritik. Wir wollen daher das Ceta-Abkommen in seiner derzeitigen Fassung nicht ratifizieren, sondern es bei der Anwendung der derzeit geltenden Teile belassen.“
Mit dieser Formulierung verabschiedet sich die Partei von ihrem klaren Nein gegen das EU-Kanada- Abkommen – dabei hatten die Grünen die breiten Proteste 2015 und 2016 stark unterstützt, ein Großteil der Basis lehnt CETA bis heute ab.

Sollte die Formulierung im endgültigen Wahlprogramm übernommen werden, unterstützen die Grünen somit ein Abkommen, das die parlamentarische Kontrolle umgeht und Konzerninteressen freie Bahn lässt. Denn schon jetzt tagen sogenannte CETA-Ausschüsse unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die weitreichende Entscheidungen über Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherstandards treffen können. Erst kürzlich kritisierte ein Rechtsgutachten  im Auftrag von Foodwatch die demokratischen Defizite dieser Ausschüsse.

Als Reaktion auf das Grünen-Wahlprogramm starteten Foodwatch und Mehr Demokratie Anfang April eine Protestaktion: In einer Petition an die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck fordern sie: „Sorgen Sie dafür, dass das finale Wahlprogramm ein klares und unmissverständliches NEIN zu CETA enthält.“ Die Petition kann hier unterzeichnet werden: www.ceta-stoppen.foodwatch.de 

Auch in Baden-Württemberg regt sich weiterer Protest gegen die Linie der Grünen in Sachen CETA: Am gestrigen Montag veröffentlichten 18 Organisationen einen Appell  zu den laufenden grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen. Darin fordern sie, eine Ablehnung von CETA im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Die Stuttgarter Zeitung berichtete.

Foodwatch: E-Mail-Aktion Grüne: Wort halten – CETA stoppen!


„2015 demonstrierten die Grünen noch Seite an Seite mit hunderttausenden Menschen gegen Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP. Sechs Jahre später ist diese Haltung Geschichte. Im Wahlprogramm der Grünen für die Bundestagswahl findet sich kein Nein zu CETA mehr. Stattdessen befürworten die Grünen jetzt die vorläufige Anwendung von CETA. Das Problem: Auch die vorläufige Anwendung schafft Fakten und umgeht die parlamentarische Kontrolle. Schon jetzt tagen sogenannte CETA-Vertragskomitees unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die weitreichende Entscheidungen über Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherstandards treffen können. Wir fordern vom Grünen-Bundesvorstand ein klares Nein zu CETA im Wahlprogramm! Dieses Abkommen gefährdet unsere Demokratie und muss gestoppt werden. Unterzeichnen Sie jetzt unsere E-Mail-Aktion!“

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Wahlprogrammentwurf zur Bundestagswahl 2021. Bündnis 90 / Die Grünen: Wir machen den Welthandel fair

„Im Hinterzimmer verhandelt, von Konzern-Interessen dominiert, von Millionen Menschen abgelehnt: die Beispiele TTIP, CETA, JEFTA und TISA zeigen, wie Handelsabkommen nicht aussehen dürfen. Deshalb lehnen wir Grüne sie ab und fordern einen Neustart. Dabei bietet gut gemachte, faire Handelspolitik die Chance auf hohe Lebensqualität und Wohlstand für alle. Das geht aber nicht, wenn man die Märkte sich selbst überlässt und Verbraucherrechte oder Umweltstandards zum Handelshemmnis erklärt. Im Gegenteil, es braucht starke Regeln, hohe Standards und gute Arbeitsbedingungen. Entwicklungsländer benötigen Spielraum, um sich entwickeln zu können.

Vom Handy in der Handtasche über den Besuch bei Freunden in der Ferne bis zur US-Serie auf Netflix: Globaler Handel bestimmt unseren Alltag. Doch ohne starke Regeln schafft die Globalisierung viele Verlierer. Damit offene Märkte nicht von Konzernen regiert werden, sondern von guten Spielregeln für fairen Wettbewerb; damit Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Schadstoffe geschützt sind; damit Arbeiterinnen und Kleinbauern ihre Existenz sichern können – dafür brauchen wir faire Handelsabkommen.

Es geht um mehr als nur klassischen Freihandel in Abkommen wie TTIP – dem Handelsabkommen zwischen der EU und den USA, CETA – dem Handelsabkommen mit Kanada, oder JEFTA – dem EU-Japan-Handelsabkommen. Denn durch diese Abkommen sollen Handelshemmnisse abgebaut und Produktstandards angepasst oder anerkannt werden. Was harmlos und technisch klingt, gefährdet unseren Verbraucherschutz und das Vorsorgeprinzip. Denn oft sind es Umwelt-, Verbraucher- oder Sozialstandards, die zu Hürden für den Handel erklärt werden und darum abgeschafft werden sollen. Wir Grüne kämpfen dafür, das Vorsorgeprinzip und hohe Schutzstandards zu verankern.

CETA & Co. erhöhen auch den Druck zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Doch die öffentliche Daseinsvorsorge muss geschützt werden. Unsere Kommunen müssen frei entscheiden können, wie sie die Versorgung mit Wasser, Krankenhäusern und Bildungsangeboten sicherstellen wollen – und zwar ohne Angst vor abschreckenden Klageforderungen ausländischer Investoren. Mit CETA soll ein Investorengerichtshof eingerichtet werden, vor dem Großkonzerne gegen die demokratisch legitimierten Entscheidungen der EU-Staaten klagen können. Nach diesem Muster verklagt der Atomriese Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs auf horrende Schadensersatzsummen. Diese Klageprivilegien für Konzerne lehnen wir ab. Weiterlesen

DIE GRÜNEN / EFA: 10. März 2021, Studienvorstellung: Ohne Wasser kein Leben! Fokus auf unser wichtigstes Lebensmittel

Ohne Wasser kein Leben! Fokus auf unser wichtigstes Lebensmittel.

Mittwoch, den 10. März 2021, 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Studienvorstellung und Diskussion

Wasser ist Leben. Durch unseren leichtfertigen Umgang mit Schadstoffen, die in unser Wasser gelangen, setzen wir zunehmend unsere Lebensgrundlagen aufs Spiel – hervorragenden Instrumenten wie der Wasserrahmenrichtlinie zum Trotz.

In der Studienvorstellung und Diskussion richten wir den Fokus auf stoffliche Einträge ins Wasser und erörtern, woran es liegt, dass sich die Mehrzahl der Oberflächengewässer Europas in einem schlechten Zustand befinden. Und wir wollen konstruktiv anregen, wie es besser gehen kann – ja, besser gehen muss, denn: ohne Wasser kein Leben.

Seien Sie dabei und diskutieren Sie mit!

Impulse von:

Martin Häusling – Mitglied des Europäischen Parlaments: Trinkwasser opfern für Ertragsmaximierung – das geht anders!

Sebastian Schönauer – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND: Arzneimittelrückstände im Wasserkreislauf

Ilka Dege – Agrar- und Naturschutzexpertin: Warum Deutschland Gefahr läuft, die Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie weiterhin zu verfehlen

Dr. Arnt Baer und Ulrich Peterwitz – Gelsenwasser: Perspektive der Wasserwirtschaft

Moderation: Dr. Andrea Beste – Büro für Bodenschutz und Ökologische Agrarkultur

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