Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion: Gerechter Umgang mit Wasser. 6-Punkte-Plan zur Sicherung der Wasserversorgung

Autorinnenpapier von Britta Haßelmann, Dr. Julia Verlinden und Steffi Lemke.

16. Juli 2026

Die Hitze und Trockenheit in diesem Sommer zeigen ganz klar: Deutschland ist aufgrund der Klimakrise in einem neuen Zeitalter angekommen. Wasser wird zur immer knapperen Ressource.
Jahr für Jahr geht mehr Grundwasser verloren, als sich neu bilden kann. Hinzu kommt eine hohe Verdunstung von Oberflächenwasser. Deutschland gehört damit inzwischen zu den Ländern mit dem höchsten Wasserverlust weltweit. Die Bundesregierung ist der Wasserkrise gegenüber aber blind und versagt dabei, knapper werdende Grundwasservorräte besser zu managen. So empfiehlt die Europäische Kommission seit Jahren eine stärkere Harmonisierung der Wasserentnahmeentgelte und eine bessere und transparente Erfassung der tatsächlichen Wasserentnahmen. In Deutschland ist das System der Wasserentgelte aber ein Flickenteppich – unterschiedliche Regeln in den Bundesländern untergraben eine wirksame Steuerung. Und wie viel Wasser industrielle Großverbraucher aus dem Boden pumpen, bleibt vielerorts völlig intransparent. Überall im Land mehren sich die Nutzungskonflikte: Getränkehersteller wie Red Bull und Rauch Fruchtsäfte erhalten langjährige Grundwasserentnahmerechte in Regionen, die bereits als wasserarm gelten. Industrieansiedlungen wie Tesla oder Pläne zum Abpumpen des Tiefengrundwassers durch die Adelholzener Alpenquellen oder Aldi Nord lösen Konflikte mit der lokalen Bevölkerung aus.

Für uns ist klar: Wasser ist keine beliebige Handelsware – Wasserschutz und Gemeinwohlinteressen müssen Vorrang vor kurzfristigen Einzelinteressen haben. Wirtschaftliche Macht darf nicht darüber entscheiden, wer wie viel Wasser verbraucht. Das ist weder fair noch zukunftsfest. Die Bundesregierung muss einschreiten, bevor industrielle Großverbraucher unser Grundwasser zu Spottpreisen abpumpen und Bürger*innen, Natur und Landwirtschaft anschließend das Nachsehen haben. Deutschland braucht ein System, für den gerechten Umgang mit Grundwasser, das die Interessen von Bürger*innen, Wirtschaft und Natur in Einklang bringt.

Die unter der Ampel beschlossene Nationale Wasserstrategie hat die Richtung vorgegeben. Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt zu handeln und die folgenden Punkte mit höchstem Tempo umzusetzen. Denn einen so sorglosen Umgang mit unseren Grundwasservorräten wie bisher können wir uns in Zeiten, in denen Deutschland immer stärker austrocknet, nicht mehr leisten.

1. Trinkwasser für Menschen muss immer Vorrang haben
Die Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser für den täglichen Bedarf muss oberste Priorität haben. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass die öffentliche Trinkwasserversorgung im Rahmen der wasserrechtlichen Bewirtschaftung vorrangig berücksichtigt wird und bei bestehender oder drohender Wasserknappheit industrielle Großentnahmen entsprechend begrenzt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Trinkwasservorrang im Wasserhaushaltsgesetz explizit und normenklar zu verankern, indem die öffentliche Trinkwasserversorgung gegenüber allen konkurrierenden Nutzungen in eine ausdrückliche, abwägungsfeste Priorität gestellt wird.

2. Wasserverbrauch auch von industriellen Großverbrauchern fair bepreisen
Wer Wasser in großen Mengen entnimmt und damit Gemeingut privatisiert, muss gesellschaftliche Kosten dafür tragen. Das ist nicht überall in Deutschland der Fall. Wir wollen Wasserentnahmeentgelte bundesweit harmonisieren. Nicht die privaten Haushalte sollen stärker belastet werden, sondern industrielle Großverbraucher, die Grundwasser bislang zu Vorzugspreisen oder zum Nulltarif nutzen. Die Harmonisierung soll als bundesweiter Mindeststandard ausgestaltet werden – weitergehende Länderregelungen bleiben gewahrt, und den Bundesländern dürfen keine Einnahmeverluste entstehen. Für die öffentlichen Einnahmen soll eine gesetzliche Zweckbindung verankert werden: Für den Schutz und die Renaturierung unserer Gewässer, die Sicherung unseres Grund- und Trinkwassers – damit Wasser auch für kommende Generationen sicher und bezahlbar bleibt.

3. Intransparenz beim industriellen Abpumpen von Grundwasser beenden
Wir wollen ein Bundeswasserregister und ein digitales Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitoring großer Wasserentnahmen einführen und Betreiber verpflichten, Entnahmemengen sowie relevante Grundwasser- und Pegeldaten standardisiert, transparent und zeitnah an die zuständigen Behörden zu übermitteln. So entsteht eine verlässliche Datengrundlage für wirksame Kontrolle, Planung und Schutz unserer Wasserressourcen.

4. Unabhängige Gutachten verpflichtend einführen
Noch immer werden wasserrechtliche Genehmigungen häufig auf Grundlage von Gutachten erteilt, die von den Antragstellern selbst beauftragt und bezahlt werden. Sie berücksichtigen weder häufigere Hitze, Trockenheit und erodierende Böden, noch die abnehmende Regenerationsfähigkeit von Grundwasser. Deshalb soll zukünftig ab einer erheblichen Entnahmemenge ein verpflichtendes unabhängiges Gutachten eingeholt werden, bevor über den Antrag entschieden wird. Die Entnahmemenge, ab der diese Pflicht greift, wird nach den Grundwasserverhältnissen vor Ort festgelegt. So wird jede Region nach ihrer tatsächlichen Wassersituation beurteilt. Das Gutachten hat die Auswirkungen der Entnahme auf das lokale Grundwasserdargebot, angrenzende Oberflächengewässer, abhängige Landökosysteme sowie auf benachbarte Trinkwasserentnahmen hin quantitativ zu bewerten. Es muss öffentlich zugänglich sein. Die Vergabe der Gutachten erfolgt durch die zuständigen Behörden; die Kosten tragen die Antragsteller. Auch Altbewilligungen, die die jeweils geltende regionale Schwelle überschreiten, müssen bis spätestens 2030 durch ein unabhängiges Gutachten neu bewertet werden. Wir wollen damit sicherstellen, dass nur so viel Grundwasser abgepumpt wird, wie sich auch wieder regenerieren kann.

5. Betroffene frühzeitig beteiligen
Entscheidungen über große Wasserentnahmen betreffen ganze Regionen und haben direkte Auswirkungen auf die Menschen, Kommunen, Landwirtschaft und mittelständische Betriebe.
Gerade für den Mittelstand und das Handwerk ist eine verlässliche, zukunftsfeste Wasserverfügbarkeit ein zentraler Standortfaktor. Deshalb wollen wir eine verbindliche und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bei wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren im Wasserhaushaltsgesetz verankern und Kommunen, Landwirtschaft, Mittelstand sowie Bürgerinnen und Bürger stärker einbeziehen. Zahlreiche Bürgerinitiativen im ganzen Land fordern dies bereits ein. Für anerkannte Umwelt- und Naturschutzverbände soll ein Verbandsklagerecht bei wasserrechtlichen Genehmigungsentscheidungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz eingeräumt werden.

6. Mehr Wasser in Böden und Landschaften halten
Moore wiedervernässen, Auen reaktivieren, Gewässer renaturieren und Wälder zu klimaresilienten Laub- und Mischwäldern umbauen – das ist die beste Wasserinfrastruktur, die wir haben. Gesunde Waldböden speichern bis zu 200 Liter Wasser pro Quadratmeter, intakte Auen und Moore puffern Hochwasser und speisen das Grundwasser. Die Bundesregierung muss das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz deswegen dauerhaft und auskömmlich finanzieren. Eine intakte Natur ist eine natürliche Klimaanlage und hilft uns, durch heißere und trocknere Zeiten zu kommen.

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Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

 

Ablauf
2009 hat der EGöD-Kongress auf Vorschlag auch von ver.di beschlossen, das erste partizipative Instrument in der EU zu nutzen. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ wurde im Mai 2012 von der Europäischen Kommission registriert und sammelte bis zum 9. September 2013 fast 1,9 Millionen Unterschriften EU-weit und überschritt nicht nur in sieben, sondern sogar in 13 Mitgliedsländern die Mindestanzahl.

Die EBI hat das Legislativverfahren zur Konzessionsrichtlinie beeinflusst. Nach Erreichen von einer Million Unterschriften wurde erstmals über Sonderregelungen für die deutsche Wasserwirtschaft in der Richtlinie diskutiert, die schließlich im Trilog-Prozess zu einer kompletten Ausnahme für den Wassersektor führte.

ver.di konnte als deutsche Koordinatorin der EBI gemeinsam mit unterstützenden Organisationen 1,38 Millionen Unterschriften in Deutschland sammeln, die am 13.9.2013 feierlich mit einer großen öffentlichen Veranstaltung dem Bundesverwaltungsamt zur Prüfung übergeben wurden.

Die EBI wurde am 20.12.2013 mit fast 1,7 Millionen bestätigten Unterschriften aus allen 28 Mitgliedsländern von der Kommission entgegengenommen. Sie ist die erste erfolgreiche EBI überhaupt. Eine Anhörung unseres Bürgerausschusses hat am 17. Februar 2014 zunächst vor dem stellv. Kommissionspräsidenten Sevkovic und später vor den Ausschüssen für Umwelt, Binnenmarkt, Entwicklung und Petitionen des Europäischen Parlaments (EP) statt. Dabei bezogen sich sehr viele MdEP positiv auf unserer Forderungen.

Die Kommission hat am 19.3.2014 ihre Antwort auf die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative überhaupt in Form einer Mitteilung – COM(2014) 177 final – veröffentlicht. Die Antwort der Kommission ist sehr mutlos. Das Menschenrecht auf Wasser sei zwar wichtig, aber Sache der Mitgliedstaaten. Eine Liberalisierung würde nicht mehr verfolgt, aber auch das wird nicht im EU-Recht verankert. Eine Konsultation zur Trinkwasserqualität wird durchgeführt. Das wäre auch ohne EBI möglich gewesen und trifft dennoch unsere Anliegen nicht.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat am 15.10.2014 eine Stellungnahme zur Antwort der Kommission abgegeben. Mit überwältigender Mehrheit wird die Kommission aufgefordert, die Forderungen der EBI umzusetzen.

Der Umweltausschuss des EP sowie der Entwicklungsausschuss haben einen Initiativbericht als Follow Up für die EBI Right2Water vorbereitet, der am 8. September 2015 mit großer Mehrheit im Parlament angenommen wurde. Der Bericht unterstützt die Forderungen unserer EBI weitgehend und fordert von der Kommission Legislativvorschläge, die das Menschenrecht auf Wasser und ein Liberalisierungsverbot im Europäischen Recht verankern. Wir freuen uns über den Initiativbericht des EP und hoffen auf dessen hartnäckige Durchsetzung gegenüber der Kommission im Interesse von fast 2 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern.

Die Kommission hat mit Bezugnahme auf die EBI eine Online-Konsultation zur Trinkwasserqualität in der EU durchgeführt. ver.di hat sich daran beteiligt und die Mitglieder aufgerufen, ebenfalls teilzunehmen. Etwa 5.000 Menschen und Organisationen haben sich daran beteiligt.
Unter Berufung auf die EBI hat die Kommission einen „Multi-Stakeholder Dialog“ zum Benchmarking durchgeführt. Hier konnten wir mithilfe gleichgesinnter Verbände unsere Position klarmachen. Die KOM hat deshalb umgesteuert und will ihre Bemühungen nun auf mehr Transparenz ausrichten. Alle Europäischen Institutionen sollten Wasserfragen künftig ausschließlich unter dem Menschenrechtsansatz betrachten. Der Marktansatz geht hier völlig fehl.

Die KOM hat Anfang 2018 einen Entwurf zur Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie vorgelegt. Damit sollte u.a. ausdrücklich die Forderung der EBI erfüllt werden. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 18 Änderungen beschlossen, die den Entwurf verbessern, aber nicht vollständig die Forderungen der EBI berücksichtigen. Nach der Wahl haben Kommission und Parlament das Thema wieder aufgegriffen. Im Dezember 2019 wurde der Trilog mit einer vorläufigen Einigung beendet. Diese enthält u.a. signifikante Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser. Der Europäische Rat hat die Änderungen am 23.10.2020 angenommen – nach Verzögerungen wegen der Corona-Pandemie. Die endgültige Verabschiedung der neuen Trinkwasserrichtlinie im Europäischen Parlament erfolgte am 15.12.2020.

Forderungen
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!

Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert.

Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung zu bezahlbaren Preisen sicherzustellen.

Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:

1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.

2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.

3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.

Aktuelle Infos bei
Clivia Conrad,
Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft,
clivia.conrad@verdi.de

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Vandana Shiva und Maude Barlow prangern den Handel mit Wasser-Futures an

The Blue Planet Project
18. Dezember 2020

„Wir sind entsetzt darüber, dass die CME Group – das weltweit größte Börsenunternehmen für Finanzderivate – am 7. Dezember 2020 den weltweit ersten Terminmarkt für Wasser ins Leben gerufen hat und Spekulationen von Finanziers und Investoren auslösen wird, und die von der Wasserkrise des Planeten profitieren möchten. Der neue Terminmarkt ist mit dem Spotwassermarkt in Kalifornien verbunden, einem großen Lebensmittelproduzenten, der im Windschatten der anhaltenden Dürre segelt.

Wir bedauern diese Entwicklung und fordern Menschen und Regierungen überall auf, sich dagegen zu wenden. Dem Planeten geht das zugängliche saubere Wasser aus, weil Menschen es verschmutzt, überextrahiert, umgeleitet, aufgestaut und schlecht verwaltet haben. Wir haben Wasser zu lange als Ressource für unseren Profit und unsere Bequemlichkeit angesehen und nicht als das wesentliche Element für alles Leben, das wir schützen müssen. Private Unternehmen und Investoren haben Wasser bereits durch die Privatisierung von Wasserdienstleistungen, die Mineralwasserindustrie, Land- und Wasserraub und Wasserrechte für die Rohstoffindustrien wie Energie und Bergbau zur Ware gemacht.

Tatsächlich ist das chemiebasierte und wasserintensive Modell der industriellen Landwirtschaft in Kalifornien und vielen anderen Teilen der Welt ein Haupttreiber der Wasserkrise.

Kommerzialisierung von Wasser ist nicht die Lösung. Der Schutz und der Erhalt von Wasser und dessen gerechte Verteilung sind ökologisch notwendig und ein Gebot der Gerechtigkeit, damit das Recht aller Menschen und Lebewesen auf Wasser gewährleistet wird. Die Allgemeine Erklärung zu den Rechten von Mutter Erde stellt klar, dass Wasser und Natur inhärente Rechte haben. Die vorgeschlagene Vermarktung von Wasser würde gegen dieses Versprechen verstoßen.

Wenn Wasser wie Öl und Gas auf den freien Markt gebracht wird, führt dies unweigerlich zu steigenden Wasserpreisen in einer Welt, die dringend Wasser für das Leben benötigt. Fast zwei Millionen Kinder sterben jedes Jahr an schmutzigem Wasser – eine Situation, die in einer Zeit von Covid noch kritischer wird, da die Hälfte der Weltbevölkerung keinen Zugang zu einem Ort hat, an dem sie ihre Hände mit Seife und warmem Wasser waschen können. Dies ist an sich schon eine Tragik, aber sich vorzustellen, dass wohlhabende Hedge-Fonds-Spekulanten und unsichtbare Derivate-Spieler das Recht haben, den Wasserpreis zu ihrem eigenen Vorteil zu erhöhen, ist völlig inakzeptabel und muss gestoppt werden.

Vor zehn Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution verabschiedet, in der anerkannt wird, dass sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen grundlegende Menschenrechte sind. Der Schritt, Wasser an der Wall Street zu verwerten, bedroht diese Menschenrechte direkt und gefährdet Milliarden.
Wir fordern, dass Menschen überall in allen Regierungen die Vermarktung von Wasser und seinen Verkauf auf dem freien Markt ablehnen und anerkennen, dass Wasser ein öffentliches Gut und ein Menschenrecht in Recht und Praxis für alle Zeiten ist.

Maude Barlow ist eine kanadische Aktivistin und Autorin. Sie ist Gründerin des Blue Planet Project, Mitbegründerin des Council of Canadians und im Vorstand der in Washington ansässigen „Food and Water Watch“.

Dr. Vandana Shiva ist eine weltbekannte Umweltführerin, Physikerin, Ökologin, Aktivistin, Herausgeberin und Autorin zahlreicher Bücher.

(Übersetzt aus dem Englischen von Christa Hecht, Blue Community)

Zum Originalbeitrag

Vgl. auch UN-Experte für Wasser und Menschenrechte: Der Terminmarkt lädt Spekulanten ein und fordert grundlegende Menschenrechte heraus

UN-Experte für Wasser und Menschenrechte: Der Terminmarkt lädt Spekulanten ein und fordert grundlegende Menschenrechte heraus

Wasser: Der Terminmarkt lädt Spekulanten ein und fordert grundlegende Menschenrechte heraus – UN-Experte

GENF (11. Dezember 2020) – Ein UN-Experte für Wasser und Menschenrechte äußerte heute Bedenken hinsichtlich der Schaffung des weltweit ersten Terminmarktes für Wasser und sagte, das könne Finanziers zu Spekulationen einladen, um mit Wasser wie mit anderen Rohstoffen wie zum Beispiel Gold und Öl zu handeln.

Am 7. Dezember startete die CME Group den weltweit ersten Wasser-Futures-Kontrakt für den Handel, mit dem Ziel, Wassernutzern zu helfen, Risiken zu managen und die konkurrierenden Anforderungen bei der Wasserverteilung und -nachfrage besser auszugleichen, angesichts der Unsicherheit, die schwere Dürren und Überschwemmungen für die Verfügbarkeit von Wasser mit sich bringen. Der neue Wasser-Futures-Kontrakt ermöglicht es Käufern und Verkäufern, einen festen Preis für die Lieferung einer festen Wassermenge zu einem späteren Zeitpunkt auszuhandeln. ,Sie können keinen Wert für Wasser festlegen, wie Sie es mit anderen gehandelten Waren tun‘, sagte Pedro Arrojo-Agudo. ,Wasser gehört allen und ist ein öffentliches Gut. Es ist eng mit unserem gesamten Leben und Lebensunterhalt verbunden und ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Gesundheit‘, sagte er und wies darauf hin, wie wichtig es ist, im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie einen Zugang zu Wasser zu haben.

,Wasser ist bereits extrem bedroht durch eine wachsende Bevölkerung, steigende Anforderungen und starke Verschmutzung durch Landwirtschaft und Bergbau, in Verbindung mit den sich verstärkenden Auswirkungen des Klimawandels‘, sagte der Sonderberichterstatter zu den Menschenrechten auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen. ,Ich bin sehr besorgt darüber, dass Wasser jetzt wie Gold, Öl und andere Rohstoffe behandelt wird, mit denen am Wall Street-Futures-Markt Handel getrieben wird.‘

Neben Landwirten, Fabriken und Versorgungsunternehmen, die Preise sichern wollen, könnte ein solcher Terminmarkt auch Spekulanten wie Hedgefonds und Banken dazu verleiten, auf Preise zu wetten, was die zu einer Wiederkehr der spekulativen Blase des Lebensmittelmarktes im Jahr 2008 führen könnte.

,In diesem Zusammenhang besteht das Risiko, dass die großen landwirtschaftlichen und industriellen Akteure und die großen Versorgungsunternehmen in der Lage sind, zu kaufen, während aber die anfälligen Wirtschaftsbereiche marginalisiert und belastet werden, z.B. die Kleinbauern‘, sagte Arrojo-Agudo.

,Wasser ist in der Tat eine wichtige Ressource für die Wirtschaft – sowohl für große als auch für kleine Unternehmen -, aber der Wert von Wasser ist mehr als das. Wasser hat eine Reihe lebenswichtiger Werte für unsere Gesellschaft, die in der Marktlogik nicht anerkannt und nicht angemessen berücksichtigt werden können, geschweige denn in einem Finanzrahmen, der so spekulativ ist‘, sagte Arrojo-Agudo.

,Während derzeit weltweit über die ökologischen, sozialen und kulturellen Werte von Wasser diskutiert wird, bedeutet die Nachricht, dass Wasser auf dem Wall Street-Futures-Markt gehandelt werden soll, dass der Wert von Wasser als grundlegendes Menschenrecht jetzt bedroht ist.‘

Das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser wurde erstmals 2010 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen und dem Menschenrechtsrat anerkannt.

Der Experte: Herr Pedro Arrojo-Agudo (Spanien) wurde im September 2020 als Sonderberichterstatter für die Menschenrechte in Bezug auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen ernannt. Er ist emeritierter Professor für Wirtschaftsanalyse der Universität von Saragossa und war zuvor gewähltes Mitglied des spanischen Parlaments während dessen elfter und zwölfter Wahlperiode von 2016 bis 2019.
Die Sonderberichterstatter, unabhängigen Sachverständigen und Arbeitsgruppen sind Teil der sogenannten Sonderverfahren des Menschenrechtsrates. Special Procedures (Sonderverfahren), ist der allgemeine Name der unabhängigen Mechanismen zur Festlegung und Überwachung von Zielen der UN, die entweder spezifische Länder oder Themen in allen Teilen der Welt betreffen. Zugleich sind sie das größte Gremium unabhängiger Experten im Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen. Die Experten der Special Procedures arbeiten auf freiwilliger Basis. Sie sind keine UN-Mitarbeiter und erhalten für ihre Arbeit kein Gehalt. Sie sind unabhängig von Regierungen oder Organisationen und arbeiten entsprechend ihrer individuellen Befugnisse.

(Übersetzung aus dem Englischen durch Christa Hecht, Blue Community)

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Neue FIAN-Broschüre zum Menschenrecht auf Wasser

FIAN
11. Januar 2021

„“Das Menschenrecht auf Wasser: gefährdet – verletzt – verteidigt“ lautet der Titel der neuen Broschüre zu FIANs aktuellem Jahresthema. Das 40-seitige Heft bietet neben einer grundlegenden Einführung in das Menschenrecht eine Fülle von Daten zu globaler Wasserversorgung und Wasserverbrauch.“

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Trinkwasserrichtlinie – Organisatoren der EBI right2water sind enttäuscht von der EU

(Press statement, Brussels March 6 2019) At the European environment council meeting on 5 March national environment ministers adopted a disappointing and very much watered down text on the Right2Water in the Drinking Water Directive. The so-called general approach of the European Council did not strengthen the right to water for vulnerable people in the EU as proposed by the European Commission. There is merely a reference to the nearly 2 million people that supported the first ever successful European Citizens’ Initiative Right2Water. There are no clear and unambiguous legal obligations on Member States to ensure people access to safe and clean drinking water in line with the right to water and sanitation as adopted by the UN. There are too many loopholes.

EPSU General Secretary Jan Willem Goudriaan and vice President of the ECI citizens committee said: “Our governments have let us down. People in the European Union expected an unambiguous recognition of the right2water in EU legislation. The European Council was not able to fulfil this expectation despite the promises of the Pillar of Social Rights to improve access to public services such as drinking water. It is now up to MEPs to stand up and deliver.”

While welcoming the efforts of the Romanian Presidency, Jan Willem Goudriaan criticised the Austrian government. “Under its EU Presidency in the second half of 2018, the Austrian government of Christian Democrats and the extreme right blocked attempts to reach a common position in a blatant effort to frustrate the ECI and the proposals of the Commission.

The ECI Right2water was launched in May 2012. In the seven years since, there have been 1.8 million signatures, a European Commission communication in 2014, a cross-party supported and ambitious European Parliament report in 2015, the European Pillar of Social Rights of November 2017 and a Commission proposal of January 2018. The European Parliament’s report on the Drinking Water Directive of November 2018 sought to strengthen the Commission’s proposal to give people a real right as recognised by the UN, and contained in the Sustainable Development Goals. It is now likely that the Parliament and Council will not reach agreement before the European elections but EPSU will continue working to realise the ambitions of the ECI.

For more information: Pablo Sanchez  psanchez@epsu.org  0032 (0) 474626633

Background

The ECI Right to Water and Sanitation

The EU legislation should require governments to ensure and to provide all citizens with sufficient and clean drinking water and sanitation. We urge that:

1. The EU institutions and Member States be obliged to ensure that all inhabitants enjoy the right to water and sanitation.

2. Water supply and management of water resources not be subject to ‘internal market rules’ and that water services are excluded from liberalisation.

3. The EU increases its efforts to achieve universal access to water and sanitation.

The Commission Communication 2014

The European Parliament report 2015

The European Commission Recast Drinking Water Directive 2018

The European Parliament – overview of the Recast process and its position. The Council general approach

 

Vgl. auch: Trinkwasser-Richtlinie. Trotz erfolgreicher EBI-Wasser. EU-Parlament stimmt gegen verankertes Menschenrecht Wasser! (23.10.2018)