Energiewende. Energie-Kommission tagt hinter verschlossenen Türen

Morgenpost
09.06.2014

Energiewende. Energie-Kommission tagt hinter verschlossenen Türen
Von Jens Anker

Nach dem Tempelhof-Volksentscheid forderten Kritiker mehr Transparenz bei politischen Großprojekten. Doch ausgerechnet das Riesenthema Energiewende wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. […] Der Chef der Wasserbetriebe, Jörg Simon, sollte seine Pläne für das Stadtwerk darlegen. Die große Koalition hat die Gründung beschlossen – allerdings gibt es Streit darüber, welche Aufgaben das Stadtwerk künftig übernehmen soll.

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Chile: Kupferbranche will Flüsse umleiten

Klimaretter.info
05.06.2014

Kupferbranche will Flüsse umleiten
Von

In Chile überbieten sich die Minenbetreiber mit Wasser-Großprojekten: Per Pipeline oder Schiff wollen sie Flusswasser aus dem wasserreichen Süden in den trockenen Norden schaffen, wo der Durst der Bergbauindustrie alle ökologischen Grenzen sprengt. Scheinbar hat das Land keine Wahl, denn es ist abhängig vom Kupferexport.

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Right2water: Human Right to Water and Sanitation must be in SDGs!

Right2water
10.06.2014
Deutsche Übersetzung (Wassertisch)

Human Right to Water and Sanitation must be in Sustainable Development Goals (SDGs)!

We have campaigned successfully together to get the human right to water and sanitation implemented in European law. Now we ask you again to act with us to ensure that the human right to water and sanitation is included in the Sustainable Development Goals (SDGs)!

The zero draft document which was released last week does not contain any reference to the human right to water and sanitation. We are happy to see that there is a separate goal for water and sanitation. This was one of our suggestions in the ECI “right2water”. But a “voluntary” goal is not enough to ensure achievement of “water and sanitation for all”. Including the human right to water and sanitation makes a difference.

We think the goal “water and sanitation for all by 2030” can only be achieved by a binding commitment. We have seen the result of the (also voluntary) MDGs that claimed a success for water but was a complete failure for the sanitation goal. Moreover there is a clear difference between a Goal and a Human Right. If it is only a Goal, then governments can endlessly say: “We tried”, “we did our best”, but there is always an excuse if the goal is not achieved. A Human Right puts an obligation to governments, and these governments can be held accountable by people for fulfilling their obligation. A Human Right is empowering people to stand up for their Rights. A Goal does not empower people.

The SDG process will determine the official international development agenda for the next 15 years. Given that the MDG process failed drastically in the area of sanitation and given that MDG targets on drinking water failed to prioritize the needs of the most vulnerable and marginalized communities, it is vital that the same mistakes are not repeated within the SDG process. The human right to water and sanitation obliges governments to prioritize the most vulnerable and to use all means available to realize this right for all. Furthermore, we feel that the HRTWS will be an important tool in our struggle to prevent the SDG agenda from being co-opted to promote greater corporate access to water resources and services.

Please join us in our call by:
1. Signing your organization onto the attached letter by June 12th at noon EST by sending an email to SDGrighttowater@gmail.com

2. Circulating the letter within your networks and ask them to sign on by sending an email to SDGrighttowater@gmail.com too!

3. Forwarding a copy of the letter to one or more ambassadors representing a European country at the UN (available in French, Spanish and Portuguese, list of UN Ambassadors, all in attachment).

4. Tweeting the need for #owg12 to explicitly name the right to water and sanitation in the #SDGs.

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Übersetzung ins Deutsche durch Wassertisch:

Das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Versorgung muss in die Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der UN aufgenommen werden!

Wir haben erfolgreich zusammen eine Kampagne durchgeführt, um das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung in europäisches Recht umgesetzt zu bekommen. Jetzt bitten wir Sie wieder, zusammen mit uns zu handeln, um sicherzustellen, dass das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung in die Sustainable Development Goals (SDGs) [= nachhaltige Entwicklungsziele] einbezogen wird!

Das erste Entwurfsdokument, das dazu letzte Woche veröffentlicht wurde, enthält keinerlei Hinweis auf das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung. Wir freuen uns aber, dass ein besonderes Ziel für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung benannt wird. Das war nämlich einer unserer Vorschläge in der EBI „right2water“. Ein „freiwilliges“ Ziel reicht jedoch nicht aus, um „Wasser-und Sanitärversorgung für alle zu gewährleisten.“ Die Einbeziehung des Menschenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung macht dabei den Unterschied aus.

Wir denken, dass das Ziel „Wasser-und Sanitärversorgung für alle bis 2030“ nur durch eine verbindliche Zusage erreicht werden kann. Wir haben das Ergebnis der (ebenfalls freiwilligen) Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) gesehen, die einen Erfolg für Wasser reklamierten, aber einen kompletten Fehlschlag für das Ziel der Sanitärversorgung darstellten. Darüber hinaus gibt es einen klaren Unterschied zwischen einem Ziel und einem Menschenrecht. Wenn es nur ein Ziel darstellt, dann können die Regierungen immerzu sagen: „Wir haben es versucht“, „wir taten unser Bestes“, aber es gibt immer eine Entschuldigung, wenn das Ziel nicht erreicht wird. Ein Menschenrecht stellt eine Verpflichtung für Regierungen dar, und von diesen Regierungen kann das Volk Rechenschaft verlangen, ihre Pflicht zu erfüllen. Ein Menschenrecht ermächtigt Menschen dazu, sich für ihre Rechte einzusetzen. Ein Ziel kann das nicht leisten.

Der SDG-Prozess wird die offizielle internationale Entwicklungsagenda für die nächsten 15 Jahre bestimmen. Angenommen, der MDG-Prozess scheitert dramatisch im Bereich der Sanitärversorgung und angenommen, die MDG-Ziele zur vorrangigen Befriedigung der Bedürfnisse der der am stärksten gefährdeten und marginalisierten Kommunen scheitert ebenfalls, dann ist es wichtig, die gleichen Fehler innerhalb des SDG-Prozesses nicht zu wiederholen. Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung verpflichtet Regierungen, Prioritäten zugunsten der am meisten Gefährdeten zu nutzen und alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um dieses Recht für alle zu realisieren. Darüber hinaus glauben wir, dass die HRTWS ein wichtiges Instrument in unserem Kampf sein wird, die SDG-Agenda von einem stärkeren Unternehmenszugang zu Wasserressourcen und Dienstleistungen frei zu halten.

Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Aufruf:
1. Unterzeichnen Sie als Organisation den beiliegenden Brief bis zum 12. Juni mittags EST, indem Sie eine E-Mail an SDGrighttowater@gmail.com schicken

2. Verbreiten Sie den Brief innerhalb Ihrer Netzwerke weiter und bitten sie darum, den Brief zu unterschreiben, indem Sie eine E-Mail an SDGrighttowater@gmail.com schicken!

3. Leiten Sie eine Kopie des Schreibens an einen oder mehrere Botschafter weiter, die ein europäisches Land bei der UNO repräsentieren. (Brief verfügbar in Französisch, Spanisch und Portugiesisch, sowie Liste der UN-Botschafter, alle im Anhang).

4. Twittern Sie, dass es für #owg12 notwendig ist, das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung explizit in den #SDGs zu benennen.

Wie steht’s mit dem Wasser, Herr Rebel?*

Gemeinsam mit zwei Bündnispartnern [Verband Deutscher Grundstücksnutzer und Bund der Steuerzahler Berlin] haben Sie in dieser Woche Widerspruch gegen die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) gestellt. Er soll beim Rückkauf der Wasserbetriebe Steuergelder in Millionenhöhe veruntreut haben. Wie hat Nußbaum sich in den letzten Jahren in Berlins Wasserpolitik eingebracht? 
Senator Nussbaum hat mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia zusammen das Wasserpreiskartell gegen die Bürger fortgeführt. An der juristischen Anfechtung von Gewinngarantie und Preismissbrauch hatte er kein Interesse. Im Gegenteil, er hat die Wasserbetriebe sogar mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia Konzernen zusammen gegen den Kartellamtsbeschluss zur Beendigung des Preismissbrauchs klagen lassen, um ihnen die Rendite zu sichern. 
Als alles nichts half, hat er den Konzernen mit dem überteuerten Rückkauf ihrer Anteile den Abschied vergoldet. Zum Berliner Wassertisch, der 2011 den erfolgreichen Volksentscheid zur Offenlegung sämtlicher Absprachen um die Berliner Wasserbetriebe (BWB) eingeleitet hatte, hat er keinerlei Kontakt gesucht. Auch im „Sonderausschuss Wasserverträge“ hat sich der Finanzsenator kein einziges Mal sehen lassen. 
Dort sollte die Teilprivatisierung aufgeklärt werden – viel wichtiger schien der Koalition aber der Rückkauf der Privaten-Anteile: Knapp 1,3 Milliarden Euro kosteten diese das Land letztlich. 
Die SPD hat immer nur gesagt: „Es mag sein, daß man gegen die Verträge vor dem Verfassungsgericht klagen kann, das interessiert uns aber gar nicht, weil wir nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewerten: Was wirtschaftlich gut ist, ist auch politisch gut.“ Der Rückkauf ist jedoch wegen des überhöhten Kaufpreises auch wirtschaftlich ein Desaster. Die Berliner müssen diesen Betrag jetzt dreißig Jahre lang über die Wasserpreise zurückzahlen. 
Der Berliner Wassertisch hat sich dagegen von Beginn für die kostengünstigere Rückabwicklung eingesetzt. Eine solche ist immer noch möglich, wenn die Verfassungsklage der Piraten gegen die skandalöse Geheimgarantie erfolgreich ist. 
Abgesehen von den wirtschaftlichen Belangen ist es uns jedoch wichtig, daß unsere Demokratie geschützt wird. Nicht nur für Senator Nußbaum, sondern für die Koalition von CDU und SPD insgesamt sind die demokratischen und rechtsstaatlichen Aspekte jedoch offensichtlich nebensächlich.

Dennoch wollte die Staatsanwaltschaft zunächst keine Ermittlungen wegen Untreue gegen Herrn Nußbaum einleiten – wo sehen Sie Lücken in deren Begründung der Ablehnung? 
Die Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe inhaltlich überhaupt nicht geprüft. Sie hat sich formal darauf zurückgezogen, dass der Rückkaufbeschluss des Abgeordnetenhauses Nußbaums Handeln ausreichend legitimieren würde. Auch argumentiert man, dass der entstandene Vermögensnachteil bezifferbar sein müsse. 
Die Senatsverwaltung für Finanzen verweigert dem Berliner Wassertisch jedoch trotz IFG-Anfrage seit Anfang März die Akteneinsicht in das Wertgutachten zum Veolia-Rückkauf, das konkrete Zahlen enthalten müsste. Wenn Senator Nußbaum hier falsche Zahlen verwendet oder bekannte Risiken nicht berücksichtigt hat, macht er sich unserer Ansicht nach wie vor strafbar. Die Staatsanwaltschaft ist gefordert, das Gutachten zu überprüfen.

Aus Ihrer Sicht hätte der Senat unter anderem ein Gerichtsverfahren um die Wasserpreise abwarten müssen, die sich schließlich als „mißbräuchlich überhöht“ herausstellten. 
Als erstes wäre da das Verfahren um die Preissenkungsverfügung des Kartellamts vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu nennen. Das Gericht hat festgestellt, dass die Wasserbetriebe um mindestens 30 Prozent überhöhte Trinkwasserpreise nehmen. Das mindert natürlich den Unternehmenswert enorm. 
Zudem laufen noch zwei Verfassungsklagen. Die vom Berliner Wassertisch vorbereitete Organklage der Piraten gegen die Gewinngarantie wird in diesem Jahr entschieden. Auch hier ist bei einem erfolgreichen Ausgang mit einer extremen Wertminderung des Unternehmens zu rechnen. Das Düsseldorfer Gericht hat bereits angezweifelt, dass „die eingeräumte Gewinngarantie überhaupt durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gedeckt war. 
Für all diese Klagen hätte der Senator bereits die Vorwirkung in den Rückkaufpreis einkalkulieren müssen. 
Als der Senat die Wasserpreise wegen der Verfügung des Kartellamts senken mußte, hat Senator Nußbaum das als Wohltat gegenüber der Bevölkerung verkauft. Er versucht stets so zu tun, als handle er im Sinne des Volksentscheids und der Bevölkerung – das ist aber mitnichten der Fall.

Wieso nicht? 
Der Senat tut nur das Nötigste. Demnach wird die vom Kartellamt verfügte Preissenkung für Frischwasser zwar um weitere drei Jahre verlängert. Dafür verzichtet das Bundeskartellamt aber darauf, rückwirkend die Wasserpreise zu senken. Der Senat hat die Wasserkunden durch diesen Vergleich erneut um Millionen geprellt. 
Von der aktuellen Senkung – um nur rund 15 Prozent – sind außerdem nur die Frischwasserpreise betroffen. Die Kalkulation der ebenfalls überteuerten Abwassertarife besteht weiter. Darüber kann auch die Mini-Absenkung des Senats in diesem Bereich nicht hinwegtäuschen.

Wem schadet die Politik? 
Neben den Kunden sind es vor allem die Wasserwerker, die im Zuge des nach der Rekommunalisierung umgesetzten Rationalisierungsprogramms „NEO“ 400 Arbeitsplätze verlieren sollen. Die Rationalisierung führt zu einer Arbeitsverdichtung und drängt ältere Arbeitnehmer aus ihrem Job. 
Nach der neoliberalen Privatisierung haben wir jetzt eine neoliberale Rekommunalisierung. Der Berliner Wassertisch fordert dagegen die formale Rekommunalisierung der Wasserbetriebe. Die neoliberale Geschäftsführung, die für den Preismissbrauch und die Investitionsrückstände verantwortlich ist, muss abgelöst werden. Die Wasserbetriebe müssen als transparente und bürgernahe Eigenbetriebe nach dem Kostendeckungsbetrieb geführt werden, bei denen die Arbeiter anständige Löhne erhalten und die Wasserkunden faire Preise zahlen.

*Das Interview führte der Journalist Ben Mendelson mit Wolfgang Rebel. Der hier eingestellte Text ist eine ungekürzte Version der unautorisierten, in der JW abgedruckten Fassung.

 

TTIP gefährdet kommunale Spielräume

Der kommunalpolitische Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATENPARTEI zum TTIP wurde einstimmig im Oldenburger Rat verabschiedet!

Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Antrag vom: 07.05.2014

An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,

die Gruppe Die Linke./Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 26.05.14 den Tagesordnungspunkt

Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)

zu behandeln.

Dazu stellen wir den folgenden Antrag:

1. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das Europäische Parlament auf, dem Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), solange nicht zuzustimmen bis gesichert  ist, dass die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht dadurch gefährdet werden können.

2. Bei den gegenwärtig laufenden Verhandlungen kommt es darauf an, dass die EU-Kommission sich mit Nachdruck dafür einsetzt, dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsankommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.

3. Eine Schwächung bestehender Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie Finanzmarktregeln durch TTIP oder CETA ist inakzeptabel. Politische Handlungsspielräume dürfen nicht beschränkt werden.
Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit müssen auch in Streitfällen gelten. Wirtschaftliches Handeln muss zugleich auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen, wie es das Grundgesetz in Art 14. formuliert.  Die Kontrolle  staatlicher Einschränkungen obliegt den Gerichten. Banken und Konzerne dürfen daneben keine neuen Klagerechte gegen Staaten (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) vor privaten Schiedsgerichten erhalten, die nicht demokratisch legitimiert sind.

4. Der bisherige Prozess der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-USA ist in höchstem Maße intransparent und vernachlässigt erheblich die Rechte der gewählten Parlamentarier auf europäischer, nationaler und Länderebene sowie die der Kommunen. Der Rat der Stadt  fordert die EU-Kommission auf, das Mandat über die Verhandlungen offen zu legen und über den Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten. Geheimverhandlungen sind sofort zu beenden.

Begründung:
Seit Mitte 2013 verhandeln EU und USA offiziell über ein Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen, das sogenannte TTIP. Insbesondere durch eine Angleichung von Normen und Standards soll der größte Handelsraum der Welt entstehen. Auf den Verhandlungstisch kommt alles: Finanzmarktregeln, Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards und vieles mehr. Ganz grundsätzlich zielt das Abkommen darauf ab, durch Investitionsschutzbestimmungen die Entscheidungsfreiheit demokratisch gewählter Parlamente einzuschränken.
Die globalisierungskritische Organisation Attac befürchtet: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als Einfallstor dienen, um die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge einer solchen Privatisierungswelle wären steigende Preise und sinkende Qualität.“
Streitfälle sollen nicht vor den Gerichten der souveränen Staaten sondern von demokratisch nicht legitimierten Schiedsgerichten entschieden werden. Die konkreten Inhalte der Verhandlungen werden geheim gehalten.
In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.

Das Abkommen wird für die Mitgliedstaaten der EU von der Europäischen Kommission verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom Rat erteiltes Mandat, welches jedoch nicht veröffentlicht wird. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und der Rat dem Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Nach Abschluss des Freihandelsabkommens wird dieses für die Mitgliedstaaten bindend. Damit wird es Anwendungsvorrang vor dem europäischem Sekundärrecht, wie beispielsweise Verordnungen und Richtlinien, sowie nationalem Recht haben. Dieses rechtliche Gewicht des Abkommens verstärkt seine mögliche Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge.

Der Deutsche Städtetag hat darauf hingewiesen:

Je nach Ausgestaltung und Wortlaut des Abkommens, könnten Teile der kommunalen Daseinsvorsorge unter den Anwendungsbereich der Handels- und Investitionspartnerschaft fallen. Auch wenn sich das Handelsabkommen nicht direkt mit den Organisationsformen und -aufgaben der öffentlichen Verwaltung befasst, können sich die Inhalte des Abkommens indirekt auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirken. Beschränkend für die Organisationsfreiheit könnte sich beispielsweise eine Marktzugangsverpflichtung auswirken. Diese untersagt lokale Monopole und ausschließliche Dienstleistungserbringer. Somit würde einer Kommune zwar nicht vorgeschrieben, wie sie die öffentliche Daseinsvorsorge zu erbringen hat. Die Marktzugangsverpflichtung könnte jedoch dazu führen, dass neben den kommunalen auch private Unternehmen die Daseinsvorsorgeaufgaben wahrnehmen können müssen und Rechtsformeinschränkungen für die Erbringung nicht zulässig sind.

Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge prinzipiell nicht von einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft erfasst sind. Dies gilt ebenso für das seit Juni 2013 von der EU-Kommission verhandelte „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“
(Trade in Services Agreement – TiSA), welches nationale Dienstleistungsmärkte öffnen soll.

Die Erbringung zahlreicher Aufgaben der Daseinsvorsorge durch kommunale und öffentliche Einrichtungen hat in unserer Gesellschaft eine lange Tradition und hat sich bewährt. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass die Steuerung und Kontrolle der Leistungen der Daseinsvorsorge durch demokratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften erfolgt. Damit stellt die kommunale Daseinsvorsorge ein wichtiges Element eines bürgernahen Europas dar, dem die EU und die Mitgliedstaaten gleichfalls verpflichtet sind.

Die öffentliche Daseinsvorsorge darf daher insbesondere in den Bereichen, in denen sie wichtige Aufgaben in nicht-liberalisierten Märkten wahrnimmt, keinesfalls einer Liberalisierung unterworfen werden. Darunter fällt insbesondere die Wahrnehmung der Aufgaben in der Wasserver- und Abwasserentsorgung.

Diese Bereiche dürfen, vor dem Hintergrund des gerade erzielten Erfolges für die öffentliche Wasserwirtschaft in der Konzessionsvergaberichtlinie der EU, nicht wiederholt angetastet werden. Dies gilt gleichermaßen für die traditionell seitens der Länder und der Kommunen geleistete Kulturförderung. Der Erhalt von eigenen Einrichtungen, wie Theatern, Museen und Bibliotheken und die Förderung von zivilgesellschaftlichem sowie ehrenamtlichem Engagement sind gemeinwohlerhaltende und wichtige Bestandteile der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Kommunen dürfen in der Erbringung auch dieser Aufgaben keinesfalls durch ein Handelsabkommen eingeschränkt werden. Darüber hinaus sind insbesondere auch die sozialen Daseinsvorsorgeleistungen zu nennen. Die Erbringung dieser Leistungen durch Kommunen und die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme sowie die kommunale Kompetenz in der Krankenhausversorgung müssen weiterhin gewährleistet sein und dürfen durch den Abschluss eines Handelsabkommens keiner Einschränkung unterliegen. (Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages auf seiner 209. Sitzung am 12. Februar 2014 in München)

Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender

BVÖD zu TTIP: Öffentliche Dienstleistungen müssen rausgenommen werden!

Pressemitteilung Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen* (bvöd):

05.06.2014

„TTIP muss Qualität und Vielfalt der öffentlichen Daseinsvorsorge garantieren“

Unternehmen und Verbände der öffentlichen Wirtschaft positionieren sich zu geplanter transatlantischer Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP

Berlin, 05.06.2014. Unternehmen und Verbände der öffentlichen Wirtschaft haben sich in einem gemeinsamen Positionspapier zur Rolle der öffentlichen Daseinsvorsorge in der geplanten transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA geäußert. Gegenüber der Bundesregierung bringen sie darin zum Ausdruck, dass in dem Verhandlungsmandat der EU die Rolle der öffentlichen Dienstleistungen und der Daseinsvorsorge nicht ausreichend beachtet wird. Für Deutschland bedeutet das eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung sowie der Vielfalt bei der Erbringung der Daseinsvorsorgeleistungen.

„Es ist Konsens in der Europäischen Union, dass öffentliche Dienstleistungen als fundamentale Grundlage der Gesellschaft eine besondere Aufgabe erfüllen und nicht im selben Umfang den Wettbewerbs- und Marktregeln unterliegen wie andere Dienstleistungen“
, sagt Hans-Joachim Reck, Präsident des Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen (bvöd).

„Der Vertrag von Lissabon ermöglicht den nationalen, regionalen und lokalen Behörden in der Frage, wie öffentliche Dienstleistungen organisiert werden, einen weiten Ermessensspielraum. Wir fordern daher, dass diese Gestaltungsfreiheit und die Vielfalt der Erbringungsformen nicht durch den im TTIP angestrebten unbegrenzten Marktzugang gefährdet wird.“

Grundsätzlich begrüße man das Abkommen als Chance für Wachstum und Wohlstand durch eine vertiefte ökonomische Zusammenarbeit, eine verbesserte internationale Arbeitsteilung und die Verbesserung internationaler Wertschöpfungsketten durch Angleichung und Harmonisierung technischer Normen und Standards. Jedoch muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass die öffentlichen Dienstleistungen vom Anwendungsbereich eines transatlantischen Marktzugangs ausgenommen werden, um die hohe Qualität dieser Dienstleistungen in Deutschland weiter zu garantieren, so Reck.

Auch die Möglichkeit der örtlichen Behörden zur Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungen dürfe nicht als Handelshemmnis angesehen und über internationale Schiedsgerichte von Unternehmen angegangen werden.

Positionen und Forderungen des Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen zu den Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen den USA und der Europäischen Union (TTIP) (pdf)

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*Der Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen (bvöd) ist ein Zusammenschluss von kommunalen und regionalen öffentlichen Unternehmen, Kommunalverbänden, Fach- und Wirtschaftsverbänden der öffentlichen Wirtschaft, von öffentlichen Arbeitgeberverbänden und der öffentlichen Verwaltung.

 

Referendum Thessaloniki: Der Durst Europas nach mehr Demokratie

EUDYSSEE.NET – Neues aus dem alten Europa
20.05.2014

Der Durst Europas nach mehr Demokratie
Von EUdysseus

Parallel zur ersten Runde der Kommunalwahlen waren die Bürger von Thessaloniki am Sonntag dazu aufgerufen, über die Privatisierung des städtischen Wasserwerks abzustimmen. 98% der Wähler votierten ‚Oxi’ und sprachen sich somit gegen den Verkauf der Firma EYATH aus. Aber: Das Referendum ist inoffiziell. Noch am Samstag erklärten das Innenministerium und der oberste Gerichtshof in Athen die Abstimmung für illegal. Und trotzdem: 218.000 Menschen gaben ihre Stimme ab.

[…]

Das für viele bereits totgeglaubte Europa zeigt dabei vor allem eins: Trotz Krisenpolitik und Zwangsprivatisierungen, trotz mangelnder Transparenz der Verwaltungen und der Wirtschaft: Politik ist Sache des Volkes. Der Weg zu einem vereinten Europa darf nicht an der Einbeziehung der Bürger in politische Entscheidungen vorbeiführen. „Es geht hier nicht einfach um Wasser, sondern um die Demokratie als solche“ , erklärt auch Janna Tsokou von Soste To Nero. Wie die Regierung in Athen jetzt mit den deutlichen Ergebnissen des Referendums umgeht bleibt abzuwarten. Eine offizielle Reaktion gab es bisher nicht.[…]

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Weitere Beiträge auf unserer Website zum Thema:

 

Mikrokredite: „Lebensgefährlich und zynisch“

„Lebensgefährlich und zynisch“
03.06.2014

Kleinstdarlehen bedeuten oft die Privatisierung öffentlicher Güter, sagt Ökonom Philip Mader. Er hält einen Großteil des Mikrofinanzsektors für eine Fehlentwicklung.
Interview: Hermannus Pfeiffer

Zitat von Philip Mader aus dem Interview, die Wasserversorgung in Indien betreffend:
Mikrokredite drängen dort in den Wasser- und Sanitärbereich ein. Der Staat wurde in den 90er Jahren geschwächt, Privatisierungen durch die Weltbank scheiterten aber an Protesten. Viele Slums stehen immer noch ohne Wasser und Sanitärversorgung da. Als Lösung werden nun Mikrokredite gepriesen. Arme Menschen sollen private Schulden für öffentliche Güter aufnehmen. Was ihnen von der Mehrheitsgesellschaft vorenthalten wird, sollen die Armen nun auf Pump selbst kaufen: Privatisierung durch die Hintertür.

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The Tricks and Ploys of the Corporate Water Barons

food & water watch 02.06.2014 The Tricks and Ploys of the Corporate Water Barons By Mary Grant The lengths some companies will go to stop communities from gaining local control of their water systems can seem completely crazy. Tomorrow, voters in California’s Monterey Peninsula will go to the polls to decide whether to take the … weiterlesen

EEG-Novelle muss Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz gewährleisten

Die aktuelle Pressemitteilung der GRÜNEN LIGA e.V.


EEG-Novelle muss Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz gewährleisten

Berlin, 2. Juni 2014: Bei der heutigen Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss kommen die wasserwirtschaftlichen Belange der Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes zu kurz.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 5. Mai 2014 vermerkt im Einleitungssatz, die Energiewende sei „ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit, der Bewahrung der Schöpfung und der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen verpflichtet ist“. Bei kaum einem Schutzgut beweist sich dieser Anspruch mehr als bei unseren Trinkwasserressourcen und Gewässern. Die bisherigen Fehlsteuerungen durch das EEG und ihre gravierenden negativen Auswirkungen müssen dringend korrigiert werden.

Die GRÜNE LIGA sieht hinsichtlich des Gewässerschutzes folgende Kernpunkte:

1. Kein weiterer Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse, insbesondere nicht auf der Basis von Mais. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Deckelung des Zubaus für neue Biogasanlagen auf 100MW pro Jahr (§27) darf auf keinen Fall aufgeweicht werden. Geboten ist eher eine Verschärfung.

2. Konzentration der Förderung bei Neuanlagen auf Abfall- und Reststoffe. Die Streichung der auf Einsatzstoffe bezogenen Vergütung (§27) ist daher zu begrüßen.

3. Dringend geboten ist zusätzlich ein Umbau der Förderstruktur für Bestandsanlagen mit dem Ziel, insbesondere den Anbau und Einsatz von Mais deutlich zurückzudrängen.

4. Die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für Anbau für Biomasse durch eine entsprechende Verordnung (§87) ist grundsätzlich zu begrüßen. Diese Kriterien müssen aber insbesondere auch Anforderungen des Gewässerschutzes aufgreifen.

5. Die Förderung der aus Klimaschutzsicht irrelevanten mittleren und kleinen Wasserkraft (bis 5 MW) verbindet ökonomische Ineffizienz mit unverhältnismäßigen ökologischen Schäden, verletzt das Verursacherprinzip und sollte komplett eingestellt werden.

Michael Bender, Leiter der Bundeskontaktstelle Wasser betont: „Die bisherige Biomasseförderung durch das EEG ist, zusammen mit den Agrarsubventionen, ein maßgeblicher Grund dafür, dass die Nährstoffreduktionsziele der Wasserrahmenrichtlinie für die Oberflächengewässer und Küstengewässer, aber auch für das Grundwasser in weiten Teilen Deutschlands verfehlt werden.“ Insbesondere die intensive Ausweitung des Maisanbaus hat dramatische Auswirkungen auf unsere Trinkwasservorkommen und für die ökologische Qualität unserer Gewässer. Diese Einschätzung wird deutschlandweit von Gewässerkundlern, Wasserversorgern und Wissenschaftlern geteilt, wie die Zusammenstellung (pdf) zeigt.

Die Wasserkraftnutzung geht regelmäßig mit der direkten Schädigung des Fischbestandes einher, dem zahlreiche FFH-Arten angehören. Insbesondere bei der Abwanderung des inzwischen akut vom Aussterben bedrohten Aals treten beim Turbinendurchgang Verlustraten von bis zu 100 % auf.

Die Errichtung von geeigneten, gut auffindbaren Fischaufstiegsanlagen und Fischabstiegen mit ausreichenden Restwassermengen und der Ausgleich der sonstigen gewässerökologischen Schäden muss Voraussetzung für die Förderung nach dem EEG sein, nicht allein die Erhöhung der Leistung. Der vorgesehene teilweise Verzicht auf wasserrechtliche Nachweise macht das EEG zu einem Instrument zur Verhinderung der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland.

Ansprechpartner:
Michael Bender / Tobias Schäfer

GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4

10405 Berlin
Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68
e-mail: wasser@grueneliga.de
internet: http://www.wrrl-info.de

Höfken: Trinkwasser darf nicht zur Handelsware werden

Rheinland-Pfalz
23.05.2014

Höfken: Trinkwasser darf nicht zur Handelsware werden

Ulrike Höfken (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) (Foto: Kerstin Bänsch)

„Trinkwasser darf nicht zur Handelsware werden. Sauberes Wasser muss für alle gesichert und deshalb Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben.“ Dafür setzt sich die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken im Bundesrat ein. Auf Initiative unter anderem von Rheinland-Pfalz erteilte eine Mehrheit der Länder heute einer Privatisierung der Wasserversorgung eine klare Absage. „Dass die EU-Kommission die Pflicht privater Ausschreibung der Wasserversorgung zurückgenommen hat, ist dem Druck der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ zu verdanken. Doch es besteht die Gefahr, dass eine Privatisierung durch die Hintertür erfolgt“, erklärte Höfken. Mit Handelsabkommen wie TTIP drohe nicht nur die Unterwanderung von Umwelt- und Verbraucherstandards in der EU – sie könnten auch die Vergabe öffentlicher Aufträge nach ökologischen oder sozialen Kriterien erschweren oder gar unmöglich machen, so die Ministerin. Rheinland-Pfalz und andere Länder fordern die Bundesregierung daher auf, keinem Abkommen zuzustimmen, das den Druck zur Privatisierung öffentlicher Versorgungsaufgaben wie der Wasserversorgung verstärkt. […]

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Gegen neue Schutzzonen. Münchner Trinkwasser aus dem Mangfalltal

BR Bayern 2
28.05.2014

Gegen neue Schutzzonen. Münchner Trinkwasser aus dem Mangfalltal
Von Dagmar Bohrer-Glas

Um das Wassereinzugsgebiet „Thalham-Reisach-Gotzing“ wird seit Jahren gerungen. Für die Münchner bedeutet die Ausweitung des Miesbacher Schutzgebietes, dass ihr hochwertiges Trinkwasser noch besser geschützt wird. Vor Ort gibt es aber großen Widerstand und Misstrauen: Landwirte sehen ihre Existenz gefährdet, Kommunen fühlen sich in ihrer Entwicklung gehemmt und fürchten um ihre Planungshoheit.

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Wiedmann: Rekommunalisierung wurde durch den Berliner Wassertisch auf die Tagesordnung gebracht

Berliner Zeitung
29.05.2014

Volksbegehren beleben die politische Kultur
Von Thomas Rogalla

Die Initiative „Mehr Demokratie“ kämpft für Bürgerbegehren und Volksentscheide. Der Politologe Oliver Wiedmann gehört zu den Leuten, die indirekt den Erfolg des Volksentscheids „100 Prozent Tempelhof“ möglich gemacht haben. Wir sprechen mit ihm über das Für und Wider von direkter Demokratie.

Wiedmann: „…. Themen wie die Rekommunalisierung wurden etwa durch den Berliner Wassertisch auf die Tagesordnung gebracht.“

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