Berliner Wasserbetriebe: Kritiker sehen sich durch Abmahnung des Kartellamtes bestätigt

Berliner Umschau
06.12.2011

Kritiker sehen sich durch Abmahnung des Kartellamtes bestätigt
Seitdem 1999 die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert wurden, sind die Preise um 35% gestiegen. Zu viel, wie nun auch das Bundeskartellamt meint. Die Behörde mahnte die Berliner Wasserbetriebe (BWB) jetzt mit einem 182 Seiten umfassenden Schreiben ab und verlangte eine Preissenkung um 19 Prozent, bzw. 35 Cent je Kubikmeter. Medienberichten zu Folge könnte das für jeden Berliner eine Entlastung von 20 bis 60 Euro pro Jahr bedeuten. Es ist das erste mal, daß die Regulierungsbehörde in die Wasserpreise eingreift.

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Wasserbetriebe wehren sich gegen Abmahnung

meinestadt.de
06.12.2011   | Quelle: dapd

Wasserbetriebe wehren sich gegen Abmahnung
Nach der Abmahnung durch das Bundeskartellamt bezweifeln die Berliner Wasserbetriebe (BWB) die Zuständigkeit der Wettbewerbshüter. “Unsere Preisgestaltung ist an gesetzliche Vorgaben gebunden, weshalb unsere Trinkwasserpreise in ihrem Wesen Gebühren sind”, sagte der BWB-Vorstandsvorsitzende Jörg Simon am Dienstag.

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Berliner Wassertisch fordert von Abgeordneten den Willen zur Politik – PRESSEMITTEILUNG vom 06.12.2011

(Berlin, 6. Dezember 2011)
Seitdem 1999 die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert wurden, sind die Preise um 35% gestiegen. Das Bundeskartellamt hat nun eine Abmahnung an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise versandt.

Die Entscheidung des Kartellamtes zeigt vor allem eines: Die Berliner Landesregierungen konnten oder wollten in den letzten Jahren die Interessen ihrer Bürger nicht ausreichend vertreten. Dazu der Sprecher des Berliner Wassertisches, Wolfgang Rebel:
„Die Berliner Politik kann nicht nur warten, bis das Kartellamt kommt, um die Bürger vor den Profiterwartungen der Wasserkonzerne zu schützen. Die Politiker müssen endlich selbst die Initiative ergreifen. Dazu sind sie gewählt worden!“

Seit mehreren Jahren weist der Berliner Wassertisch auf die Folgen der Wasserprivatisierung hin. Die überhöhten Trinkwasserpreise sind nur ein Symptom von vielen. Gestiegene Preise – übrigens auch beim Abwasser – stehen verminderten Investitionen mit den entsprechenden negativen volkswirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen gegenüber. Nur mit Hilfe eines Volksentscheids konnten die Geheimverträge weitgehend offengelegt werden. Diese Untätigkeit der Politik muss nun ein Ende finden. Der Berliner Wassertisch fordert daher den Senat und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf, endlich alle politischen und juristischen Möglichkeiten zu nutzen, um die misslungene Teilprivatisierung zu beenden. Nicht nur der Senat, auch die Berliner Abgeordneten können hierzu beitragen:

Sie können“ – so Wolfgang Rebel – „sich ihre Haushaltshoheit zurückerobern und versuchen, mit einem Organstreitverfahren die Ru¨ckabwicklung der Vertra¨ge zu erwirken. Ein Leitfaden für dieses Verfahren kann auf unserer Website heruntergeladen werden ( http://localhost/wassertisch/juristischer-leitfaden-nichtigkeit-berliner-wasservertraege/ ). Darüber hinaus müssen die Abgeordneten dafür sorgen, dass der Sonderausschuss für die Prüfung der Privatisierungsverträge mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet wird, um unabhängige juristische Sachverständige hinzuziehen zu können. Ansonsten ist die Prüfung sinnlos, wie Heidi Kosche (MdA, Die Grünen, Berliner Wassertisch) bereits feststellte. Gegebenenfalls muss – wie von Klaus Lederer (MdA, Die Linke) gefordert – ein Untersuchungsausschuss eingerichtet werden.

Bislang macht der rot-schwarze Senat allerdings nicht den Eindruck, als ob er politisch etwas bewegen wolle. Angesichts der Abmahnung des Kartellamts weist Wirtschaftssenatorin von Obernitz nur lapidar darauf hin, dass die „abschließende gerichtliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mu¨nster noch aus[steht], ob das Kartellrecht anwendbar ist.“ Politischer Gestaltungswille im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sieht anders aus.

Kontakt für inhaltliche Nachfragen:
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

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Wasserverträge 1999

Die Konsortialverträge mit Anlagen, die Stille-Gesellschafter-Verträge und der Interessenwahrungsvertrag wurden per OCR und Hand-Nacharbeit in durchsuchbare PDF-Dateien umgewandelt. Obwohl dies mit großer Sorgfalt geschah, können kleinere Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Unter http://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/artikel.7166.php können die Verträge – auch als konsolidierte Fassung – von der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen heruntergeladen werden. Hier sind inzwischen auch Dokumente im Zusammenhang mit dem Rückkauf der RWE-Anteile und der Veolia-Anteile veröffentlicht.

Hinweis:

Die auf der Senats-Website verfügbaren Dokumente sind lediglich PDF-Scans und nicht durchsuchbar.

Hier nun die wichtigsten Vertragsdokumente von 1999 in durchsuchbarer Form. Die konsolidierte Fassung (s.o.) steht leider noch nicht in durchsuchbarer Form zur Verfügung.
Konsortialvertrag vom 14.06.1999
Anlage 6.1 zum Konsortialvertrag (Stille Gesellschafter I Vertrag)
Anlage 6.2 Kons.-Vertrag (Stille Gesellschafter II Vertrag u. Vertrag über einheitl. Leitung)
Anlage 6.3 zum Konsortialvertrag (Interessenwahrungsvertrag)
Anlage zum Stille Gesellschafter I Vertrag (Schiedsvereinbarung)
Anlage zum Stille Gesellschafter II Vertrag (Schiedsvereinbarung)
Anlage zum Interessenwahrungsvertrag (Schiedsvereinbarung)

Außerdem gibt es Änderungsvereinbarungen zum Konsortialvertrag und den zugehörigen Stille-Gesellschaften-Verträgen. Eine der wichtigsten Änderungsvereinbarungen ist die 5. Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003, die nun auch als durchsuchbare PDF-Datei zur Verfügung steht. Hier wird u.a. in der Präambel erläutert, wie die Teilnichtigerklärung des Teilprivatisierungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof (Urteil vom 21. Okt. 1999) umgangen werden soll:
Fünfte Änderungs-Vereinbarung zum Konsortialvertrag von 1999 abgeschlossen am 24.10.2003

Rot-Schwarz fährt Volksentscheids-Gesetz vor die Wand – PRESSEMITTEILUNG vom 01.12.2011

(Berlin, 1. Dezember 2011)
Große Koalition verhindert wirksame Prüfung der Wasserverträge. Ein Sonder­ausschuss „Wasserverträge“ ist zwar eingesetzt, bleibt aber ohne Finanzmittel für unabhängige Sachverständige. Der Wassertisch bittet deshalb um Spenden.

Auf Antrag der Großen Koalition hat das Abgeordnetenhaus heute einen Sonderausschuss „Wasserverträge“ zur Untersuchung der bislang offengelegten Geheimverträge zur Wasser­privatisierung eingesetzt. Sie folgt damit §3 des Volksentscheidsgesetzes, das die Prüfung des Vertragswerkes in einer „öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ verlangt. Nur: Der Sonderausschuss stellt keine Mittel bereit, von denen unabhängige Sachverständige bezahlt werden könnten. Dazu Heidi Kosche, Abgeordnete der Grünen und langjähriges Mitglied des Wassertischs: „Das Vorgehen der rot-schwarzen Koalition ist ein Skandal. Wenn kein Geld für juristischen Sachverstand vorhanden ist, macht die Prüfung der Verträge überhaupt keinen Sinn.

Zur Ausarbeitung der Verträge zur Teilprivatisierung der BWB war der schwarz-roten Koalition 1999 keine Kanzlei zu teuer. Der damalige haushaltspolitische Sprecher der SPD, Klaus Wowereit, hatte ohne Zögern einen zweistelligen Millionenbetrag zur Anfertigung des Vertragswerks durchgewunken. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid bezeichneten alle Parteien die Privatisierung als misslungen. Nur für die Prüfung des Vertragswerks mit der verfassungswidrigen Gewinngarantie ist nicht ein Euro da. Dabei zahlen die Berliner Bürger wegen der Privatisierung jedes Jahr eine Viertelmilliarde Euro zuviel an Wassergebühren.

Der Sprecher des Berliner Wassertischs Wolfgang Rebel sieht im Vorgehen der rot-schwarzen Koalition eine Fortsetzung der bisherigen Blockadepolitik des Senats gegen den Volksentscheid, die dringend korrigiert werden muss: „Der Wassertisch fordert, dass qualifizierte Juristen in die Prüfung des Sonderausschusses einbezogen werden. Bei der Auswahl dieser Juristen muss der Wassertisch ein Mitspracherecht besitzen, damit nicht die gleichen Kanzleien gefragt werden, die die Verträge angefertigt haben.“ Mit dem Arbeitskreis unabhängiger Juristen gibt es zudem bereits eine Gruppe von qualifizierten Experten, die sich schon intensiv mit den Verträgen auseinandergesetzt haben.

Der Berliner Wassertisch bittet um Spenden auf ein Sonderkonto bei der Grünen Liga Berlin, damit der Prüfung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ dennoch juristische Expertise von Seiten der Berliner Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden kann:

  • Kontoinhaber: Grüne Liga Berlin            Kontonummer: 3060508
  • Bank für Sozialwirtschaft,                       BLZ 100 205 00
  • Kennwort:                                              Sonderausschuss Wasserverträge

Kontakt für inhaltliche Nachfragen:
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

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