Uni lässt es gut sein mit der Aufklärung

taz.de
19.03.2012

PRO-ATOM-STUDIE AN DER HU
Uni lässt es gut sein mit der Aufklärung
von S. Heiser & M. Kaul

Ein Professor von der Humboldt-Universität will für 135.000 Euro eine Pro-Atom-Studie schreiben. Die Universität verspricht den Fall zu prüfen – seitdem mauert sie.

BERLIN taz | In der Affäre um Professor Joachim Schwalbach setzt die Berliner Humboldt-Universität auf Schweigen. Weil das private Interesse des umstrittenen Professors höher wiege als das öffentliche Aufklärungsinteresse, will die Hochschule sich zu offenen Fragen in der Affäre nicht mehr verhalten.

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Rot-Schwarz spart bei der Demokratie! – PRESSEMITTEILUNG vom 16.03.2012

(Berlin, 16.03.2012) In der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ wiesen die Ausschuss-Mitglieder der Regierungskoalition einen Antrag der Opposition zurück, ein externes Gutachten zum Thema „Einhaltung des Demokratriegebots“ in Auftrag zu geben. Der CDU-Abgeordnete Dr. Hausmann begründete seine Verweigerung mit dem Hinweis, man spare dadurch Steuern.

Eine Untersuchung des Wirtschaftsexperten des Berliner Wassertischs, Rainer Heinrich, hatte in der letzten Sitzung des Ausschusses ergeben, dass die Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe verfassungswidrigerweise weder die personelle noch die sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation besitzt. Der Ausschuss schien daraufhin einig zu sein, diese Thematik näher untersuchen zu lassen. Heute blieb davon allerdings nicht viel übrig. Nun soll sich erst einmal der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst (WPD) an der sehr speziellen verfassungsrechtlichen Materie erproben. Danach könne bei Bedarf immer noch ein externes Gutachten beauftragt werden. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Sicherlich kann auch der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst sinnvolle Hilfestellung leisten. Wenn er aber eingesetzt wird, um schwierige rechtliche Analysen außerhalb seines üblichen Aufgabenbereichs zu erstellen, dann wird damit der Bock zum Gärtner gemacht. Dadurch wird die im Volksentscheid-Gesetz geforderte unabhängige Prüfung der Verträge nur weiter verschleppt.“

Die heutige Ausschusssitzung ließ deutlich erkennen, dass die Ausschussmitglieder der Regierungskoalition nicht aktiv an der Aufklärung über die Wasserverträge mitwirken wollen. Die Zeit wird mit Diskussionen über Formalien vertan, inhaltliche Arbeit wird von SPD und CDU boykottiert. Diese Taktik nützt nicht nur den Konzerne RWE und Veolia, sie verstärkt auch die Parteien- und Demokratieverdrossenheit bei Bürgerinnen und Bürgern. „Wenn das so weitergeht, wird der Ausschuss noch im Herbst über die Strukturierung seiner Arbeitsweise debattieren,“ meint eine Besucherin nach der Sitzung. Von den ursprünglich 18 geplanten Sitzungsterminen sind schon vier ausgefallen oder können nicht wie geplant stattfinden. Eine Verständigung über Ersatztermine kommt jedoch nicht zustande – der Vorsitzende hat keinen Terminkalender dabei.

Kontakt für inhaltliche Nachfragen zum „Sonderausschuss Wasserverträge“
Dipl.-Kfm. Rainer Heinrich Telefon: (030) 34 33 32 32

Weitere Informationen zum Sonderausschuss unter:
http://localhost/wassertisch/sonderausschuss/

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

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Und was macht Klaus Wowereit?

NRhZ
14.03.2012

LOKALES
Die Wasserkonzerne und Berlins Senat haben längst nicht alles offen gelegt
Und was macht Klaus Wowereit?
Von Peter Kleinert

„Heut‘ ist ein wunderschöner Tag“, denn: „Am heutigen Dienstag werden
gemäß dem vor einem Jahr verkündeten Gesetz zur Offenlegung der Verträge
über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe alle
diesbezüglichen Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden ungültig – falls
sie bis jetzt noch nicht veröffentlicht sind. Wir sind überzeugt, dass noch vieles im Dunkeln liegt, was das Licht der Öffentlichkeit scheuen muss“, erklärt Wassertisch-Sprecherin Ulrike von Wiesenau in einer Pressemitteilung vom 13. März.

Für diese Regelung der Offenlegung aller Verträge hatten sich, wie berichtet, im Volksentscheid am 13. Februar 2011 über 666.000 Berlinerinnen und Berliner ausgesprochen. Allerdings trübt nun eine Aktion der privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe, des Atomkonzerns RWE und des Pariser Wasser- und Abfallwirtschaftskonzerns Veolia, die optimistische Stimmung der Berliner WasserverbraucherInnen. Die Konzerne wollen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das durch den Volksentscheid durchgesetzte Gesetz klagen.

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Sonderausschuss untersucht am Freitag die Verletzung des Demokratiegebots bei der Unternehmensführung der BWB – PRESSEMITTEILUNG vom 14.03.2012

(Berlin, 14. März 2012) In einem Vortrag vor dem Sonderausschuss hat Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs, aufgezeigt, dass die Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe weder sachlich noch personell demokratisch legitimiert ist. Dazu soll er Freitag befragt werden.

Während RWE und Veolia nach Karlsruhe ziehen, um gegen das erste Berliner Volksgesetz zu klagen, braut sich im Sonderausschuss „Wasserverträge“ neues Unheil für die Wasserkonzerne zusammen. Am 2. März deckte Rainer Heinrich mehrere Rechtsverstöße auf, die durch den ehemals geheimen Konsortialvertrag verursacht werden. In seinem Vortrag vor dem Sonderausschuss arbeitete er heraus, dass die Unternehmensführung der BWB verfassungswidriger Weise weder eine personelle noch eine ausreichende sachliche demokratische Legitimation besitzt. Dazu Rainer Heinrich: „Dass RWE und Veolia sich nun nach Karlsruhe wagen, ist angesichts der Verfassungswidrigkeit des Konsortialvertrags ein Witz. Die Privatisierungsverträge sind insgesamt null und nichtig. Sie müssen rückabgewickelt werden.“

In der Sitzung des Sonderausschusses am 16. März werden die Rechtsmängel zum Gegenstand einer erneuten Befragung werden. Starker Widerstand wird von der SPD zu erwarten sein, die den Ausschuss nach Einschät-zung des Wassertischs bis jetzt überwiegend dazu benutzt hat, die verfassungswidrigen Verträge zu verteidigen. In der letzten Sitzung zeigte sich der SPD-Abgeordnete Nikolaus Karsten „genervt“ angesichts der fundierten Kritik an dem Vertragswerk, an dessen Zustandekommen Klaus Wowereit als damaliger haushaltspolitischer Sprecher der SPD maßgeblich beteiligt war. Trotz der mittlerweile kartellrechtlich bestätigten Abzocke der Wasserkonzerne genießen RWE und Veolia offensichtlich immer noch die Protektion des Senats. Der Wassertisch hofft dagegen auf die Unterstützung der Berliner Medien. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Situation spitzt sich zu. Die Berliner benötigen jetzt dringend die Unterstützung ihrer Journalisten, da Senat und Wasserkonzerne immer noch entschlossen sind, so wenig Transparenz und Öffentlichkeit wie möglich zuzulassen.“

Nerven zeigen mittlerweile nicht nur die Koalitionsabgeordneten, sondern auch Veolia und RWE. Die unpopuläre Verfassungsklage gegen den Willen der 98,2 Prozent, die vor einem Jahr für das Offenlegungs-Gesetz gestimmt haben, ist eine Verzweiflungstat. Damit wollen die Wasserkonzerne verhindern, dass sie kompromittierende Absprachen offenlegen müssen. Es handelt sich hierbei um wichtige Unterlagen. Der Wassertisch vermisst unter anderem noch folgende Dokumente (die laut Volksgesetz ab heute nichtig sind):
• das Gewinnerwartungstableau Stand Okt. 1999-2028 • den Bilanzstatus v. 29.10.1999 zur Unterzeichnung des Schlussprotokolls • Nebenabrede zu den Auswirkungen der Abschreibungsumstellung von Herstellungs- und Anschaffungskosten auf Wiederbeschaffungszeitwerte bis 2028 • Nebenabreden zur Behandlung der nicht betriebsnotwendigen Grundstücke • Nebenabreden zur Verwertung der nationalen und internationalen Patente der Berliner Wasserbetriebe • Vertrag über die Errichtung des Kompetenzzentrums Wasser (KBW) und die in diesem Zusammenhang getroffenen Nebenabreden • Nebenabreden zur Umsetzung der WRRL • Nebenabreden zur Umsetzung der Investitionsplanung (3 Mrd. € bis 2020) • Nebenabreden zur Umsetzung des Abwasserbeseitigungsplans • Nebenabreden zur Umsetzung der Sanierung der Mischwasserkanalisation • Nebenabreden zur Verwirklichung des Anschlussgrades an die Kanalisation in den Außenbezirken • Nebenabreden zur Umsetzung des Wasserversorgungskonzepts • Nebenabreden zur Umsetzung allgemeiner umweltpolitischer Auflagen • der Vertrag des Vertrauens • Nebenabreden zur Umsetzung des Vertrages des Vertrauens etc.

Nächste Sitzung: 16.3.2012 12h, Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin
Sitzplatzreservierung unter: http://kurzurl.net/CjDRK

Kontakt für inhaltliche Nachfragen zum „Sonderausschuss Wasserverträge“
Dipl.-Kfm. Rainer Heinrich Telefon: (030) 34 33 32 32

Weitere Informationen zum Sonderausschuss unter:
http://localhost/wassertisch/sonderausschuss/

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

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Konzerne klagen gegen Volksentscheid

junge Welt
14.03.2012

KRIEGSERKLÄRUNG
Konzerne klagen gegen Volksentscheid
von Jörn Boewe

Alle Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind, sind (…) vorbehaltlos offenzulegen.« 666000 Berliner stimmten am 13. Februar 2011 für diesen Text und machten ihn damit zum Gesetz. Dagegen klagen nun die Konzerne RWE und Veolia vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ein gutes Jahrzehnt nachdem CDU und SPD 49,9 Prozent der kommunalen Wasserwerke an ein privates Konsortium verkauft hatten, zogen die Hauptstädter mit ihrem Volksentscheid die Konsequenz aus ihren Erfahrungen mit der Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge.

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BWB: RWE und Veolia legen mit Freshfields Verfassungsbeschwerde ein

juve.de
13.03.2012

BWB: RWE und Veolia legen mit Freshfields Verfassungsbeschwerde ein

RWE und Veolia haben als private Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe (BWB) Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie richtet sich gegen das Gesetz zur Offenlegung der Wasserverträge.

Per Volksentscheid wurde das Gesetz zur Vertragsoffenlegung im Februar 2011 beschlossen. RWE und Veolia sehen das Gesetz als zu ungenau formuliert an und wollen Rechtssicherheit über die Frage, ob über die Verträge hinaus Dokumente veröffentlicht werden müssen. Hintergrund ist die regional umstrittene Teilprivatisierung der BWB, des größten Wasserversorgers Deutschlands.

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