Wassergesetz kommt vors Bundesverfassungsgericht

Berliner Morgenpost
12.03.2012

RWE UND VEOLIA KLAGEN
Wassergesetz kommt vors Bundesverfassungsgericht

Das per Volksentscheid beschlossene Gesetz zur Wasserverträge-Offenlegung kommt vor das Bundesverfassungsgericht. Die privaten Mitbesitzer der Berliner Wasserbetriebe BWB, Veolia und RWE, halten das Gesetz für verfassungswidrig. Jetzt wollen sie eine höchstrichterliche Entscheidung.

RWE Aqua und Veolia Wasser, die privaten Miteigner der Berliner Wasserbetriebe (BWB), klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das „Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“. Das Gesetz war im Februar 2011 mit dem ersten erfolgreichen Volksentscheid Berlins angenommen worden.

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Klage nährt Verdacht auf Existenz unveröffentlichter Dokumente

Berliner Zeitung
13.03.2012

WASSERBETRIEBE
Klage nährt Verdacht auf Existenz unveröffentlichter Dokumente

Berlin – Die Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe nährt bei Kritikern den Verdacht auf die Existenz weiterer unveröffentlichter Dokumente.

„Wer so handelt, hat offensichtlich etwas zu verbergen“, sagte der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm, am Dienstag zu der Klage der privaten Anteilseigner RWE und Veolia. Auch die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch vermutet, dass noch nicht alles restlos offengelegt wurde.

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RWE und Veolia klagen

berlin.business-on.de
12.03.2012

JUSTIZ
RWE und Veolia klagen
(dapd)

Berlin. RWE und Veolia legen eine Verfassungsbeschwerde ein. Die Klage richtet sich nicht gegen die Offenlegung der Wasserverträge. Die Unternehmen streben Rechtssicherheit an.

Die privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe (BWB), RWE und Veolia, haben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur vollständigen Offenlegung von Geheimverträgen des Unternehmens eingelegt. Nach ihrer Auffassung schafft die „nicht eindeutige und missverständliche Fassung dieses Gesetzes eine erhebliche Rechtsunsicherheit“.

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Gesellschafter der Wasserbetriebe klagen erneut

Tagesspiegel
13.03.2012

BERLIN
Gesellschafter der Wasserbetriebe klagen erneut

Erst stimmten sie der Offenlegung der Wasserverträge mit dem Land Berlin zu, jetzt fechten sie das entsprechende Gesetz plötzlich an: RWE Aqua und Veolia Wasser sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die beiden Eigentümer von zusammen etwa der Hälfte der Anteile an den Berliner Wasserbetrieben haben eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie richtet sich gegen das „Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“.

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Zeit für einen neuen Umgang

taz.de
12.03.2012

WELTWASSERFORUM IN MARSEILLE
Zeit für einen neuen Umgang
von Rudolf Balmer

In Marseille debattieren Staatsvertreter, Manager und Experten über das Geschäft mit dem Wasser. Die Nähe zu großen Konzernen ruft Kritik hervor.

PARIS taz | „Time for Solutions“ – „Es ist an der Zeit, Lösungen zu finden“: Unter diesem Motto versammeln sich seit Sonntag in Marseille Besucher aus 140 Ländern zum diesjährigen „Weltwasserforum“. Rund 20.000 Teilnehmer – Staatsvertreter, Firmenangehörige, Experten und Interessierte – wollen nach Angaben der Organisatoren in der französischen Mittelmeermetropole bis zum kommenden Freitag über einen besseren Umgang mit dem Wasser debattieren.

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Berliner Wassertisch sieht sich bestätigt – Private und Senat haben noch nicht alles offen gelegt. – PRESSEMITTEILUNG vom 12.03.2012

(Berlin, 12. März 2012) Die privaten Teilhaber der Berliner Wasserbetriebe klagen gegen das erste Berliner Volksgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.

Gegenstand der Klage ist eine Verhinderung der vollständigen Offenlegung der Geheimverträge. RWE und Veolia möchten angeblich einerseits geklärt wissen, „was exakt von der Veröffentlichungspflicht erfasst ist und was nicht“ und andererseits verhindern, dass „eine Nichterfüllung von Veröffentlichungspflichten zur Unwirksamkeit von Verträgen“ führt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Gründe für diese Klage sind klar: Senat und Konzerne haben die Geheimverträge gesetzeswidriger Weise noch nicht vollständig offengelegt und fürchten nun, dass die lukrativsten Teile ihres Machwerks ungültig werden könnten.“

Erst in der letzten Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ hat der Wassertisch-Wirtschaftsexperte Rainer Heinrich die Veröffentlichung des Gewinnerwartungstableaus bis 2028 angemahnt. Da das Gewinnerwartungstableau in Verbindung mit der Gewinngarantie als Sicherheit diente, um die Kredite für den Kauf der Wasserbetriebe zu erhalten, können die Konzerne nicht riskieren, dass es seine Gültigkeit verliert. Andererseits können sie es nicht veröffentlichen, da die Gewinngarantie als Banksicherheit gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstößt. Weitere Nebenabsprachen wie die über den Verkauf von Grundstücken, Patenten etc. liegen ebenfalls noch nicht offen.

Die Wasserkonzerne RWE und Veolia befinden sich in einer Zwickmühle. Legen sie alles offen, wird die Rechtswidrigkeit der Verträge und die Skrupellosigkeit der verantwortlichen PolitikerInnen und Konzernlenker deutlich, mit der sie gegen die Interessen der Bürger verstoßen haben; tun sie es nicht, verlieren die Wasserkonzerne ihre Ansprüche. Bislang haben sowohl der Senat als auch RWE und Veolia den Gang nach Karlsruhe vermieden, da sie nicht gegen den politischen Willen von 98,2 % der Berliner Bevölkerung klagen wollten, die für das Offenlegungsgesetz gestimmt haben. Doch offensichtlich ist ihnen die öffentliche Meinung mittlerweile egal. Der Berliner Wassertisch bewertet die Klage als Verzweiflungstat der Konzerne: „Das PPP-Geschäftsmodell verträgt einfach keine Transparenz. Das Offenlegungsgesetz war für die verantwortlichen PolitikerInnen und die Konzerne der Super-Gau.“

In der nächsten Sitzung des Sonderausschusses Wasserverträge am 16.3. steht die verfassungswidrige Unterbrechung der demokratischen Legitimationskette für die Unternehmensführung der Berliner Wasserbetriebe auf der Tagesordnung. Auch dies verspricht wieder interessant zu werden.

Kontakt für inhaltliche Nachfragen zum „Sonderausschuss Wasserverträge“
Dipl.-Kfm. Rainer Heinrich Telefon: (030) 34 33 32 32

Weitere Informationen zum Sonderausschuss unter:
http://localhost/wassertisch/sonderausschuss/

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

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