Umkehr in der Privatisierungspolitik

taz
17.07.2012

BERLIN KAUFT WASSERBETRIEBE ZURÜCK
Umkehr in der Privatisierungspolitik
von Konrad Litschko

Das Land Berlin kauft seine ehemaligen Wasserbetriebe vom Energiekonzern RWE wieder zurück. Kritiker bezweifeln aber, dass nun die Wasserpreise wieder sinken.

Knapp anderthalb Jahre nach einem erfolgreichen Volksentscheid für billigere Wasserpreise macht der Berliner Senat Ernst: Am Dienstag verkündete Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos), er werde für 618 Millionen Euro Anteile an den Berliner Wasserbetrieben zurückkaufen, die 1999 an den Energiekonzern RWE abgegeben worden waren.

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Rückkauf in trockenen Tüchern

taz
17.07.2012

BERLIN REKOMMUNALISIERT
Rückkauf in trockenen Tüchern
von Konrad Litschko

Nüchtern verkündet der Finanzsenator den Teilrückkauf der Wasserbetriebe. Opposition und CDU reicht das nicht: Sie wollen auch sinkende Wasserpreise.

Euphorie klingt anders. Er könne das Geschäft vertreten, erklärt Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos), als er am Dienstag den Rückkauf des 24,9-prozentigen RWE-Anteils an den Wasserbetrieben verkündet – trocken wie immer, da hilft auch die adäquat wasserblaufarbene Krawatte nichts.

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Senat verschleudert Millionen bei Rückkauf der Wasserbetriebe – PRESSEMITTEILUNG VOM 17.07.2012

(Berlin, 17. Juli 2012) Nach Presseberichten wird der Berliner Senat heute den Rückkauf der RWE-Anteile an den Berliner Wasserbetrieben für rund 650 Millionen Euro beschließen.

Die ersten Gerüchte, dass der Wasserkonzern RWE Aqua seine Unternehmensanteile verkaufen möchte, wurden schon kurz nach dem erfolgreichen Wasservolksentscheid bekannt, mit dem die Berliner Bevölkerung mit einer Mehrheit von 98,2% der abgegebenen Stimmen die Offenlegung der damaligen Geheimverträge der Wasserprivatisierung gesetzlich beschlossen hatte. Nun ist es soweit. Der Senat beschließt heute, die Anteile für rund 650 Millionen Euro zurückzukaufen. Obwohl der Rückkaufpreis damit unter dem Einstiegspreis liegt, ist es kein gutes Geschäft. Inzwischen hat das Bundeskartellamt aufgedeckt, dass das Unternehmen unter der betrieblichen Führung der privaten Konzerne Veolia und RWE seine hohen Gewinne nur durch einen deftigen Preismissbrauch „erwirtschaften“ konnte. Das Bundeskartellamt hat daraufhin eine Preissenkungsverfügung erlassen. Trotz verschiedener Klagen der BWB gegen diese Verfügung ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis sie wirksam wird [vgl. dazu Kommentar v. Rainer Heinrich]. Es ist auch kein Geheimnis, dass die angestrebten Unternehmenserträge danach in den Keller gehen werden. Ohne die Aussicht auf die Erträge aus den missbräuchlich überhöhten Preisen sind die Unternehmensanteile jedoch erheblich weniger wert als dies gegenwärtig der Fall ist – wie schon von verschiedener Seite angemerkt worden ist. Gerade vor dem Hintergrund der Veruntreuungsvorwürfe gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus, im Fall des Rückkaufs der EnBW, fordert Rainer Heinrich, stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs eine Überprüfung des Kaufpreises: „ Die Höhe des Rückkaufpreises ist nach unserem Wissensstand ein Skandal. Wir fordern eine Offenlegung der Unternehmenswertberechnung. Der Kaufpreis muss berücksichtigen, dass die Ertragsaussichten der Wasserbetriebe durch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts wegen des jahrelangen Preismissbrauchs extrem sinken werden.“

Zudem steht der Übereifer des Landes bei dem Abschluss des Rückkaufes in krassem Gegensatz zur Verschleppungstaktik der Senatsparteien im Sonderausschuss „Wasserverträge“. Dieser wurde aufgrund des Volksgesetzes eingerichtet und hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit der ehemaligen Geheimverträge öffentlich und unter Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger zu überprüfen. Bislang haben weder SPD und CDU gezeigt, dass sie an einer effektiven Aufklärung interessiert sind. Der Privatisierungsverträge sind jedoch nicht nur nach Erkenntnissen des Wassertisches höchstwahrscheinlich verfassungswidrig und müssen daher rückabgewickelt werden. Eine Rückabwicklung würde zu einer wesentlich günstigeren Rekommunalisierung führen, da dann die reichlichen Gewinne der Privaten gegen den Kaufpreis von 1999 aufgerechnet würden. Nach Ansicht des Berliner Wassertischs dürfte ein möglicher Rückkauf erst nach Abschluss der Arbeit des Ausschusses und der Ausschöpfung der schon aufgezeigten Klagemöglichkeiten gegen die Wasserverträge erfolgen. Der Berliner Wassertisch fordert daher das Parlament auf, keinem Rückkaufvertrag zuzustimmen, der nicht für den Fall der Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Wasserverträge von 1999 eine Vorbehaltsklausel vorsieht.

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84

Rainer Heinrich
Telefon: 030 34333232

Web: www.berliner-wassertisch.info

Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info

Twitter: https://twitter.com/bwassertisch

Facebook: http://www.facebook.com/BWassertisch

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Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Wasserbetriebe in der Kritik

junge Welt
14.07.2012

Berlin
Wasserbetriebe in der Kritik
(dapd/jW)

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster im Streit der Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit dem Bundeskartellamt hat die Bürgerinitiative Wassertisch am Freitag Kritik an der Preistreiberei des teilprivatisierten Unternehmen geübt.

»Wieder einmal haben die vom SPD-CDU-Senat beaufsichtigten Wasserbetriebe viel Geld und Mühe aufgewendet, um die mißbräuchlich überhöhten Preise zu retten«, sagte Sprecher Wolfgang Rebel in Berlin.

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„Eine böse Schlappe“

Berliner Morgenpost
12.07.2012

VERBRAUCHER
„Eine böse Schlappe“
von Joachim Fahrun

Aus Sicht der Kritiker bedeutet der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster, wonach die Berliner Wasserbetriebe eben nicht unbehelligt von den Kartellbehörden ihre Preise allein nach Landesrecht festlegen dürfen, eine „böse Schlappe“ für das zu 51 Prozent landeseigene Unternehmen. „Es wird immer deutlicher, dass wir zehn Jahre lang überhöhte Wasserpreise bezahlt haben“, sagte Heidi Kosche (Grüne). In den Rechtsstreitigkeiten gewännen „immer die, die das von Anfang an angeprangert haben“.

Die Richter aus Nordrhein-Westfalen, die wegen des Sitzes des Bundeskartellamtes in Bonn für die Verfahren zuständig sind, hatten festgestellt, dass der Streit über die Berliner Wasserpreise wie andere Verfahren um möglicherweise missbräuchlich festgelegte Preise vor dem Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen werden müssen. Damit ist die Zuständigkeit des Kartellamtes für die Überwachung der Berliner Wasserpreise bestätigt worden.

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Senat und Wasserbetriebe blamieren sich weiter – PRESSEMITTEILUNG VOM 13.07.2012

(Berlin, 13.07.2012) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden: Die Berliner Wasserpreise sind nicht – wie die Gebühren kommunaler Wasserversorger – vor Preissenkungsverfügungen des Bundeskartellamtes geschützt.

Nach dem OVG-Urteil steht der jetzige Preismissbrauch bei den Wasserbetrieben weiterhin am Pranger. Er ist eine logische Folge der Teilprivatisierung von 1999. Mit der Gewinngarantie und der Übergabe der Unternehmensführung in die Hände der privaten Wasserkonzerne Veolia und RWE wurde die Grundlage für die jetzige Situation gelegt. Es ist erschreckend, dass das Bundeskartellamt und nicht die eigentlich für die Aufsicht über die Wasserbetriebe zuständige Senatorin von Obernitz (für CDU) für die Interessen der Bürger streitet. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Wieder einmal haben die vom SPD-CDU-Senat beaufsichtigten Wasserbetriebe viel Geld und Mühe aufgewendet, um die missbräuchlich überhöhten Preise zu retten. Wir fordern eine vollständige Übernahme der Wasserbetriebe in die öffentliche Hand und eine Umstellung der Wasserversorgung von Gewinnmaximierung auf das Kostendeckungsprinzip. Nur so können die Interessen der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden.“

Es ist für den Wassertisch unfassbar, dass sich die Senatsseite in Münster darauf eingelassen hat, die missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise mit windigen juristischen Tricks zu verteidigen. Die Niederlage der Anwälte der Berliner Wasserbetriebe ist indessen keine Überraschung. Wenn im Prozess versucht wurde, die privatrechtlichen Wasserpreise in eine quasi behördliche Gebühr umzudeuten, so war dies in etwa die gleiche Verdrehung von Tatsachen, wie bei der Teilprivatisierung selbst. Damals wurde die in den Verträgen verankerte betriebliche Führung der Privaten vertuscht, um die Wasserbetriebe mit 50,1 % nach wie vor als öffentlich geführtes Unternehmen erscheinen zu lassen. Die Logik der Verträge war und ist, den Profit von Veolia und RWE über die Interessen der Berliner Bürger an einer nachhaltigen, sozialen und zukunftsorientierten Wasserversorgung zu stellen. Die formale Unangreifbarkeit der Verträge ist eben nur eine scheinbare. Der Berliner Wassertisch hofft daher, dass nun eine Fraktion des Abgeordnetenhauses den Mut findet, das verfassungswidrige Vertragswerk insgesamt zu Fall zu bringen. Die daraus folgende Rückabwicklung wäre die günstigste Form einer Rekommunalisierung. Ein juristischer Leitfaden für ein Organstreitverfahren liegt vor und kann von unserer Website heruntergeladen werden.

Dazu Rainer Heinrich, stellvertretender Sprecher des Berliner Wassertischs: „Die Vertragskonstruktion, die zum jetzigen Preismissbrauch der BWB geführt hat, begünstigt die Konzerne derart einseitig zu Lasten der Bürger, dass wir sie vor Gericht aufgearbeitet sehen wollen.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)