EnBW will den Wasserpreis drastisch erhöhen

Stuttgarter Nachrichten
03.07.2012

Um 22 Cent
EnBW will den Wasserpreis drastisch erhöhen
von Josef Schunder

Stuttgart – Die Öffentlichkeit soll nach dem Willen der EnBW Regional AG noch nichts davon erfahren, aber bei der Landesregulierungsbehörde im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat das Unternehmen das Ansinnen schon vorgebracht. Im Stuttgarter Rathaus auch. Der Plan ist, den Wasserpreis in Stuttgart zum 1.?August von 2,34 Euro pro Kubikmeter auf 2,56 Euro brutto mit Mehrwertsteuer zu erhöhen, heißt es im Rathaus. Das wären stattliche 22 Cent.

Wie sehr der Preis angehoben werden soll, will Gabriele Fanta, Pressesprecherin der EnBW Regional AG, nicht sagen. Nur so viel: Bei den Überlegungen gehe es um eine moderate Anpassung, nachdem die Preise fünf Jahre lang nicht verändert worden seien. Und: Ein Standardhaushalt mit drei bis vier Personen verbrauche im Jahr etwa 150 Kubikmeter Trinkwasser.

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VDGN und Wassertisch rufen Berliner auf: Wasser nur noch unter Vorbehalt zahlen

Berliner Umschau
06.07.2012

VDGN und Wassertisch rufen Berliner auf: Wasser nur noch unter Vorbehalt zahlen

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und der Berliner Wassertisch rufen die Berliner Verbraucher dazu auf, ihre Wasserrechnungen ab jetzt nur noch unter Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen und an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegebenen Einzugsermächtigungen rückgängig zu machen. Damit können die Berliner verhindern, zuviel gezahltes Entgelte für das Wasser zu verlieren.

Hintergrund ist die Preismißbrauchsverfügung, die das Bundeskartellamt Anfang Juni gegen die Wasserbetrieb mit sofortiger Wirkung erlassen hatte. Es wurde den BWB damit auferlegt, die Trinkwasserpreise ab sofort um gut 18 Prozent zu senken. Die BWB, hinter denen als Eigentümer das Land Berlin (50,1 Prozent) sowie die international tätigen Konzerne RWE und Veolia (49,9 Prozent) stehen, sperren sich gegen die Mißbrauchsverfügung.

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PM Piratenfraktion Berlin – Konsortialvertrag Berliner Wasserbetriebe – Gerwald Claus-Brunner: „Rückkauf statt Rückabwicklung – Senat verschwendet dreistelligen Millionenbetrag“ – PM vom 04.07.2012

Die Antwort des Berliner Senats auf eine Kleine Anfrage der Piratenfraktion (Drucksache 17/10 516) zu dem Konsortialvertrag lässt erkennen, dass der Senat die Arbeit des Sonderauschusses Wasserverträge des Abgeordnetenhauses für unnötig erachtet. „Die Unwirksamkeit von Regelungen des Konsortialvertrages ist bisher weder geltend gemacht worden noch besteht die Absicht, dies zu tun“, heißt es in der Antwort des Senats.

Dazu sagt Gerwald Claus-Brunner, Abgeordneter der Piratenfraktion im Sonderausschuss Wasserverträge:

„Der Senat handelt, wie schon 1999, unter Mißachtung des Parlamentes und den durch die Volksgesetzgebung vom 13.02.2011 eingerichteten Sonderausschuß – offenbar will er die damals geschlossenen Wasserverträge in den wesentlichen Punkten unverändert beibehalten. Er zieht die Variante Rückauf der Berliner Wasserbetriebe allen anderen wirtschaftlich günstigeren Varianten vor und verschwendet unnötigerweise Steuergelder.

Deutlich günstiger wäre hiergegen die Variante der Rückabwicklung der Kaufverträge, bei der das Land Berlin maximal den Kaufpreis von 1999 in Höhe von 3,3 Milliarden DM ( 1,7 Milliarden € ) zurückerstatten müsste.
Diese Summe würde zusätzlich mit den seit 1999 durch die im Verkaufsvertrag verankerte Gewinngarantie für die Anteilseigner zuviel erzielten Einnahmen verrechnet werden. Hierzu ist die jüngst erlassene Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes zu beachten, die deutlich macht, dass die Wassertarife um mindestens 17% zu hoch sind. Insgesamt könnte die Rückzahlungssumme also um gut 500 Millionen € geringer ausfallen als der ursprüngliche Kaufpreis.

Derzeit möchte der Senat aber für den Rückkauf der Wasserbetriebe sowohl an RWE als auch an Veolia jeweils 700 Mio € bezahlen. Eine Entschädigung in Höhe von 350 Mio € zusätzlich zum Rückkaufpreis an den Anteilseigner Veolia wäre noch zu berücksichtigen, wenn der entsprechende Rechtsstreit zuungunsten des Landes Berlin ausgeht.

Der Konsortialvertrag soll offensichtlich bestehen bleiben, um die Gewinnkalkulation für das Land frei vom Einfluss des Parlaments und dessen Hauptausschuss gestalten zu können. Der hohe Rückkaufpreis soll durch die Gewinne der Wasserbetriebe gegenfinanziert werden – bezahlen müssen also die Berliner durch weiterhin überhöhte Wassertarife.“

Hier zur PM über die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes pdf

Bundeskartellamt erlässt Preissenkungsverfügung gegen Berliner Wasserbetriebe von insgesamt 254 Mio. € für die Jahre 2012 bis 2015 – PM des Bundeskartellamtes vom 05.06.2012

Bonn, 5. Juni 2012: Das Bundeskartellamt hat heute die abschließende Preissenkungsverfügung gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise erlassen. Mit dem Beschluss ordnet das Bundeskartellamt an, dass die abgabenbereinigten Erlöse aus der Versorgung mit Trinkwasser in Berlin für die Jahre 2012 um 18% und für die Jahre 2013 bis 2015 um durchschnittlich 17% jeweils im Vergleich zu 2011 gesenkt werden müssen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Für den Zeitraum von 2012 bis 2015 müssen die BWB ihre Erlöse um insgesamt ca. 254 Millionen Euro absenken. Diese Maßnahme soll den Berliner Wasserkunden, also allen Haushalts- und Industriekunden unmittelbar zugutekommen. Um dies möglichst schnell umzusetzen, wurde auch die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung angeordnet. Darüber hinaus haben wir uns die Anordnung der Rückerstattung missbräuchlich bezahlter Wasserpreise für die Jahre 2009 bis 2011 ausdrücklich vorbehalten. Das Ergebnis dieses Verfahrens macht deutlich, wie wichtig eine konsequente Kontrolle der Kartellbehörden in der Wasserversorgung ist. Soweit es der Wettbewerb, wie offenkundig in monopolisierten Wirtschaftsbereichen, nicht richten kann, ist eine effektive Missbrauchskontrolle durch die Kartellbehörden unverzichtbar.“

Die konkrete diskriminierungsfreie Aufteilung der Erlösabsenkung auf die Kundengruppen liegt im Ermessen der BWB. Die Absenkung der Preise soll jeweils mit der Jahresschlussrechnung für die Verbraucher bis zum 31. Dezember des Folgejahres umgesetzt werden, für das Jahr 2012 also spätestens bis zum 31.12.2013 erfolgen. Dies hat das Bundeskartellamt durch die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit seiner Verfügung sichergestellt. Die Preisabsenkung bezieht sich auf die Netto-Erlöse pro Absatz, d.h. auf die Durchschnittspreise pro Kubikmeter über alle Tarife hinweg und ohne Steuern und Abgaben. Die prozentuale Absenkung der Brutto-Preise wird daher etwas geringer ausfallen.

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen eines Erlösvergleichs mit den Vergleichsunternehmen HamburgWasser, Stadtwerke München und RheinEnergie Köln festgestellt, dass die Wasserpreise und Erlöse der Berliner Wasserbetriebe missbräuchlich überhöht sind. Dabei hat das Bundeskartellamt die durch die Wiedervereinigung bedingten Zusatzkosten der BWB (u. a. für die Sanierung des Ost-Berliner Wassernetzes) als berücksichtigungsfähige Mehrkosten im Vergleich zu den Unternehmen aus Hamburg, München und Köln anerkannt.

Gegenüber der vorangegangenen – zweiten – Abmahnung vom 30.03.2012 mit einem Gesamtabsenkungsvolumen von 292 Mio. € für 2012-2015 im Vergleich zum Jahr 2010 (siehe PM des BKartA vom 02.04.2012) fällt die Preisabsenkung in der abschließenden Entscheidung etwas geringer aus. Die BWB hatte in ihrer Stellungnahme auf die zweite Abmahnung des Amtes geltend gemacht, dass sie bei den im Laufe des Verfahrens erfolgten Abfragen zu Investitionen der BWB (einschließlich Ersatz- und Erhaltungsaufwand) ihre eigenen Personalkosten bisher erheblich zu gering angesetzt hätte. Das Bundeskartellamt hat daher jetzt eine Berechnung auf Basis der neu vorgelegten Daten durchgeführt.
Gegen die Verfügung können die Berliner Wasserbetriebe Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen und gegen die sofortige Vollziehbarkeit einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Hintergrund
Die Berliner Wasserbetriebe sind der größte Wasserversorger Deutschlands. Ihnen obliegt die Trink- und Abwasserversorgung im Großraum Berlin. Die BWB erhebt privatrechtliche Wasserpreise, so dass das Wettbewerbsrecht Anwendung findet. Die Wasserversorger haben in Deutschland ein Monopol, da die Wasserkunden nicht zu anderen Anbietern wechseln können. In Berlin ist dieses natürliche Monopol auch rechtlich durch einen Anschluss- und Benutzungszwang abgesichert.

Das Verfahren gegen die BWB wurde im März 2010 eingeleitet. In der Folge hat das Bundeskartellamt umfangreiche Ermittlungen zur großstädtischen Wasserversorgung durchgeführt und von allen Städten in Deutschland mit mehr als 200.000 Einwohnern (insgesamt 38) Daten zur Wasserversorgung abgefragt. Als Vergleichsmaßstab für die Wasserpreise in Berlin hat das Bundeskartellamt schließlich die Preise der Wasserversorger in Hamburg, München und Köln herangezogen, da die Versorgungsbedingungen in diesen Metropolen strukturell mit Berlin vergleichbar sind. Es hat dabei signifikant höhere Erlöse der BWB im Vergleich zu den Wasserversorgern der anderen drei Großstädte festgestellt.

Im Rahmen der Ermittlungen hat sich das Bundeskartellamt intensiv mit den Kosten und den Versorgungsbedingungen in den verschiedenen Städten befasst. Insbesondere wurden die Kosten für die in Deutschland sehr gute Trinkwasserqualität geprüft. Alle Wasserversorger unternehmen hier große Anstrengungen. Berlin hat nach der Auffassung der Behörde insofern keine höheren Aufwendungen als Hamburg, Köln oder München. Qualitativ hochwertiges Wasser ist in Berlin reichlich und gut zugänglich vorhanden. Die Bedingungen der Wasserverteilung sind in Berlin ebenfalls sehr günstig.

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Wasserbetriebe: Geheimes Schiedsgericht entscheidet im Sinne der Konzerne. – PRESSEMITTEILUNG vom 01.07.2012

Nach Presseberichten soll ein geheimes Schiedsverfahren nach vier Jahren Dauer so gut wie abgeschlossen sein. Demnach müsste das Land Berlin (also die Berliner Bevölkerung) 340 Mio. Euro zusätzlich an die Konzerne bezahlen. Der Wassertisch meint, dass geheime Schiedsverfahren bei einem derart wichtigen Objekt wie den Wasserbetrieben nichts zu suchen haben, weil die Vorgänge der demokratischen Kontrolle entzogen werden. Er fordert von den Abgeordneten, dass sie endlich juristisch gegen diese verfassungswidrigen Verträge vorgehen, um auch diese Schiedsvereinbarung zu kippen.

(Berlin, 1. Juli 2012) Die ehemals geheimen Konsortialverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe enthalten nicht nur eine Gewinngarantie für RWE und Veolia. Sie umfassen außerdem eine Schiedsvereinbarung, die es den Vertragsparteien untersagt, etwaige Streitigkeiten vor ordentlichen Gerichten zu verhandeln. Stattdessen muss ein geheimes Schiedsgericht in Streitfällen angerufen werden. Die Öffentlichkeit bleibt außen vor. Die Vorgänge sind so der demokratischen Kontrolle entzogen.

Dieses Schiedsgericht wurde nun tatsächlich aktiv. Es besteht aus drei Personen: einem Vertreter der Privaten, einem Vertreter des Senats sowie einem „Neutralen“, auf den sich die Vertreter der beiden Parteien zu einigen haben. Der Streit betrifft eine Änderung der Gewinnberechnungs-Methode im Jahr 2003 und dem daraus resultierenden Streit über die Gewinnverteilung zwischen Senat und privaten Konzernen. Den Forderungen von 298 Mio. des Senats stehen Forderungen der Privaten von 340 Mio. gegenüber.

Zum Erfolg der Konzerne in diesem Schiedsverfahren meint Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Wir haben nichts anderes erwartet, da wir die Zusammensetzung des Schiedsgerichts kennen. Der Senat hat RA Haarmann ausgewählt, aber war dies wirklich im Bürger-Interesse? Haarmann war schon 1999 bei der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe engagiert und für die Umsetzung der Holdingstruktur zuständig! Für die Position des „Neutralen“ einigten sich Haarmann und die Konzerne mit Volker Röhricht auf einen neoliberalen Gesellschaftsrechtler, der dem Kuratorium der Hamburger Bucerius Law School angehört. Dieses Institut wurde seinerzeit von der Kanzlei Freshfields mitgegründet, die das Institut auch weiter mit Zuwendungen unterstützt und die immer für die Privaten gearbeitet hat. Wen wundert es dann, wie das Verfahren ausgegangen ist? Statt, dass wir Bürger 298 Millionen Euro zurückerhalten, müssen wir nun 340 Millionen Euro an die Konzerne zahlen. Der Senat hat durch seine Filz-und Skandal-Politik nicht nur die geforderten Millionen in den Sand gesetzt, sondern auch noch viele Millionen für die Anwaltskosten. Die Zeche aber zahlen wir, die Berliner. Nachdem sich gezeigt hat, dass der Sonder¬ausschuss Wasserverträge sich zur Alibiveranstaltung entwickelt, fordert der Berliner Wassertisch deshalb einen Untersuchungsausschuss, damit diesem Treiben endlich ein Ende gesetzt wird.“

Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat in seinem juristischen Leitfaden dargelegt, warum Konsortialvertrag und Schiedsvereinbarung verfassungswidrig sind. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Nach dem Desaster mit dem Schiedsgericht dürfte eigentlich auch dem Letzten klar sein, dass man endlich etwas gegen die verfassungswidrigen Verträge unternehmen muss. Mit einer Organklage könnten die Abgeordneten gegen den Berliner Senat klagen. Denn dieser handelt nicht im Interesse der Berliner. Ganz im Gegenteil. Wie seine Reaktionen auf das Kartellamtsverfahren und das EU-Verfahren zeigen, tut er alles, um die Interessen der Konzerne zu schützen.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Land Berlin verliert teuren Kampf um Wasserbetriebe

Berliner Morgenpost
30.06.2012

PRIVATE KLÄGER
Land Berlin verliert teuren Kampf um Wasserbetriebe
von Joachim Fahrun

340 Millionen Euro muss Berlin an die privaten Anteilseigner RWE und Veolia zahlen. Zu diesem Ergebnis kommt ein geheimes Schiedsgericht.

Das Land Berlin verliert den teuersten Kampf mit den privaten Anteilseignern der Berliner Wasserbetriebe. Das geheime Schiedsverfahren, in dem die Miteigentümer Veolia und RWE vom Land Berlin 340 Millionen Euro fordern, wird wohl zuungunsten des Senats ausgehen. Das ist nach Informationen aus Regierungskreisen das Fazit einer mündlichen Verhandlung, die das dreiköpfige Schiedsgericht Anfang Juni angesetzt hatte.

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