Kartellamt durfte Berliner Wasserpreise senken

Berliner Zeitung
24.02.2014

GERICHTSURTEIL
Kartellamt durfte Berliner Wasserpreise senken

Die Berliner können sich über niedrigere Wasserpreise freuen: Das Bundeskartellamt darf die Preise in Berlin senken – rückwirkend und bis ins Jahr 2015 – es sei denn, der Bundesgerichtshof schreitet noch ein.

Die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag verkündet (Az.: VI-2 Kart 4/12). Damit gewann das Bundeskartellamt, das die Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet hatte. Weil die Berliner Wasserbetriebe bei ihren Kunden privatrechtliche Entgelte statt öffentlich-rechtliche Gebühren erheben, unterliegen sie der Aufsicht des Kartellamts, befand das Gericht und lehnte eine Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe ab.

„Wir freuen uns sehr, dass das Oberlandesgericht unseren Beschluss nach einem sehr aufwendigen Missbrauchs- und Gerichtsverfahren bestätigt hat. Für die Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis 2015 um insgesamt etwa 250 Millionen Euro entlastet werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

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Gericht bestätigt günstigere Wasserpreise in Berlin

ZEIT-Online
24.02.2014

WASSER
Gericht bestätigt günstigere Wasserpreise in Berlin

Düsseldorf/Berlin (dpa) – Für Berliner Verbraucher wird Trinkwasser dauerhaft günstiger. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht erklärte am Montag eine erzwungene Preissenkung des Bundeskartellamts gegen die Berliner Wasserbetriebe für rechtmäßig (Az.: VI-2 Kart 4/12).

Das Amt hatte 2012 eine Preissenkung um rund 18 Prozent angeordnet. Dagegen hatten sich die Berliner Wasserbetriebe gewehrt, scheiterten jedoch vor Gericht. Der Erfolg beim größten deutschen Anbieter, den Berliner Wasserbetrieben, gibt den Wettbewerbshütern Rückenwind für mögliche Verfahren gegen weitere öffentliche Wasserversorger in Deutschland. Eine neue Welle an Verfahren gegen andere Versorger stehe aber nicht bevor, hieß es vom Kartellamt.

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Zu hohe Wasserpreise – Berliner erhalten Geld zurück

Berliner Morgenpost
24.02.2014

URTEIL
Zu hohe Wasserpreise – Berliner erhalten Geld zurück
Von Joachim Fahrun

Das Kartellamt behält recht: Berlin muss den Wasserpreis um 14 Prozent senken. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Für die Kunden in Berlin hat das konkrete Folgen.

Fast 300 Millionen Euro haben die Berliner Wasserbetriebe zuletzt Jahr für Jahr an Überschüssen erwirtschaftet. Der Großteil davon floss in die Taschen der Anteilseigner, zu denen seit der Teilprivatisierung 1999 neben dem Land Berlin auch die beiden privaten Konzerne RWE und Veolia gehörten.

Das Bundeskartellamt lag nach Auffassung des Kartellsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf richtig mit seiner Preissenkungsverfügung von 17 beziehungsweise 18 Prozent. Die landeseigene Berliner Gesellschaft ist nach dem Spruch des für das Bonner Bundeskartellamt zuständigen Gerichtes verpflichtet, die Tarife zu senken und den Wasserkunden das seit 2011 zu viel kassierte Geld zurückzuzahlen.

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OLG Düsseldorf: Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

OLG Düsseldorf: Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken
Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss die Beschwerde der Berliner Wasserbetriebe (BWB) gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamtes vom 04. Juni 2012 zurückgewiesen. Die BWB müssen ihre Wasserpreise senken.

Der Senat hat zur Begründung seines Beschlusses zunächst ausgeführt, dass das Bundeskartellamt entgegen der Auffassung der BWB zur Überprüfung der Berliner Wasserpreise berechtigt gewesen sei. Die Wasserpreise der BWB stellten keine öffentlich-rechtliche Gebühren, sondern privatrechtliche Preise dar. Dies ergebe sich bereits aus dem Umstand, dass die BWB ihren Kunden „Preise“ berechne und nicht etwa Gebühren erhebe. An der durch dieses Handeln selbst zum Ausdruck gebrachten Rechtsform müssten sie sich festhalten lassen.

Soweit sich die BWB bei der Kalkulation ihrer Preise auf für sie zwingende landesgesetzliche Vorgaben berufe, könnten diese nicht zur Begründung überdurchschnittlich hoher Preise herangezogen werden. Die entsprechenden Landesgesetze ließen durchaus die Festsetzung der vom Kartellamt geforderten, niedrigeren Preise zu.

Auch sei der vom Kartellamt gewählte Weg zur Feststellung einer Preisüberhöhung durch Vergleiche mit den Wasserpreisen der Wasserversorger anderer deutscher Großstädte methodisch und rechnerisch nicht zu beanstanden. Das Kartellamt habe die – deutlich niedrigeren – Wasserpreise der Großstädte Hamburg, Köln und München, sehr differenziert und unter Berücksichtigung von Beschaffungs-, Verteilungs- und Anlagenauslastungsbedingungen betrachtet. Insbesondere habe das Bundeskartellamt hierbei auch die für die BWB durch die Wiedervereinigung entstandenen, zusätzlichen Investitionskosten ausreichend berücksichtigt.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014, Az.: VI 2 Kart 4/12 (V)

Quelle: Pressemitteilung Nr. 2/2014 des OLG Düsseldorf vom 24.02.2014

Erzwungene Wasserpreissenkung in Berlin ist korrekt

rbb-online
24.02.2014

Gericht bestätigt Zuständigkeit des Kartellamts
Erzwungene Wasserpreissenkung in Berlin ist korrekt

Die Berliner müssen für die zu hohen Wasserpreise Geld zurück bekommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun bestätigt, dass das Bundeskartellamt die Senkung der zu hohen Preise von den Wasserbetrieben fordern durfte. Damit müssen die Vermieter nun zuviel gezahlte Gelder von den Wasserbetrieben zurückfordern und an die Mieter weitergeben.

Die zwangsweise Senkung der Wasserpreise für die Berliner war rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag verkündet. Damit bekam das Bundeskartellamt Recht, das die Preissenkung angeordnet hatte.

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Senkung der Wasser-Preise ist rechtmäßig

B.Z.
24.02.2014

GERICHTS-URTEIL
Senkung der Wasser-Preise ist rechtmäßig

Das OLG Düsseldorf wies eine Klage der Wasserbetriebe zurück. Die Verbraucher sollen nun Geld zurück erhalten.

Die Wasserpreise in Berlin dürfen gesenkt werden. Jetzt sogar mit dem Segen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: VI-2 Kart 4/12). Die Richter wiesen am Montag die Klage der Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung um 18 Prozent durch das Bundeskartellamtes zurück.

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