Bundestag: Antrag der Linksfraktion zum Investorenschutz-Gefälligkeitsgutachten für Sigmar Gabriel (SPD)

Deutscher Bundestag
Wirtschaft und Energie/Antrag
13.01.2015

Der Berliner Wassertisch begrüßt den Antrag der LINKSFRAKTION (Drucksache 18/3729) im Bundestag:

[…]
Begründung der Linksfraktion:
„Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bemüht das Gefälligkeitsgutachten von Dr. Schill, um seine DIE LINKEZustimmung zum Investitionsschutzkapitel in CETA zu begründen: „Es ist überhaupt kein Problem für mich, zu wiederholen, dass wir im Hinblick auf CETA am Ende vor der Frage stehen, ob unser Unwohlsein und die Kritik an dem „Schweizer Käse“ des Investitionsschutzes – der Gutachter hat es so bezeichnet; so schwach findet er es – dafür ausreichen, dass Deutschland als alleiniges Land in Europa den gesamten Prozess anhalten kann. (…) wenn der Rest Europas dieses Abkommen will. Ich sage Ihnen: Deutschland wird dem dann auch zustimmen. Das geht gar nicht anders.“ (vgl. Plenarprotokoll 18/70, S. 6620).

Demgegenüber weist Prof. Dr. Markus Krajewski in einem Gegengutachten nach: „Die Einschätzungen des Gutachtens beruhen überwiegend auf Prognosen über das zukünftige Verhalten von Schiedsgerichten. Dieses kann jedoch nicht verlässlich vorhergesagt werden. Zudem enthält das CETA weiterhin Elemente, die den Gesetzgeber anders einschränken als das Verfassungsrecht. Schließlich wird auf die Einschränkung der Verwaltung durch das CETA nicht eingegangen.“

Die Sachverständige Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory (CEO) unterstreicht dies in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 15. Dezember 2014: Die Investor-Staat-Klagerechte im CETA bergen unkalkulierbare Risiken für öffentliche Haushalte und den politischen Gestaltungsspielraum. Für Deutschland markieren sie einen bemerkenswerten Paradigmenwechsel hin zu Investor-Staat-Klagerechten unter kapitalexportierenden Staaten mit entwickelten Rechtssystemen. Sie würden einen enormen Machttransfer auf private Schiedsgerichte begründen, die im Rahmen von zukünftigen CETA-Klagen die Macht hätten, alle Maßnahmen innerhalb eines Staates wie Deutschland auf die Vereinbarkeit mit den Investorenrechten zu überprüfen – von Parlamenten verabschiedete Gesetze, Entscheidungen der Exekutive, Gerichtsurteile – und Staaten wie Deutschland bindend zu hohen Schadensersatzzahlungen zu verurteilen. Und das, obwohl die private Schiedsgerichtsbarkeit mit zentralen rechtsstaatlichen Grundsätzen bricht und bis heute keine überzeugenden Gründe für Investor-Staat-Klagerechte im CETA vorgebracht wurden.“

Zum Antrag 18/3729: Interessengeleitetes Gutachten zu Investorenschutz zurückweisen

 

Vgl. dazu die Rede von Klaus Ernst (MdB, LINKE) vom 16. Januar 2015 (hier nachlesbar)

 

Artikel dazu:
Fabian Lambeck: Investorenschutz hinter verschlossenen Türen. In: Neues Deutschland, 17.01.2015.

Dazu außerdem: Bundestag: Grüne Bundestagsfraktion spricht sich gegen TTIP-Schiedsverfahren (ISDS) aus

Bundestag: „Ja zur Inhouse-Vergabe!“ Die Linksfraktion setzt sich für die kommunale Daseinsvorsorge ein

Deutscher Bundestag
Wirtschaft und Energie/Antrag
15.01.2015

Der Berliner Wassertisch begrüßt den Antrag der LINKSFRAKTION im Bundestag:

DIE LINKEBerlin: (hib/HLE) Stadtwerke sollen Energienetze in Zukunft leichter übernehmen können. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/3745) eine gesetzliche Klarstellung, dass die Kommunen die Netzkonzessionen im Rahmen einer europarechtlich zulässigen In-House-Vergabe an ein kommunales Unternehmen auch ohne Ausschreibung vergeben können. Die Abgeordneten argumentieren, Energienetze seien Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Kommunen würden eigenständig entscheiden, wie und von wem diese Leistungen zu erbringen seien. „das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen genießt gegenüber dem Wettbewerbsgedanken Vorrang“, stellt die Fraktion fest. Bis 2016 müssten rund 2.000 Konzessionen neu vergeben werden. Es bestehe Bedarf für eine umgehende Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, da die Energiekonzerne versuchen würden, Rekommunalisierungsvorhaben zu verhindern.

Zum Antrag 18/3745: Stadtwerke sollen Netze übernehmen
Stadtwerke sollen Netze übernehmen

Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) fordern: Investitionsschutz verhindern!

Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
14.01.2015

Erklärung zum Arbeitsgespräch von Christlich-Demokratischer Arbeitnehmerschaft (CDA) und Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)

Unser Workshop hat gezeigt: Bei allen Unterschieden in der Bewertung eint uns als christliche Arbeitnehmerorganisationen das Anliegen, unsere sozialen Standards (Arbeitnehmerrechte, Schutzstandards bei Arbeitsschutz, Datenschutz etc.) zu sichern und für faire Handelsbedingungen weltweit einzutreten. Das Abkommen darf nicht zulasten der Beschäftigten gehen.

Wir wollen, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Er hat eine unveräußerliche, von Gott verliehene Würde. Er verdient würdige Arbeit und gute Arbeitsbedingungen in einer Wirtschaftsordnung, die auf einem fairen Miteinander zum allseitigen Vorteil gründet und allen soziale Sicherheit, Mitbestimmung und demokratische Teilhabe sichert. In diesem Zusammenhang sehen wir auch unsere Verantwortung für die „Eine Welt“. Diese überzeugungen speisen sich aus unserem christlichen Menschenbild.

Mit Blick auf TTIP ergeben sich daraus für uns folgende Forderungen:

    1. Transparenz herstellen:
    Wir fordern völlige Transparenz bei Verhandlungen, Verabschiedung und Ratifizierung. Politik, Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft müssen über Verhandlungsstand und Vertragsentwürfe debattieren können. Wir begrüßen die Ankündigung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, offen über die Verhandlungen zu informieren, sowie die jüngste Veröffentlichung von Originaldokumenten durch die EU-Kommission.

    2. Demokratische Einbindung sichern:
    Wir fordern, dass die demokratische Einbindung von Parlamenten (Europaparlament, nationale Parlamente) und gesellschaftlichen Akteuren (Gewerkschaften, Verbände) während des gesamten Prozesses gewährleistet sein muss.

    3. Arbeitnehmerrechte sowie Schutz- und Sozialstandards erhalten:
    Wir fordern, dass TTIP Arbeitnehmerrechte und Datenschutz-, Produkt-, Umweltschutz- und Sozialstandards nicht gefährden bzw. im Zuge einer Angleichung auf unterster Stufe nivellieren darf. Es darf zum Beispiel keine Abstriche bei Möglichkeiten der Mitbestimmung und bei Arbeitsschutzregelungen geben. Anzustreben ist, dass jeweils der höchste Standard als verbindlich für beide Seiten festgelegt wird.

    4. ILO-Kernarbeitsnormen durchsetzen:
    Wir fordern, dass die USA alle acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifizieren und etablieren – also beispielsweise auch die Norm zum „Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen“.

    5. Investitionsschutz verhindern:
    Wir lehnen die angedachten Regelungen zum Investitionsschutz (samt Investor-Staats-Schiedsgerichtsverfahren) ab. Sie beschädigen rechtsstaatliche Prinzipien und schränken die demokratische Entscheidungsgewalt ein.

    6. Gestaltungsspielraum in der öffentlichen Daseinsvorsorge garantieren:
    Wir fordern, dass insbesondere der Gestaltungsspielraum der Kommunen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge garantiert bleibt. Die Gebietskörperschaften müssen bei Ausgestaltung und Organisation ihrer öffentlichen Daseinsvorsorge die Gestaltungshoheit behalten.
    Regina Dolores Stieler-Hinz (Bundesvorsitzende) Dr. Christian Bäumler (Erster stellvertretender CDA-Bundesvorsitzender)

Hintergrund:
Derzeit verhandeln EU und USA über das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantische Handels- und Investitions-Partnerschaft). CDA und KAB bewerten das Vorhaben insgesamt und die bisherigen Verhandlungsergebnisse sehr unterschiedlich. Die CDA will TTIP gestalten und sieht in einem Freihandelsabkommen große Chancen, beispielsweise auf fairen Wettbewerb, einfacheren Warenaustausch und neue Arbeitsplätze (siehe Vorstandsbeschluss „Wir wollen fairen Handel“, 15. November 2014). Die KAB plädiert dafür, die Verhandlungen abzubrechen und kein Freihandelsabkommen anzustreben: Sie befürchtet die Absenkung von Schutzstandards sowie die Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen und Kulturgüter (siehe Beschlüsse des Bundesausschusses vom 06. April und 26. Oktober 2014).

[Der Berliner Wassertisch schließt sich hier der Einschätzung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) an.]

14012015_Erklärung_CDA_KAB_TTIP

Bundestag: Grüne Bundestagsfraktion spricht sich gegen TTIP-Schiedsverfahren (ISDS) aus

heute im bundestag, Nr. 026
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
15.01.2015

Am Freitag, 16. Januar steht im Bundestag TTIP auf der Tagesordnung!

„Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zurückweisen“

Grüne gegen TTIP-Schiedsverfahren

Bündnis 90/ Die Grünen
Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Auf einen Mechanismus zur außergerichtlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit [ISDS] im geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (TTIP) soll verzichtet werden. Die Bundesregierung solle sich unverzüglich dafür einsetzen, dass die Ergebnisse des Konsultationsverfahrens zu diesem Mechanismus berücksichtigt würden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/3747), der an diesem Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. An dem EU-Konsultationsverfahren habe es über 150.000 Teilnahmen gegeben, davon 32.500 aus Deutschland. Eine überwältigende Mehrheit [97 %] habe die Einführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren grundsätzlich abgelehnt. Die große Bandbreite unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, die an der Konsultation teilgenommen hätten, sowie die hohe Zahl von Einzelteilnehmern unterstreiche die Bedeutung dieses „sehr eindeutigen Ergebnisses des Konsultationsverfahrens“. Die Fraktion fordert: „Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Bewertung des Investitionsschutzkapitels in TTIP durch die politischen Institutionen nicht bis zum Ende der TTIP-Verhandlungen vertagt wird, sondern zeitnah und klar politzische Schlussfolgerungen aus dem Ergebnis gezogen werden.“
Zum Beitrag

Antrag 18/3737: Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zurückweisen
Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zu- rückweisen (pdf)

Nimm das, Sigmar Gabriel! 97% der Befragten sind gegen TTIP-Schiedsgerichte

FAZ
13.01.2015

Überwältigende Mehrheit gegen TTIP-Schiedsgerichte

Von Hendrik Kafsack, Brüssel

Die Europäer wollen eine Investorenschutz-Klausel im geplanten Freihandelsabkommen mit Amerika nicht. Fast alle sind dagegen. Kippt das Abkommen nun bevor es beschlossen ist?

Zum Artikel

Ebenso:
Süddeutsche Zeitung
13.01.2015

Bürgerbefragung zu TTIP 97 Prozent dagegen

Von Michael Bauchmüller, Berlin, und Cerstin Gammelin, Brüssel

Die EU-Kommission hat die Bürger zum geplanten Freihandelsabkommen mit den USA befragt. Genau 149 399 Antworten gingen bis Mitte Juli ein – die meisten davon sind sehr kritisch.
Besonders auf Ablehnung stoßen die Klauseln zum Investorenschutz. Der soll Firmen davor schützen, im Ausland investiertes Kapital durch staatliche Willkür oder Enteignung zu verlieren.
Trotz der vielen kritischen Einwendungen bei der Konsultation will die EU-Kommission an dem Abkommen festhalten.

Zum Artikel

Dazu die Verbraucherzentrale (Bundesverband)
13.01.2015

TTIP: EU-Kommission bleibt beim Investorenschutz bei ihrem Kurs

„Wie erwartet bleibt die EU-Kommission bei ihrem Kurs, dass TTIP besondere Investitionsschutzregeln enthält“, sagt Helga Springeneer, Leiterin Geschäftsbereich Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Dabei sind Regeln, die über den Grundsatz der Inländergleichbehandlung hinausgehen, zwischen Verhandlungspartnern mit verlässlichen Rechtssystemen nicht notwendig.“

Zur Pressemitteilung

 

Unsere selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA freut sich über neue Unterstützer:

Stop TTIP Stop CETA

Deutliche Reduktion der Stickstoffeinträge erforderlich

Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)
14.01.2015

 

Pressemitteilung: Deutliche Reduktion der Stickstoffeinträge erforderlich

 

Der zu hohe Eintrag von reaktiven Stickstoffverbindungen in die Umwelt gefährdet die menschliche Gesundheit, die Gewässer, die Biodiversität und das Klima. „Die Politik muss dieses bedeutende Umweltproblem entschiedener als bisher angehen. Dies betrifft sowohl die Landwirtschafts-, Verkehrs- als auch die Energiepolitik. Deshalb ist eine Stickstoffstrategie nötig“, fordert Prof. Karin Holm-Müller, die stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen der Bundesregierung. Heute übergibt der SRU sein Sondergutachten „Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem“ an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

 

Die Belastung der Umwelt mit reaktivem Stickstoff ist ein vielfach unterschätztes Problem. Es geht nicht alleine um die Vermeidung von Nitratbelastungen im Trinkwasser. Zu hohe Nährstoffeinträge führen zu weitreichenden Schäden an der Biodiversität. Zum Beispiel beeinträchtigt die verminderte Vielfalt blühender Pflanzen auf Wiesen und Äckern die Ernährungsgrundlage von Bestäubern wie Bienen. Die Überdüngung der Meere führt zu verstärkter Algenbildung. Sichtbare Folge ist die Schaumbildung an den Stränden der Ost- und Nordsee. Zu hohe Stickstoffoxidkonzentrationen in der Luft gefährden die menschliche Gesundheit, Lachgasemissionen tragen zum Klimawandel bei. Die wichtigsten Ursachen sind die Düngung in der Landwirtschaft und die Verbrennung von Kohle, Öl oder Biomasse.

 

Wegen zu hohen Konzentrationen von reaktiven Stickstoffverbindungen in Luft und Gewässern verfehlt Deutschland vielfach die Vorgaben der europäischen Umweltpolitik. 27 % der Grundwasserkörper befinden sich aufgrund einer zu hohen Nitratkonzentration in schlechtem chemischen Zustand, 48 % der natürlichen und naturnahen Ökosysteme an Land sind von Eutrophierung betroffen (Zahl für das Jahr 2009) und an etwa 70 % der innerstädtischen, stark durch den Verkehr beeinflussten Messstationen wird der Langzeitgrenzwert für Stickstoffdioxid in der Luft von 40 μg/m3 überschritten. „Eine umweltpolitische Vorreiterrolle sieht anders aus“, stellt das federführende Ratsmitglied, Prof. Heidi Foth, fest. Der SRU geht davon aus, dass mindestens eine Halbierung der Stickstoffeinträge in Deutschland und der EU notwendig wäre, um nationale und internationale Qualitätsziele zu erreichen.

Um dem Thema ein angemessenes politisches Gewicht und eine deutlich höhere öffentliche Aufmerksamkeit zu verleihen, empfiehlt der SRU daher eine Stickstoffstrategie. Diese sollte von Bund und Ländern gemeinsam entwickelt werden.

Der SRU macht in seinem Gutachten über 40 Handlungsvorschläge. Aktuelle Handlungsprioritäten sind:

 

  • Die Novelle der Düngeverordnung (DÜV), die die Ausbringung von Gülle oder Gärresten regeln soll: Sie bietet die Chance deutlich verminderter Nährstoffaufbringung. Sie verringert gleichzeitig die Nitratbelastung, die Ammoniak- und die Lachgasemissionen. Somit ist sie Gewässerschutz, Luftreinhaltepolitik und Klimaschutz in einem. Der Referentenentwurf vom Dezember 2014 würde Verbesserungen bringen, die aber noch nicht ausreichend sind. Wichtig ist vor allem: ohne scharfe Kontrollen und Sanktionen nützen die strengsten Vorgaben wenig.
  • Die Einführung einer Umweltabgabe auf Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft als Ergänzung zu ordnungsrechtlichen Vorgaben: Der Minderungsbedarf ist so hoch, dass ökonomische Anreize für weitere Maßnahmen verstärkt werden müssen.
  • Die Weiterentwicklung der europäischen Luftreinhaltepolitik: Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die ursprünglich vorgeschlagenen strengeren Reduktionsziele für Ammoniak und Stickstoffoxide für 2030 nicht aufgegeben werden. Der SRU bewertet daher die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Behandlung aktueller Vorschläge zu verschieben, als ökonomisch und ökologisch kurzsichtig.

 

Das Sondergutachten „Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem“ kann unter www.umweltrat.de heruntergeladen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Christian Hey, Tel.: +49 30 263696-0.

Sachverständigenrat für Umweltfragen, Luisenstraße 46, 10117 Berlin

Telefon: +49 30 263696-0, Fax: +49 30 263696-109

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