Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung

 

Ablauf
2009 hat der EGöD-Kongress auf Vorschlag auch von ver.di beschlossen, das erste partizipative Instrument in der EU zu nutzen. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ wurde im Mai 2012 von der Europäischen Kommission registriert und sammelte bis zum 9. September 2013 fast 1,9 Millionen Unterschriften EU-weit und überschritt nicht nur in sieben, sondern sogar in 13 Mitgliedsländern die Mindestanzahl.

Die EBI hat das Legislativverfahren zur Konzessionsrichtlinie beeinflusst. Nach Erreichen von einer Million Unterschriften wurde erstmals über Sonderregelungen für die deutsche Wasserwirtschaft in der Richtlinie diskutiert, die schließlich im Trilog-Prozess zu einer kompletten Ausnahme für den Wassersektor führte.

ver.di konnte als deutsche Koordinatorin der EBI gemeinsam mit unterstützenden Organisationen 1,38 Millionen Unterschriften in Deutschland sammeln, die am 13.9.2013 feierlich mit einer großen öffentlichen Veranstaltung dem Bundesverwaltungsamt zur Prüfung übergeben wurden.

Die EBI wurde am 20.12.2013 mit fast 1,7 Millionen bestätigten Unterschriften aus allen 28 Mitgliedsländern von der Kommission entgegengenommen. Sie ist die erste erfolgreiche EBI überhaupt. Eine Anhörung unseres Bürgerausschusses hat am 17. Februar 2014 zunächst vor dem stellv. Kommissionspräsidenten Sevkovic und später vor den Ausschüssen für Umwelt, Binnenmarkt, Entwicklung und Petitionen des Europäischen Parlaments (EP) statt. Dabei bezogen sich sehr viele MdEP positiv auf unserer Forderungen.

Die Kommission hat am 19.3.2014 ihre Antwort auf die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative überhaupt in Form einer Mitteilung – COM(2014) 177 final – veröffentlicht. Die Antwort der Kommission ist sehr mutlos. Das Menschenrecht auf Wasser sei zwar wichtig, aber Sache der Mitgliedstaaten. Eine Liberalisierung würde nicht mehr verfolgt, aber auch das wird nicht im EU-Recht verankert. Eine Konsultation zur Trinkwasserqualität wird durchgeführt. Das wäre auch ohne EBI möglich gewesen und trifft dennoch unsere Anliegen nicht.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat am 15.10.2014 eine Stellungnahme zur Antwort der Kommission abgegeben. Mit überwältigender Mehrheit wird die Kommission aufgefordert, die Forderungen der EBI umzusetzen.

Der Umweltausschuss des EP sowie der Entwicklungsausschuss haben einen Initiativbericht als Follow Up für die EBI Right2Water vorbereitet, der am 8. September 2015 mit großer Mehrheit im Parlament angenommen wurde. Der Bericht unterstützt die Forderungen unserer EBI weitgehend und fordert von der Kommission Legislativvorschläge, die das Menschenrecht auf Wasser und ein Liberalisierungsverbot im Europäischen Recht verankern. Wir freuen uns über den Initiativbericht des EP und hoffen auf dessen hartnäckige Durchsetzung gegenüber der Kommission im Interesse von fast 2 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern.

Die Kommission hat mit Bezugnahme auf die EBI eine Online-Konsultation zur Trinkwasserqualität in der EU durchgeführt. ver.di hat sich daran beteiligt und die Mitglieder aufgerufen, ebenfalls teilzunehmen. Etwa 5.000 Menschen und Organisationen haben sich daran beteiligt.
Unter Berufung auf die EBI hat die Kommission einen „Multi-Stakeholder Dialog“ zum Benchmarking durchgeführt. Hier konnten wir mithilfe gleichgesinnter Verbände unsere Position klarmachen. Die KOM hat deshalb umgesteuert und will ihre Bemühungen nun auf mehr Transparenz ausrichten. Alle Europäischen Institutionen sollten Wasserfragen künftig ausschließlich unter dem Menschenrechtsansatz betrachten. Der Marktansatz geht hier völlig fehl.

Die KOM hat Anfang 2018 einen Entwurf zur Neufassung der Trinkwasser-Richtlinie vorgelegt. Damit sollte u.a. ausdrücklich die Forderung der EBI erfüllt werden. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 18 Änderungen beschlossen, die den Entwurf verbessern, aber nicht vollständig die Forderungen der EBI berücksichtigen. Nach der Wahl haben Kommission und Parlament das Thema wieder aufgegriffen. Im Dezember 2019 wurde der Trilog mit einer vorläufigen Einigung beendet. Diese enthält u.a. signifikante Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Zugangs zu Trinkwasser. Der Europäische Rat hat die Änderungen am 23.10.2020 angenommen – nach Verzögerungen wegen der Corona-Pandemie. Die endgültige Verabschiedung der neuen Trinkwasserrichtlinie im Europäischen Parlament erfolgte am 15.12.2020.

Forderungen
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!

Wir fordern die Europäische Kommission zur Vorlage eines Gesetzesvorschlags auf, der das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen durchsetzt und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen fördert.

Diese EU-Rechtsvorschriften sollten die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung zu bezahlbaren Preisen sicherzustellen.

Wir stellen nachdrücklich folgende Forderungen:

1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.

2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.

3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.

Aktuelle Infos bei
Clivia Conrad,
Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft,
clivia.conrad@verdi.de

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Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! unterstützt den dezentralen CETA-Aktionstag

Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen

Pressemitteilung

Berlin, 30.09.2018

Wir sind dabei: Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! unterstützt den dezentralen CETA-Aktionstag

+ Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen! nimmt mit der Aktion „Mit Pauken und Trompeten: Für einen gerechten Welthandel – CETA im Bundesrat stoppen!“ am Aktionstag gegen CETA teil. (Achtung in Berlin am 30. September)

+ Befürchtet werden Einschränkungen der demokratischen Souveränität sowie der Abbau von Sozial- und Umweltstandards.

+ Die Initiatoren sind zuversichtlich, CETA spätestens im Bundesrat stoppen zu können.

Berlin, 30. September 2018. Bundesweit findet der dezentrale CETA-Aktionstag des Netzwerks „Gerechter Welthandel“ gegen das Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA) statt. Mit dabei ist auch das Berliner Netzwerk „TTIP | CETA | TiSA stoppen!“. CETA wird bereits vorläufig angewandt, muss jedoch noch von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden – unter anderem vom Deutschen Bundestag und Bundesrat.

Ziel des Aktionstages ist es, ein deutliches Zeichen für einen Kurswechsel in der Handelspolitik zu setzen. Dafür werden in ganz Deutschland kreative Aktionen und Kundgebungen gegen CETA und andere neoliberale Handelsabkommen durchgeführt. Sowohl BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN als auch die LINKSPARTEI haben sich auf Bundesebene gegen CETA ausgesprochen. Dementsprechend ist zu erwarten, dass sie im Bundesrat bei Regierungsbeteiligung gegen das Abkommen stimmen oder sich enthalten. Auf diesem Wege wäre CETA noch gegen die Mehrheit der großen Koalition zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund zieht das Berliner Netzwerk vor die Vertretungen der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Bayern, um ein eindeutiges lautstarkes Signal mit Pauken und Trompeten: Für einen gerechten Welthandel – CETA im Bundesrat stoppen! an die Landesregierungen mit grüner Beteiligung zu senden.

Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch: „Mit Abkommen wie CETA wird die Wasserwirtschaft auf lange Sicht dem Profitinteresse von Investoren unterworfen. Wenn CETA erst einmal ratifiziert wurde, wird es schwieriger werden, einen vorsorgenden, nachhaltigen Gewässer- und Trinkwasserschutz umzusetzen. Das müssen wir verhindern!“

Ingo Junge von Greenpeace Berlin: „Statt Handelsabkommen wie CETA und TTIP brauchen wir einen fairen und nachhaltigen Welthandel. Nur so können wir die Probleme in dieser Welt wie den Klimawandel gemeinsam lösen.“

Carmen Schultze, BUND LV Berlin: „Handelsabkommen wie CETA sind das Einfallstor für Hormonfleisch und Gentechnik in Lebensmitteln in Europa. Sie geben der Agrar- und Chemieindustrie noch mehr Einfluss und behindern die notwendige Agrarwende.“

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Zum Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TISA stoppen gehören:
NaturFreunde Berlin, Greenpeace Berlin, Berliner Wassertisch, DGB Region Berlin, GRÜNE LIGA, Attac Berlin, BUNDjugend Berlin, Mehr Demokratie, Arbeitskreis Internationalismus (IG Metall Berlin), Gen-ethisches Netzwerk, Anti Atom Berlin, Powershift, BUND Berlin, FIAN Berlin

Weitere Informationen finden Sie hier: www.ceta-aktionstag.de und www.stoppt-ttip-berlin.de

Kontakt:
Uwe Hiksch, Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands
0176- 62 01 59 02 und hiksch@naturfreunde.de

Carmen Schultze, BUND Berlin
0179 – 593 59 12 und carmen.schultze@bund-berlin.de

Sigrun Franzen, Berliner Wassertisch
0157 – 71 31 22 56 und sigrun.franzen@berliner-wassertisch.info

Barcelona stimmt für die öffentliche Kontrolle der Wasserversorgung

Barcelona En Comú
28.11.2016

Pressemitteilung
Barcelona stimmt für die öffentliche Kontrolle der Wasserversorgung
Barcelona aposta per la gestió pública de l’aigua

Der von „Barcelona en Comú“ (Barcelona gemeinsam) auf den Weg gebrachte Antrag zur Rekommunalisierung der städtischen Wasserversorgung wurde jetzt mit der absoluten Mehrheit der Stimmen durch den Rat der Stadt beschlossen.

Zum ersten Mal hat eine große Mehrheit des Stadtrates von Barcelona für das Ende der privaten Verwaltung der städtischen Wasserversorgung gestimmt. „Barcelona en Comú“ glaubt, dass Wasser ein Menschenrecht, eine grundlegende Dienstleistung und ein Gemeingut ist, das unter öffentlicher, demokratischer Kontrolle stehen muss.

Am Freitag, den 25. November brachte „Barcelona en Comú“ den Antrag ein, die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zurück in die öffentliche Hand zu bringen, eines der Hauptversprechen unseres Programms. Dieser Antrag war auch einer der von den Bürgern am meisten befürworteten Punkte im partizipatorischen Verfahren zur Festlegung des Städtischen Aktionsplans „Pla d’Actuació Municipal“ (PAM).

Übersetzung bis hierher: Wassertisch

weiter zur vollständigen Pressemitteilung in katalanischer Sprache hier
weiter zur vollständigen Pressemitteilung in englischer Sprache hier

 

Menschenrecht auf Wasser: UN-Nachhaltigkeitsziele geraten mit Abkommen wie CETA in Konflikt

AöW – Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
15.10.2016

Interview mit Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Uni Kassel
Ist das Menschenrecht auf Wasser im Spannungsfeld von UN-Nachhaltigkeitszielen
und Freihandelsabkommen zu verwirklichen?

UN-NachhaltigkeitszieleSilke Laskowski erläutert, warum das auf UN-Ebene verabschiedete Ziel Nr.6 – Wasser u. Sanitärversorgung für alle – eine Weiterentwicklung der kommunalen Daseinsvorsorge erfordert. Dieses am Gemeinwohl orientierte Ziel kollidiert damit zwangsläufig mit der profitorientierten Agenda von „modernen“ Freihandelsabkommen vom Typ CETA. Dazu trägt insbesondere der Investitionsschutz bei, der auch im Bereich der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Tragen kommen kann. Im Interview zeigt sie weiter auf, wie sich die verschiedenen Rechtsebenen – UN, EU, WTO, CETA, nationales Recht – gegenseitig ins Gehege kommen und warum die Behauptung der CETA-Befürworter, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch die Ausnahmen im CETA Abkommen hinreichend geschützt sei, den Tatsachen nicht gerecht wird.

Das Interview führt Dr. Durmus Ünlü, Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

UN-Nachhaltigkeitsziel 6Sehr geehrte Frau Prof. Laskowski, das Menschenrecht auf Wasser und die UN-Nachhaltigkeitsziele sind das Eine und das Andere sind Freihandelsabkommen. Inwieweit sind diese beiden Bereiche nach Ihrer Ansicht doch miteinander verknüpft?

Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im UN-Sozialpakt (in Art. 11 und
Art. 12) verankert; ergänzend ist der Rechtskommentar Nr. 15 (2002) heranzuziehen, der
von dem zuständigen UN-Ausschuss zur Auslegung formuliert wurde. Maßgeblich beteiligt daran war übrigens ein deutscher Völkerrechtler, Prof. Dr. Eibe Riedel, Universität Mannheim. Zentrale Kernverpflichtung der Staaten ist die Sicherstellung der existentiellen Grundversorgung der Bevölkerung, d.h. die Bereitstellung von 20 Litern Wasser pro Tag pro Person – ohne Wenn und Aber. Im Nachhaltigkeitsziel Nr. 6 der UN-Agenda 2030, selbst nur ein „soft law“, sind für das Recht auf Wasser in der Rechtswirklichkeit Durchsetzungsmaßnahmen bzw. eine Durchsetzungsstrategie formuliert, an die sich die Staatengemeinschaft durch Annahme der UN-Agenda 2030 selbst gebunden hat. Die zentralen Schnittstellen dieser Themen bestehen sowohl zum Grundgesetz (GG) als auch zum EU-Recht. Auf beiden Ebenen müssen die eingegangenen Verpflichtungen des Völkerrechts in Bezug auf das Menschenrecht auf Wasser beachtet, eingehalten und durchgesetzt werden.

Das vollständige Interview kann hier als PDF heruntergeladen werden

Anmerkung: Präsentations-Folien sind unter folgendem Link veröffentlicht (PDF)
http://www.aoew.de/media/Veranstaltungen/2016/PPP_Laskowski_Nuernberg_04_05_2016_final.pdf

 

CETA, Daseinsvorsorge und kommunale Wasserwirtschaft

Neues Gutachten
12.09.2016

Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDS Schiedsgerichtsverfahren und Haftungsfragen
von Prof. Dr. Silke Laskowski

ProtestCETA könnte die öffentliche Daseinsvorsorge erheblich verändern, sollte es in Kraft gesetzt werden. Das betrifft Krankenversorgung, Umweltdienstleistungen, ÖPNV, die Bildung und auch die Wasserversorgung, obwohl immer behauptet wird, letztere sei von der CETA-Liberalisierung ausgenommen. Wo drohen Bund, Länder und Kommunen Beschränkungen ihrer Entscheidungsfreiheit? Wo drohen Klagen kanadischer Investoren?

Das am 12. Sept. 2016 vorgelegte Gutachten von Dr. Silke Laskowski, Professorin an der Universität Kassel, gibt Antwort auf diese Fragen. Es untersucht insbesondere, wo die kommunale Wasserwirtschaft mit den Investitionsschutzregeln des Freihandelsabkommens CETA in Konflikt geraten könnte.

Nachfolgend drei kurze Auszüge aus dem Gutachten:
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Augenwischerei bei den Arbeits­recht­en im Trans­pazi­fi­schen Freihandelsabkommen TPP

DGB Gegenblende
10.12.2015

Das Transpazifische Freihandelsabkommen (TPP) – Augenwischerei bei den Arbeitsrechten
von Werner Rügemer

Gegenblende - DGBDie USA und 11 pazifische Staaten haben sich im Oktober 2015 auf das Transpazifische Freihandelsabkommen (TPP) geeinigt. Vor der Behandlung im Parlament versprach US-Präsident Barack Obama: Das Abkommen wird „neue Märkte für amerikanische Produkte öffnen, und zugleich wird es hohe Standards für den Schutz von Arbeitern und für die Bewahrung der Umwelt setzen“.

Hört sich erstmal gut an…
Weil das TPP-Abkommen von denselben Absichten wie das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA bestimmt ist, können wir darauf Rückschlüsse ziehen. Im TPP-Abkommen geht es im Kapitel 19 um die Arbeitsverhältnisse. Es zeigt sich jedoch, dass hinter den schönen Worten eine gegenteilige Absicht verborgen ist.

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