TTIP – Die Geburt eines Monsters

Tagesspiegel
13.01.2015

Freihandelsabkommen zwischen EU und den USA
TTIP – Die Geburt eines Monsters
von Antje Sirleschtov

Das Freihandelsabkommen TTIP ist zur Chiffre für rücksichtslose, kapitalhörige Politik geworden. Wie konnte es dazu kommen? Eine Spurensuche.

Demonstration gegen TTIP

Foto Christian Mang/Campact (CC BY-SA 2.0)

Schlimmer hätte es kaum kommen können. An diesem Mittwoch trifft sich in Berlin ein Beirat, den Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) einst ins Leben gerufen hat, damit seine Mitglieder die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über das Freihandelsabkommen TTIP begleiten. In Gabriels Beirat sitzen Gewerkschafter, Globalisierungskritiker und Kulturschaffende. Sie sollen der Regierung sagen, was die Bevölkerung über TTIP denkt, und am Ende dabei mithelfen, das heftig umstrittene Abkommen zu einem Erfolg zu machen.

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Kommentar Wassertisch: Die Autorin dieses Artikels möchte uns Bürger*innen anscheinend für dumm verkaufen. Sie behauptet, niemand könne heute eine überzeugende Antwort darauf geben, wie es zu dieser Geheimhaltung bei den Verhandlungen gekommen sei. Dabei ist es doch offensichtlich, dass dieses Abkommen unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung verhandelt und unbemerkt unter Dach und Fach gebracht werden sollte. Dieses wäre beim CETA-Abkommen zwischen Kanada und der EU ja auch fast gelungen.
Der Artikel enthält keinerlei Belege für die Sinnhaftigkeit von TTIP, verunglimpft aber die Bürger*innen, die sich angeblich grundlos vor einem Monster namens TTIP fürchten. Bei ihrem Fingerzeig an Ministerien und Verbände, doch in sozialen Netzwerken aktiver für TTIP einzutreten, übersieht die Autorin einen wesentlichen Punkt: Die breite öffentliche Diskussion hat (und auch die Leserkommentare unter ihrem Artikel haben) bereits gezeigt, wie schwach die Argumente der Befürworter von TTIP und CETA sind. Trotzdem: Falls noch nicht geschehen: Unterzeichnen Sie die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA

Lesen Sie auch den Artikel im Pfälzischen Merkur: „Breiter Widerstand gegen TTIP

 

Schule als Handelsware

Tagesspiegel
12.01.2015

TTIP und die Bildung
Schule als Handelsware
Von Josta van Bockxmeer

Auch private Bildungseinrichtungen könnten vom Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP betroffen sein. Bildungsgewerkschaften und Grüne befürchten unkontrollierbare Angebote aus den USA.

Berlin, im Jahr 2025. Das private Gymnasium der amerikanischen Firma Educom macht Schlagzeilen. „Bildungsgetto Neukölln“ und „Die schlechteste Schule Berlins“, titelt die Presse, da der Großteil der Schüler das Abitur nicht besteht. Als die Behörden die Schule schließen wollen, verklagt Educom das Land Berlin auf Schadensersatz, weil es sich als amerikanisches Unternehmen diskriminiert fühlt – und gewinnt.

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Kommentar Wassertisch: Der Artikel zeigt auf, wie weit der Geltungsbereich dieser „modernen“ Freihandelsabkommen TTIP und CETA geht. Alles – aber auch alles – soll liberalisiert werden. Nur was rechtzeitig, also vor Abschluss der Abkommen, auf einer Negativliste erscheint, kann von der Liberalisierung ausgenommen werden. Das ist aber bei der Bildung offensichtlich noch nicht geschehen. Falls noch nicht geschehen: Unterzeichnen Sie die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA.

 

Neue Studie: CETA und TTIP öffnen Gentechnik den Weg nach Europa

Süddeutsche Zeitung
12.01.2015

Grüne Gentechnik. Vernebelungstaktik im Supermarkt.
Von Silvia Liebrich

  • Freihandelsabkommen mit Nordamerika könnten einer Studie im Auftrag der Grünen zufolge den europäischen Schutz vor grüner Gentechnik aufweichen.
  • So könnte es für die Behörden deutlich schwieriger werden, Zulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzensorten zu verweigern. Außerdem könnten Investoren gegen Hemmnisse klagen.
  • Die Bundesregierung hat sich bisher nicht zu einer klaren Position in Sachen grüner Gentechnik durchgerungen – auch wenn die eigentlich im Koalitionsvertrag steht.

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Wieder einmal eine gute Gelegenheit, die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA zu unterzeichnen:

Stop TTIP Stop CETA

Gutachten: Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking

Interdisciplinary Research on Climate Change Mitigation and Adaptation
2012

Alexander Roßnagel, Anja Hentschel und Andreas Polzer:
Rechtliche Rahmenbedingungen der unkonventionellen Erdgasförderung mittels Fracking

Studie
Zur Studie (pdf)

Auf den Seiten 12ff., 33ff. 48ff., 62ff., 75ff., 89ff. und 119ff. finden sich Abschnitte zum Gewässerschutzrecht

Universität Kassel, Institut für Wirtschaftsrecht: Prof. Dr. Alexander Roßnagel

 

Vgl. dazu auch das vom gleichen Autorenteam erstellte Gutachten im Rahmen der Studie des Neutralen Expertenkreises „Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Quellen“ im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses über die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung (2012)

Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben findet sich Folgendes:

Ein Staat, der die Risiken einer neuen Technologie zulässt, muss sich nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützend und fördernd vor das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stellen und muss nach Art. 20a GG – auch in Verantwortung für die künftigen Generationen – die natürlichen Lebensgrundlagen schützen. 

 

Für die Erfüllung beider Schutzpflichten ist die Vorsorge gegen Gefährdungen des Grund- und insbesondere des Trinkwassers von entscheidender Bedeutung.

 

Verfassungsrechtlich geht daher der Schutz des Trinkwassers der Gewinnung von Energieträgern oder anderen wirtschaftlichen Betätigungen vor.

 

Das Recht darf daher keinen Schaden an Leib und Leben und keine Funktionseinschränkung des Trinkwassers in Kauf nehmen. Entscheidend ist jedoch meist, welches Risiko eines Schadens in Kauf genommen werden darf, oder anders formuliert: wie sicher ist sicher genug? 
Je nach Art und Schwere möglicher Risiken kann bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts ausreichen, um die staatlichen Schutzpflichten konkret auszulösen. (S. 68)

 

Insbesondere das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedarf im Hinblick auf die von technischen Anlagen und Tätigkeiten ausgehenden Auswirkungen und Risiken >eines besonderen staatlichen Schutzes<. Angesichts der damit verbundenen Risiken und Folgen für die Bürger, >die diese nicht beeinflussen und denen sie kaum ausweichen können<, ist der staatlichen Schutzpflicht und Mitverantwortung für die Gefährdungen dadurch Rechnung zu tragen, dass dem Betroffenen im  Entscheidungsverfahren gewährleistet wird, seine Rechte zu verteidigen. In diesen Fällen ist für einen effektiven Grundrechtsschutz  >Vorverlagerung des Rechtsschutzes< geboten, >indem bereits im behördlichen Verfahren Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden   können<.(S. 103)

Hintergrundinformation: Raumordnungsgesetz

Was die von der EU-Kommission veröffentlichten TTIP-Dokumente verschweigen

Frankfurter Rundschau
09.01.2015

TTIP: Ein bisschen Transparenz.
Von Stefan Sauer

[…] So bleibt etwa die Frage, ob und in welchem Umfang der Markt für Güter und Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge geöffnet werden soll, weitgehend ausgeklammert.

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Eine gute Gelegenheit, unsere selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA zu unterzeichnen:

Stop TTIP Stop CETA