Die Stellungnahme des BBU zu Fracking (23.01.2015)

Die Stellungnahme des BBU*
23.01.2015

Stellungnahme zu den Entwürfen zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bundes-Naturschutzgesetzes, der Grundwasserverordnung, des Umweltschadensgesetzes, der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, der Allgemeinen Bundesbergverordnung, des Bundesberggesetzes und der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung zur Festsetzung des rechtlichen Rahmens der Fracking-Technik

„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum vom 19.12.2014 haben Sie uns die Entwürfe zur Änderung des WHG, des BNatSchG, der GrwV, des USchadG, der UVP-V Bergbau, des BBergG, der ABBergV und der EinwirkungsBergV übermittelt. Mit Ausnahme der Änderung des USchadG sollen hierdurch Regelungen zur Anwendung der Frackingtechnik festgelegt werden.
Das USchadG beinhaltet hingegen nicht die notwendige Haftung für Fracking-Vorhaben.
Der BBU und die vorstehend aufgeführten Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften lehnen die vorgestellten Rechtsänderungen wegen ihrer verfehlten umweltpolitischen Zielsetzungen oder unzureichenden Regelungen ab. Stattdessen fordern sie ein sofortiges und ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking, egal ob mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, egal ob durch hydraulisch oder andersartig erzeugte Rissbildungen.
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden seitens der Bundesregierung bzw. der zuständigen Ministerien Entwürfe zur Änderung des WHG und der UVP-V Bergbau vorgelegt und eine schriftliche Verbändeanhörung durchgeführt. Die nun vorgelegten Rechtsänderungsentwürfe unterscheiden sich zwar in ihren konkreten Formulierungen von den Entwürfen aus dem ersten Halbjahr 2013. Die Zielsetzung, Fracking großflächig zu ermöglichen und eine weitgehende gesetzliche Zulässigkeit festzuschreiben, wurde jedoch beibehalten.
Die in der damaligen Anhörung vorgetragenen Argumente gegen die Anwendung der Frackingtechnik haben weiterhin Bestand. Zudem gibt es zahlreiche neue Gründe für eine Ablehnung der vorgesehenen Fracking-Gesetzgebung. Hierzu wird im Detail ausgeführt […]“ (pdf)

 

Erstunterzeichner der Stellungnahme (pdf) ist auch der Berliner Wassertisch
Berliner Wassertisch: Stoppt Fracking!

 

 

 

 

 

 

*Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn.

Public Private Partnership oder Pleiten, Pech und Pannen

Deutschlandradio Kultur
13.02.2015

Öffentlich-private Partnerschaften – Pleiten, Pech und Pannen
Von Johannes Zuber

Für Kommunen, Länder und den Bund gelten öffentlich-private Partnerschaften als ein Ausweg, um notwendige Investitionen zu leisten. Allerdings zieht der Bundesrechnungshof eine vernichtende Bilanz. Viele Projekte wurden am Ende teurer als durch eine rein öffentliche Finanzierung.

Zum Beitrag

Vgl. dazu auch:
NDR: Seit wann und warum sind ÖPP so beliebt? 10.02.2014. Darunter: Peer Steinbrücks Lobbyarbeit für ÖPP.

Expertengespräch zu CETA im Bundesrat

Am 5. Februar 2015 fand im Bundesrat ein Expertengespräch zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, Abkürzung: CETA) statt.

Anlass und Ziel der Beratung: Informationsaustausch und Diskussion mit Philipp Dupuis (stv. RL, EU-KOM GD Handel), Dr. Stephan W. Schill (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht), Thomas Fritz (PowerShift e.V.) und Freya Lemcke (Deutscher Industrie- und Handelskammertag – DIHK e. V.

Die Stellungnahmen der ExpertInnen und Vorlage für die Sitzung:
Stellungnahme-CETA-Bundesrat-Thomas-Fritz
Schill-Stellungnahme-2 Februar 2015
DIHK-Stellungnahme-CETA-Anhörung Bundesrat
2015_01_27-CETA-Memo-DE-2_KOM
15-02-04 VM CETA final

Veolia und der Müllskandal

Volksstimme
09.02.2015

Müllskandal. Veolia wollte Schadenersatzansprüche per Gericht verhindern

Hunderttausende Tonnen Müll hat Veolia ins Jerichower Land geliefert. Doch eine Verantwortung für die illegale Einlagerung streitet der Umweltkonzern ab. Neue Recherchen der Volksstimme nähren Zweifel daran. Zudem hat Veolia vor Gericht eine erste Niederlage einstecken müssen.

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[Müllentsorgung gehört nicht in private Hände!]

Weitere Berichte zum Thema:

VEOLIA: Anklage im ostdeutschen Müllskandal

Zwei ehemalige Manager von Veolia sollen für illegale Abfallentsorgung in der Tongrube Vehlitz mitverantwortlich sein

ZDF Frontal 21 – Sendung am Di, 27.05.2014

Tongrube VehlitzSechs Jahre nach den Enthüllungen von Frontal21 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage im ostdeutschen Müllskandal. So sollen zwei ehemalige Manager des Weltkonzerns Veolia für illegale Ablagerung von Abfällen in der Tongrube Vehlitz mitverantwortlich sein. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Die Manager hätten aus Gewinnsucht gehandelt und so millionenschweren Umweltschaden angerichtet.
Zur Sendung

Handelsblatt
02.06.2014

Umweltskandal belastet Veolia [aber vor allem die Umwelt, die Arbeiter vor Ort, die kommunale Geldbörse…]

In der Affäre um illegale Müllentsorgung wird Veolia schwer belastet. Der Ex-Deutschlandchef [Thorsten Grenz] wirft dem französischen Konzern vor, keinerlei Maßnahmen ergriffen zu haben, obwohl er frühzeitig von dem Umweltskandal wusste.

zum Artikel…

MDR Sachsen-Anhalt
07.01.2014
Staatsanwaltschaft erhebt weitere Anklage
Es geht um 900.000 Tonnen Müll, die allein in der Tongrube Vehlitz im Jerichower Land illegal entsorgt worden sind. Die Staatsanwaltschaft Stendal hat jetzt Anklage erhoben. Sieben Beschuldigte sollen sich vor dem Landgericht verantworten. Sechs von ihnen sind auch schon wegen ähnlicher Vorwürfe in Zusammenhang mit der Tongrube Möckern angeklagt.
zum Artikel…

Mitteldeutsche Zeitung
10.08.2011
Sachsen-Anhalt: Illegaler Müll und ein böser Brief
von Hendrik Kranert-Rydzy
Sachsen-Anhalt beharrt darauf, dass sich der Umweltkonzern Veolia mit 14,5 Millionen Euro an der Sanierung der Tongruben Vehlitz und Möckern (Jerichower Land) beteiligt. Nach MZ-Informationen hat das Wirtschaftsministerium ein Angebot von Veolia für Vergleichsverhandlungen abgelehnt.
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taz
01.02.2010
Müllskandal in Sachsen-Anhalt. Grüne zeigen Umweltbehörden an
Bei Magdeburg hat unter anderem der Konzern Veolia 1,3 Millionen Tonnen Hausmüll illegal eingelagert. Die Grünen haben Anzeige gegen die Behörden erstattet, die dies offensichtlich tolerierten.
zum Artikel…

Mitteldeutsche Zeitung
28.01.2010
Müllskandal: Landtag sieht Veolia-Konzern in der Pflicht
Nach der Landesregierung sieht auch der Landtag den französischen Umweltkonzern Veolia in der Pflicht, sich an den Sanierungskosten für die Tongruben Vehlitz und Möckern (Jerichower Land) zu beteiligen.
zum Artikel…

Mitteldeutsche Zeitung
17.03.2008
Sachsen-Anhalt: Behörden finden Müll in Tongrube Vehlitz
von Hendrik Kranert
Eine illegale Entsorgung organischer Abfälle in der Tongrube Vehlitz ist inzwischen nachweisbar. Der Sprecher des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LAGB), Frank Esters, sagte am Montag, dass Untersuchungen der ersten Stichproben aus der Grube “hausmüllähnliche Dinge” enthalten habe.
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Spiegel Online
16.03.2008
Illegale Müllbeseitigung: Unruhe bei Entsorgern
Die Ermittlungen in Sachsen-Anhalt wegen illegaler Müllbeseitigung in Tongruben sorgen für Unruhe in der deutschen Entsorgungsbranche.
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Finanzmarktexperten schlagen Alarm. Durch TTIP droht neue Deregulierung der Finanzmärkte

Berliner Zeitung
04.02.2015

Neue Deregulierung der Finanzmärkte droht
Von Jonas Rest

Die EU-Kommission will mit dem TTIP-Abkommen die Kontrolle nationaler Parlamente aushebeln. Finanzmarktexperten schlagen Alarm. Die Finanztransaktionssteuer stehe damit vor dem Aus.

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Stop TTIP Stop CETA

(Keine) Privatisierung der Daseinsvorsorge. Rhein-Main-Zukunftskongress 2015

Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK)
Februar 2015

IVKK

9. Rhein-Main-Zukunftskongress 2015

Der Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser (IVKK) ist Kooperationspartner des 9. Rhein-Main-Zukunftskongresses im kommenden Februar in Frankfurt-Offenbach a. M. Der Verband informiert in einem Konferenzschwerpunkt ausführlich über das Thema Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand – Calw, Kartellrecht & Co.“ IVKK-Geschäftsführer Dr. Uwe Alschner und Dr. Gerhard M. Sontheimer, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Gesundheit Nordhessen Holding AG, Kassel, haben dafür die Moderation übernommen.

Die Argumente eines betroffenen kommunalen Trägers legt Landrat Helmut Riegger dar, Aufsichtsratsvorsitzender der Kreiskliniken Calw gGmbH. Die Sicht der privaten Krankenhäuser erläutert Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken. Die rechtliche Seite erläutert Prof. Dr. Thomas Bruha, Emeritierter Ordinarius für Verfassungs- und Europarecht am Europa-Kolleg der Universität Hamburg.

Der IVKK engagiert sich umfangreich beim Thema Krankenhausfinanzierung und ist – in Übereinstimmung mit der kürzlich getroffenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart – ebenfalls der Ansicht, dass Krankenhäuser eine Pflichtaufgabe für kommunale Träger sind, für die Europäisches Wettbewerbsrecht nicht angewendet werden darf. Da dies vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken immer wieder in Frage gestellt wird, ist es Ziel des IVKK, dass diese Streitfrage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird.

Der Rhein-Main-Zukunftskongress ist einer der wichtigsten Branchentreffs für Entscheider aus dem Krankenhausbereich. Er findet am 25. und 26. Februar 2015 in Offenbach statt.

Seien Sie dabei und informieren Sie sich über die wichtigen Trends und Themen des Jahres 2015.

Einzelheiten zum Programm und Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier: www.rmzk.de

Der Fall Calw betrifft uns alle, denn es geht es um die Zukunft der Kliniken!
Mehr dazu hier