Von den BWB zum BER

Airportzentrale
12. Juni 2021

Flughafen Berlin-Brandenburg: Simon wird neuer Vorsitzender des Aufsichtsrates

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Hintergrund:
1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert. Berlin behielt 50,1%, die neuen „Partner“ 49,9%.

Vortrag: Prof. Silke Laskowski, 2014

Trotz dieser Minderheitsbeteiligung wurden die BWB in der Folge von den privaten „Partnern“ Veolia (von Veolia eingesetzter Vorsitzender der BWB: Jörg Simon) und RWE (von RWE eingesetzter Vorsitzender: Frank Bruckmann) geführt. Professorin Silke Laskowski, Leiterin des Fachgebiets Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Schwerpunkt Umweltrecht, hielt dies für verfassungswidrig. (Link)

Sowohl Simon als auch Bruckmann blieben nach der vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe 2013. Jörg Simon, dessen Vertrag am 1. Juli 2021 ausläuft, verlässt die BWB auf eigenen Wunsch.

Pressemitteilung Berliner Wassertisch: 10 Jahre Wasservolksentscheid

(Berlin, 13. Februar 2021) Am 13. Februar 2011 stimmten 666.235 Berliner Bürger_innen für einen Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben und bahnten damit den Weg zu einer Rekommunalisierung. Nach dem Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile 2012 und 2013 durch das Land Berlin sind die BWB wieder in öffentlicher Hand. Mit der verheerenden Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) und dem damit verbundenen Preismissbrauch war endlich Schluss. Angesichts der sprudelnden Einnahmen durch die BWB verkündete der Berliner Finanzsenator Kollatz (SPD) Ende 2020, dass sich die Rekommunalisierung finanziell ausgezahlt habe.

Rainer Heinrich, Sprecher des Berliner Wassertischs und seinerzeit Vertrauensperson des Wasser-Volksbegehrens warnt: „Die Rekommunalisierung ist nicht in Stein gemeißelt. Eine erneute Privatisierung ist jederzeit möglich. Damit es nicht dazu kommt, fordern wir die Umwandlung der BWB von einer privatisierungsanfälligen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu einem sichereren Eigenbetrieb.

Sigrun Franzen, Sprecherin des Berliner Wassertischs: „Wir waren Unterstützer der 2012 gestarteten Europäischen Bürgerinitiative ,Wasser ist ein Menschenrecht – right2water‘. Nach jahrelangem Ringen wurden nun einige kleine Verbesserungen auf europäischer Ebene durchgesetzt, doch das Ziel – Privatisierungen der Wasserversorgung zu verbieten – wurde nicht erreicht.“

Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft siegt vor dem Kammergericht Berlin

Unter der Betriebsführung von RWE und Veolia stiegen die Wasserpreise zwischen 1999 und 2012 um ca. 30% über denen vergleichbarer Städte. Preistreiber waren vor allem sogenannte >kalkulatorische Kosten< , mit denen die jeweiligen Regierungsparteien (CDU, SPD, LINKE) den Konzernen eine satte Rendite zubilligten, die zusätzlich noch per >Gewinngarantie< abgesichert war. Erst durch Druck der Zivilgesellschaft und eine Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts konnte der Preismissbrauch beim Trinkwasser beendet werden. Allerdings betraf die Preissenkungsverfügung weder die Abwasserpreise, die nicht überprüft wurden, noch die Jahre zwischen 2009 und 2011, in denen rund 170 Millionen EUR zuviel abgerechnet wurden. Ein „Deal“ zwischen Kartellamt und BWB, bei dem der Verzicht auf Schadensersatz für diesen Zeitraum mit einem Einfrieren der – immer noch überteuerten – Preise bis 2020 „verrechnet“ wurde, war vom Berliner Wassertisch als rein fiktiv abgelehnt worden. Ein Prozess bestätigte diese Sichtweise. Eine Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft verklagte die BWB im Februar 2015 auf Rückzahlung der missbräuchlich überhöhten Wasserpreise für die Jahre 2010 und 2011. In der zweiten Instanz wurde mit einem Anerkennungsurteil des Berliner Kammergerichts vom 23.04.2020 – die BWB hatten zuvor die Forderung der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen deutlichen Hinweis des Gerichts hin anerkannt – letztlich die Position des Berliner Wassertischs bestätigt.

Kontakt: Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin
Sigrun Franzen, Telefon: 0157 713 122 56
Rainer Heinrich, Telefon: 030 / 915 092 41
E-Mail: webmaster@berliner-wassertisch.info
Web: www.berliner-wassertisch.info
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Die Pressemitteilung als pdf

Weiterführendes:

Berliner Wassertisch: Zeitleiste Kartellamtsverfahren
Bethge.Reimann.Stari Rechtsanwälte Partnerschaft mbB: Kartellschadenersatz für Berliner Wasserkunden, 18.05.2020

Ver.di: Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung, Dezember 2020

Sabine Beikler: Wasserbetriebe spülen dem Finanzsenator am meisten Geld in die Kasse. In: Tagesspiegel, 27. Oktober 2020

„Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus, sagte Kollatz. ,Wir sind uns sicher, dass wir zehn Jahre Preisstabilität durchhalten.‘…. Die Berliner Wasserbetriebe wiesen laut Beteiligungsbericht mit 191,5 Millionen Euro den höchsten Gewinn aus“

Kollatz: Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus

TAGESSPIEGEL
27. Oktober 2020

Jahresbilanz aller 55 Berliner Landesbetriebe. Wasserbetriebe spülen dem Finanzsenator am meisten Geld in die Kasse

„[…] Die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zahle sich für die Berliner aus, sagte Kollatz. ,Wir sind uns sicher, dass wir zehn Jahre Preisstabilität durchhalten.‘ Das Land Berlin hatte 2012 die Anteile von RWE und 2013 die Anteile von Veolia übernommen. Die Berliner Wasserbetriebe wiesen laut Beteiligungsbericht mit 191,5 Millionen Euro den höchsten Gewinn aus […]

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Privatisierung der Wasserversorgung in EU-Ländern gescheitert

12.10.2018

Privatisierung der Wasserversorgung in EU-Ländern gescheitert

Als wenig erfolgreich erwies sich die Privatisierung von Wasserversorgern in der EU, ergibt eine Vergleichsstudie der Technischen Universität Wien für Deutschland, Frankreich, England, Ungarn, Portugal und Österreich: Wo privatisiert wurde, waren entweder strenge Regulierungen nötig, etwa der Preise für die KonsumentInnen – oder es kam zur manchmal teuren Rücknahme der Privatisierung.

Die Langfassung sowie die Kurzfassung der Studie finden Sie hier zum Downloaden.

Präsentiert wurde die Studie heute, 12.10.2018, auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Arbeiterkammer, des Städtebunds und der Gewerkschaft younion im Bildungszentrum der AK Wien.

Forderung

Die Arbeiterkammer warnt vor erneutem Zwang zur Privatisierung der Wasserversorgung in der EU und spricht sich für die Erhaltung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand aus.

Anlass zur Beauftragung der Studie war, dass Anfang 2019 die EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen auch an Private überprüft werden soll – derzeit sind die Wasserversorgung und die Entsorgung von Abwasser aus der Konzession ausgenommen. Gleichzeitig drängt die EU-Kommission auf die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung in den EU-Ländern, und internationale Handelsabkommen könnten indirekt die Liberalisierung der Wasserversorgung vorantreiben.

Die Studie zeigt, wie problematisch die Privatisierung der Wasserversorgung ist. Oft sind strenge Regulierungen nötig – beim Preis für die KonsumentInnen, für Investitionen in die Infrastruktur und gegen hohe Leitungsverluste. Deshalb wurde schließlich die Privatisierung in vielen Gemeinden in Frankreich und in Deutschland wieder zurückgenommen. Ungarn machte die Privatisierung sogar zu 100 Prozent rückgängig.

Öffentliche Wasserversorgung ist unschlagbar

Die öffentliche Wasserversorgung ist hinsichtlich der meisten Kriterien unschlagbar. Bei den Wasserpreisen für KonsumentInnen gehört Österreich mit seiner fast hundertprozentig öffentlichen Wasserversorgung zu den günstigsten Ländern, bei den Leitungsverlusten wird Österreich mit 11 Prozent nur von Deutschland geschlagen (7 Prozent).

Die österreichische Bundesregierung muss sich während ihrer EU-Präsidentschaft für die Verankerung des Menschenrechts auf Wasser in der EU-Trinkwasserrichtlinie einsetzen, verlangt die stellvertretende AK Wien Direktorin Maria Kubitschek. Und die Wasserversorgung muss in Österreich in öffentlicher Hand bleiben.

Überdies, so Kubitschek, müsse für die Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge die goldene Investitionsregel gelten: Entsprechende Investitionen dürfen nicht auf das Defizit nach den EU-Budgetregeln angerechnet werden.

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Im Wassersektor gibt es zunehmend Begehrlichkeiten 
von Finanzinvestoren.


Wasser-Liberalisierung. Wasser als sicherer Hafen für Finanzinvestoren.
Von Leonhard Plank

Im Wassersektor gibt es zunehmend Begehrlichkeiten 
von Finanzinvestoren. Die bisherigen Erfahrungen mit deren Geschäftspraktiken legen nahe, diese lebensnotwendigen, staatlich garantierten Leistungen der Daseinsvorsorge 
vor ihnen zu schützen
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