Energiecharta-Vertrag. Wie Schiedsgerichte Europas Klimaziele bedrohen

Investigate Europe
23. Februar 2021

Energiecharta-Vertrag. Wie Schiedsgerichte Europas Klimaziele bedrohen
Der kaum bekannte Energiecharta-Vertrag (ECT) könnte die EU-Staaten in den kommenden Jahren hunderte Milliarden Euro kosten und den Kampf gegen die Klimakrise entscheidend verzögern. Das ist das Ergebnis einer monatelangen „Investigate Europe“-Recherche. Unterschrieben haben den Energiecharta-Vertrag Anfang der Neunzigerjahre einst alle EU-Staaten, auch Deutschland. Einst sollte die Charta Investitionen in neuen Demokratien mit unsicherer Rechtslage schützen. Doch der Vertragstext ist vage formuliert. Deshalb können ihn heute auch Energieunternehmen nutzen, um EU-Staaten vor internationalen Schiedsgerichten auf Milliarden-Entschädigung zu verklagen, wenn Gesetzgeber neue Klimamaßnahmen beschließen. In den kommenden Jahren könnten Europas Staaten Milliarden an Entschädigung zahlen müssen oder aus Angst davor, geplante Klimagesetze aufweichen. Das ist kein fernes Zukunftsszenario. Es hat bereits begonnen. […]

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DNR: Wasserstände der Oder reichen aus, um Einsatz von Eisbrechern zu ermöglichen


Berlin, 19.02.2021 – Zum seit zwei Tagen laufenden Einsatz der deutsch-polnischen Eisbrecherflotte, der das untere Odertal und das Oderbruch vor einem Eishochwasser schützen soll, kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne:

Der Einsatz der deutsch-polnischen Eisbrecherflotte verläuft bislang offenbar ohne Probleme. Der Eisaufbruch erfolgte in den letzten Tagen von Stettin flussaufwärts bis zum Nationalpark. Daraus folgt, dass in der Oder ausreichende Wassertiefen vorhanden sind. Ein Scheitern des Einsatzes scheint nach aktueller Einschätzung wenig wahrscheinlich. Viel deutet darauf hin, dass auch diesen Winter der Hochwasserschutz durch Eisaufbruch gewährleistet ist.

Dies verdeutlicht ein weiteres Mal, dass der angestrebte Ausbau der Oder durch die Wasserstraßenverwaltungen Deutschlands und Polens zur Gewährleistung des Eisaufbruchs, der Eisabfuhr sowie der Binnenschifffahrt aus Hochwasserschutzgründen nicht notwendig ist. Der DNR hat mit zahlreichen Umweltorganisationen in einem Gutachten (pdf) des Ingenieurbüros Gerstgraser belegt, dass durch die Ausbauplanungen bei einem Sommerhochwasser lokal sogar noch größere Wasserspiegelerhöhungen auftreten könnten. Bei der Gefahrenstelle in Hohenwutzen, wo bei der Oderflut 1997 fast der Deich brach, wäre dies ein 12 cm höherer Wasserspiegel. Die Ausbaupläne an der Oder widersprechen eindeutig dem europäischen Naturschutzrecht und sind sogar kontraproduktiv für den Hochwasserschutz.

Mehr Informationen:
Das Gutachten „Wirksamkeit des geplanten Flutpolders Międzyodrze und der Stromregelungskonzeption für den Hochwasserschutz der Unteren Oder“ ist online erhältlich.

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Telepolis zum Bericht der Fracking-Kommission: Fracking-Kommission der Bundesregierung: Klimabelastung zu tief angesetzt?

Telepolis
22. Februar 2021

Fracking-Kommission der Bundesregierung: Klimabelastung zu tief angesetzt?
Von Malte Daniljuk

Methan-Emissionen werden überraschend niedrig eingeschätzt. Methanforscher kritisiert Methode und Grundlagen. Importe von gefracktem Erdgas steigen weiter an; umstrittene LNG-Terminals

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Spektrum: Ökosysteme – Mehr als die Hälfte der Flüsse schwer beeinträchtigt

Spektrum
19. Februar 2021

Ökosysteme: Mehr als die Hälfte der Flüsse schwer beeinträchtigt
von Daniel Lingenhöhl

Flüsse und Seen bedecken weniger als ein Prozent der Erdoberfläche, und ihre Artenvielfalt ist hoch. Dämme, Verschmutzung und eingeschleppte Arten bedrohen sie.

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2. März 2021 – Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen CETA

Bundesverfassungsgericht

Urteilsverkündung in Sachen „Organklage betreffend das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada (CETA)“
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 13. Oktober 2020 (siehe Pressemitteilungen Nr. 70/2020 vom 7. August 2020 und Nr. 84/2020 vom 10. September 2020) am

Dienstag, 2. März 2021, um 12.00 Uhr (bisher: 10.00 Uhr),
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden

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BBU: Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes wird Anforderungen an fortschrittliche Bürgerbeteiligung unter Pandemie-Bedingungen nicht gerecht

BBU-Pressemitteilung, 22.02.2021

BBU: Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes wird Anforderungen an fortschrittliche Bürgerbeteiligung unter Pandemie-Bedingungen nicht gerecht

(Bonn, Berlin, 22.02.2021) Auf deutliche Kritik ist der von der Bundesregierung entworfene und von den Koalitionsfraktionen in den
Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur Verlängerung des
Planungssicherstellungsgesetzes gestoßen. Der Gesetzentwurf soll am
25.2.2021 vom Bundestag beschlossen werden. Die Geltungsdauer der
Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes soll dabei für fast
zwei Jahre verlängert werden, ohne dass es in seinen Bestimmungen
geändert wird. Damit soll der schwere Eingriff in die Beteiligungsrechte
der Öffentlichkeit und der Umweltverbände fortgesetzt werden. Die
notwendige Anpassung des Gesetzes an die Pandemie-Bedingungen, die eine
fortschrittliche Öffentlichkeitsbeteiligung und eine gleichzeitige
Kontaktminimierung erforderlich machen, erfolgt nicht. Der BBU fordert,
die Verlängerung des Gesetzes in der vorliegenden Form abzulehnen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Das Gesetz wird bereits dem Anspruch nach Kontaktminimierung nicht
gerecht. So wird die Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet
weiterhin nicht verpflichtend vorgeschrieben. So können trotz einer
schweren Pandemie immer wieder Menschen zum Gang in die Amtsstube
gezwungen werden, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen wollen. Weiterlesen