Die kanadische Wasseraktivistin, Menschenrechtlerin und Trägerin des Alternativen Nobelpreises Maude Barlow spricht im ARD-Radio über das Kanadisch-Europäische Freihandelsabkommen CETA.
Hier geht es zum Beitrag (mp3).
Die kanadische Wasseraktivistin, Menschenrechtlerin und Trägerin des Alternativen Nobelpreises Maude Barlow spricht im ARD-Radio über das Kanadisch-Europäische Freihandelsabkommen CETA.
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Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht! 🙂
Die Organisation SumOfUs unterstützt die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA mit einer Geldspendeaktion.

Ein Film von Judith König und Sonja Brier
Die Abwasserpreise steigen ständig. Auch deswegen, weil in Norddeutschland Leitungen und Rohre veraltet sind und überdimensionierte Klärwerke abbezahlt werden müssen. Büßen die Verbraucher für die Fehler im System?
Die NDR Dokumentation der Autorinnen Sonja Brier und Judith König zeigt, wie marode unsere Abwassersysteme inzwischen sind und warum Experten für ein Umdenken in Sachen Abwasser plädieren. In der Fachwelt wächst die Diskussion über die Frage, wie lange es sich die Kommunen noch leisten sollten, Fäkalien mit Trinkwasser wegzuspülen.
Die Reise durch die Siele und Kanäle zeigt überraschende Dinge. So gibt es neuartige WCs, die zwar mit Wasser spülen, aber dennoch kein Abwasser produzieren. Krankenhäuser koppeln ihr Abwassersystem vom restlichen Netz ab, um das Trinkwasser nicht durch ausgeschiedene Medikamente zu gefährden. Und es gibt Dörfer, die sich unabhängig von ihren Abwasserzweckverbänden machen wollen.
Diese Sendung
können Sie sich hier nachträglich ansehen
Telepolis
18.08.2014
Investment ohne angemessenen Profit kann als „indirekte Enteignung“ gewertet werden
Von Walter Gröh
Auswertung des geleakten Vertragstextes des CETA-Freihandelsabkommens EU-Kanada.
Zur Auswertung
Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
15.08.2014
Das Bundesumweltministerium begrüßt das Inkrafttreten der UN-Gewässer-Konvention zur verbesserten Zusammenarbeit von Flussanrainern. „Damit gilt erstmals weltweit ein rechtlicher Rahmen für die Zusammenarbeit an internationalen Gewässern. Dies kann auch zur Vermeidung und friedlichen Lösung zwischenstaatlicher Konflikte um die knappe Ressource Süßwasser beitragen“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Das Übereinkommen tritt am kommenden Sonntag (17. August) in Kraft.
„Angesichts der begrenzten Süßwasserressourcen unserer Erde ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei ihrer Nutzung dringend geboten“, sagte Hendricks. Das neue Abkommen sei „ein großer Schritt vorwärts“ in diese Richtung. „Wir haben jetzt global verbindliche Regeln für die Zusammenarbeit an internationalen Wasserläufen. Jetzt kommt es darauf an, das Übereinkommen mit Leben zu füllen und dafür zu werben, dass in den nächsten Jahren weitere Staaten beitreten.“
Mit der sogenannten „UN Watercourses Convention“ (UN-Gewässer-Konvention) werden bisher ungeschriebene völkerrechtliche Grundsätze über das gutnachbarliche Verhalten zwischen den Anrainerstaaten grenzüberschreitender Binnengewässer verankert und fortentwickelt. Hierzu zählt die Verpflichtung zu einer ausgewogenen und angemessenen Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und zur Verhinderung beträchtlicher Schäden bei anderen Staaten im Einzugsgebiet eines gemeinsamen Wasserlaufs.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte die Konvention bereits 1997 mit breiter Mehrheit angenommen. Deutschland unterzeichnete das Übereinkommen 1998 und ratifizierte es 2006. Mit der Hinterlegung der 35. Ratifikationsurkunde durch Vietnam sind die Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt.
Deutschland kooperiert bereits seit vielen Jahren mit den Nachbarstaaten im Einzugsgebiet seiner großen Flüsse. Die Flussgebietsübereinkommen zum Schutz von Rhein, Donau, Elbe und Oder gehen allerdings weit über die UN-Gewässerkonvention hinaus. Im Rahmen des neuen UN-Übereinkommens möchte die Bundesregierung ihre guten Erfahrungen mit grenzüberschreitendem Gewässerschutz einbringen.
Das bereits 1992 unterzeichnete Übereinkommen der UN ECE (United Nations Economic Commission for Europe = Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen wird sich in Kürze ebenfalls für eine weltweite Anwendung öffnen. Die Bundesregierung sieht die beiden Übereinkommen als sich sinnvoll ergänzende Instrumente und wird darauf hinwirken, die potentiellen Synergien zwischen den beiden Übereinkommen zu nutzen.
Zur Pressemitteilung
Süddeutsche Zeitung
17.08.2014
Freihandelsabkommen TTIP. Mehr Wachstum bedeutet nicht immer mehr Wohlstand
Von Silvia Liebrich
Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen und nicht umgekehrt. In den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP wird dieser Grundsatz missachtet.
Zum Artikel
Foto: Uwe Hiksch