BUND: Gewässerschutz: EU-Vorgaben verschleppt – Guter Zustand der Gewässer in weiter Ferne


Pressemitteilung vom 21. Juni 2021

Berlin. Deutschland verstößt gegen europäische Vorgaben zum Gewässerschutz. Nach den Plänen der Bundesländer werden bis 2027 anders als vorgeschrieben nur wenige Gewässer in einen guten ökologischen Zustand versetzt, kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in seiner Stellungnahme (pdf) zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Für viele Seen und Flüsse – wie beispielsweise die Elbe – werden die Ziele bis ins Jahr 2045 oder gar darüber hinaus verschoben. Dies verstößt gegen geltendes EU-Recht. Der BUND verlangt von den Bundesländern daher wesentliche Nachbesserungen der behördlichen Planungen.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Deutschland gefährdet den Schutz unserer Lebensgrundlage Wasser, wenn die Umsetzung des Gewässerschutzes erst in ferner Zukunft erfolgen soll. Wir müssen jetzt handeln, denn wir befinden uns bereits mitten in einer Gewässerkrise. Um die Ziele für 2027 zu erreichen, müssen Bund und Länder sehr deutlich nachbessern. Es geht nicht nur darum, dass wir in Zukunft genug Wasser zur Verfügung haben, auch die Qualität muss stimmen.“

Die Herausforderungen wachsen mit der Klimakrise. In Dürrezeiten führen Flüsse weniger Wasser, damit steigt deren Schadstoffkonzentration. Bei Starkregen belasten unkontrollierte Einleitungen von verschmutztem Mischwasser und Straßenabwasser die Gewässer. Die Politik muss einerseits die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Andererseits müssen schädliche Bewirtschaftungsmethoden unterbunden werden.

Die Länder identifizieren beispielsweise die Landwirtschaft unter anderem wegen zu hoher Nitrateinträge als eine Hauptverursacherin schlechter Wasserqualität. Auch mit den durch Erosion ausgelösten Sedimenteinträgen trägt sie maßgeblich zum schlechten Zustand bei. Steuerfinanzierte Agrarbeihilfen darf es künftig nur noch geben, wenn Gewässerschutzstandards eingehalten werden.

Bandt: „Bereits 2017 hat der BUND EU-Beschwerde eingelegt. Wir erwarten von der Bundesregierung einen strategischen Aktionsplan, in dem konkrete Maßnahmen systematisch aufeinander aufgebaut sind. Doch dieser Plan fehlt. Dreh- und Angelpunkt ist auch eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit. Nur so gibt es gesellschaftlichen Rückhalt für die notwendigen Maßnahmen, um das Allgemeingut Wasser zu schützen. Fristverlängerungen nach 2027 dürfen nur gut begründete Ausnahmen sein. Je länger wir warten, desto teurer wird künftiger Gewässerschutz. Wir haben es in der Hand, künftigen Generationen einen Zugang zu kostbarem Trinkwasser zu ermöglichen.“

Der BUND wird zum Fristende der Öffentlichkeitsbeteiligung (zwischen 21. und 30. Juni) für alle großen Flussgebiete ausführliche Stellungnahmen abgeben. Der Umweltverband macht zudem Vorschläge zu Maßnahmen, um den guten ökologischen Zustand an Flüssen, Seen und für das Grundwasser bis zum Jahr 2027 zu erreichen.

Weitere Informationen:
Die Stellungnahme des BUND finden Sie unter: www.bund.net/stellungnahme-wrrl (pdf) Zur Wasserrahmenrichtlinie, der europäischen Richtlinie zum Gewässerschutz: https://www.bund.net/fluesse-gewaesser/wasserrahmenrichtlinie/
Zur EU-Beschwerde zur Wasserrahmenrichtlinie von BUND und NABU, in der schon viele der Defizite beschrieben wurden: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/fluesse_wrrl_eu-beschwerde.pdf
BUND-Gewässerreport 2018: https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-gewaesserreport-2018/

Guter Tag auch für das Trinkwasser: Kommentar: Sieg der Vernunft – EuGH bestätigt Verbot von bienenschädlichen Nervengiften im Freiland

(6. Mai 2021) Anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Abweisung einer Bayer-Klage gegen das Verbot bienenschädlicher Nervengifte kommentiert der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt:

„Die Entscheidung des Europäischen Gerichthofs ist ein Sieg der Vernunft und ein wichtiges Signal für den Schutz von Insekten in Europa. Neonikotinoide gefährden Bienen und andere Insekten enorm und sind mitverantwortlich für das dramatische Insektensterben. Der Schutz der Artenvielfalt ist absolut unvereinbar mit der Aufhebung des Verbots von hochwirksamen Nervengiften für Bienen und Wildbienen. Pestizide mit solch fataler Wirkung auf das Ökosystem dürfen nie wieder in die Umwelt gelangen.

Profitgier hat Bayer blind gegen wissenschaftliche Erkenntnisse gemacht: Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben die Gefahr der drei umstrittenen Neonikotinoide für Bienen und Wildbienen umfassend bewiesen. Neonikotinoide sind langlebig und reichern sich im Boden an. Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit können sie weit transportiert werden und gelangen auch in Gegenden fernab ihrer Einsatzgebiete, wo sie dann noch jahrelang Schäden verursachen. Trotz ihrer erheblichen Einschränkung 2013 und dem Freilandverbot 2018 sind die Wirkstoffe heute immer noch in Gewässern nachweisbar.

Um das Insektensterben zu stoppen, brauchen wir neben dem Verbot solcher besonders gefährlichen Pestizide zusätzlich auch eine deutliche Reduktion des Pestizideinsatzes.“

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Martin Häusling (MdEP): EuGH zu Einspruch von Bayer: Neonikotinoide sind mit vollem Recht verboten!

Das deutliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Verbot von Neonikotinoiden muss zugleich als ein Appell verstanden werden, den Missbrauch dieser Insektizide durch Notfallzulassungen für immer zu beenden, meint Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss:

„Bayers Aufbäumen war vergebens. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass das Handeln der Europäischen Kommission, die hochumstrittenen, aus Sicht von Gesundheits- und Artenschutz gefährlichen Gifte aus der Gruppe der Neonikotinoide aus dem Verkehr zu ziehen, rechtens war. Der Bayer-Konzern muss damit eine Niederlage einstecken.

Das Urteil der Richter muss auch als Appell an die EU-Mitgliedsländer, an die Bauernverbände und auch an die Industrie verstanden werden. Finger weg von giftigen Neonikotinoiden! Wie nun noch einmal höchstrichterlich bestätigt, sind sie aus gutem Grund verboten. Dieses Verbot über Notfallgenehmigungen zu umgehen, ist ein ökologisches Verbrechen, auch wenn die aktuelle Gesetzeslage dieses Schlupfloch noch offen lässt.

Es muss endlich Schluss sein mit der Praxis, immer wieder über Notfallzulassungen geltendes Recht und damit den dahinter stehenden Gedanken des Schutzes unserer Gesundheit und unserer Natur auszuhebeln. Statt sich auf dieses Instrument zu verlassen, müssen sich Behörden, Landwirte und Industrie endlich auf Formen der Landwirtschaft besinnen, die solche Extrem-Gifte überflüssig machen. Dass dies gelingen kann, machen Tausende von Bio-Bauern jeden Tag vor.

Oft genügt es, sich auf die gute fachliche Praxis, auf mehr Fruchtfolgen oder mehr mechanische Methoden zu besinnen, um den Einsatz von Giften überflüssig zu machen. Dies gilt nicht nur für Pestizide aus der Klasse der Neonikotinoide, sondern auch für andere Wirkstoffe. Zugleich appelliere ich deshalb an die Kommission, ganz generell bei der Zulassung neuer Wirkstoffe wesentlich stärker als bisher die Folgen für unsere Natur, unsere Lebensmittel und unsere Gesundheit zu beachten.“

Zum Weiterlesen
Rechtssache C-499/18 P: Rechtsmittel, eingelegt am 27. Juli 2018 von der Bayer CropScience AG gegen das Urteil des Gerichts (Erste erweiterte Kammer) vom 17. Mai 2018 in der Rechtssache T-492/13, Bayer CropScience AG/Europäische Kommission (europa.eu)

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Bitte unterstützt die Europäische Bürgerinitiative:


https://www.savebeesandfarmers.eu/deu/

Walchenseekraftwerk: Verbände fordern besseren Schutz der Isar

BR
29. März 2021

Umweltverbände fordern, dass die Flusslandschaft der Oberen Isar bei einer Neukonzessionierung des Walchenseekraftwerks besser geschützt wird. Bisher wird viel Wasser zur Stromerzeugung in den Walchensee abgeleitet. Das bedrohe 200 Rote-Liste-Arten. […]

Walchenseekraftwerk sollte dem Staat gehören

Zu den Forderungen der Verbände gehört auch eine Verstaatlichung. Bayern solle Eigentümer der Anlage werden. […] Bisheriger Betreiber des Walchenseekraftwerks ist der Energiekonzern Uniper.

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BBU: Umweltminister Lies bootet Kritiker bei Gesprächen über die Erdgasförderung in Niedersachsen aus

(Bonn, Hannover, 29.03.2021) Mit großer Empörung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die heutige Pressekonferenz von Umweltminister Olaf Lies und den 10-Punkte-Plan zur zukünftigen Politik der Erdöl- und Erdgasförderung in Niedersachsen zur Kenntnis genommen. Statt den 2018 begonnenen Stakeholderdialog Erdöl- und Erdgasförderung weiterzuführen, hat der Minister offensichtlich eine neue Runde zusammengestellt, die hinter verschlossenen Türen getagt hat. Der BBU, der sich intensiv, kritisch und mit großer Sachkompetenz in den Stakeholderdialog eingebracht hatte, war weder zu der neuen Runde noch zur heutigen Pressekonferenz eingeladen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Man merkt die Absicht und man ist verstimmt. Der Minister wollte deutliche Kritiker der Erdöl- und Erdgasförderung aus der Zivilgesellschaft, die sich im Stakeholderdialog intensiv mit technischem Sachverstand eingebracht hatten, vor der Tür halten. So sollten genehme Ergebnisse erreicht werden. Dementsprechend sind die Resultate. So ist der im 10-Punkte-Plan festgehaltene freiwillige Verzicht der Förderindustrie auf Neubohrungen in Wasserschutzgebieten das Papier nicht wert, auf dem er steht. Denn erstens können bestehende Bohrungen weiter betrieben werden. Zweitens kann auch von einem Bohrverbot keine Rede sein. Bei bestehenden Bohrungen kann auch in jede Richtung weiter gebohrt werden. Und drittens ist es problemlos möglich, bei Neubohrungen den Bohransatzpunkt außerhalb des Wasserschutzgebietes zu legen und dann in das Wasserschutzgebiet horizontal hinein zu bohren. Konsequenter Gewässerschutz sieht anders aus.“

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Die Zusammensetzung der neu einzusetzenden Kommission, die technisch verbindliche Regelungen zum bestehenden Regelwerk erarbeiten soll, trifft bei uns auf klare Ablehnung. Zwar hatte der BBU ein Beratungsgremium hierfür mehrfach im Stakeholderdialog gefordert. Allerdings muss dieses auch pluralistisch zusammengesetzt sein und kann nicht ohne die Mitgliedschaft wesentlicher Akteure der Umweltverbände gebildet werden. Vorbild muss dabei die Kommission für Anlagensicherheit beim Bundes-Umweltministerium sein, die alle relevanten Stakeholder einschließlich der Umweltverbände umfasst. Die technische Kommission soll sich hingegen nur aus den Organisationen zusammensetzen, die den 10-Punkte-Plan unterschrieben haben. Wer die Kompetenz der Zivilgesellschaft so außen vor lässt, entwertet die Kommission bereits im Vorfeld und verhindert ein offenes Ergebnis.“

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter http://www.bbu-online.de <http://www.bbu-online.de> und
telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet
www.facebook.com/BBU72 <http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift:
BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

Insekten- und Gewässerschutz prioritär, ambitioniert und gemeinsam angehen

Gemeinsame Pressemitteilung von Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Grüne Liga und WWF Deutschland und ihres Dachverbandes Deutscher Naturschutzring (DNR)

Umweltministerkonferenz

Insekten- und Gewässerschutz prioritär, ambitioniert und gemeinsam angehen

6. November 2018. Anlässlich der morgen beginnenden 91. Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern appellieren die Naturschutzverbände BUND, DUH, NABU, Grüne Liga, WWF und ihr Dachverband Deutscher Naturschutzring in einem gemeinsamen Schreiben an die Umweltminister und -senatoren, die enormen Herausforderungen zum Insekten- und Gewässerschutz gemeinsam anzugehen und auf eine stärkere Kohärenz und Integration der Ziele des Insekten- und Gewässerschutzes in über die Umweltpolitik hinausreichende Politikbereiche und Gesetzgebungsvorhaben hinzuwirken.

„Die Verschmutzung unseres Trinkwassers und das Massensterben unserer Insekten haben die gleiche Ursache: Eine verfehlte Landwirtschaftspolitik, die den massenhaften Eintrag von Pestiziden und Düngern fördert. Was wir brauchen, ist ein ressortübergreifendes Sofortprogramm für eine vielfältige und gesunde Natur! Wer die Gewässer rettet, rettet auch Insekten“, betont Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings.

„Die Problemlage ist klar, jetzt geht es um Lösungen. Wenn wir im Insekten- wie im Gewässerschutz etwas erreichen wollen, dann wird dies nur über eine naturverträglichere EU-Agrarpolitik funktionieren. Die Umwelt- und Agrarminister der Länder müssen gemeinsam von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner fordern, sich bei den derzeitigen GAP-Verhandlungen in Brüssel für ambitionierten Naturschutz und ausreichende Finanzmittel einzusetzen“ stellt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller klar.

„Gewässerrandstreifen sind für den Schutz der Wasserressourcen, aber auch als Rückzugsraum für Insekten von elementarer Bedeutung. Deshalb plädieren wir für bundesweit einheitliche Gewässerrandstreifen von mindestens zehn Metern Breite, innerhalb derer die Ausbringung von Düngern und Pestiziden verboten ist,“ führt Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, aus. Er fordert weiter: „Um alle Gewässer bis 2027 wieder in einen guten Zustand zu bringen, muss zudem der Umsetzungsstau bei den notwendigen Maßnahmen jetzt beendet werden. Auf Grundlage der Maßnahmenvorschläge, die die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für die UMK erarbeitet hat, müssen Bundesregierung und Bundesländer einen gemeinsamen Aktionsplan erstellen, der klar darlegt, mit welchen Maßnahmen, Mitteln und Zuständigkeiten die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden soll.“

Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner von der DUH: „Die Bundesregierung muss ihr Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen ausweiten. Das Düngerecht muss deutlich verschärft werden, damit sich betroffene Lebensräume und Arten langfristig erholen können. Ebenso nötig sind eine konsequente Anwendung des Bau- und Immissionschutzrechts durch die Länder sowie finanzielle Anreize, um Stoffeinträge zu verringern. Ansonsten drohen eine Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof und Strafzahlungen an die EU. Denn die Spatzen pfeifen es schon von den Dächern: Der EU-Kommission genügen die von der Bundesregierung bisher ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung nicht.“

„Pestizide zu reduzieren hilft Insekten und Gewässern gleichermaßen. Seit Jahren verschleppt die Bundesrepublik Deutschland, die Vorgaben der EU-Pestizidgesetzgebung umzusetzen. Der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) muss endlich überarbeitet werden, um Wirkung zu entfalten. Auch werden viele der in der Landwirtschaft eingesetzten Pestizid-Wirkstoffe von der Gewässerüberwachung gar nicht oder nur unzureichend erfasst. Es ist höchste Zeit, im Rahmen der geplanten Ackerbaustrategie endlich eine Verpflichtung zu einer konsequent ressourcenschonenden landwirtschaftlichen Bewirtschaftungspraxis auf den Weg zu bringen“, kommentiert Michael Bender, Leiter der GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser.

Nach Hitzesommer: Gewässerschutz braucht politische Priorität

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, Grüne Liga, NABU, WWF und dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring anlässlich des WRRL-Verbändeforum am 31.08./01.09.2018 im Bundesamt für Naturschutz (Bonn)


Nach Hitzesommer: Gewässerschutz braucht politische Priorität

Umweltverbände fordern konsequente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Integration ihrer Ziele in alle Politikbereiche und Reformvorhaben

Berlin/Bonn, 31.08.2018 – Die Lehre dieses Sommers ist eindeutig: Die anhaltende Trockenheit in vielen Regionen Deutschlands hat unseren Ökosystemen schwer zugesetzt und enormen ökologischen und ökonomischen Schaden angerichtet. Mit Blick auf den Klimawandel wird der Schutz der überlebenswichtigen Ressource Wasser zu einer der dringendsten Herausforderungen, die auf Deutschland und Europa in den kommenden Jahren zukommen. Zu dieser Debatte hat das Verbändebündnis von BUND, Grüne Liga, NABU, WWF und der Dachverband Deutscher Naturschutzring heute Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft nach Bonn eingeladen.

Die vor achtzehn Jahren von allen EU-Mitgliedstaaten beschlossenen Ziele zum Schutz von Grundwasser, Flüssen, Seen und Küstengewässern werden europaweit verfehlt. Erreichen EU-weit zumindest vierzig Prozent das Ziel eines guten ökologischen Zustandes, sind es in Deutschland gerade einmal acht Prozent. Diese massiven Umsetzungsdefizite können die deutsche, aber auch die europäische Politik nicht zufriedenstellen.

Das lässt allerdings nicht den Schluss zu, dass die Ziele zu hoch gesteckt sind. Sie wurden nur nicht ambitioniert genug verfolgt und umgesetzt. Eine Verschiebung des Zieles, intakte Gewässer und sauberes Grundwasser flächendeckend wiederherzustellen wäre ein politisches Armutszeugnis.

Die richtige politische Konsequenz kann nur sein, für die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie alle Politikbereiche in die Pflicht zu nehmen. Es muss endlich Schluss damit sein, mit den begrenzten Maßnahmen und Mitteln der Umweltpolitik ausgleichen zu wollen, was durch eine verfehlte Integration in andere Politikbereiche zunichtegemacht wird.

Am Beispiel der Agrarpolitik heißt das: EU-Kommission, EU-Parlament und Europas Mitgliedsstaaten müssen in der aktuellen Reformrunde dafür Sorge tragen, dass die Nutzung unserer natürlichen Ressourcen nur unter Bedingung einer umfassenden Schutzverpflichtung erlaubt ist. Dazu gehört die Garantie, dass von der Gesellschaft gewährte Subventionen diese Ziele nicht konterkarieren dürfen.

Die Bundesregierung ist gut beraten, als Vorreiterin einer solchen Politik in Erscheinung zu treten, wenn sie, nach der Nitratrichtlinie, nicht sehenden Auges eine nächste Verurteilung wegen der Nichteinhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie riskieren will.

Wie der Schutz unserer Wasserressourcen gelingen kann und welche Positionen die Verbände bei der Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie vertreten, wird am 31. August und 01. September beim WRRL-Verbändeforum in Bonn diskutiert. Die Veranstaltung ist kostenfrei, kurzfristige Teilnahme ist möglich.

Weitere Informationen:
Programm WRRL-Verbändeforum hier

Pressekontakt:

Nina Slattery, DNR-Referentin Presse und Kommunikation, Tel.: 030/678177578, Nina.Slattery@dnr.de