Kampf ums kühle Nass

Neues Deutschland
23.06.2012

Wirtschaft
Kampf ums kühle Nass
von Christian Klemm

EU-weite Bürgerinitiative setzt sich für Wasserversorgung in öffentlicher Hand ein

Staat und Kommunen sind hoch verschuldet. Was liegt da näher, als öffentliche Versorgung – zum Beispiel mit Wasser – an Privatkonzerne zu veräußern? Eine europaweite Initiative setzt sich dagegen zur Wehr.

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Gewerkschaften gegen weitere Privatisierung der Wasserversorgung

DGB
18.06.2012

Trinkwasser
Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ startet

Trinkwasser in Deutschland hat eine hervorragende Qualität bei relativ günstigen Preisen. Das könnte sich ändern, denn die EU will öffentliche Aufgaben wie die Wasserversorgung für den Wettbewerb freigeben. Die Gewerkschaften wollen die Liberalisierung des Wassermarktes verhindern – mit der ersten europäischen Bürgerinitiative überhaupt, die diese Woche startet.

Die öffentlichen Wasserwerke der Städte und Gemeinden liefern noch immer mehr als die Hälfte des Trinkwassers in Deutschland. Doch auch dieses öffentliche und lebensnotwendige Gut gerät immer mehr unter die Kontrolle privater gewinnorientierter Konzerne.

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Sind die Wasserverträge zur Teilprivatisierung wasserdicht?

Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Hier kann der Mitschnitt der Veranstaltung nachgehört werden

„Sind die Wasserverträge zur Teilprivatisierung wasserdicht?“
die Veranstaltung fand statt am Montag, 11. Juni 2012 14.00 Uhr im Abgeordnetenhaus, Raum: 311

Anzeige Einladung

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Dieser Workshop wurde veranstaltet, um mit Fachleuten mögliche juristische Klagewege zu begutachten:

– Möglichkeiten von Organstreitverfahren, z.B. des Leitfadens
   des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ)
– Normenkontrollklage, z.B. hinsichtlich des Demokratiegebots
– Feststellungsklage nach § 256 ZPO

Infos und Materialien:
www.wasservertraege-jur-anfechtung.de
Mitschnitt der Veranstaltung

Wassertisch fordert, Veolia von der S-Bahn-Vergabe auszuschließen – PRESSEMITTEILUNG vom 21.06.2012

Der Berliner Senat hat beschlossen, Teilstrecken der S-Bahn ausschreiben. Senatskreise halten nach Zeitungsberichten den Noch-Miteigentümer der Berliner Wasserbetriebe, Veolia, für einen geeigneten Bewerber.

(Berlin, 21. Juni 2012) 1999 haben CDU und SPD in skandalösen Geheimverträgen die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert. 13 Jahre sah die Berliner Politik tatenlos zu, wie die Wasserbetriebe unter der betrieblichen Führung der privaten Konzerne Veolia und RWE skrupellos das Wassermonopol ausnutzten, um ihren Eigentümern die Taschen zu füllen. Erst das Gesetz zur Offenlegung der Wasserverträge, von 666 Tausend Berlinerinnen und Berlinern erlassen, bereitete den politischen Raum für das Bundeskartellamt vor, das dann das Treiben beendet und aufgedeckt hat, dass Senat und Konzerne missbräuchlich überhöhte Preise von 21 Prozent erhoben haben. Nach der Preissenkungsverfügung der Kartellbehörde verloren die Abzieher-Konzerne ihr Interesse an den Wasserbetrieben. Jetzt stellt die gleiche Koalition die Weichen, damit sich Veolia an den S-Bahnpreisen bedienen kann. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Veolia hat jahrelang missbräuchlich überhöhte Wasserpreise genommen. Ein solch raffgieriger Konzern hat in Berlin nichts verloren.“

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) gehört nach Ansicht des Berliner Wassertischs ebenso wie das Wasser zur Daseinsvorsorge, die nicht nach Gewinnkriterien betrieben werden sollte. Private Konzerne interessieren sich nur für rentable Strecken. Unrentable Strecken müssten dann von der Stadt finanziert werden, ohne durch Gewinne von profitablen Routen ausgeglichen werden zu können. Es ist für jeden absehbar, dass sich mit einer solchen Politik das Haushaltsdefizit auf Dauer nur vergrößern lässt. Die Zeche zahlen wie immer die Berliner Bürger. Dem Bürgerentscheid durch das S-Bahn-Volksbegehren hingegen wird mit der Senatsentscheidung in unzulässiger Weise vorgegriffen. Wolfgang Rebel kommentiert die Fortsetzung des städtischen Ausverkaufs durch SPD und CDU für den Berliner Wassertisch: „Das Argument, dass die privaten Betreiber von den Politikern beaufsichtigt werden könnten, entspricht leider nicht der Realität. Die Berliner Politik hat in den vergangenen Jahren bei den Wasserbetrieben eindrucksvoll bewiesen, dass sie nicht willens oder in der Lage ist, die Bürger wirkungsvoll vor der Geldgier der Konzerne zu schützen.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Rückkauf der Wasserbetriebe – Große Koalition spielt falsch – PRESSEMITTEILUNG VOM 16.06.2012

Für ein Jahrzehnt Misswirtschaft sollen die privaten Wasser-Konzerne von der Großen Koalition mit einer Milliardenabfindung auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger belohnt werden.

(Berlin, 16. Juni 2012) Die CDU fordert, dass eine Rekommunalisierung der Wasserbetriebe zu einer deutlichen Preissenkung führen muss. Einen späteren Wiederverkauf der RWE- und Veolia-Anteile an private Wasserkonzerne will sie jedoch trotz der negativen Privatisierungserfahrungen nicht ausschließen. Für die Senkung der Wasserpreise besteht allerdings kaum Spielraum, da die Rückkaufsumme über die Wasserpreise finanziert werden muss. Wird außerdem die Kartellamtsverfügung zur Senkung der Trinkwasserpreise gültig, ist eine weitere deutliche Preissenkung kaum noch möglich. Es wird Jahre dauern, bis die Defizite aus der Privati-sierung ausgeglichen sein werden. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertisches: „Die CDU hat 1999 die jetzigen Verträge gegen geltendes Recht ausgehandelt. Die für die CDU agierende Wirtschaftssenatorin von Obernitz hat erst kürzlich den Juristen gefeuert, der das Kartellamt auf die Spur der missbräuchlich überhöhten Trinkwasserpreise gebracht hat. Wenn die CDU jetzt so tut, als liege ihr das berechtigte Interesse der Berlinerinnen und Berliner an sinkenden Preisen am Herzen, so ist das reine Demagogie!“

1999 reloaded?
Während die CDU die Wasser-Rekommunalisierung grundsätzlich ablehnt, aber als Juniorpartner die im Koalitionsvertrag festgelegten Rückkaufsverhandlungen nicht vollständig verhindern kann, spielt die SPD die entgegengesetzte Rolle: Sie behauptet, die Interessen der 666.000 Berlinerinnen und Berliner des Volks-entscheids zu vertreten, indem sie den Rückkauf als alternativlosen Weg im Interesse der Privatisierungsgegner darstellt. Es setzen sich jedoch beide Parteien – SPD und CDU – für die Interessen der Konzerne ein. Die SPD will die minimale Preissenkung des Kartellamts von ca. 8% für den Gesamt-Wasserpreis nutzen, um sich wählerfreundlich darzustellen – zahlt aber den Konzernen mit dem Rückkaufpreis genau die Summe, die diese sonst bis 2028 noch an Gewinnen kassieren würden. Beide Parteien behindern gleichzeitig die Überprüfung der rechtswidrigen Verträge im Sonderausschuss „Wasserverträge“ und verweigern bis heute finanzielle Mittel für die gesetzlich vorgeschriebenen unabhängigen Sachverständigen. Würde die Verfassungswidrigkeit der Verträge gerichtlich festgestellt, wären schon kurzfristig erhebliche Preissenkungen möglich, weil die Wasserpreise nicht mehr durch die Rückkaufsumme belastet würden.

Dazu Rainer Heinrich, Mitgründer des Berliner Wassertischs und Vertrauensperson des Volksbegehrens: „Die jetzige Situation erinnert an 1999. Die CDU spielte sich damals als wirtschaftlich kompetenter Haushaltsretter auf. Die SPD tat so, als ob sie die Stadt vor dem Ausverkauf retten wollte. Als Ergebnis entstand die skandalöse Teilprivatisierung. Die Verfassungswidrigkeit der damaligen Wasserverträge muss endlich gerichtlich geklärt werden, sonst werden SPD und CDU auch dieses Mal wieder Verträge zu Lasten der Bürger schließen.“

Was tun?

  1. Die Wasserverträge sind verfassungswidrig: Dagegen müssen alle Klagemöglichkeiten genutzt werden.
  2. SPD und CDU vertuschen ihre aktive Beteiligung am Zustandekommen der verfassungswidrigen Verträge: beide Parteien müssen die Behinderungen der Arbeit des Wasser-Sonderausschusses aufgeben und endlich Geldmittel für unabhängige juristische Sachverständige bereitstellen.
  3. RWE und Veolia sind, da die Verträge verfassungswidrig sind, keine rechtmäßigen Eigentümer der Anteile: Deswegen darf ein möglicher Rückkauf nur unter dem Vorbehalt getätigt werden, dass die Verfassungsgemäßheit der Eigentümerfrage geklärt wird.
  4. Der derzeit veranschlagte Kaufpreis ist zu hoch: Der Kaufpreis der BWB muss nach einem Ertragswertverfahren berechnet werden, das nicht, wie im aktuellen Berechnungsmodell, auf missbräuchlich überhöhten Preisen bei Trink- und Abwasser beruht!

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

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„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)