Wasserbetriebe: Veolia will Rückkauf vorerst stoppen

rbb online
21.05.2012

Unternehmen
Wasserbetriebe: Veolia will Rückkauf vorerst stoppen

Beim Rückkauf der Anteile des RWE-Konzerns an den Berliner Wasserbetrieben durch das Land gibt es wieder Probleme.

Der zweite private Miteigentümer, das französische Unternehmen Veolia, will das Geschäft zwischen RWE und dem Land Berlin zumindest vorerst verhindern. Veolia beantragte vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen RWE, wie der Kläger am Montag mitteilte. Es sieht seine Rechte durch die Art des geplanten Verkaufs verletzt.

zum Artikel…


Rückkauf der Wasserbetriebe: Veolia klagt gegen RWE

Tagesspiegel
22.05.2012

Berlin
Rückkauf der Wasserbetriebe: Veolia klagt gegen RWE
za

Veolia zieht vor Gericht, um den Rückzug des Energiekonzerns RWE aus seiner Beteiligung an den Wasserbetrieben vorerst zu stoppen. Mit einer einstweiligen Verfügung gegen RWE will das französische Unternehmen beim Rückkauf der RWE-Anteile durch den Senat „ein rechtlich einwandfreies Vorgehen sicherstellen“. Veolia ist mit 24,9 Prozent am Berliner Versorgungsunternehmen beteiligt.

zum Artikel…


Veolia will den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe stoppen

Berliner Morgenpost
22.05.2012

BWB
Veolia will den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe stoppen
Das Poker um den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) durch das Land Berlin hat am Montag eine überraschende Wende genommen.

– Der private Minderheitseigentümer der BWB, der französische Konzern Veolia, streitet mit dem verkaufswilligen Miteigentümer RWE über die Modalitäten des Deals. Denn der Essener Energiekonzern ist sich mit Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) weitgehend einig, seinen 24,9-Prozent-Anteil an den Wasserbetrieben für 645 Millionen Euro ans Land zurückzuverkaufen. RWE hatte wie Veolia 1999 bei der Teilprivatisierung des Berliner Wassers einen Minderheitenanteil übernommen.

zum Artikel…


Veolia kämpft um seinen Einfluß auf die Berliner Wasserbetriebe – PRESSEMITTEILUNG vom 22.05.2012

(Berlin, 22. Mai 2012) Wie die Presse berichtet, will Veolia den Rückkauf der RWE Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch den Senat gerichtlich stoppen lassen, da Berlin gleichzeitig auch die RWE-Anteile an der privaten Beteiligungsgesellschaft RVB übernehmen will.

Über die RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH – früher RVB AG – fließt der Gewinn aus den Berliner Wasserbetrieben an die privaten Konzerne. Die betriebliche Führung der Wasserbetriebe erfolgt aber über die Berlinwasser-Holding (BWH). Hier in der Holding – nicht in der Beteiligungsgesellschaft – befürchtet Veolia Einfluss auf die Steuerung der Wasserbetriebe zu verlieren, wenn nach einem Rückkauf der RWE-Anteile durch das Land Berlin ihr Anteil auf unter 25% sinkt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Veolia strengt jetzt eine einstweilige Verfügung an, um erst einmal Zeit zu gewinnen. Ziel bleibt weiterhin, zumindest soviele Anteile von RWE zu übernehmen, dass sie die Sperrminorität erreichen.“

Auch wenn Veolia nach einem Rückkauf der RWE-Anteile weniger Einfluss auf die BWB haben sollte, lehnt der Berliner Wassertisch diesen Rückkauf für 645 Mio. Euro zum gegenwärtigen Zeitpunkt entschieden ab. Hierzu Wolfgang Rebel: „Der Berliner Wassertisch will keinen Rückkauf, bevor nicht die Geheimverträge juristisch überprüft wurden. Wenn diese verfassungswidri¬gen Verträge endlich angefochten würden, bekämen wir Berliner vermutlich noch Geld zurück! Zu einer solchen Organklage sollten sich die Berliner Abgeordneten endlich durchringen!“

Nach Ansicht des Berliner Wassertischs hat eine Teilrekommunalisierung, wie vom Senat jetzt geplant, mit dem Rekommunalisierungswunsch der Berliner Bevölkerung nichts zu tun. Der Volksentscheid vom 13. Februar 2011 sollte nur der erste Schritt sein, um nach einer Offenlegung der Verträge diese auch mit juristischen Mitteln angreifen zu können. Der Rückkauf der RWE-Anteile würde aber am verfassungswidrigen Geflecht der bestehenden Verträge und der skandalösen Art der Tarifkalkulation nichts ändern. Der Wassertisch fordert daher die Berliner Abgeordneten auf, dem aktuellen Rückkaufvertrag nicht zuzustimmen.

Um Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme für eine Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge zu erheben und um sich gegen die Verschleppungstaktik der SPD/CDU-Koalition im Sonderausschuss zu wenden, hat der Berliner Wassertisch eine Unterschriftenaktion – 1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! – gestartet. Die Beteiligung daran ist auch online möglich unter: www.berliner-wassertisch.info/appell

Über die juristischen Grundlagen für eine Klage gegen die Wasserverträge kann sich jede_r mithilfe des juristischen Leitfadens informieren, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen erarbeitet hat. Infos hierzu unter www.berliner-wassertisch.info/?p=159

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Öffentliche Daseinsvorsorge darf kein Geschäft werden!

klartext – DGB
16.05.2012

Öffentliche Daseinsvorsorge darf kein Geschäft werden!

Stellen Sie sich vor, Sie rühren die Milch für Ihr Baby mit
Leitungswasser an und kurz darauf bekommt es Magenkrämpfe,
weil das Wasser chemische Rückstände enthielt.

Warum? Ihr Wasserversorger – ein privatwirtschaftliches
Unternehmen – hatte weniger gründlich gefiltert als es die
Top-Standards in Deutschland vorsehen. Trotzdem ist der
Kubikmeter Wasser teurer als früher, noch unter der Regie
Ihres kommunalen Stadtwerks.
Das könnte drohen, wenn sich die EU-Kommission mit ihrem
Vorschlag zu Dienstleistungskonzessionen durchsetzt und
damit öffentliche Aufgaben dem Wettbewerb aussetzen. Das
Regelwerk ist in den Beratungen und soll noch in diesem Jahr
vom Europäischen Parlament beschlossen werden.

zum Artikel…


Unterschriftensammlung

[emailpetition id=“1″]
Datenschutzhinweis:
Ihre Daten (Name, Vorname und Postleitzahl) werden nach dem Ende der Unterschriftenaktion an verantwortliche Parlamentarier im Berliner Abgeordnetenhaus überreicht. Weder Namen noch E-Mail Adressen werden von uns an sonstige Dritte weitergegeben. Ihre E-Mail Adresse wird für die Aufnahme in unsere Info-Mailing-Liste genutzt, sofern Sie in das entsprechene Kästchen einen Haken gesetzt haben.