Wasserverträge 1999

Die Konsortialverträge mit Anlagen, die Stille-Gesellschafter-Verträge und der Interessenwahrungsvertrag wurden per OCR und Hand-Nacharbeit in durchsuchbare PDF-Dateien umgewandelt. Obwohl dies mit großer Sorgfalt geschah, können kleinere Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Unter http://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/artikel.7166.php können die Verträge – auch als konsolidierte Fassung – von der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen heruntergeladen werden. Hier sind inzwischen auch Dokumente im Zusammenhang mit dem Rückkauf der RWE-Anteile und der Veolia-Anteile veröffentlicht.

Hinweis:

Die auf der Senats-Website verfügbaren Dokumente sind lediglich PDF-Scans und nicht durchsuchbar.

Hier nun die wichtigsten Vertragsdokumente von 1999 in durchsuchbarer Form. Die konsolidierte Fassung (s.o.) steht leider noch nicht in durchsuchbarer Form zur Verfügung.
Konsortialvertrag vom 14.06.1999
Anlage 6.1 zum Konsortialvertrag (Stille Gesellschafter I Vertrag)
Anlage 6.2 Kons.-Vertrag (Stille Gesellschafter II Vertrag u. Vertrag über einheitl. Leitung)
Anlage 6.3 zum Konsortialvertrag (Interessenwahrungsvertrag)
Anlage zum Stille Gesellschafter I Vertrag (Schiedsvereinbarung)
Anlage zum Stille Gesellschafter II Vertrag (Schiedsvereinbarung)
Anlage zum Interessenwahrungsvertrag (Schiedsvereinbarung)

Außerdem gibt es Änderungsvereinbarungen zum Konsortialvertrag und den zugehörigen Stille-Gesellschaften-Verträgen. Eine der wichtigsten Änderungsvereinbarungen ist die 5. Änderungsvereinbarung vom 24.10.2003, die nun auch als durchsuchbare PDF-Datei zur Verfügung steht. Hier wird u.a. in der Präambel erläutert, wie die Teilnichtigerklärung des Teilprivatisierungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof (Urteil vom 21. Okt. 1999) umgangen werden soll:
Fünfte Änderungs-Vereinbarung zum Konsortialvertrag von 1999 abgeschlossen am 24.10.2003

Rot-Schwarz fährt Volksentscheids-Gesetz vor die Wand – PRESSEMITTEILUNG vom 01.12.2011

(Berlin, 1. Dezember 2011)
Große Koalition verhindert wirksame Prüfung der Wasserverträge. Ein Sonder­ausschuss „Wasserverträge“ ist zwar eingesetzt, bleibt aber ohne Finanzmittel für unabhängige Sachverständige. Der Wassertisch bittet deshalb um Spenden.

Auf Antrag der Großen Koalition hat das Abgeordnetenhaus heute einen Sonderausschuss „Wasserverträge“ zur Untersuchung der bislang offengelegten Geheimverträge zur Wasser­privatisierung eingesetzt. Sie folgt damit §3 des Volksentscheidsgesetzes, das die Prüfung des Vertragswerkes in einer „öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ verlangt. Nur: Der Sonderausschuss stellt keine Mittel bereit, von denen unabhängige Sachverständige bezahlt werden könnten. Dazu Heidi Kosche, Abgeordnete der Grünen und langjähriges Mitglied des Wassertischs: „Das Vorgehen der rot-schwarzen Koalition ist ein Skandal. Wenn kein Geld für juristischen Sachverstand vorhanden ist, macht die Prüfung der Verträge überhaupt keinen Sinn.

Zur Ausarbeitung der Verträge zur Teilprivatisierung der BWB war der schwarz-roten Koalition 1999 keine Kanzlei zu teuer. Der damalige haushaltspolitische Sprecher der SPD, Klaus Wowereit, hatte ohne Zögern einen zweistelligen Millionenbetrag zur Anfertigung des Vertragswerks durchgewunken. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid bezeichneten alle Parteien die Privatisierung als misslungen. Nur für die Prüfung des Vertragswerks mit der verfassungswidrigen Gewinngarantie ist nicht ein Euro da. Dabei zahlen die Berliner Bürger wegen der Privatisierung jedes Jahr eine Viertelmilliarde Euro zuviel an Wassergebühren.

Der Sprecher des Berliner Wassertischs Wolfgang Rebel sieht im Vorgehen der rot-schwarzen Koalition eine Fortsetzung der bisherigen Blockadepolitik des Senats gegen den Volksentscheid, die dringend korrigiert werden muss: „Der Wassertisch fordert, dass qualifizierte Juristen in die Prüfung des Sonderausschusses einbezogen werden. Bei der Auswahl dieser Juristen muss der Wassertisch ein Mitspracherecht besitzen, damit nicht die gleichen Kanzleien gefragt werden, die die Verträge angefertigt haben.“ Mit dem Arbeitskreis unabhängiger Juristen gibt es zudem bereits eine Gruppe von qualifizierten Experten, die sich schon intensiv mit den Verträgen auseinandergesetzt haben.

Der Berliner Wassertisch bittet um Spenden auf ein Sonderkonto bei der Grünen Liga Berlin, damit der Prüfung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ dennoch juristische Expertise von Seiten der Berliner Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden kann:

  • Kontoinhaber: Grüne Liga Berlin            Kontonummer: 3060508
  • Bank für Sozialwirtschaft,                       BLZ 100 205 00
  • Kennwort:                                              Sonderausschuss Wasserverträge

Kontakt für inhaltliche Nachfragen:
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

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Die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe als verdeckte Kreditaufnahme des Landes Berlin

Die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe als verdeckte Kreditaufnahme des Landes Berlin zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger

Die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999 wird von den politisch Verantwortlichen heute immer noch so dargestellt, als habe es aufgrund der schwierigen Haushaltssituation damals keine Alternative zur Privatisierung gegeben. Man sei zwar heute schlauer und sehe dies inzwischen als Fehler an – aber das sei auch eine andere Zeit gewesen, zu der die inzwischen gemachten negativen Erfahrungen mit solchen PPP-Projekten noch nicht abzusehen gewesen seien. (PPP = Public Private Partnership)

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Initiative fordert neue Tarife bei Berliner Wasserbetrieben

Märkische Oderzeitung  moz.de
23.11.2011

Initiative fordert neue Tarife bei Berliner Wasserbetrieben
Nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags sieht die Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ den neuen rot-schwarzen Senat in der Pflicht. Die Abgeordneten von SPD und CDU sollten alle Klagemöglichkeiten gegen die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) ausschöpfen

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