Stadtwerke Karlsruhe: Betroffenheit der Wasserversorgung in Deutschland durch die EU-Abkommen CETA, TTIP und TiSA

karlsruheStadtwerke Karlsruhe

Pressemitteilung

(7.6.2016, Karlsruhe) Im Folgenden wird untersucht, inwiefern die geplanten EU-Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sowie das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA Auswirkungen auf die kommunale Wasserversorgung haben können.

Die Untersuchung basiert auf von der EU-Kommission im Internet offiziell veröffentlichten Originaldokumenten sowie auf fortlaufenden und gründlichen Recherchen, die im Jahr 2013 begonnen wurden. Dennoch weisen wir darauf hin, dass sie die Auffassung der Stadtwerke Karlsruhe darstellt – und Irrtümer nicht ausgeschlossen werden können. Die Ausführungen sind zu verstehen als Beitrag zu einer sachlichen Diskussion und einem vertieften Verständnis der geplanten Abkommen in Bezug auf kommunale Wasserwirtschaft.

Mehr hier

Zur Langfassung der Studie

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Wasserbetriebe in Athen und Thessaloniki sollen per Gesetz in Super-Privatisierungsfonds aufgehen

SaveGreekWater.org
21.05.2016

Pressemitteilung
How the new Greek Super-Fund affects water services
Wie der neue griechische Super-Privatisierungsfonds sich auf Wasser-Dienstleistungen auswirkt

Mit dieser Presseerklärung versucht die Initiative SaveGreekWater gegenwärtig den Chor gellender, irreführender Stimmen in der griechischen Öffentlichkeit zu durchdringen. In der Pressemitteilung legt sie dar, welche Konsequenzen das noch zu bestätigende Multi-Gesetz auf die Wasserdienstleistungen in Griechenland haben würde. In dem Gesetzentwurf werden die Wasserbetriebe EYATH und EYDAP im Anhang D aufgeführt, was bedeutet, dass sie in nächster Zeit vollständig in der EDHS („Company of Public Participations S.A.“) aufgehen würden, die Teil des neuen Super-Fonds werden soll.

zur Pressemitteilung von SaveGreekWater.org in englischer Sprache hier

 

EU-Kommission will Glyphosat weiter zulassen

tagesschau.de
12.05.2016

EU-Kommission will Glyphosat weiter zulassen
Neun Jahre und nur wenige Einschränkungen
Von Sebastian Schöbel

Ausbringen von Unkrautvernichtungsmittel

  Foto: SCHAU.MEDIA | pixelio.de

Glyphosat steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Die Agrarindustrie will den Unkrautvernichter trotzdem weiter nutzen. Auf EU-Ebene steht kommende Woche die Entscheidung zur Neuzulassung an – und sie wird nach ARD-Informationen so ausfallen, wie Glyphosat-Gegner befürchten.

Weitere neun Jahre will die EU-Kommission Glyphosat als Unkrautvernichter zulassen. So steht es in einem Vorschlagspapier der Kommission, das dem ARD-Studio Brüssel vorliegt. Darin heißt es: Nach Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und langen Beratungen zwischen den EU-Mitgliedern sei „die erneute Genehmigung von Glyphosat angebracht“.

zum vollständigen Artikel hier

siehe auch: Expertin zu Unkrautvernichtungsmittel

 

1. Mai 2016

1. MAI-DEMO

Das Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!, zu dem auch der Berliner Wassertisch gehört, hatte zur Teilnahme an der 1. Mai-Demo des DGB aufgerufen und bildete mit dem Netzwerkbanner „Mit CETA ist TTIP schon da!“ einen eigenen Block.

STAND BERLINER WASSERTISCH
Wie in den letzten Jahren war der Berliner Wassertisch auf dem DGB-Fest vertreten und informierte über den aktuellen Stand in Sachen BWB, „Delius-Klage“, TTIP & CETA. Ein Flyer informierte über: „Was hat unsere Wasserversorgung mit TTIP zu tun.“ (pdf).

ceta_wassertisch

 

Weitere Dokumente, die wir ausgelegt und verteilt haben, waren zum Beispiel das Positionspapier „Wasserwirtschaft im Sog des Freihandels CETA“ der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW), die beiden Hefte der neuen Schriftenreihe: „Juristische Fachtexte zu Freihandelsabkommen“ (Heft 1: Broß, Heft 2: Flessner) u.v.m.

 

GROSSDEMO STOPTTIP & STOPCETA am 17.9.2016 (Termin wurde vorverlegt)
Am 17. September soll es mindestens 7 Großdemos gegen TTIP & CETA geben. 

Die vom Trägerkreis bereitgestellten Werbepostkarten haben wir unter die Leute gebracht. Mehr zu den derzeit vorbereiteten Demos ist hier zu erfahren.

 

NEUES VOLKSBEGEHREN: „VOLKSENTSCHEID RETTEN!“

Außerdem wurden am Stand Unterschriften für das am 28. April gestartete Volksbegehren „Volksentscheid Retten!“ gesammelt.

Insgesamt wurden 84 Unterschriften gesammelt (Foto: Berliner Wassertisch)

Insgesamt wurden 84 Unterschriften gesammelt (Foto: Berliner Wassertisch)

Anlässlich der Sammelaktion am 1. Mai hat der Berliner Wassertisch einen Aufruf verfasst: „Vereint gegen Neoliberalismus und Demokratieabbau. Direkte Demokratie muss ausgebaut werden!“ (pdf)

Zum Volksbegehren: http://www.volksentscheid-retten.de

CETA gefährdet die öffentliche Wasserwirtschaft!

AöW e.V.

(Berlin, 28.4.2016; update am 09.09.2016) Das geplante CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada ist in einer wichtigen Phase. Am 19. Sept. entscheidet ein Parteikonvent der SPD in Wolfsburg über die Zustimmung bzw. Ablehnung von CETA. Am 23. Sept. trifft sich der EU-Ministerrat in Bratislava, um ebenfalls über CETA zu sprechen bzw. zu entscheiden. Nach einer Entscheidung im EU-Ministerrat wird das Europäische Parlament damit befasst.

Die AöW hat den englischsprachigen CETA-Text, der im Februar 2016 veröffentlicht wurde, im Hinblick auf die Interessen der öffentlichen Wasserwirtschaft kritisch ausgewertet und jetzt nochmals redaktionell überarbeitet. In der überarbeiteten Fassung (abrufbar unter http://www.aoew.de/media/Publikationen/Stellungnahmen/2016/AoeW_Positionspapier_CETA_Final_red_ueberarb_August_2016.pdf) beziehen sich die Verweise zum Vertragstext auf die aktuelle ins Deutsche übersetzte Fassung.

Die AöW kommt zu dem Fazit:

„Nach Auswertung des englischsprachigen CETA-Textes ist die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand vom CETA nicht deutlich ausgenommen. Da im Ratifizierungsprozess eine Änderung nicht mehr möglich ist, fordern wir: Nein zu diesem CETA-Text!“

Mehr zum Thema Freihandelsabkommen bei der AöW: http://www.aoew.de/pages/themen/europa/freihandelsabkommen.php

Wie sich CETA auf städtisches Wassernetz auswirken könnte | interaktiver Videoquiz, wie CETA und TTIP die Privatisierung öffentlicher Netze erleichtern könnte

Bildschirmfoto 2016-04-28 um 14.21.33

Erstellt von KAB (Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschland – mit Unterstützung von u.a. AöW: http://www.dmms.de/video/videoplay/index1.htm

 

 

Undichte Bohrschlammgrube in Brüchau. AöW fordert: Schutz des Grundwassers muss endlich in allen Bereichen durchgesetzt werden!

22.04.2016AöW e.V.

AöW-Pressemitteilung

 

Undichte Bohrschlammgrube in Brüchau

AöW fordert: Schutz des Grundwassers muss endlich in allen Bereichen durchgesetzt werden!

Berlin. Nach dem Bericht der Tagesschau24 über den Skandal der Grundwasserverunreinigung mit Radium-226 und anderen Schadstoffen aus einer Bohrschlammgrube bei Brüchau in Sachsen-Anhalt fordert die Geschäftsführerin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) ein Umdenken in den Bergämtern und bei Wirtschaftsunternehmen. Die bewusste jahrelange Verseuchung des Grundwassers rund um die Bohrschlammgrube unter Berufung auf Betriebspläne zeige, dass es eine Lücke zwischen den bergrechtlichen Genehmigungen und dem Gewässerschutz gibt, stellte die Geschäftsführerin fest.

Wenn eine wasserrechtliche Genehmigung ausdrücklich, wie in diesem Fall richtig geschehen, durch das zuständige Bergamt im Jahr 2002 untersagt war, eine Verunreinigung und der Weiterbetrieb der undichten Deponie dennoch über mehr als zehn Jahre durch das Landesbergamt geduldet wurde, ist das sonst so strenge Wasserrecht bewusst umgangen worden. Aber selbst wenn ein genehmigter Betriebsplan vorliegt, ist es nach Auffassung der AöW unverständlich wie ein Unternehmen wie Gaz de France Suez (heute ENGIE E&P) hochgiftige Stoffe im Untergrund deponiert und eine Verseuchung des Grundwassers in Kauf nimmt, um Entsorgungskosten so niedrig wie möglich zu halten und hohe Gewinne einzufahren. Aus der Tagesschaureportage geht sogar hervor, dass auch Bohrschlämme aus anderen Bundesländern aus der Öl- und Gasindustrie in Sachsen-Anhalt entsorgt wurden. Die Lebensgrundlage der Bevölkerung in dieser Region wurde damit für Generationen zerstört, denn Radium-226 zum Beispiel hat eine Halbwertzeit von über 1500 Jahren.

Nun drohen hohe Kosten zur Sanierung des Grundwassers auf die Allgemeinheit zuzukommen, wenn es denn überhaupt technisch machbare Verfahren dafür gibt. Die Grundwasserverschmutzung ist ein nicht zu unterschätzendes unverantwortliches Verhalten, denn das Grundwasser allein hat ein langes „Gedächtnis“, weil seine Regenerationszeiten sehr lang sind, wenn die Halbwertzeiten radioaktiver Stoffe dabei noch nicht berücksichtigt sind.

Abgesehen von den Problemen, die durch die Grundwasserverunreinigung auf die Wasserversorger in der Region zukommen können, weil sie es nicht mehr als Rohwasser zur Trinkwasserversorgung nutzen können oder mit immensem kostspieligem Aufwand reinigen müssten, ist das Ausmaß der Grundwasserschäden in Sachsen-Anhalt und in Deutschland wahrscheinlich noch gar nicht voll erfasst. Denn es gibt circa 1400 Deponien für Bohrschlämme in Deutschland, ob die alle dicht sind, ist unklar. Welche Probleme erst bei Fracking auf die Allgemeinheit zukommen, lässt sich nur erahnen. Deshalb warnt die AöW seit Jahren vor den Risiken von Fracking.

Foto: Bernhardt Link

Foto: Bernhardt Link

Die öffentliche Wasserwirtschaft versteht sich als Hüterin des Wasserschatzes und kämpft für einen Vorrang für den Gewässerschutz. „Die AöW fordert, dass wirtschaftliche Interessen nicht vor dem Schutz der Gewässer stehen dürfen. Das gilt sowohl für Unternehmen, als auch für Behörden, die eine wichtige Genehmigungs- und Überwachungsfunktion haben“, erklärte die AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht.

Kontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: presse@aoew.de
Tel.: 0 30 / 39 74 36 06
www.aoew.de

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
Die AöW ist die Interessenvertretung der öffentlichen Wasserwirtschaft in Deutschland. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Wasserwirtschaft durch die Bündelung der Interessen und Kompetenzen der kommunalen und verbandlichen Wasserwirtschaft.
AöW-Mitglieder sind Einrichtungen und Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die ihre Leistungen selbst oder durch verselbstständigte Einrichtungen erbringen und vollständig in öffentlicher Hand sind. Ebenso sind Wasser- und Bodenverbände sowie wasserwirtschaftliche Zweckverbände und deren Zusammenschlüsse in der AöW organisiert. Allein über den Deutschen Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft (DBVW) sind über 2000 wasserwirtschaftliche Verbände in der AöW vertreten. Außerdem sind Personen, die den Zweck und die Ziele der AöW unterstützen sowie solche Interessenverbände und Initiativen, Mitglied in der AöW.