EUWID: VKU zur Wasserstrategie: Wasserver- und Abwasserentsorgung muss in kommunaler Verantwortung bleiben

04.05.2021

Die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung einschließlich ihrer Organisation muss überall in Deutschland kommunal verantwortet, versorgungssicher und bezahlbar bleiben […]

Zum Beitrag

Taz: Umstrittenes NRW-Wassergesetz – Zurück in die 90er Jahre

14. 4. 2021

Weniger Umwelt- und Trinkwasserschutz per Gesetz: Umweltverbände und Opposition in NRW kritisieren die Regierung Laschet.
Andreas Wyputta

Trotz massiver Kritik von Umweltverbänden, Grünen und SPD will NRWs Landesregierung unter CDU-Bundeschef Armin Laschet ihr Landeswassergesetz (LWG) schnell in Kraft treten lassen. „Das LWG könnte schon im Mai, vielleicht sogar schon Ende April, im Parlament beschlossen werden“, warnt der Sprecher der grünen Landtagsfraktion, Norwich Rüße. Dabei diene das Gesetz nicht dem Wasserschutz, sondern sei ein „Kniefall vor der Rohstofflobby“.

Zum Beitrag

Folgen der Privatisierungspolitik: Helios-Kliniken. Millionengewinne und knappes Personal

MDR
13.04.2021

Der Klinik-Konzern Helios hat auch im Krisenjahr 2020 Gewinne eingefahren und stellt Anlegern höhere Dividenden in Aussicht. Gleichzeitig ist nach mdr-Recherchen Personal teils zu knapp, um Notfälle zu behandeln.

Von C. Haentjes, C. Huppertz, I. Dippmann und S. Kloppmann

Das Herzzentrum Leipzig ist eine der führenden Fachkliniken für Herz-Medizin in Europa. Doch Personal sei hier so knapp geplant, dass Notfälle oft nicht angenommen werden könnten, sagen verschiedene Ärzte und Ärztinnen des Klinikums im mdr-Nachrichtenmagazin Exakt. Sie wollen anonym bleiben; sie fürchten, ihre Arbeit zu verlieren – und juristische Folgen. Die Mediziner berichten unter anderem, fast jeden dritten Tag müsste der Rettungsleitstelle signalisiert werden, dass man sie nicht anfahren solle.

„Es ist so, dass unsere Intensivstation einen Großteil der Zeit ihrem Versorgungsauftrag nicht nachkommen kann und sich von der Aufnahme akut erkrankter Patienten abmelden muss“, erzählt ein Arzt, der anonym bleiben will. „Wir müssen Patienten, die einen Termin zu einer Routine-Aufnahme haben, absagen und auf irgendwann vertrösten, ohne sie in Augenschein zu nehmen. Das ist eine Lotterie, wenn ich den Patienten nicht kenne.“ Es gebe immer wieder Patienten, die auf der Warteliste versterben, so der Mediziner. […]

Zum Beitrag

Privatisierung kann tödlich sein! Der Berliner Wassertisch setzt sich für eine öffentliche Daseinsvorsorge ein und fordert ein Ende der Privatisierungspolitik. Krankenhäuser müssen dem Wohl der Patient:innen dienen und nicht dem von Aktionär:innen. Darum: Verstaatlicht die Kliniken! Stellt sie unter das Leitbild der Gemeinwohlorientierung!

„Lesen ohne Atomstrom“ – Videos zu den 9. Erneuerbaren Lesetagen

Lesen ohne Atomstrom – Die erneuerbaren Lesetage
8.2. bis 14.2.2021

„Die Niederlage des rationalen Menschen“

Swetlana Alexijewitsch gibt dem neuen Festival-Programm seinen Titel: „Die Niederlage des rationalen Menschen“ – Klimawandel, Artensterben, nukleare Verseuchung, die Elendstrecks Zig-Millionen Geflüchteter. Die existenziellen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts lassen die Literatur-Nobelpreisträgerin und mehr als zwei Dutzend Autoren aus aller Welt in exklusiven Essays für das Hamburger Literaturfestival mahnen: „Es geht um alles. Wir müssen andere Menschen werden.“ Das neue ‘Lesen ohne Atomstrom’-Programm thematisiert im Februar ’21 eine Woche die „Niederlagen des rationalen Menschen“.

Zur Website

Erfolgreiche Bundestagspetition zur Daseinsvorsorge: Gesundheitsreform für eine bessere Pflege zum Schutz der Pflegebedürftigen

11. Februar 2021

Petition erfolgreich: Anzahl der Online-Mitzeichner: 206.460!!! (erforderlich waren: 50.000)

Petition 117906
Gesundheitsfachberufe
Gesundheitsreform für eine bessere Pflege zum Schutz der Pflegebedürftigen vom 11.11.2020

Text der Petition

Wir fordern: endlich bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte

1. Mehr Zeit für Patient:innen. Verlässliche Arbeitszeiten. Entlastung von Bürokratie. Personalschlüssel nach echtem Bedarf. Sofortiges Handeln bei Unterbesetzung

2. Aufwertung des Berufsbildes: höhere Gehälter, Zulagen und Entlohnung von Weiterqualifizierung. Mehr Entscheidungsmöglichkeiten an Patient:innen. Bessere Karrierechancen

3. Konsequente Abkehr von Profitdenken und ökonomischen Fehlanreizen durch eine Gesundheitsreform

Begründung

Wir alle brauchen Pflege in Würde. Im Krankenhaus nach einem Herzinfarkt oder Unfall. Im Heim oder zu Hause, wenn unsere Liebsten oder wir selbst hinfällig werden. Dafür brauchen wir gut ausgebildete Pflegekräfte, die Zeit haben. Die uns zuhören, beobachten, Fragen stellen. Die da sind, wenn wir uns einsam fühlen oder Angst haben. Die unsere Grundbedürfnisse im Blick haben: Schlafen, Durst, Zuwendung.

Pflegekräfte sind nahe an uns dran und die ersten Fachleute, wenn es uns schlechter geht. Dann ist ihr diagnostisches Wissen entscheidend. Sie sind das zentrale Bindeglied zu den anderen Berufsgruppen. Oft erkennen sie früher als Ärzt:innen, wie Medikamente anschlagen, wann wir Physiotherapie brauchen oder nach Hause können. Sie können mehr, als sie leisten dürfen.

Trotzdem gilt: Je billiger die Pflege, desto höher der Gewinn.
In den Krankenhäusern müssen Pflegende immer mehr Patient:innen in immer kürzerer Zeit durchschleusen. Schuld sind der hohe ökonomische Druck und das Abrechnungssystem nach „Fallpauschalen“. Mehr „Fälle“ bedeuten mehr Geld. Hauptsache, die Stationen sind voll – egal, ob gute Pflege möglich ist.

In den Heimen fehlen 120.000 Altenpflegekräfte. Die Not hat mancherorts schlimme Folgen: Menschen liegen in ihren Exkrementen, werden mit Medikamenten und Gurten ihrer Freiheit beraubt. Tief im Herzen haben wir Angst, in solchen Heimen zu landen.
Für uns ist der Pflegenotstand gefährlich: Pflegekräfte im Stress verwechseln Medikamente und pflegebedürftige Menschen. Es kommt zu vermeidbaren Komplikationen wie Druckgeschwüren und Infektionen durch Hygienefehler. Krankheiten verlaufen schwerer, es passieren mehr Todesfälle.

In der Coronakrise müssen wir erkennen, wie wichtig der Pflegeberuf für uns ist. Und doch ist für Pflegekräfte der Ausnahmezustand weiterhin Normalität – seit zwei Jahrzehnten. Die Politik findet keine wirksamen Gegenmaßnahmen. Warum? Weil man versucht, ein Gesundheitssystem zu reparieren, dessen Schwächen längst bekannt sind. Die Flickschusterei muss beendet werden. Dem Klatschen vom Balkon müssen jetzt Taten folgen.

Bessere Pflege ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe finanzierbar. Fachkundig gepflegte Patient:innen und Bewohner:innen erleiden weniger Komplikationen, werden schneller gesund, kosten weniger Geld. Milliarden Euro für unnötige Übertherapien könnten gespart werden. Pflegekräfte hätten dann weniger „Fälle“ zu betreuen, sie würden sofort entlastet. Gewinne dürfen nicht an Dritte, zum Beispiel Aktionäre, abfließen. Sie gehören ins solidarisch finanzierte Gesundheitssystem reinvestiert.

Wir brauchen jetzt eine grundlegende Reform unseres Gesundheitssystems. Nur so werden Pflegeberufe wieder attraktiv. Nur dann werden sich junge Menschen dafür interessieren – und auch die, die aus dem Beruf geflohen sind, zurückkehren.

Unser Umgang mit dem Thema Pflege entscheidet darüber, wie menschlich unsere Gesellschaft im 21. Jahrhundert bleibt. Es geht um unsere Eltern, Großeltern, Kinder, um unsere Zukunft.

Zur Seite

Dazu auch:
Attac fordert Gewinnverbot für Krankenhäuser
Zum Beitrag

 

Professor Siegfried Broß: Private Altersvorsorge in der sozialen Demokratie der Gegenwart (26. Februar 2020)

Ausgangstext für die Vorträge 2020 zum Thema „Private Altersvorsorge in der sozialen Demokratie der Gegenwart“ – Überlegungen und Anregungen – Fassung 26. Februar 2020

Fotografie: ZAK

I. Einführende Überlegungen
1. Das Thema macht zunächst einen rasch zu identifizierenden Eindruck, was Gegenstand und Problemlage betrifft. Die Menschen leben mit bisher jedenfalls stetig steigender Lebenserwartung beträchtlich länger, werden regelmäßig allerdings mit zunehmendem Lebensalter öfter, schwerer und länger krank und trachten zudem danach, sich früher in den Ruhestand zu begeben. Demgegenüber werden die Beitragszahler im Umlageverfahren im Vergleich dazu weniger und deshalb scheint die Lösung dieses demographischen Problems – eine geradezu klassische Zwangspunktlage – nahe liegend darin zu bestehen, dass die Menschen eben länger arbeiten und damit die Aussicht auf einen langen ungetrübten Ruhestand spürbar verkürzen, weil man zudem erwarten kann, dass sich auch die Zeiten von Krankheit und Leiden verkürzen. Ferner könnte ein privater Beitrag zur Altersvorsorge helfen, die Problemlage zu entschärfen.

2. Allerdings könnte eine solche Überlegung wesentlich zu kurz greifen und deshalb von vornherein eine sachgerechte und dem gesamten Komplex gerecht werdende Lösung verhindern. Die üblichen Lösungsvorschläge weisen einen eklatanten Mangel auf und beruhen auf grundlegenden Fehlvorstellungen. Die Altersversorgung in der modernen Gesellschaft ist in ein sehr komplexes Geflecht verschiedenster nationaler und internationaler Gegebenheiten und Entwicklungen eingebettet. Von daher ist eine weit ausgreifende und umfassende Betrachtung geboten, damit überhaupt vernünftige Ansätze für eine der modernen Gesellschaft und den Menschen gerecht werdende angemessene Gestaltung der Altersvorsorge erarbeitet werden kann.

Solche werden von vornherein verfehlt, wenn rein betriebswirtschaftlich und ökonomisch überlegt wird; denn es geht um Menschen und die von ihnen gebildete Gesellschaft. Ihnen ist weltweit durch die insoweit verbindend wirkende Globalisierung eine unantastbare Menschenwürde eigen, die in ihrer Gesamtheit Grundlage einer jeden der nach den weltweit bestehenden Regeln der zahlreichen Staatenverbindungen ist. Der Umstand, dass diese Grundlage fortwährend und zunehmend beschädigt und in immer zahlreicher werdenden Regionen auch durch den Freihandel zerstört wird, kann nicht als Rechtfertigung dafür dienen, eine soziale Demokratie europäischer Prägung nach Maßgabe der Europäischen Verfassung und den nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten aufzugeben.

Wichtige Gesichtspunkte für eine angemessene Lösung lassen sich ohne unzumutbare Anstrengungen gewinnen, wenn man umfassend die Rahmenbedingungen für eine private Altersvorsorge ermittelt und diese zu einem sinnvollen und den grundlegenden sozial- und rechtsstaatlichen Vorgaben gerecht werdenden Ausgleich bringt. Gerade die Gründung und das Eingehen immer weiterer Staatenverbindungen verstellt vielen verantwortlichen Akteuren den Blick für die innere Systemgerechtigkeit und das Ineinanderwirken von sozial- und rechtsstaatlichen Bindungen und Verpflichtungen. Diese entstehen aus den auf den verschiedensten Ebenen eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie Problemlagen, die auf den zahlreicher werdenden Teilidentitäten beruhen, wenn bei verschiedenen Staatenverbindungen nicht jeweils dieselben Mitglieder auftreten.

II. Überlegungen zu den Rahmenbedingungen
1. Ausgangspunkt der Überlegungen für die Gestaltung der privaten Altersvorsorge ist die Frage nach gesicherten Anlageobjekten, die im Alter und damit noch nach Jahrzehnten zur Verfügung stehen und eine von Anfang an fixierte Rendite abwerfen. Sonach kann es sich nicht um Anlageobjekte handeln, die im wirtschaftlichen Wettbewerb angesiedelt sind und jederzeit frei zur Disposition der Marktkräfte stehen. Das gilt im Zeitalter der Globalisierung und des von der Europäischen Union und gerade auch von Deutschland propagierten letztlich ethisch und sozial bindungslosen Freihandels in besonderem Maße. Aktien an Wirtschaftsunternehmen dürfen auch deshalb für die hier in Rede stehende private Altersvorsorge breiter Bevölkerungskreise nicht das Mittel erster Wahl sein. Schon das Platzen der New Economy im Jahr 2000 wie auch die seit 2008 andauernde verheerende Finanzmarktkrise stützen diese Auffassung.

Aus diesem Grunde dürfen staatliche Modelle für die private Aufstockung der gesetzlichen Rente nicht hieran anknüpfen. Die Zinsentwicklung der privaten Lebensversicherungen wie der Sparzinsen bestätigen auch diesen Standpunkt.

2. Es müssen deshalb andere Wege mit der Gestaltung von Vorsorgemodellen beschritten werden, die allerdings nicht völlig unbekannt sind und sich in der Vergangenheit zudem bewährt haben. Sie haben ferner den Vorzug, dass sie dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes gerecht werden und der Würde der für eine private Altersvorsorge in diesem Sinne in Betracht kommenden Menschen die gebotene Achtung entgegenbringen.
Mit den nachfolgenden Darlegungen knüpfe ich an frühere Arbeiten an, ohne diese jeweils im Einzelfall zu zitieren. Sie sind alle über das Broß-Archiv des Bayerischen AnwaltVerband in pdf-Form, veröff. zum Teil vom Berliner Wassertisch mit umfassenden weiteren Nachweisen in zwei seiner Veröffentlichungsreihen sowie im Gesamtnachweis über die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts zugänglich. Weiterlesen