Energiezukunft: Konzernschutz vor Klimaschutz? Nicht mit uns!

22. April 2021
Meinung von Pia Eberhardt und Kathrin Henneberger

Auf Joe Bidens virtuellem Klimagipfel wird Angela Merkel einmal mehr das Zepter für das Klima schwingen. Dabei hält ihre Regierung an einem Vertrag fest, der Konzernen wie RWE und Uniper Milliardenklagen gegen Klimaschutz ermöglicht. Die nächste Bundesregierung muss die Klagewelle stoppen und aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigen.

Pia Eberhardt arbeitet für die lobbykritische Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) / Kathrin Henneberger ist grüne Energie- und Klimapolitikerin aus dem Rheinischen Braunkohlerevie

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Professor Siegfried Broß: Private Altersvorsorge in der sozialen Demokratie der Gegenwart (26. Februar 2020)

Ausgangstext für die Vorträge 2020 zum Thema „Private Altersvorsorge in der sozialen Demokratie der Gegenwart“ – Überlegungen und Anregungen – Fassung 26. Februar 2020

Fotografie: ZAK

I. Einführende Überlegungen
1. Das Thema macht zunächst einen rasch zu identifizierenden Eindruck, was Gegenstand und Problemlage betrifft. Die Menschen leben mit bisher jedenfalls stetig steigender Lebenserwartung beträchtlich länger, werden regelmäßig allerdings mit zunehmendem Lebensalter öfter, schwerer und länger krank und trachten zudem danach, sich früher in den Ruhestand zu begeben. Demgegenüber werden die Beitragszahler im Umlageverfahren im Vergleich dazu weniger und deshalb scheint die Lösung dieses demographischen Problems – eine geradezu klassische Zwangspunktlage – nahe liegend darin zu bestehen, dass die Menschen eben länger arbeiten und damit die Aussicht auf einen langen ungetrübten Ruhestand spürbar verkürzen, weil man zudem erwarten kann, dass sich auch die Zeiten von Krankheit und Leiden verkürzen. Ferner könnte ein privater Beitrag zur Altersvorsorge helfen, die Problemlage zu entschärfen.

2. Allerdings könnte eine solche Überlegung wesentlich zu kurz greifen und deshalb von vornherein eine sachgerechte und dem gesamten Komplex gerecht werdende Lösung verhindern. Die üblichen Lösungsvorschläge weisen einen eklatanten Mangel auf und beruhen auf grundlegenden Fehlvorstellungen. Die Altersversorgung in der modernen Gesellschaft ist in ein sehr komplexes Geflecht verschiedenster nationaler und internationaler Gegebenheiten und Entwicklungen eingebettet. Von daher ist eine weit ausgreifende und umfassende Betrachtung geboten, damit überhaupt vernünftige Ansätze für eine der modernen Gesellschaft und den Menschen gerecht werdende angemessene Gestaltung der Altersvorsorge erarbeitet werden kann.

Solche werden von vornherein verfehlt, wenn rein betriebswirtschaftlich und ökonomisch überlegt wird; denn es geht um Menschen und die von ihnen gebildete Gesellschaft. Ihnen ist weltweit durch die insoweit verbindend wirkende Globalisierung eine unantastbare Menschenwürde eigen, die in ihrer Gesamtheit Grundlage einer jeden der nach den weltweit bestehenden Regeln der zahlreichen Staatenverbindungen ist. Der Umstand, dass diese Grundlage fortwährend und zunehmend beschädigt und in immer zahlreicher werdenden Regionen auch durch den Freihandel zerstört wird, kann nicht als Rechtfertigung dafür dienen, eine soziale Demokratie europäischer Prägung nach Maßgabe der Europäischen Verfassung und den nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten aufzugeben.

Wichtige Gesichtspunkte für eine angemessene Lösung lassen sich ohne unzumutbare Anstrengungen gewinnen, wenn man umfassend die Rahmenbedingungen für eine private Altersvorsorge ermittelt und diese zu einem sinnvollen und den grundlegenden sozial- und rechtsstaatlichen Vorgaben gerecht werdenden Ausgleich bringt. Gerade die Gründung und das Eingehen immer weiterer Staatenverbindungen verstellt vielen verantwortlichen Akteuren den Blick für die innere Systemgerechtigkeit und das Ineinanderwirken von sozial- und rechtsstaatlichen Bindungen und Verpflichtungen. Diese entstehen aus den auf den verschiedensten Ebenen eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie Problemlagen, die auf den zahlreicher werdenden Teilidentitäten beruhen, wenn bei verschiedenen Staatenverbindungen nicht jeweils dieselben Mitglieder auftreten.

II. Überlegungen zu den Rahmenbedingungen
1. Ausgangspunkt der Überlegungen für die Gestaltung der privaten Altersvorsorge ist die Frage nach gesicherten Anlageobjekten, die im Alter und damit noch nach Jahrzehnten zur Verfügung stehen und eine von Anfang an fixierte Rendite abwerfen. Sonach kann es sich nicht um Anlageobjekte handeln, die im wirtschaftlichen Wettbewerb angesiedelt sind und jederzeit frei zur Disposition der Marktkräfte stehen. Das gilt im Zeitalter der Globalisierung und des von der Europäischen Union und gerade auch von Deutschland propagierten letztlich ethisch und sozial bindungslosen Freihandels in besonderem Maße. Aktien an Wirtschaftsunternehmen dürfen auch deshalb für die hier in Rede stehende private Altersvorsorge breiter Bevölkerungskreise nicht das Mittel erster Wahl sein. Schon das Platzen der New Economy im Jahr 2000 wie auch die seit 2008 andauernde verheerende Finanzmarktkrise stützen diese Auffassung.

Aus diesem Grunde dürfen staatliche Modelle für die private Aufstockung der gesetzlichen Rente nicht hieran anknüpfen. Die Zinsentwicklung der privaten Lebensversicherungen wie der Sparzinsen bestätigen auch diesen Standpunkt.

2. Es müssen deshalb andere Wege mit der Gestaltung von Vorsorgemodellen beschritten werden, die allerdings nicht völlig unbekannt sind und sich in der Vergangenheit zudem bewährt haben. Sie haben ferner den Vorzug, dass sie dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes gerecht werden und der Würde der für eine private Altersvorsorge in diesem Sinne in Betracht kommenden Menschen die gebotene Achtung entgegenbringen.
Mit den nachfolgenden Darlegungen knüpfe ich an frühere Arbeiten an, ohne diese jeweils im Einzelfall zu zitieren. Sie sind alle über das Broß-Archiv des Bayerischen AnwaltVerband in pdf-Form, veröff. zum Teil vom Berliner Wassertisch mit umfassenden weiteren Nachweisen in zwei seiner Veröffentlichungsreihen sowie im Gesamtnachweis über die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts zugänglich. Weiterlesen

Welt-Anti-Chevron-Tag: Offener Brief an den Präsidenten von Ecuador

Offener Brief an den Präsidenten von Ecuador
Zum Fall Chevron-Texaco in Ecuador

21. Mai 2019

Sehr geehrter Herr Präsident Lenín Boltaire Moreno Garcés,

als Teil der Zivilgesellschaft mit einer Vielzahl von sozialen Organisationen, die sich für Menschenrechte und soziale, wirtschaftliche und ökologische Gerechtigkeit einsetzen, wenden wir uns mit großer Sorge über die Situation im Fall Chevron-Texaco im ecuadorianischen Amazonasgebiet an Sie.

Dieser Fall ist ein klarer Beweis dafür, wie Strukturen funktionieren, die darauf abzielen, für transnationale Unternehmen Straffreiheit auf der ganzen Welt zu gewährleisten. Obwohl von allen Gerichtsinstanzen Ecuadors bestätigt, wurde nach 25 Prozessjahren das Urteil, das Chevron (ehemals Texaco) verpflichtete, 9,5 Milliarden Dollar für die Behebung der angerichteten Umweltschäden zu zahlen, bis heute nicht vollstreckt. Um die Vollstreckung zu verhindern, zog Chevron alle seine Vermögenswerte aus Ecuador zurück. Infolgedessen mussten die Betroffenen ausländische Gerichte (in Argentinien, Brasilien und Kanada) anrufen, um die Strafe amtlich zu bestätigen und zu vollstrecken, was bisher jedoch ohne Erfolg blieb. Unterdessen leiden nach wie vor Zehntausende von Betroffenen unter schweren gesundheitlichen Folgen. Die Krebsrate in den verschmutzten Regionen ist 8 bis 10 mal höher im Vergleich mit dem nationalen Durchschnitt. Im Boden befinden sich mehr als 880 mit Rohöl gefüllte Gruben, die von Texaco – nur teilweise oder gar nicht gereinigt – verlassen wurden, Flüsse im Amazonasgebiet, eine der an biologischer Vielfalt reichsten Regionen der Welt, sind weiterhin mit Kohlenwasserstoffsedimenten gefüllt und durch Ölverschmutzungen verunreinigt. Seit mehr als 40 Jahren werden diese Auswirkungen nicht ausreichend behoben. Die vom Konzern verursachte kriminelle Umweltverschmutzung bleibt weiterhin bestehen.

Schlimmer noch, im Jahr 2009 verklagte Chevron den ecuadorianischen Staat vor dem Den Haager Schiedsgericht und beantragte den Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus (ISDS). Die Ölgesellschaft forderte nicht nur wirtschaftlichen Ausgleich, sondern auch, dass das Tribunal in die ecuadorianische Justiz selbst eingreift. Im August 2018 entschied das Schiedsgericht zugunsten von Chevron und verurteilte Ecuador dazu, dem transnationalen Unternehmen einen noch unbekannten Betrag zu zahlen. Er wies die ecuadorianische Regierung auch an, die Vollstreckung der von den ecuadorianischen Gerichten verhängten Strafen zu verhindern. Diese Anweisungen sind verfassungswidrig und in Ecuador nicht anwendbar. Würde die Regierung diesen Schiedsspruch anwenden, würde sie gegen ihre eigene Verfassung verstoßen, die Rechte der 30.000 Betroffenen aufheben und die Interessen von Chevron offen vertreten. Eine solche Entscheidung würde daher einen gefährlichen Präzedenzfall auf internationaler Ebene schaffen, der andere ähnliche Schiedsgerichte dazu verleiten könnte, sich über die nationalen Gerichte zu stellen und damit die Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.

Herr Präsident, heute leitet Ihre Regierung den Prozess zur Einführung des UN-Binding Treaty über transnationale Unternehmen und Menschenrechte, der der Straffreiheit von Unternehmen ein Ende setzen könnte und der im Menschenrechtsrat verhandelt wird. Es sei daran erinnert, dass dieser Vertrag einer Forderung von Millionen von Menschen nachkommt, die sich in Hunderten von sozialen und umweltorganisationen Organisationen, Gewerkschaften und betroffenen Gemeinschaften auf der ganzen Welt zusammen geschlossen haben.

Heute gibt es eine wachsende internationale Mobilisierung der Bevölkerung gegen das ISDS-System. Als Beweis dafür wurden in den letzten Tagen mehr als eine halbe Million Unterschriften von EU-Bürger*innen an den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission übermittelt, in denen die Europäische Union aufgefordert wurde, jegliche Form von Schiedgerichen (ISDS, ICS, MIC) abzulehnen und den UN-Binding Treaty sowie andere Normen zur Verpflichtung transnationaler Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte zu unterstützten.

Sehr geehrter Herr Präsident, wir möchten Sie daran erinnern, dass der erwähnte Fall keine Ausnahme ist. Chevron hat in anderen Ländern soziale und ökologische Auswirkungen verursacht, zum Beispiel durch die Ausbeutung von Fracking-Projekten in Argentinien, die die indigenen Gemeinschaften der Mapuche ernsthaft treffen. Darüber hinaus haben Ölkonzerne wie Chevron eine starke und direkte Verantwortung für den Klimawandel, der heute zu Hunderttausenden von Opfern führt, zur Vertreibung von Millionen von Menschen aus ihren Häusern, zu Klimaflüchtlingen und nicht zuletzt dazu, den gesamten Planeten in die größte je gekannte Umweltkrise zu stürzen.
Herr Präsident, wir sagen Ihnen, dass wir nicht verstehen, welche Richtung Ihre Regierung in diesem Fall einschlägt. Wir erinnern Sie daran, dass es die Pflicht aller Staaten ist, die Menschenrechte ihrer Bevölkerung vor Verletzungen durch Dritte zu schützen.

Wir fordern Sie auf, sich nicht dem Druck der Regierung der Vereinigten Staaten oder von Chevron zu beugen und den Rechten der Ecuadorianer*innen, im Einklang mit der Verfassung von Ecuador, Vorrang einzuräumen. Wir bitten Sie, sich nicht in den Rechtsstreit zwischen den betroffenen Gemeinschaften, die sich in der UDAPT (Union of Affected by Chevron-Texaco Oil Operations) und auf internationaler Ebene zusammengeschlossen haben, einzumischen und im Gegenteil, den indigenen und bäuerlichen Gemeinschaften Ihre Unterstützung und Ihren Schutz anzubieten. Respektieren Sie ihre Rechte und schützen Sie sie vor den Übergriffen transnationaler Unternehmen, darum bitten wir Sie.

Wir verfolgen weiterhin aufmerksam den Fortgang des Chevron-Falls in Ecuador. Darüber hinaus mobilisieren wir heute, am 21. Mai, dem Welt-Anti-Chevron-Tag, massiv in verschiedenen Regionen und Ländern, um die Straffreiheit von Unternehmen zu verurteilen und unsere Solidarität mit den betroffenen Gemeinschaften zum Ausdruck zu bringen. Weiterlesen

Guter Freihandel, böser Protektionismus? Welch ein Blödsinn!

ZEIT
22. März 2018

Petra Pinzler
Guter Freihandel, böser Protektionismus? Welch ein Blödsinn!
Der Streit um Trumps Zölle ist schräg. Freie Märkte sind nicht per se gut – und nicht jeder, der vor den negativen Folgen der Globalisierung warnt, ist ein Protektionist.

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Freihandel mit Afrika. Vortrag „EU-Afrika-Politik: die europäischen Interessen stehen im Mittelpunkt“

Vortrag „EU-Afrika-Politik: die europäischen Interessen stehen im Mittelpunkt“
Referent: Uwe Hiksch (NaturFreunde)
Zeit: 22. März 2018
Ort: NaturFreunde Berlin, Paretzer Str. 7, 10713 Berlin

Uwe Hiksch wird über das Grundsatzpapier der NaturFreunde „EU-Afrika-Politik: die europäischen Interessen stehen im Mittelpunkt“ (pdf) referieren. Das Referat beleuchtet die Politik der Europäischen Union in ihrem Verhältnis zu den Staaten Afrikas und nimmt dabei unter anderem Bezug auf die Themen Geopolitik, Freihandel, Migration, Klimawandel und Landgrabbing.

Das Papier als pdf

Zur Website der NaturFreunde Berlin

Veranstalter: NaturFreunde Berlin in Zusammenarbeit mit dem Berliner Netzwerk TTIP | CETA | TiSA stoppen!

TTIP ist nicht tot!

(5.5.2017) Wir haben das Gerede vom Ende des TTIP ohnehin nie geglaubt. Artikel zum Wiedergänger TTIP (der Name könnte in Zukunft ein anderer sein. Wir werden berichten)

Trotz TTIP-Fehlschlag. Merkel fordert neuen Anlauf für Handelspakt mit USA. In: Spiegel, 5.5.2017.

Zur Wiedervorlage von TTIP schreibt das Umweltinstitut München: Kommt TTIP mit Trump zurück?, 27.04.2017. Campact dazu: Zurück aus dem Gefrierschrank: Warum TTIP noch nicht erledigt ist. 3.5.2017.

Widerstand ist (noch) möglich:

Bereits am 2. Juli starten wir in Hamburg die Protestwelle. Wir werden gegen TTIP, CETA und die anderen Investitionsschutzabkommen auf die Straße und aufs Wasser gehen. Und am 8. Juli findet dort  eine Großdemo unter dem Motto „Global gerecht statt G20“ statt.