Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft zum Tag der Daseinsvorsorge

Nr. 6/2021
22.06.2021

Am 23. Juni ist Tag der Daseinsvorsorge:

Die kommunale, öffentliche Wasserwirtschaft

Berlin. Anlässlich des Tags der Daseinsvorsorge (United Nations Public Service Day am 23. Juni) kommentiert Claudia Ehrensberger, kaufmännische Werkleiterin der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg und Vize-Präsidentin der AöW:

„Während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass auf die kommunale Daseinsvorsorge und auf die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand Verlass ist. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, in der Stadt und auf dem Land, sicher, gut und bezahlbar leistet sie Kernaufgaben der Daseinsvorsorge. Die kommunale Wasserwirtschaft versorgt die Bürgerinnen und Bürger mit sauberem Trinkwasser, entsorgt ihr Abwasser umweltgerecht, entwickelt lebendige Gewässer und schützt uns vor Hochwasser. Für die Gesellschaft ist die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand ein hohes Gut, das dafür Wertschätzung und Priorität verdient.

Wir wollen uns in gleicher Weise für die zukünftigen Herausforderungen bestens aufstellen. Die öffentliche Verantwortung in kommunalen oder verbandlichen Strukturen ist dafür bewährt und akzeptiert. Sie bietet aufgrund ihrer Gemeinwohlorientierung die besten Voraussetzungen, um die zukünftigen Herausforderungen – wie insbesondere durch den Klimawandel – zu bewältigen.

Nur der öffentliche Sektor ist in der Lage Infrastrukturen zu errichten und zu erhalten, die nicht primär an betriebswirtschaftlichen Interessen orientiert sind. Durch die Gemeinwohlorientierung und den Verzicht auf Renditen können die knappen Finanzmittel zur Sicherstellung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft eingesetzt werden.

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert deshalb die politischen Entscheidungsträger dazu auf, die Gesamtheit der Rahmenbedingungen für die öffentliche Wasserwirtschaft in den Blick zu nehmen und die Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand für die zukünftigen Herausforderungen zu stärken. Dies kommt vor allem auch Bürgerinnen und Bürgern zugute.“

Tschüss Vattenfall! Das Stromnetz kommt wieder in Bürger_innenhand!

RBB
17. Juni 2021

Jahrelanger Rechtsstreit. Berliner Abgeordnetenhaus stimmt Rückkauf des Stromnetzes zu

„Unser Strom ist ab sofort wieder Berliner“, so formuliert ein Parlamentarier die Tatsache, dass das Abgeordnetenhaus mit rot-rot-grüner Mehrheit zugestimmt hat: Das Stromnetz Berlins liegt künftig nicht mehr in der Hand von Vattenfall.

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ver.di-Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung zur Klärschlammverwertung

15. Juni 2021

Wasserwirtschaft
Klärschlammverwertung: Unsere Forderungen
ver.di-Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung plädiert für (inter-)kommunale Lösungen.

Ab 2029 müssen Betreiber von Kläranlagen mit mehr als 100.000 Einwohnergleichwerten (EGW) Phosphor aus ihrem Klärschlamm zurückgewinnen. Für Anlagen ab 50.000 EGW gilt diese Regelung ab 2032. Die Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft endet absehbar ebenfalls. Der ver.di-Bundesfachbereich Ver- und Entsorgung positioniert sich zur Thematik.

Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen ist es nötig, den größten Teil des Klärschlamms zu verbrennen. Aus der Asche soll/kann bei Monoverbrennung dann Phosphor zurückgewonnen werden. Kläranlagenbetreiber müssen ab 2023 nachweisen, wie sie die Phosphor-Rückgewinnung umsetzen wollen. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfordert ein frühzeitiges Vorgehen, um zum Umsetzungszeitpunkt ab 2029 Entsorgungssicherheit für Klärschlamm gewährleisten zu können.

Die augenblickliche Situation bei den Anlagenbetreibern zeigt, dass viele, die noch nicht über eine eigene Monoverbrennung verfügen, auf der Suche nach geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten sind, um die gesetzlich vorgegebenen Fristen einzuhalten. Die einen setzen auf interkommunale Zusammenarbeit oder eigene kommunale Wege, die anderen setzen auf die am Markt befindlichen privaten Anbieter, welche die Dienstleistungen anbieten.

Letztere Alternative setzt die Klärschlammentsorgung den Marktregeln mit allen Vor- und Nachteilen aus. Vorteil mag sicher sein, sich um die Entsorgung und Aufbereitung nicht weiter kümmern zu müssen, was aber den kommunalen Betreibern eine aufwendige ständige Wiederausschreibung der Dienstleistung nicht erspart. Somit ist eine mittel- oder langfristig angelegte Gebühren- bzw. Preiskalkulation für die Betreiber und die Bürgerinnen und Bürger nicht oder kaum möglich.

Zudem binden die im Leistungsverzeichnis angegebenen Schlammparameter (Beschaffenheit des Klärschlamms) die Betreiber an technische Verfahren für den Zeitraum der erfolgten Ausschreibung. Gerade in dieser innovativen Branche kann dies erhebliche finanzielle und ökologische Nachteile bringen. Dass private Entsorger natürlich auch eine Gewinnmarge ansetzen, ist ihnen nicht zu verdenken.

Es besteht die Gefahr, dass eine Oligopolisierung auf dem Markt eine langfristige Abhängigkeit der Abwasserentsorger und somit der Bürgerinnen und Bürger zur Folge hat. Denn: Sind die Verbrennungskapazitäten für Oligopole bereits genehmigt, besteht für die Kommunen bzw. Betriebe kaum noch die Möglichkeit, durch eigene zusätzlich zu genehmigende Klärschlammverbrennungsanlagen in Konkurrenz zu gehen.

Wir stellen fest:

Klärschlamm ist ein Produkt der Allgemeinheit, ein Gemeingut. Entsorgungssicherheit ist Aufgabe der öffentlichen Hand. Wenn Klärschlammentsorgung eingekauft werden muss, weil nicht rechtzeitig vorgesorgt wurde, steigt der Druck auf die Abwassergebühren bzw. -preise und damit auch der Druck auf die Beschäftigten in der Abwasserentsorgung.

Wir fordern deshalb, möglichst Lösungen auf kommunaler oder interkommunaler Ebene zu schaffen; die interkommunale Zusammenarbeit ist aus Verfahrensgründen und wirtschaftlichen Aspekten zu bevorzugen. Die Organisation im Rahmen der Sondergesetzlichen Verbände in NRW steht dem gleich.

Aber auch die, wie in Teilen schon bisher gelebte partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit Kraftwerksbetreibern ist zukünftig mit Blick auf den sozialverträglichen Umbau des Kraftwerkparks (Dekarbonisierung zur Erreichung der Klimaziele) vorstellbar.

Unser vollständiges Positionspapier zur Thematik gibt es hier zum Nachlesen als PDF:
ver.di-Positionspapier zur Klärschlammverwertung (06/2021)
PDF (800 kB)

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Von den BWB zum BER

Airportzentrale
12. Juni 2021

Flughafen Berlin-Brandenburg: Simon wird neuer Vorsitzender des Aufsichtsrates

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Hintergrund:
1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert. Berlin behielt 50,1%, die neuen „Partner“ 49,9%.

Vortrag: Prof. Silke Laskowski, 2014

Trotz dieser Minderheitsbeteiligung wurden die BWB in der Folge von den privaten „Partnern“ Veolia (von Veolia eingesetzter Vorsitzender der BWB: Jörg Simon) und RWE (von RWE eingesetzter Vorsitzender: Frank Bruckmann) geführt. Professorin Silke Laskowski, Leiterin des Fachgebiets Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht, Schwerpunkt Umweltrecht, hielt dies für verfassungswidrig. (Link)

Sowohl Simon als auch Bruckmann blieben nach der vollständigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe 2013. Jörg Simon, dessen Vertrag am 1. Juli 2021 ausläuft, verlässt die BWB auf eigenen Wunsch.

ZEIT: Helios Kliniken: Weniger Ärzte, hohe Gewinne

Von Götz Hamann und Karsten Polke-Majewski
11. Mai 2021 DIE ZEIT Nr. 20/2021, 12. Mai 2021

Helios, die größte private Krankenhauskette in Deutschland, baut Stellen für medizinisches Personal ab und nutzt gleichzeitig schlau die Corona-Staatshilfen. Was heißt das für die Patienten?

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