Vorstellung der neuen Klagemöglichkeit gegen die Berliner Wasserverträge – Einführungsrede von Wolfgang Rebel anlässlich der Pressekonferenz vom 4. April 2013

Rede von Wolfgang Rebel
Pressesprecher Berliner Wassertisch / Muskauer Str.
anlässlich der Pressekonferenz vom 4. April 2013

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Berliner Wassertischs möchte ich mich herzlich für Ihr Kommen bedanken. Außerdem bedanke ich mich für die Unterstützung unseres Anliegens durch den Bund der Steuerzahler, den Verein deutscher Grundstücksnutzer und durch die GRÜNE LIGA, die freundlicherweise diesen Raum zur Verfügung gestellt hat. Wir haben Sie eingeladen, weil wir Sie darüber informieren möchten, dass eine Klage gegen die skandalösen Wasser-Privatisierungsverträge endlich in greifbare Nähe gerückt ist – Privatisierungsverträge, die nach wie vor „in Betrieb“ sind mit allen ihren negativen Auswirkungen.

Erlauben Sie mir, bevor ich auf die erwähnte Klagemöglichkeit eingehe, noch kurz die entscheidenden Umstände in Erinnerung zu rufen, die zum heutigen Stand der Dinge geführt haben. Bekanntlich wurde mit dem Volksentscheid UNSER WASSER mit großer Mehrheit für die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge gestimmt; Verträge, die der CDU/SPD -Senat 1999 mit den privaten Wasserkonzernen RWE und Veolia abgeschlossen hatte. Schon bald gab es deutliche Indizien für das Vorhandensein einer rechtswidrigen Gewinngarantie in den geheimen Verträgen.

Was damals vermutet wurde, konnte durch die Offenlegung bestätigt werden: Die Gewinngarantie, der § 23.7 des Konsortialvertrags, ist verfassungswidrig. Auf der Basis dieser Vertragklausel wurde das Verfassungsgerichtsurteil vom 21.Okt.1999, das Teile der Gewinnkalkulation für verfassungswidrig erklärt hatte, bewusst umgangen. Selbst der von der Großen Koalition in den Sonderausschuss „Wasserverträge“ eingeladene Verfassungsrechtler Professor Dr. Andreas Musil hält diese Klausel für verfassungswidrig. Zutreffend bezeichnen die Oppositionsparteien deshalb die Gewinngarantie als die „Grundlage der Raub- und Beutegemeinschaft von Senat und Privaten“. Auch die SPD-CDU Koalition hat sich von ihrem ehemaligen Werk distanziert. Michael Müller sagte in der ersten Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses nach dem Volksentscheid als damaliger Partei- und Fraktionsvorsitzender der SPD: „Niemand würde heute wieder einen solchen Vertrag schließen.“

Trotz aller Lippenbekenntnisse wurde jedoch mit dem Rückkauf der RWE-Anteile das komplette Vertragswerk einschließlich der verfassungswidrigen Gewinngarantie weitergeführt. Wie schon beim Verkauf 1999 wurden auch beim Rückkauf 2012 allein die Interessen der privaten Anteilseigner bedient. Der Rückkaufpreis errechnete sich aus den Gewinnerwartungen bis 2028 auf der Basis des unverändert geltenden Konsortialvertrages. Auch die betriebliche Führung der Wasserbetriebe liegt trotz des Zukaufs der RWE-Anteile nach wie vor bei Veolia. Dieses Ergebnis entspricht dem Ziel der Geheimverhandlungen, die CDU-Senator Heilmann mit Lobbyisten von Veolia in einem Moratorium vereinbart hatte, wie im September 2012 der Öffentlichkeit bekannt wurde. Entgegen den Beteuerungen der Großen Koalition kann man beim Rückkauf der RWE-Anteile daher nur von einer Schein-Rekommunalisierung sprechen.

Zwar ist diese Art von Rückkauf keinesfalls im Sinne der Berlinerinnen und Berliner, die beim Volksentscheid für das Volksgesetz gestimmt haben, aber paradoxer Weise ergibt sich gerade aus der Fortschreibung des Vertrages nun die Möglichkeit, ihn juristisch anzugreifen.

Nachdem die Abgeordneten der Großen Koalition im Sonderausschuss „Wasserverträge“ die durch das Volksgesetz vorgeschriebene Prüfung der Privatisierungsverträge durch unabhängige Sachverständige verhindert haben, haben wir unsererseits eine Prüfung veranlasst. Über den Kontakt zu dem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Siegfried Broß bekamen wir die Empfehlung, uns an den renommierten Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Kirchberg zu wenden. Prof. Broß beschäftigt sich mit der Privatisierung der Daseinsvorsorge aus unterschiedlichsten Perspektiven. Vor seiner Zeit am Bundesverfassungsgericht war er Richter am Bundesgerichtshof und davor in der bayerischen Staatskanzlei tätig. Von ihm sind mehrere Aufsätze zum Thema erschienen, die ihn als langjährigen Kenner der Materie ausweisen.

Wie Prof. Broß gehört auch Prof. Kirchberg zu den führenden Juristen auf seinem Gebiet. Er ist Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses in der Bundesrechtsanwaltskammer und hat wiederholt öffentliche Auftraggeber vor Gericht verteidigt. Beispielsweise hat er den Bundestag in der CDU-Spendenaffäre vertreten, auch gegen Prozessgegner aus der internationalen Wirtschaft ist er schon tätig geworden.

Mit anderen Worten, wir sind sehr froh, dass Prof. Kirchberg uns in dieser Angelegenheit beraten hat. Er hat sich ausführlich mit den Verhältnissen bei den Berliner Wasserbetrieben befasst. Als Ergebnis dieser Prüfung hat er die Möglichkeit eines Organstreitverfahrens beim Berliner Verfassungsgerichtshof aufgezeigt, die wir Ihnen nun vorstellen möchten:

Gegenstand des Verfahrens wäre die Verletzung des Budgetrechts nach Art. 87.1 der Verfassung von Berlin. Das Budgetrecht, das sogenannte „Königsrecht“ des Parlaments wurde verletzt, weil die berühmt berüchtigte Gewinngarantie gleichzeitig auch eine Sicherheits-Übernahmegarantie des Landes ist. Die Verfassung schreibt jedoch vor, dass Sicherheiten, die der Staat gewährt, eines besonderen Gesetzes bedürfen. Solch ein Gesetz wurde aber weder zur Teilprivatisierung des Jahres 1999 noch vor dem Abschluss des RWE-Rückkaufvertrages geschaffen. Daher kann das Parlament als Verfassungsorgan gegen diese Verletzung seines wichtigsten Rechtes klagen. Vereinfacht gesagt, beginnt mit der Fortschreibung des Vertrags durch den Rückkauf auch die Laufzeit der Klagefristen erneut. Da der Rückkauf am 25. Oktober letzten Jahres erfolgte, läuft die Klagefrist am 25. April ab. Nur hilfsweise könnte auch das Ende des Wasser-Sonderausschusses (17. Jan. 2013) als Beginn der halbjährigen Klagefrist angenommen werden. Klageberechtigt ist mindestens eine Fraktion des Abgeordnetenhauses. Eine ausführlichere Klageskizze finden Sie in der Pressemappe.

Ziel des Verfahrens ist es, die Verfassungswidrigkeit der Verträge feststellen zu lassen. Damit ist der Vertrag zwar noch nicht aus der Welt. In einem Folgeverfahren kann er jedoch über eine Feststellungsklage für nichtig erklärt werden, woraufhin eine Rückabwicklung erfolgen könnte. Bei einer Rückabwicklung würden die erhaltenen Gewinne mit dem 1999 gezahlten Kaufpreis verrechnet. Aufgrund von Gewinngarantie und dem einkalkulierten Preismissbrauch des Vertragswerks haben die privaten Anteilseigner ihre Kaufsumme jedoch schon längst rekapitalisiert. Eine Rückabwicklung wäre also die kostengünstigste Form der Rekommunalisierung.

Das Organstreitverfahren kollidiert nicht mit der bereits eingereichten Normenkontrollklage von Grünen und Piraten. Die Organklage ist umfassender, da sie sich direkt gegen die „Gewinngarantie“ als Hauptzweck der Teilprivatisierungsverträge richtet. Prof. Broß und Prof. Kirchberg sind hochangesehene Juristen und sprechen sich nicht leichtfertig für einen Klageweg aus. Prof. Dr. Kirchberg wäre bereit, die gerichtliche Vertretung zu übernehmen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen im Anschluss gern zur Verfügung.

Wir möchten mit einem Appell enden: Momentan verhandelt der Senat mit Veolia über eine Fortsetzung der Zusammenarbeit. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit kann davon ausgegangen werden, dass der Senat die von Veolia angebotenen 15% im Schnellverfahren wieder zu einem überhöhten Preis zurückkaufen könnte und Veolia die Betriebsführung überlassen würde. Eine solche erneute Schein-Rekommunalisierung würde aber nichts an den verfassungswidrigen Festlegungen ändern, an der absichtlichen Umgehung von Verfassungsgerichtsurteilen, an der missbräuchlichen Preisgestaltung und an den geheimen Schiedsverfahren, die ungeheure Anwaltskosten verursachen.

Darum kann und muss nach Ansicht des Berliner Wassertischs gegen diese Verträge geklagt werden. Die unrechtmäßige Bereicherung der Wasserkonzerne RWE und Veolia an den Berliner Bürgern ist eine direkte Folge eines Verfassungsbruchs. Die Abgeordneten, deren wichtigstes Recht – das Budgetrecht – verletzt wurde, müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und alles tun, um wieder rechtskonforme, demokratische Verhältnisse herzustellen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Abgeordnetenhaus soll gegen Wasserverträge klagen

rbb Nachrichten
04.04.2013

Wassertisch fordert Organklage
Abgeordnetenhaus soll gegen Wasserverträge klagen

Die Wasserverträge der Berliner Wasserbetriebe (BWB) sind verfassungswidrig – das meint die Initiative Berliner Wassertisch.

Sie fordert vom Abgeordnetenhaus eine sogenannte Organklage beim Landesverfassungsgericht, wie die Initiative am Donnerstag mitteilte. Das Bündnis sieht durch die Wasserverträge vor allem das Budgetrecht des Landesparlaments infrage gestellt. Klagen muss mindestens eine Fraktion des Parlaments.

zum Artikel…


Top-Juristen finden Klageweg gegen Berliner Wasserverträge – PRESSEMITTEILUNG VOM 04.04.2013

(Berlin, 4. April 2013) Heute wurde auf einer Pressekonferenz ein neuer Klageweg gegen die Teilprivatisierungs­verträge der Berliner Wasserbetriebe vorgestellt.

Der Berliner Wassertisch hat auf Empfehlung des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. hc. Siegfried Broß den renommierten Verwaltungs- und Verfassungsjuristen Prof. Dr. Christian Kirchberg (er ist u. a. Vorsitzender des Verfassungsrechts­ausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer) für eine Prüfung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe gewinnen können. Als Ergebnis hat der Berliner Wassertisch heute in einer Pressekonferenz eine Klageskizze von Prof. Kirchberg vorgestellt, die einen Weg aufzeigt, die Teilprivatisierungsverträge mit der verfassungswidrigen Gewinngarantie (§ 23.7 KV) für die Wasserkonzerne anzufechten.

Prof. Kirchberg schreibt, dass „das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 21.10.1999 die Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen des Teilprivatisierungsgesetzes, deren Absicherung Ziff. 23.7 des Konsortialvertrages dienen solle, klar erwiesen [habe]“.

Gegenstand der Klage ist die Verletzung des Budgetrechts des Berliner Abgeordnetenhauses nach Art 87 Abs.1 der Verfassung von Berlin (VvB). Die Gewinngarantie stellt eine Sicherheits-Übernahmegarantie des Landes dar, die mit dem Rückkaufvertrag unverändert fortgeführt wurde. Art 87 Abs.1 VvB schreibt für einen solchen Akt jedoch ein Gesetz vor, das bis heute nicht vorliegt.

So schreibt Prof. Kirchberg, dass man „(spätestens) bei Gelegenheit des Rückkaufvertrags die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der ‚Sicherheitsübernahme‘ der Ziff. 23.7 des Konsortialvertrages [habe] erkennen und darauf mit einer Aufkündigung dieser Vertragsklausel (oder ggf. des Konsortialvertrages insgesamt) reagieren müssen.“ Es „habe die Teil-Rekommunalisierung der Berliner Wasserversorgung im Sinne einer Änderung der Geschäftsgrundlage nicht nur die Möglichkeit eröffnet, sondern sogar die Notwendigkeit begründet, erneut über das Ob und Wie einer gesetzlichen Regelung der ,Sicherheitsübernahme‘ des § 23.7 des Konsortialvertrages im Abgeordnetenhaus zu beraten und Beschluss zu fassen.“

Klageberechtig ist (mindestens) eine Fraktion des Abgeordnetenhauses. Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens fordert die Oppositionsfraktionen auf, diesen Klageweg zu beschreiten: „Die skandalöse Gewinngarantie beschert uns Berlinern jährlich 20–30% missbräuchlich überhöhte Wasserpreise. Nun bietet sich eine echte Chance, diesen Zustand zu beenden. Wir setzen unsere Hoffnung in die Oppositionsfraktionen, dass sie den Klageweg beschreiten und dafür sorgen, dass bei den BWB wieder ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird.“

Die Klagefrist, um die Verletzung des Budgetrechts anzuzeigen, läuft am 25. April 2013 ab.
(Nur) hilfsweise könnte auch das Ende des Wasser-Sonderausschusses (17. Januar 2013) als Beginn der halbjährigen Klagefrist angenommen werden.

Kontakt :
Wolfgang Rebel Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info
Rainer Heinrich Telefon: 030 / 343 332
Twitter: @BWassertisch
Facebook: http://facebook.com/BWassertisch

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Wasserbetriebe: Geheimes Schiedsgericht entscheidet im Sinne der Konzerne. – PRESSEMITTEILUNG vom 01.07.2012

Nach Presseberichten soll ein geheimes Schiedsverfahren nach vier Jahren Dauer so gut wie abgeschlossen sein. Demnach müsste das Land Berlin (also die Berliner Bevölkerung) 340 Mio. Euro zusätzlich an die Konzerne bezahlen. Der Wassertisch meint, dass geheime Schiedsverfahren bei einem derart wichtigen Objekt wie den Wasserbetrieben nichts zu suchen haben, weil die Vorgänge der demokratischen Kontrolle entzogen werden. Er fordert von den Abgeordneten, dass sie endlich juristisch gegen diese verfassungswidrigen Verträge vorgehen, um auch diese Schiedsvereinbarung zu kippen.

(Berlin, 1. Juli 2012) Die ehemals geheimen Konsortialverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe enthalten nicht nur eine Gewinngarantie für RWE und Veolia. Sie umfassen außerdem eine Schiedsvereinbarung, die es den Vertragsparteien untersagt, etwaige Streitigkeiten vor ordentlichen Gerichten zu verhandeln. Stattdessen muss ein geheimes Schiedsgericht in Streitfällen angerufen werden. Die Öffentlichkeit bleibt außen vor. Die Vorgänge sind so der demokratischen Kontrolle entzogen.

Dieses Schiedsgericht wurde nun tatsächlich aktiv. Es besteht aus drei Personen: einem Vertreter der Privaten, einem Vertreter des Senats sowie einem „Neutralen“, auf den sich die Vertreter der beiden Parteien zu einigen haben. Der Streit betrifft eine Änderung der Gewinnberechnungs-Methode im Jahr 2003 und dem daraus resultierenden Streit über die Gewinnverteilung zwischen Senat und privaten Konzernen. Den Forderungen von 298 Mio. des Senats stehen Forderungen der Privaten von 340 Mio. gegenüber.

Zum Erfolg der Konzerne in diesem Schiedsverfahren meint Rainer Heinrich, Wirtschaftsexperte des Berliner Wassertischs: „Wir haben nichts anderes erwartet, da wir die Zusammensetzung des Schiedsgerichts kennen. Der Senat hat RA Haarmann ausgewählt, aber war dies wirklich im Bürger-Interesse? Haarmann war schon 1999 bei der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe engagiert und für die Umsetzung der Holdingstruktur zuständig! Für die Position des „Neutralen“ einigten sich Haarmann und die Konzerne mit Volker Röhricht auf einen neoliberalen Gesellschaftsrechtler, der dem Kuratorium der Hamburger Bucerius Law School angehört. Dieses Institut wurde seinerzeit von der Kanzlei Freshfields mitgegründet, die das Institut auch weiter mit Zuwendungen unterstützt und die immer für die Privaten gearbeitet hat. Wen wundert es dann, wie das Verfahren ausgegangen ist? Statt, dass wir Bürger 298 Millionen Euro zurückerhalten, müssen wir nun 340 Millionen Euro an die Konzerne zahlen. Der Senat hat durch seine Filz-und Skandal-Politik nicht nur die geforderten Millionen in den Sand gesetzt, sondern auch noch viele Millionen für die Anwaltskosten. Die Zeche aber zahlen wir, die Berliner. Nachdem sich gezeigt hat, dass der Sonder¬ausschuss Wasserverträge sich zur Alibiveranstaltung entwickelt, fordert der Berliner Wassertisch deshalb einen Untersuchungsausschuss, damit diesem Treiben endlich ein Ende gesetzt wird.“

Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat in seinem juristischen Leitfaden dargelegt, warum Konsortialvertrag und Schiedsvereinbarung verfassungswidrig sind. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertischs: „Nach dem Desaster mit dem Schiedsgericht dürfte eigentlich auch dem Letzten klar sein, dass man endlich etwas gegen die verfassungswidrigen Verträge unternehmen muss. Mit einer Organklage könnten die Abgeordneten gegen den Berliner Senat klagen. Denn dieser handelt nicht im Interesse der Berliner. Ganz im Gegenteil. Wie seine Reaktionen auf das Kartellamtsverfahren und das EU-Verfahren zeigen, tut er alles, um die Interessen der Konzerne zu schützen.“

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Anhörung im Sonderausschuss: Jetzt mit Organklage gegen verfassungswidrige Wasserverträge vorgehen! – PRESSEMITTEILUNG vom 08.06.2012

(Berlin, 8. Juni 2012) Bei einer Anhörung im Sonderausschuss Wasserverträge äußerte sich RA Sydow vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) zuversichtlich zu den Erfolgschancen eines Organstreitverfahrens gegen den Senat.

Die Große Koalition lädt einen Fürsprecher ein
Vor der Befragung des AKJ stand zunächst eine Anhörung zum Thema „Europäisches Beihilferecht in Bezug auf die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“ auf der Tagesordnung. Professor Franz C. Mayer von der Universität Bielefeld kam hier zu einem völlig anderen Ergebnis als Professor Jürgen Keßler, Vorstands-vorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, bei seiner Anhörung im Mai. Keßler hatte eine Verletzung des europäischen Beihilfe- und Vergaberechts im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung festgestellt. Im Juli 2011 hat er mit Unterstützung des AKJ und zusammen mit Transparency International eine Beschwerde nach Brüssel geschickt. Aber letztendlich musste auch Mayer zugeben, dass das Ergebnis der Überprüfung noch völlig offen ist. Hier steht Rechtsmeinung gegen Rechtsmeinung.

RA Sydow vom Arbeitskreis Unabhängiger Juristen: Anfechtung der Verträge möglich
Rechtsanwalt Sydow trug stellvertretend für den Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) die Kernthesen des Leitfadens „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ vor. (www.berliner-wassertisch.info/?p=159) Die Konsortialverträge verstoßen gegen die Verfassung von Berlin, da die gesetzliche Grundlage für die Sicherheitsleistung fehlt, die Veolia und RWE in Form einer Gewinnausfallgarantie (§ 23.7 Konsortialvertrag) eingeräumt wird. Nun müsste der Senat handeln und gegen die Verträge vorgehen. Tut er dies nicht, kann eine Fraktion oder möglicherweise ein einzelner Abgeordneter eine Organklage gegen den Senat anstrengen. Das Ganze wäre innerhalb eines Jahres geklärt. Hierzu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Es wurde wieder deutlich gesagt: Der juristische Weg gegen die verfassungswidrigen Wasserverträge ist gangbar. Man muss ihn nur gehen wollen.“

Leitfaden contra WPD-Gegen“gutachen“
Spannend wäre es gewesen, wenn – wie eigentlich vorgesehen – der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst (WPD) in Anwesenheit des Arbeitskreises unabhängiger Juristen seine Argumente gegen eine Organklage vorgetragen hätte. Dies verhinderte die Große Koalition kurzfristig und gewohnt selbstherrlich aus gutem Grund. RA Sydow widerlegte Punkt für Punkt des WPD-Gutachtens. Erst nach der Sommerpause soll der WPD angehört werden. Rebel: „Die Große Koalition wollte es auf eine direkte Konfrontation nicht ankommen lassen – zu schwach sind die Argumente des WPD. Außerdem wollen SPD und CDU erreichen, dass die in der Anhörung des AKJ dargelegten und überzeugenden Argumente für eine Organklage schnell in Vergessenheit geraten. Das wird ihnen nicht gelingen!“

Veranstaltungshinweis:
In einem von den Oppositionsfraktionen organisierten Workshop soll diskutiert werden, wie mögliche juristische Klagewege mit dem Ziel einer Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zu bewerten sind:

„Sind die Wasserverträge der Teilprivatisierung wasserdicht?“
Montag, 11. Juni 2012, 14:00 bis max. 18:00 Uhr
im Abgeordnetenhaus von Berlin, Raum (siehe Infotafel im Eingangsbereich)
Infos und Materialien für diese Veranstaltungen unter: www.wasservertraege-jur-anfechtung.de
Die Veranstaltung wird per Livestream übertragen: http://www.piratenfraktion-berlin.de/livestream.m3u

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)

Veolia kämpft um seinen Einfluß auf die Berliner Wasserbetriebe – PRESSEMITTEILUNG vom 22.05.2012

(Berlin, 22. Mai 2012) Wie die Presse berichtet, will Veolia den Rückkauf der RWE Anteile an den Berliner Wasserbetrieben durch den Senat gerichtlich stoppen lassen, da Berlin gleichzeitig auch die RWE-Anteile an der privaten Beteiligungsgesellschaft RVB übernehmen will.

Über die RWE-Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH – früher RVB AG – fließt der Gewinn aus den Berliner Wasserbetrieben an die privaten Konzerne. Die betriebliche Führung der Wasserbetriebe erfolgt aber über die Berlinwasser-Holding (BWH). Hier in der Holding – nicht in der Beteiligungsgesellschaft – befürchtet Veolia Einfluss auf die Steuerung der Wasserbetriebe zu verlieren, wenn nach einem Rückkauf der RWE-Anteile durch das Land Berlin ihr Anteil auf unter 25% sinkt. Dazu Wolfgang Rebel, Sprecher des Berliner Wassertischs: „Veolia strengt jetzt eine einstweilige Verfügung an, um erst einmal Zeit zu gewinnen. Ziel bleibt weiterhin, zumindest soviele Anteile von RWE zu übernehmen, dass sie die Sperrminorität erreichen.“

Auch wenn Veolia nach einem Rückkauf der RWE-Anteile weniger Einfluss auf die BWB haben sollte, lehnt der Berliner Wassertisch diesen Rückkauf für 645 Mio. Euro zum gegenwärtigen Zeitpunkt entschieden ab. Hierzu Wolfgang Rebel: „Der Berliner Wassertisch will keinen Rückkauf, bevor nicht die Geheimverträge juristisch überprüft wurden. Wenn diese verfassungswidri¬gen Verträge endlich angefochten würden, bekämen wir Berliner vermutlich noch Geld zurück! Zu einer solchen Organklage sollten sich die Berliner Abgeordneten endlich durchringen!“

Nach Ansicht des Berliner Wassertischs hat eine Teilrekommunalisierung, wie vom Senat jetzt geplant, mit dem Rekommunalisierungswunsch der Berliner Bevölkerung nichts zu tun. Der Volksentscheid vom 13. Februar 2011 sollte nur der erste Schritt sein, um nach einer Offenlegung der Verträge diese auch mit juristischen Mitteln angreifen zu können. Der Rückkauf der RWE-Anteile würde aber am verfassungswidrigen Geflecht der bestehenden Verträge und der skandalösen Art der Tarifkalkulation nichts ändern. Der Wassertisch fordert daher die Berliner Abgeordneten auf, dem aktuellen Rückkaufvertrag nicht zuzustimmen.

Um Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme für eine Klage gegen die verfassungswidrigen Konsortialverträge zu erheben und um sich gegen die Verschleppungstaktik der SPD/CDU-Koalition im Sonderausschuss zu wenden, hat der Berliner Wassertisch eine Unterschriftenaktion – 1 – 2 – 3 – APPELL AN DIE BERLINER ABGEORDNETEN! – gestartet. Die Beteiligung daran ist auch online möglich unter: www.berliner-wassertisch.info/appell

Über die juristischen Grundlagen für eine Klage gegen die Wasserverträge kann sich jede_r mithilfe des juristischen Leitfadens informieren, den der Arbeitskreis Unabhängiger Juristen erarbeitet hat. Infos hierzu unter www.berliner-wassertisch.info/?p=159

Kontakt :
Wolfgang Rebel
Telefon: 0152-57 23 34 84
webmaster@berliner-wassertisch.info

Diese Pressemitteilung als PDF

„Eine echte Demokratie braucht eine unabhängige Presse.“ (Stéphane Hessel)