EU-Bischofskommission COMECE und die Bischofskonferenz der USA: Freier Handel braucht ethische Prinzipien

kab

(23.06.2016) Die EU-Bischofskommission COMECE und die Bischofskonferenz der USA fordern eine „gründliche“ Prüfung des Freihandelsabkommens TTIP nach sozialen und ökologischen Kriterien.

„Zum ersten Mal in ihrer Geschichte haben die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) und der Bischofskonferenz der USA (USCCB) eine gemeinsame, überwiegend kritische, Stellungnahme zu einem politischen Thema veröffentlicht. Das zeigt uns, wie wichtig das Thema CETA&TTIP in der Kirche genommen wird und stärkt uns, der KAB, den Rücken für unseren Einsatz gegen unsoziale, intransparente und demokratiefeindliche  Handelsabkommen und unseren Ruf nach einem völligen Stopp der Verhandlungen“, so Pfarrer Johannes Stein, Bundespräses der KAB.

Die Bischöfe beziehen sich in ihrem Papier auf ethische Grundsätze,die in den TTIP-Verhandlungen berührt werden. Grundlage dafür ist die Katholischen Soziallehre. Angesprochen wird das Prinzip der Nachhaltigkeit und der Vorsorge, das der Schadensvermeidung für heute lebende und für zukünftige Generationen den Vorrang vor Gewinnstreben einräumt.

Weiter wird u.a. genannt; der Schutz von Arbeitnehmern und ihren Familien und der Wahrung ihrer legitimen Rechte unter Beachtung international vereinbarter Standards.

Nachhaltige Entwicklung, einschließlich der Hilfe für die ärmsten Länder, und die Bewahrung der Schöpfung, schließen einander nicht aus, so das Papier, sondern sind komplementär. Handelsabkommen sollten „Umweltschutz und das Wohlergehen von Gemeinschaften […] prioritär beachten“. Die derzeitigen Verhandlungen haben bei vielen Menschen Besorgnis und das Gefühl, von diesem Prozess ausgeschlossen zu sein, ausgelöst. Die Bischöfe betonen demgegenüber das Prinzip der Teilhabe und der Mitsprache an Entscheidungen, die ihr Leben entscheidend beeinflussen.

TTIP müsse aufgrund einer sozialen und ökologischen Kosten-Nutzen-Analyse bewertet werden, schreiben die Bischöfe und die Wirtschaft brauche für ihr korrektes Funktionieren eine „menschenfreundliche Ethik“. TTIP müsse sich „an diesen hohen Standards messen lassen“, lautet eine Schlussfolgerung der Stellungnahme.

Die EU-Bischöfe bilden die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft, kurz COMECE (lat.: Commissio Episcopatum Communitatis Europensis). In der COMECE mit Sitz in Brüssel sind Vertreter der Bischofskonferenzen aller 28 EU-Staaten zusammengeschlossen.

comece

Stellungnahme (deutsch) von COMECE und Amerikanischer Bischofskonferenz zu TTIP, (in englischer Sprache)

CETA – Poker: Entmachtung des Ministerrats durch die Kommission?

CETA – Poker: Entmachtung des Ministerrats durch die Kommission?*

20. Juni 2016

Von Wilfried Pürsten

Die Diskussion über die Verabschiedung des sog. Freihandelsabkommens CETA bekam vor einigen Tagen eine neue Wende. Bisher wurde CETA als gemischtes Abkommen betrachtet, über das nicht ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat entschieden werden kann. Kritiker sahen eine Hauptaufgabe darin zu verhindern, dass die Entscheidung des Parlaments durch eine vorläufige Anwendung vorweggenommen wird. Sie müssen sich wohl umorientieren, denn die Kommission kommt mit einer neuen Strategie.

Nach einem in der FAZ vom 11. 6. 2016 unter Berufung auf „Quellen aus dem Umfeld der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström“ erschienenen Bericht soll ein längst überholt geglaubter Vorschlag der Kommission wieder hervorgeholt werden, und  CETA als in alleiniger EU-Zuständigkeit liegendes Abkommen („EU-only“) ohne jegliche parlamentarische Beteiligung in den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Die Kommission will dazu am 5. Juli ein Gutachten zur Rechtsnatur von CETA sowie einen Vorschlag zum weiteren Prozedere vorlegen. Dieser Vorschlag soll für das weitere Ratifizierungsverfahren verbindlich sein. Ein Widerspruch des Ministerrats sei nur dann zu beachten, wenn dieser in Form eines einstimmigen Beschlusses aller 28 Mitglieder erklärt werde. Zugleich wurde bekannt, dass eine einstimmige Entscheidung ausgeschlossen erscheint: Denn Italien habe sich bereits der Meinung der Kommission angeschlossen.

Nach dieser von der Kommission geplanten Weichenstellung kann CETA bereits auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses des Rates (und anschließender Zustimmung des Europäischen Parlaments) in Kraft treten. Angesichts der allgemeinen Zustimmung, die CETA im Ministerrat erfahren hat und der Entschlossenheit vieler Mitglieder, das Abkommen nicht am Widerstand einzelner Länder scheitern zu lassen, sind die Chancen für eine derart verkürzte Ratifizierung nicht unrealistisch: Die Bundesregierung, die sich nach wie vor für die Beteiligung von Bundesrat und Bundestag einsetzt, benötigte für eine Ablehnung eine Sperrminorität, die entweder durch 13 Mitgliedsstaaten hergestellt werden könnte oder durch vier Mitgliedsstaaten mit einem Anteil von 35 % an der EU-Bevölkerung (Art. 16 Abs. 4 EUV; Art. 238 Abs. 3 b AEUV).

Das Ratifizierungsverfahren wird im Protokoll zur Brüsseler Sitzung des Ministerrats vom 13. 5. 2016 u.a. wie folgt beschrieben: „Second Exchange of views between COM; and MS: „At the request of LUX, COM clarified the way forward. Accordingly, she would take the occasion of the decision of the College of Commissioners on CETA in mid-June to express its view on whether CETA is a mixed agreement or not. Subsequently the Council would have to vote on the decision. In the case of a joint agreement unanimity is required, in the presence of an „EU-only_agreement“ a qualified majority is needed.“ In der Sitzung waren zuvor Zweifel an der Zuverlässigkeit einzelner nationaler Parlamente deutlich geworden, und die Entschlossenheit einiger Minister und insbesondere der Kommission, das Abkommen daran nicht scheitern zu lassen. Kommissarin Malmström wird mit dem Satz zitiert:“ It would be carefully examined, about what the national parliaments would have to take a vote, so that not one national parliament could take all the other parliaments hostage.“

Die Kommission beansprucht mit ihrem neuen Szenario für sich das Recht zur verbindlichen Beurteilung des Rechtscharakters von CETA, und damit zur Vorgabe der Mehrheitserfordernisse im Ministerrat sowie zur parlamentarischen Beteiligung in den Mitgliedsstaaten. Sie begründet ihre Verfahrensherrschaft offenbar damit, dass ihr ein „Vorschlagsrecht“ mit  besonderer Verbindlichkeit zustehe. Sie nennt ihr Votum zum Rechtscharakter von CETA eine „Entscheidung“, über die der Rat „abzustimmen“ habe (s. Protokollauszug oben).

Ein derart weitgehendes Initiativrecht der Kommission ist in Art. 207 Abs. 2 i.V.m. Art. 293, 294 AEUV tatsächlich vorgesehen. Nach Art. 293 Abs. 1 AEUV kann der Rat einen „Vorschlag“ der Kommission nur einstimmig abändern. Dieses gilt aber nur, sofern die Kommission als Akteur im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren auftritt. Eine Übertragung auf das Verfahren der Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge ist ausgeschlossen. Dieses Verfahren ist in Art. 218 AEUV umfassend und insoweit abschließend geregelt (Streinz, Europarecht, 10. Aufl. 2016, Rdn. 395 und 1241 ff.). Bei Verhandlungen zu völkerrechtlichen Verträgen führt danach der Ministerrat die Regie:

  1. Es ist der Ministerrat, der die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen ermächtigt (Art. 218 Abs. 2 AEUV). Der Ministerrat benennt den Verhandlungsführer (Abs. 3) und erteilt diesem dazu Richtlinien; er bestellt ggf. einen Sonderausschuss zur laufenden Begleitung der Verhandlungen (Abs. 4). Der Auftrag an die Kommission, versehen mit detaillierten Verhandlungsrichtlinien, wurde durch Mandat des Rates vom 24. April 2009 erteilt, das am 14. Juli 2011 erweitert wurde. Mit der Mandatserteilung wurde auch der in Art. 218 Abs. 4 AEUV vorgesehene Sonderausschuss eingerichtet.
  2. Wenn die Kommission gemäß Art. 218 Abs. 5 AEUV einen „Vorschlag des Verhandlungsführers“ vorlegt, auf Grund dessen der Ministerrat tätig wird, so entspricht das dem Ablauf des Verhandlungsprozesses: Die Vorschrift beschreibt demnach die Verpflichtung der Kommission, das Ergebnis ihrer Geschäftsbesorgung in Form eines Vorschlages zu unterbreiten.
  3. Eine Bindung an den Vorschlag der Kommission zum Rechtscharakter des abgeschlossenen Vertrages besteht nicht. Diese Beurteilung steht grundsätzlich  dem Organ (hier: dem Ministerrat) zu, das über die Zustimmung zum Vertrag eigenverantwortlich – wie auch sonst? – zu entscheiden hat. An den hier kolportierten Vorschlag der Kommission ist der Rat umso weniger gebunden, als dieser dem hier erteilten Mandat widerspricht. Das Mandat für CETA lautete ausdrücklich auf den Abschluss eines gemischten Abkommens (s. Vermerk des Rates zur Mandatserweiterung vom  14. 7. 11, Anlage II).
  4. Das von der Kommission ins Spiel gebrachte Erfordernis eines einstimmigen Widerspruchs des Rates, der allein die Weichenstellung der Kommission verhindern können soll, ist wie gesagt nicht durch das Initiativrecht der Kommission im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren begründbar. Es lässt sich auch nicht aus dem Umstand herleiten, dass das Verfahren nach Ansicht des Ministerrates ein gemischtes Abkommen zum Gegenstand hat. Die dort als Ausnahme vom Grundsatz der qualifizierten Mehrheit (Art. 218 Abs. 8) erforderliche Einstimmigkeit gilt selbstverständlich nur für Entscheidungen mit rechtlicher Außenwirkung.

Die Regeln zur Beschlussfassung für Vorentscheidungen, wie Entscheidungen zur Tagesordnung oder zu sonstigen Verfahrensfragen finden sich in der Geschäftsordnung des Rates.

Das Szenario einer EU-only-Entscheidung mit einem irgendwie gearteten Bestimmungsrecht der Kommission zum Rechtscharakter von CETA ist mit der EU-Verfassung nicht vereinbar. Handelt es sich vielleicht um eine der  Kriegslisten, für die Jean-Claude Juncker so berühmt geworden ist? Eine geht bekanntlich so:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ (Der Spiegel 27. Dezember 1999)

Die Bundesregierung hat nach Bekanntwerden des neuen Vorschlages der Kommission ihre Ansicht bekräftigt, CETA nur zustimmen zu wollen, wenn Bundestag und Bundesrat beteiligt werden. Sigmar Gabriel twitterte am 15. 6.:

Dieses allgemeine Bekenntnis zu CETA als gemischtem Abkommen ist allerdings kein Anlass zur Entwarnung. Das Bekenntnis wäre erst dann überzeugend, wenn die Bundesregierung klar macht, dass sie die Behauptung eines Privilegs der Kommission zur einseitigen Festlegung des Rechtscharakters von CETA nicht hinnehmen würde. Die neuerliche Rechtsprätention der Kommission sollte für die Bundesregierung Anlass für eine Prüfung sein, ob mit einer Fortsetzung des Ratifizierungsverfahrens für CETA nicht der – recht kurze – Zeitraum abgewartet werden muss, in der diese und andere auch für CETA wesentliche Rechtsfragen vom EuGH geklärt sein werden. Das derzeit vorbereitete Gutachten in Sachen Singapur wird für Anfang 2017 erwartet.

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* Der Beitrag erschien am 20. Juni 2016 auf dem Blog von Norbert Häring
** Professor Flessner hat auf Anfrage vom Berliner Wassertisch den Beitrag begutachtet und kam zu dem Ergebnis: „der Beitrag von Pürsten ist konsistent und gut vertretbar“ (Flessner, 24.06.2016)

 

Handelsabkommen mit Kanada: Bundestag soll über Ceta mitbestimmen

Spiegel Online
24.06.2016

Handelsabkommen mit Kanada: Bundestag soll über Ceta mitbestimmen

Der Bundestag soll nach Informationen des SPIEGEL nun doch über das europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta abstimmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte im Kabinettsfrühstück der Unionsminister am Mittwoch, angesichts der hitzig geführten öffentlichen Debatte über internationale Handelsverträge sei eine Befassung des Parlaments sinnvoll. […]
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CETA und TTIP ruinieren das Vorsorgeprinzip

Berliner Zeitung
21.06.2016

TTIP-Demo05

CETA und TTIP ruinieren das Vorsorgeprinzip
Von Stefan Sauer
„Man muss bezüglich der geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA zwischen der EU und den USA sowie mit Kanada mittlerweile den Eindruck gewinnen, Befürworter und Gegner sprächen von vollkommen unterschiedlichen Verträgen. Auf der einen Seite schwören EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, Bundeskanzlerin Angela Merkel und andere Befürworter Stein und Bein, europäische Verbraucher-, Umwelt-, und Arbeitsschutzstandards blieben durch die Abkommen unangetastet. […] Der zentrale Befund der Studie [pdf] allerdings ist unzweifelhaft und überprüfbar: Auf keiner der 1600 Seiten, die das CETA-Abkommen umfasst, ist das Vorsorgeprinzip auch nur erwähnt.[…]“

Zum Beitrag

Vgl. auch die Pressemitteilung von Foodwatch: „Studie: Wie TTIP und CETA das Vorsorgeprinzip aushebeln

 

DGB fordert Regierung auf: „CETA in derzeitiger Form ablehnen“

DGB

22.06.2016
Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada

DGB fordert Regierung auf: „CETA in derzeitiger Form ablehnen“

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann und der Vorsitzende des kanadischen Gewerkschaftsbundes CLC, Hassan Yussuff, lehnen in einer gemeinsamen Erklärung die vorliegende Fassung des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada ab.

Zur Erklärung

Stadtwerke Karlsruhe: Betroffenheit der Wasserversorgung in Deutschland durch die EU-Abkommen CETA, TTIP und TiSA

karlsruheStadtwerke Karlsruhe

Pressemitteilung

(7.6.2016, Karlsruhe) Im Folgenden wird untersucht, inwiefern die geplanten EU-Freihandels- und Investitionsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sowie das plurilaterale Dienstleistungsabkommen TiSA Auswirkungen auf die kommunale Wasserversorgung haben können.

Die Untersuchung basiert auf von der EU-Kommission im Internet offiziell veröffentlichten Originaldokumenten sowie auf fortlaufenden und gründlichen Recherchen, die im Jahr 2013 begonnen wurden. Dennoch weisen wir darauf hin, dass sie die Auffassung der Stadtwerke Karlsruhe darstellt – und Irrtümer nicht ausgeschlossen werden können. Die Ausführungen sind zu verstehen als Beitrag zu einer sachlichen Diskussion und einem vertieften Verständnis der geplanten Abkommen in Bezug auf kommunale Wasserwirtschaft.

Mehr hier

Zur Langfassung der Studie

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